Richtlinie zur Förderung eines „Nationalen Forschungsnetzes zoonotische Infektionskrankheiten“

vom 15.02.2016 - Abgabetermin: 31.05.2016 / 15.10.2016

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die gesundheitspolitische Bedeutung von Infektionskrankheiten nimmt stetig zu. Ursachen liegen beispielsweise im Auftreten neuer Erreger, der Zunahme antimikrobieller Resistenzen, der Globalisierung von Gesellschaft und Wirtschaft sowie dem Bevölkerungswachstum. Von besonderer Bedeutung sind dabei zoonotische Infektionskrankheiten. Hier kann ein Erreger zwischen Tieren und Menschen übertragen werden. Zoonotische Infektionskrankheiten stellen einen Krankheitsbereich von hoher Versorgungsrelevanz dar, nicht zuletzt aufgrund ihrer hohen Prävalenz, zum Teil mangelnder therapeutischer Möglichkeiten sowie der erheblichen Belastung einzelner Betroffener und der Gesellschaft insgesamt. Epidemien infolge von Ebola, Influenza oder dem MERS-Corona-Virus sind prominente Beispiele für ­zoonotische Infektionskrankheiten der vergangenen Jahre. Der Bedarf an wissenschaftlich begründeten Konzepten für eine nachhaltig wirksame Prävention, Diagnostik und Therapie von zoonotischen Infektionskrankheiten ist daher groß. Um dieser Herausforderung zu begegnen, haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das damalige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) bereits im Jahr 2006 eine Forschungsvereinbarung zu zoonotischen Infektionskrankheiten geschlossen. Als zentrale Initiative des BMBF wurden ab dem Jahr 2007 Forschungsverbünde gefördert und damit die nationale Forschungskompetenz im Bereich Zoonosen ausgebaut. Um zentrale Fragestellungen der zoonotischen ­Infektionen angemessen bearbeiten zu können, war die enge Kooperation zwischen Human- und Veterinärmedizinern ein wichtiges Ziel der Forschungsverbünde.

Auf Grundlage der im Jahr 2015 zwischen BMBF, BMG, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) erneuerten Forschungsvereinbarung (http://www.bmbf.de/de/1074.php) beabsichtigt das BMBF seine Forschungsförderung zu zoonotischen Infektionskrankheiten systematisch fort­zuentwickeln und auszubauen. Das zentrale Element ist die Einrichtung eines interdisziplinären „Nationalen Forschungsnetzes zoonotische Infektionskrankheiten“ mit dem Ziel, neue Erkenntnisse zur Entstehung und Ausbreitung zoonotischer Infektionskrankheiten zu gewinnen, die eine Entwicklung von neuen diagnostischen, therapeutischen und präventiven Konzepten erlauben. Dabei wird der „One Health“-Ansatz verfolgt: Es sollen bestehende Kompetenzen in den Bereichen der anwendungsorientierten Grundlagenforschung und der klinischen Forschung in der Human- und Veterinärmedizin sowie gegebenenfalls der Lebensmittel- und Umweltforschung gebündelt werden. Um eine engere Verbindung zwischen Forschung und Gesundheitswesen aufzubauen, soll hierbei das öffentliche Gesundheitssystem sowohl der Human-, als auch der Veterinärmedizin in geeigneter Weise einbezogen werden. Die Forschungsvorhaben sollen darauf ausgerichtet sein, ihre Ergebnisse in konkrete Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von ­zoonotischen Infektionskrankheiten umzusetzen. Zudem soll die internationale Sichtbarkeit und Vernetzung der deutschen Zoonosenforschung gesteigert werden.

Mit dem „Nationalen Forschungsnetz zoonotische Infektionskrankheiten“ wird die infektiologische Forschungsförderung des BMBF nachhaltig um die Zoonosenforschung und den One Health-Ansatz ergänzt.

Diese Förderrichtlinie flankiert und unterstützt einschlägige Maßnahmen des BMEL und des BMG sowie die bestehende Forschungsförderung des BMBF im Bereich der Infektionsforschung.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in ­Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Das Nationale Forschungsnetz setzt sich aus drei eigenständigen Modulen zusammen:

Modul 1 Forschungsverbünde zoonotische Infektionskrankheiten,

Modul 2 Nachwuchsgruppen für die Zoonosenforschung und

Modul 3 Einzelvorhaben zu aktuellen Herausforderungen (Rapid Response).

Anträge zu den drei Modulen müssen getrennt gestellt werden.

Modul 1 Forschungsverbünde zoonotische Infektionskrankheiten

Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsverbünde, die den Kern des „Nationalen Forschungsnetzes zoonotische Infektionskrankheiten“ bilden. Die Verbünde sollen aus jeweils ca. 5 bis 10 Arbeitsgruppen bestehen. Es ist eine enge Vernetzung zwischen Arbeitsgruppen der Humanmedizin mit Gruppen vorzusehen, welche die tierischen Reservoire erforschen. Dazu können Arbeitsgruppen aus der Veterinärmedizin, dem Lebensmittel- und Umweltsektor oder der Wildtier- und Vektorbiologie gehören. In einem Verbund sollen die in Deutschland vorhandenen Kompetenzen zu einem zoonotischen Erreger oder einer Erreger-Gruppe, die Menschen infizieren können, aus allen relevanten Fachdisziplinen zusammengeführt werden. Verbünde können sich auch Forschungsfragen der antimikrobiellen Resistenz widmen, ­sofern diese auch Aspekte der Übertragung von Infektionserregern mit antimikrobiellen Resistenzen zwischen Tier und Mensch beinhalten. Damit leistet diese Fördermaßnahme einen Beitrag zur Umsetzung der DART2020 (Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie). Als Verbundpartner können, soweit zielführend, auch Arbeitsgruppen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in der Human- und Veterinärmedizin insbesondere auf Bundes- und Landesebene sowie Industriepartner eingebunden werden.

Gefördert werden können beispielsweise Forschungsansätze zur Ätiopathogenese, zu Übertragungsmechanismen, zur klinischen Forschung, zu epidemiologischen Fragestellungen sowie Versorgungsstudien zur Evidenzbasierung präventiver und therapeutischer Maßnahmen.

Berücksichtigt werden nur Verbundanträge, die in ihren Forschungsansätzen über die Weiterführung bisher geförderter Konsortien hinausgehen. Dies kann z. B. durch die Bearbeitung von One-Health-, Lebensmittel- oder Umweltaspekten erfolgen. Außerdem sollte jeder Verbund eine deutlich anwendungsbezogene Fragestellung verfolgen.

Neu aufgestellte Verbünde, die bisher keine BMBF-Förderung erhalten haben, sind ausdrücklich erwünscht.

Wo immer möglich, ist die gezielte Nutzung von bereits existierenden Datensätzen, Patientenregistern, Kohorten und Materialsammlungen für Forschungsfragestellungen vorzusehen. Dabei sollen bereits bestehende Strukturen und ­Kapazitäten innerhalb und außerhalb eines Verbunds einbezogen werden (z. B. die Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung, TMF).

Auch der Aufbau von Kooperationen mit europäischen Partnern im Hinblick auf eine angemessene nationale Mitgestaltung von und die Teilnahme an Förderprogrammen der EU kann den Mehrwert des Forschungsnetzes erhöhen. Kooperationen mit thematisch verwandten FuEuI-Vorhaben1 im (europäischen) Ausland sind möglich, wobei der internationale Partner grundsätzlich über eine eigene nationale Förderung für seinen Projektanteil verfügen muss. Zusätzlich benötigte Mittel für wissenschaftliche Kommunikation, z. B. für die Durchführung von Workshops und Arbeitstreffen, Gastaufenthalte von wissenschaftlichem Nachwuchs (Promovierende, Post-Docs) aus dem Verbund an externen Forschungseinrichtungen, Public-Health-Instituten und Kliniken sowie die Einladung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern, sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch synergistische Effekte erwartet werden können.

Genderaspekte in der Forschung sollen gestärkt werden und wo sinnvoll Bestandteil der Forschungsstrategie der Verbünde sein.

Modul 2 Nachwuchsgruppen für die Zoonosenforschung

Als weitere Maßnahme zur Stärkung der Forschungskompetenz im Bereich der Zoonosen sollen Nachwuchsgruppen eingerichtet werden. Diese können im gesamten Spektrum der Zoonosenforschung beantragt werden. Ausdrücklich begrüßt werden Anträge auf die Einrichtung von Nachwuchsgruppen in bislang defizitären Querschnittsbereichen, wie z. B. der Infektionsepidemiologie einschließlich mathematischer Modellierung oder der Vektorbiologie (z. B. medizinische Entomologie) und Lebensmittelübertragung.

Dem forschungsorientierten Nachwuchs soll die Möglichkeit gegeben werden, eine eigene Arbeitsgruppe aufzubauen. Qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sollen die Chance erhalten, selbstständig an einem strukturierten Forschungsprojekt zu arbeiten und sich dadurch für eine wissenschaftliche Laufbahn zu qualifizieren. Die Nachwuchsgruppen werden in das Nationale Forschungsnetz integriert und sollen an allen verbundübergreifenden Aktivitäten des Forschungsnetzes teilnehmen können.

Modul 3 Einzelvorhaben zu aktuellen Herausforderungen (Rapid Response)

Akut auftretende Epidemien oder Pandemien, wie der EHEC-Ausbruch im Jahr 2011 und jüngst die Ebola-Epidemie in Westafrika, können neue und drängende Fragen für die Forschung definieren. Daher sollen ergänzend zu den Forschungsverbünden bei Bedarf auch Einzelvorhaben (gegebenenfalls kleine Verbünde) zu Forschungsfragen aktueller Krisen, z. B. zur Verbesserung der Diagnostik oder zur Entwicklung eines Impfstoffs, gefördert werden. Hierzu werden im Bedarfsfall gesonderte Fördermaßnahmen mit einem beschleunigten Förderverfahren bekannt gemacht.

Alle drei Module werden in dem Nationalen Forschungsnetz zusammengeführt und wie folgt vernetzt:

Interne Vernetzung

Die oben genannten Module ermöglichen den Struktur- und Kompetenzaufbau in einem Forschungsnetz, das aus allen geförderten Verbünden, Nachwuchsgruppen und gegebenenfalls Einzelvorhaben besteht. Die Zusammenarbeit zwischen Forschung und ÖGD in der Human- und Veterinärmedizin soll über das Forschungsnetz hinaus gestärkt werden. Daher soll für das Forschungsnetz ein Koordinierungskreis aus Vertreterinnen und Vertretern der Verbünde, Nachwuchsgruppen, Einzelvorhaben, der einschlägigen Bundesoberbehörden, der beteiligten Ministerien sowie des ÖGD in der Human- und Veterinärmedizin eingerichtet werden. Hierzu wird gesondert aufgefordert.

Externe Vernetzung mit der Nationalen Forschungsplattform für Zoonosen

Alle am Forschungsnetz beteiligten Arbeitsgruppen sollen auch Mitglieder der Forschungsplattform für Zoonosen werden. Schnittstellen mit anderen Förderaktivitäten, z. B. dem Deutschen Zentrum für Infektionsforschung (DZIF), den Forschungsnetzen für Gesundheitsinnovationen in Subsahara-Afrika oder den Förderaktivitäten des BMEL und BMG sind überall dort vorzusehen, wo dies aus Sicht der Forschung sinnvoll ist.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs­einrichtungen, Ressortforschungseinrichtungen, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitssystems (z. B. Gesundheitsämter, Landesgesundheitsämter) und der Gesundheitsversorgung (z. B. Krankenhäuser) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuEuI-Kapazität in Deutschland, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU; Definition der Europäischen Gemeinschaft für KMU).

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Zuwendungsempfänger sind verpflichtet,

– zur Einhaltung einheitlicher Standards zur Qualitätssicherung von Biomaterialbanken, Patientenregistern, IT-Ver­netzung, Tierstudien (u. a. ARRIVE Guidelines2) und bei der Durchführung klinischer Studien nach internationalen Standards (u. a. Deklaration von Helsinki, ICH-Leitlinie zur guten Klinischen Praxis, EU-Richtlinie 2001/20/EG), ­CONSORT-Statement3;
– zur Einhaltung wissenschaftsinterner Kodizes und Empfehlungen für sicherheitsrelevante Forschung;
– sich an möglichen evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen, und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

Modul 1 Forschungsverbünde zoonotische Infektionskrankheiten

Die Antragstellenden müssen durch einschlägige Vorarbeiten in Forschung und Entwicklung ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und vernetzten Forschung mitbringen. Teilprojekte, die ihre wissenschaftlichen Ziele langfristig auch ohne Kooperation mit weiteren Partnern erreichen können und/oder keinen fachlichen oder strukturellen Beitrag zum Verbund leisten, werden nicht gefördert.

Von den Partnern eines Verbunds ist eine Koordinatorin oder ein Koordinator zu benennen. Voraussetzungen für die Förderung sind ferner:

– Inhaltliche Fokussierung auf anwendungsbezogene Forschung im Gebiet der zoonotischen Infektionskrankheiten mit hoher Relevanz für den ÖGD;
– Innovationsgehalt sowie wissenschaftliche und methodische Qualität des Forschungskonzepts;
– Breite und Angemessenheit der vorhandenen Ressourcen und Vorleistungen;
– Einbindung aller relevanten Fachdisziplinen und Kohärenz innerhalb des Verbunds im Hinblick auf One Health;
– Bereitschaft zur Mitarbeit in der Nationalen Forschungsplattform für Zoonosen;
– Angemessenheit des Finanzierungsplans.

Modul 2 Nachwuchsgruppen für die Zoonosenforschung

Einen Antrag für eine Nachwuchsgruppe stellt die aufnehmende Einrichtung. Langfristig sind die Nachwuchsgruppen aus eigenen Ressourcen der aufnehmenden Einrichtungen zu finanzieren. Die antragstellende Einrichtung muss die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

– Die Auswahl der Leitung der Nachwuchsgruppe erfolgt durch die Fakultät. Die einschlägige Qualifizierung (mindestens Promotion) der betreffenden Person ist u. a. durch entsprechende Publikationen zu dokumentieren.
– Die Sicherstellung der strukturellen Wirksamkeit der Maßnahme, d. h. Weiterfinanzierung durch die Fakultät nach Ablauf der Bundesförderung. Dies kann entweder durch die Überführung der Stelle der Nachwuchsgruppenleitung in eine Planstelle oder den Budgetplan der Fakultät mit angemessener personeller und sächlicher Ausstattung (mindestens 70 % der im Rahmen dieser Maßnahme bewilligten Fördermittel) oder durch die Einrichtung einer neuen Nachwuchsgruppe mit einer vergleichbaren Ausstattung (d. h. entsprechend der im Rahmen dieser Maßnahme ­bewilligten Fördermittel) einmalig für fünf Jahre erfolgen. Hierzu ist zunächst eine Absichtserklärung und bei positiver Begutachtung der Projektskizze eine verbindliche Zusage der antragstellenden Institution vorzulegen.

Modul 3 Einzelvorhaben zu aktuellen Herausforderungen (Rapid Response)

Zuwendungsbedingungen werden im Bedarfsfall kurzfristig bekannt gegeben.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Zuwendungsfähig für Antragstellende außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung der Antragstellenden zuzurechnen sind.

Vorhabenbezogene Erhebungen an Patientinnen oder Patienten in beteiligten Einrichtungen sollten in der Regel durch pauschalierte Aufwandsentschädigungen vergütet werden; diese sind an Qualitätskriterien hinsichtlich der Datenerhebung zu binden. Ausgaben für die Erstellung eines Ethikvotums durch die hochschuleigene Ethikkommission werden der Grundausstattung zugerechnet und können nicht gefördert werden. Die zur Erlangung und Validierung von Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten erforderlichen Ausgaben/Kosten während der Laufzeit des Vorhabens sind grundsätzlich zuwendungsfähig.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Modul 1 Forschungsverbünde zoonotische Infektionskrankheiten

Die Förderdauer beträgt in der Regel fünf Jahre.

Über eine eventuelle Weiterförderung wird in der Regel nach drei Jahren in Abhängigkeit vom Ergebnis einer Zwischenbewertung unter Berücksichtigung der Leistungen im zurückliegenden Förderzeitraum entschieden.

Modul 2 Nachwuchsgruppen für die Zoonosenforschung

Die Förderdauer beträgt in der Regel fünf Jahre. Der Antrag soll ein strukturiertes und ausformuliertes Arbeitsprogramm für den gesamten Zeitraum von bis zu fünf Jahren enthalten. Über eine eventuelle Weiterförderung wird in der Regel nach drei Jahren in Abhängigkeit vom Ergebnis einer Zwischenbewertung unter Berücksichtigung der Leistungen im zurückliegenden Förderzeitraum entschieden. Der Umfang der Förderung ist flexibel und richtet sich nach dem Arbeitsprogramm des Forschungsprojekts und der Zusage der Fakultät zur Weiterfinanzierung der Maßnahme nach Auslaufen der Bundesförderung. Hinsichtlich der personellen Ausstattung werden in der Regel neben der Stelle der Nachwuchsgruppenleitung (bis W2-Stelle) maximal zwei Doktorandinnen und Doktoranden sowie z. B. eine technische Assistenzstelle gefördert. Der Bedarf an Personalstellen ist durch das Forschungsprojekt zu rechtfertigen.

Modul 3 Einzelvorhaben zu aktuellen Herausforderungen (Rapid Response)

Über Art, Umfang und Höhe der Zuwendung wird in Abhängigkeit der konkret zu erfolgenden Forschungsaufgaben entschieden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98), sowie zusätzlich die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE4-Vorhaben (NKBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

DLR-Projektträger
– Gesundheitsforschung –
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Telefon: 02 28/38 21-12 10
Telefax: 02 28/38 21-12 57
E-Mail: gesundheitsforschung@dlr.de
Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de

Ansprechpartnerinnen sind

Frau Dr. Ursula Kopp
E-Mail: Ursula.Kopp@dlr.de
Telefon: 02 28/38 21-12 30
Frau PD Dr. Barbara Junker
E-Mail: Barbara.Junker@dlr.de
Telefon: 02 28/38 21-12 74

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden. Zur ­Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-online“ zu nutzen.

7.2 Zweistufiges Verfahren

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Modul 1 Verbünde zoonotische Infektionskrankheiten

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten statt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR-Projektträger bis spätestens

31. Mai 2016

zunächst formlose Vorhabenbeschreibungen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Die formlosen ­Vorhabenbeschreibungen sind in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Formlose Vorhabenbeschreibungen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Einreichung wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger empfohlen.

Die formlosen Vorhabenbeschreibungen sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Kreis begutachtender Personen eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben. Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen in englischer Sprache empfohlen.

Formlose Vorhabenbeschreibungen müssen sowohl die Organisationsstruktur als auch das Forschungsprogramm des Verbundvorhabens erläutern. Der Umfang der formlosen Vorhabenbeschreibungen (DIN-A4-Format, Arial 11 Punkt, 1,5-zeilig, 2-seitig) darf 60 Seiten nicht überschreiten. Weitere verbindliche Anforderungen an formlose Vorhaben­beschreibungen sind in einem Leitfaden für einreichende Personen niedergelegt. Formlose Vorhabenbeschreibungen, die den dort niedergelegten Anforderungen nicht genügen, können ohne weitere Prüfung abgelehnt werden.

Die eingegangenen formlosen Vorhabenbeschreibungen werden unter Beteiligung eines externen Begutachtungs­gremiums nach folgenden Kriterien bewertet:

– Erfüllung der Förderziele und Fördervoraussetzungen (siehe Nummer 2 und 4);
– vorhandene exzellente Forschungsleistungen im Forschungsschwerpunkt;
– für den gewählten Forschungsschwerpunkt adäquate Zusammensetzung und Einbindung aller für die Erreichung der Ziele des Vorhabens erforderlichen Expertisen aus Human- Veterinärmedizin, gegebenenfalls Lebensmittel- und Umweltsektor und gegebenenfalls des ÖGD in Human- und Veterinärmedizin;
– wissenschaftliche und methodische Qualität der Forschungsprojekte sowie hoher Anwendungsbezug;
– realistische Arbeits-, Zeit- und Meilensteinplanung;
– Steuerung und Koordination des Verbunds;
– Angemessenheit der Finanzplanung.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten formlosen Vorhabenbeschreibung und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

Modul 2 Nachwuchsgruppen für die Zoonosenforschung

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten statt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR-Projektträger bis spätestens

15. Oktober 2016

zunächst formlose Vorhabenbeschreibungen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Formlose Vorhabenbeschreibungen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Einreichung wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger empfohlen.

Die formlosen Vorhabenbeschreibungen sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Kreis begutachtender Personen eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben. Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der formlosen Vorhabenbeschreibungen in englischer Sprache empfohlen.

Formlose Vorhabenbeschreibungen müssen sowohl die Organisationsstruktur als auch das Forschungsprogramm der Nachwuchsgruppe erläutern. Der Umfang der formlosen Vorhabenbeschreibungen (DIN-A4-Format, Arial 11 Punkt, 1,5-zeilig, 2-seitig) darf 20 Seiten nicht überschreiten. Weitere verbindliche Anforderungen an formlose Vorhaben­beschreibungen sind in einem Leitfaden für einreichende Personen niedergelegt. Formlose Vorhabenbeschreibungen, die den dort niedergelegten Anforderungen nicht genügen, können ohne weitere Prüfung abgelehnt werden.

Die eingegangenen formlosen Vorhabenbeschreibungen werden unter Beteiligung eines externen Begutachtungs­gremiums nach folgenden Kriterien bewertet:

– Erfüllung der Förderziele und Fördervoraussetzungen, insbesondere Übernahmegarantie der Einrichtung nach Ende der Bundesförderung (siehe Nummer 2 und 4);
– wissenschaftliche und methodische Qualität des Forschungsprojekts;
– Qualifikation der Leitung der Nachwuchsgruppe durch einschl. Vorleistungen;
– Beitrag der Nachwuchsgruppe zum Forschungsnetz;
– kooperativer Ansatz des Forschungsprojekts;
– Nutzen und Verwertungsmöglichkeit der Projektergebnisse;
– Nachhaltigkeit des Konzepts;
– realistische Arbeits-, Zeit- und Meilensteinplanung;
– Angemessenheit der Finanzplanung.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten formlosen Vorhabenbeschreibung und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

In Abhängigkeit von der Nachfrage für Nachwuchsgruppen werden gegebenenfalls weitere Abgabetermine über die Internetseiten des BMBF bekanntgegeben.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten formlosen Vorhabenbeschreibungen unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. In Modul 1 sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende die formlose Vorhabenbeschreibung ergänzende ­Informationen vorzulegen. Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

– Detaillierter Finanzplan des Vorhabens
– Ausführlicher Verwertungsplan
– Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung
– Detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung

Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft.

– Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel (auch unter Beachtung von Nummer 5 dieser Richtlinie)
– Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel
– Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan
– Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme (siehe Nummer 1 dieser Richtlinie)
– Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der ­gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie §§ die 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bundesministeriumfür Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Renate Loskill
1FuEuI = Forschung, Entwicklung und Innovation
2https://www.nc3rs.org.uk/arrive-guidelines
3http://www.equator-network.org/reporting-guidelines/consort/
4FuE = Forschung und Entwicklung