Genomeditierung

Moderne Verfahren der "Genom-Editierung" machen es heute möglich, das Genom von Pflanzen, Tieren und Menschen sehr gezielt zu verändern. Zum Einsatz kommen winzige, molekulare "Gen-Scheren", die bestimmte Bereiche des Genoms auffinden und schneiden können. Die Technologie ist leicht anzuwenden und preiswert. Sie könnte zukünftig dazu beitragen, Erbkrankheiten besser zu behandeln und passgenaue Gentherapien anzubieten. Auch Nutzpflanzen könnten durch einen Eingriff in das Erbgut vor Schädlingen geschützt und ertragreichere Sorten geschaffen werden. Die Genom-Editierung birgt aber auch Risiken, die sorgfältig gegen die Chancen abgewogen werden müssen. Wo liegen vertretbare Grenzen der Anwendung bei Mensch, Tier und Pflanze? Dürfen Veränderungen herbeigeführt werden, die sich nicht nur auf das behandelte Individuum, sondern auch auf seine Nachkommen auswirken? Und lässt sich eine Anwendung mit unseren bestehenden Gesetzen regulieren, oder müssen sie an die neuen Möglichkeiten angepasst werden? Solche und andere Fragen werden in den interdisziplinären Forschungsprojekten und Klausurwochen der am 21. August 2015 bekanntgemachten BMBF-Fördermaßnahme zu "ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten moderner Verfahren der Genom-Editierung und deren möglicher Anwendungen" erörtert. 

REALiGN-HD: Ethische und rechtliche Konzepte für die Anwendung neuer Techniken einer präzisen Genomeditierung bei hereditären Erkrankungen

Ziel des Verbundprojektes „REALiGN-HD“ ist es, einen rechtlichen Rahmen zu erarbeiten, der als Basis für die Gesetzgebung im Bereich der Gentherapie beim Menschen dienen kann. Entwicklungs- und Stammzellbiologie, Medizin, Philosophie, Ethik und Recht arbeiten hierbei intensiv zusammen. Interdisziplinär werden die ethischen und rechtlichen Voraussetzungen und Konsequenzen der Anwendung neuer Verfahren der Genom-Editierung untersucht, um Regulierungsempfehlungen zu entwickeln.

Teilprojekt 1: Ethik

PTHV Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar gGmbH
Pallottistr. 3
56179 Vallendar

Leiter:
Tel.:
FKZ:
Betrag:
Laufzeit:

Prof. Dr. Dr. Thomas Heinemann
0261 6402-510
01GP1616A
206.899 EUR
01.10.2016 - 30.09.2019

Ziel des Gesamtverbundes ist es einen Regulierungsvorschlag für das Handlungsfeld der Genom-Editierung mit neuen Technologien zu erstellen. Hierbei analysiert das TP1 die spezifisch ethischen Fragen, die mit einer Anwendung neuer Genom-Editierungstechniken zum Zwecke der Gentherapie insbesondere bei menschlichen Embryonen verbunden sind. Diese ist nach derzeitigem deutschem Recht verboten. Aufgrund der sich abzeichnenden hohen Präzision und Sicherheit neuer Genom-Editierungstechniken werden vor allem Fragen nach der Risiko-Nutzen-Bewertung, der Verantwortung für künftige Generationen, anthropologische Fragen, Fragen nach dem moralischen Status des Embryos sowie nach den Grenzen zu einem medizinischen genetischen Enhancement im Vergleich mit etablierten ethischen Bewertungskonzepten untersucht. Methodologisch arbeitet die ethische Analyse u.a. mit Gedankenexperimenten, anhand derer im Hintergrund wirkende Argumente und Normen identifiziert und bewertet werden können.

 

Teilprojekt 2: Recht

Universität Passau
Juristische Fakultät
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht,
Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht

Innstr. 39
94032 Passau

Leiter:
Tel.:
FKZ:
Betrag:
Laufzeit:

Prof. Dr. Hans-Georg Dederer
0851 509-2340
01GP1616B
270.341 EUR
01.10.2016 - 30.09.2019

Durch den Einsatz der CRISPR-Cas Technik wurde die gezielte Modifikation spezieller Gensequenzen ermöglicht und dadurch eine präzise Methode der Genomeditierung entwickelt, die auch beim Menschen anwendbar ist. Diese neuen Techniken der Gentherapie verlangen nach einer eingehenden Untersuchung der sich daraus ergebenden naturwissenschaftlichen, ethischen und rechtlichen Fragestellungen. Ziel des juristischen Teilprojektes ist dabei die Analyse der rechtlichen Probleme, die sich durch die Methode der Genomeditierung mittels CRIPSR-Cas auf induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS-Zellen) und menschlichen Embryonen für Therapiezwecke ergeben. Darauf aufbauend sollen naturwissenschaftlich und ethisch fundierte Reformvorschläge für die aktuellen rechtlichen Regelungen erarbeitet und der weiterreichende Einfluss der Genomeditierung beim Menschen auf grundlegende normative Wertungen untersucht werden.

 

Teilprojekt 3: Biomedizinische Aspekte und Gedankenexperimente

Medizinische Hochschule Hannover
Exzellenzcluster REBIRTH
AG Translationale Hepatologie und Stammzellenbiologie

Carl-Neuberg-Str. 1
30625 Hannover

Leiter:
Tel.:
FKZ:
Betrag:
Laufzeit:

Prof. Dr. Tobias Cantz
0511 532-5251
01GP1616C
122.794 EUR
01.10.2016 - 30.09.2019

Das übergeordnete Ziel dieses Teilprojekts ist es, den aktuellen und absehbaren biomedizinischen Wissensstand zur Genomeditierung humaner Embryonen und Keimzellen in umfassenden Analysen und in Ad-hoc-Konsultationen für die normativen Projektmitarbeiter zu erarbeiten. Von zentraler Bedeutung dabei sollen zwei Gedankenexperimente zur Anwendung der CRIPSR/Cas-Technologie in Zygoten und zur Anwendung einer "Ein-Generationen-Keimbahntherapie" sein.

 

GenEP: Genomeditierung in der Pflanzenbiotechnologie – eine rechtswissenschaftliche Analyse von Regulierungsfragen auf naturwissenschaftlicher Grundlage

Universität Passau
Juristische Fakultät
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht,
Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht

Innstr. 39
94032 Passau

Leiter:
Tel.:
FKZ:
Betrag:
Laufzeit:

Prof. Dr. Hans-Georg Dederer
0851 509-2340
01GP1615
389.059 EUR
01.10.2016 - 30.09.2018

Ziel des Projektes ist es, vor dem Hintergrund neuer Techniken der Genomeditierung das europäische Regelwerk für gentechnisch veränderte Organismen (GVOs) zu überprüfen. Dabei soll insbesondere die Anwendbarkeit der unionsrechtlichen Definition von GVOs auf Pflanzen, die mittels Genomeditierung gezüchtet wurden, untersucht und Unstimmigkeiten des derzeitigen europäischen Regelwerks aufgezeigt werden. Ergänzend wird eine Analyse der rechtlichen Regeln für genomeditierte Pflanzen in ausgewählten Ländern außerhalb der EU erfolgen, insbesondere in den USA, Kanada, Argentinien (oder Brasilien), Japan, Indien und Südafrika. Auch die rechtlichen Anforderungen des Welthandelsrechts werden mit Blick auf die bestehenden bzw. zu ergänzenden europäischen Regelungen untersucht. Auf Grundlage dieser Analyse und einer erneuten Diskussion des produkt- und verfahrensbasierten Regelungsansatzes soll ein Regelungsvorschlag für den Unionsgesetzgeber zur Regulierung neuartig gezüchteter Organismen entwickelt werden, der eine Alternative zum aktuellen verfahrensbasierten Ansatz darstellen und zugleich zur gesellschaftlichen Debatte um GVOs und neue Verfahren der Pflanzenzüchtung beitragen soll.

 

GenomELECTION: Ethische, rechtliche und kommunikationswissenschaftliche Aspekte im Bereich der molekularen Medizin und Nutzpflanzenzüchtung

Ziel des Verbundprojektes „GenomELECTION“ ist es, ein tiefgreifendes Verständnis der Genomeditierung im Allgemeinen - und für die Bereiche der Nutzpflanzenzüchtung und im Humanbereich im Besonderen - zu entwickeln. Dazu werden die gegenwärtigen Techniken der Genomeditierung und die gesellschaftliche Bewegung der sogenannten “Do-it-Yourself Biologie” untersucht. Diese strebt eine Demokratisierung der Wissenschaft und hier insbesondere den offenen Zugang der Anwendung von Genomeditierung in einer nicht-professionellen (unregulierten) Umgebung an. Im Ergebnis werden Gutachten entwickelt, die auch für künftig zu erwartende Verwendungen dieser Techniken politische, rechtliche, (Sozio-/Medizin-)ethische und kommunikationswissenschaftliche Leitlinien darstellen sollen.

Teilprojekt: Recht/Ethik

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Juristischer Bereich - Lehrstuhl Öffentliches Recht

Universitätsplatz 3 - 5
06108 Halle

Leiter:
Tel.:
FKZ:
Betrag:
Laufzeit:

Dr. Timo Faltus
0345 55-23168
01GP1614A
321.425 EUR
01.10.2016 - 30.09.2019

Ziel des Verbundvorhabens ist die interdisziplinäre Identifikation und Beantwortung sozioethischer, rechtlicher und kommunikationswissenschaftlicher Schlüsselfragen in Bezug die modernen Verfahren der Genomeditierung zu untersuchen. Zudem wird die gesellschaftliche Bewegung der Do-it-Yourself-Biologie (DIY-Bio) und deren Zugriff auf die Genomeditierung untersucht. Das Konsortium untersucht ebenfalls, wie die Vorteile und Risiken der Genomeditierung in die Öffentlichkeit, die Politik und zu den entsprechenden Fachkreisen vermittelt werden können. Hierzu enthält der Verbund ein eigenes kommunikationswissenschaftliches Teilprojekt. Das Konsortium wird durch ein interdisziplinäres Wissenschaftsboard unterstützt. Der Fokus innerhalb des ethischen Teilprojekts liegt auf der Identifikation, dem Benennen und der Beantwortung sozio-/medizin-ethischer Schlüsselfragen in Bezug auf die Verwendung der Methoden der Genomeditierung. Das rechtswissenschaftliche Teilprojekt untersucht die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen der Genomeditierung für den Bereich der Grundlagenforschung und der Medizin.

 

Teilprojekt: Wissenschaftskommunikation

Museum für Naturkunde
Leibniz-Institut für Evolutions- und Biodiversitätsforschung (MfN)

Invalidenstr. 43
10115 Berlin

Leiterin:
Tel.:
FKZ:
Betrag:
Laufzeit:

Dr. Katrin Vohland
030 2093-8479
01GP1614B
159.184 EUR
01.10.2016 - 30.09.2019

Im Rahmen des Gesamtprojekts "Genomeditierung – ethische, rechtliche und Aspekte der Wissenschaftskommunikation in der Molekularmedizin und des Nutzpflanzenengineerings" untersucht dieses Teilvorhaben, inwieweit praktische Erfahrungen und gezielte Programme der Wissenschaftskommunikation dazu genetic literacy beeinflussen, und inwieweit dies auf ethische Erwägungen inklusive der Vorstellungen zu "Natürlichkeit" zurückkoppelt. In diesem Zusammenhang wird ergänzend analysiert, welche Rolle die DIY-Bio Community bei der gesellschaftlichen Verankerung und Bewertung der Debatte spielt.

 

ELSA-GEA: Ethische, rechtliche und sozioökonomische Aspekte von Genom-Editierung in der Agrarwirtschaft

Ziel des Verbundprojektes „ELSA-GEA“ ist es, ethische, rechtliche, sozioökonomische und kommunikative Aspekte sowie Risikoabschätzungen in einem systematischen Prozess für die Nutzpflanzen- und Nutztierzüchtung zu untersuchen. Im Vorhaben erfolgt eine enge Zusammenarbeit von Naturwissenschaftlern, Ethikern, Sozioökonomen und Rechtswissenschaftlern. Die Ergebnisse des Verbundes sollen zielgruppengerecht veröffentlicht werden, um einerseits einen breiten gesellschaftlichen Dialog mit Bürgern zu ermöglichen und andererseits Entscheidungsträgern den gesetzgeberischen Handlungsbedarf und Handlungsoptionen aufzuzeigen.

Kommunikation & Dissemination (TP5)

Max-Planck-Institut für molekulare Pflanzenphysiologie
Am Mühlenberg 1
14476 Potsdam OT Golm

Leiter:
Tel.:
FKZ:
Betrag:
Laufzeit:

Dr. Matthias Arlt
0331 5678303
01GP1613A
188.676 EUR
01.11.2016 - 31.10.2019

Ziel des Teilprojektes 5 ist es, das gesamte kommunikative Umfeld des "Genome Editing" (GE) in der Agrarwirtschaft zu analysieren. Auf Grundlage der Ergebnisse soll die zielgruppengerechte Dissemination der Ergebnisse aller Teilprojekte von ELSA-GEA erfolgen.

 

Folgenabschätzung der Genom-Editierung in Pflanzen/Tieren (TP1) und sozioökonomische Aspekte der Genom-Editierung in der Agrarwirtschaft (TP2)

Julius Kühn-Institut
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI)
Institut für die Sicherheit biotechnologischer Verfahren bei Pflanzen

Erwin-Baur-Str. 27
06484 Quedlinburg

Leiter:
Tel.:
FKZ:
Betrag:
Laufzeit:

Prof. Dr. Joachim Schiemann
03946 47-503
01GP1613B
379.777 EUR
01.11.2016 - 31.10.2019

Ziel von Teilprojekt 1 ist es, fortlaufend Daten über den Einfluss des "Genome-Editing" (GE) bei Pflanzen und Tieren auf unterschiedlichen Ebenen zu sammeln und zusammenzufassen. Begleitend dazu wird ein Fahrplan für eine wissenschaftsbasierte und produktorientierte Einordnung der Regelungsprozesse für neue biotechnologische Techniken wie z.B. GE erstellt. In Teilprojekt 2 sollen die sozioökonomischen Auswirkungen der Verwendung von GE in der landwirtschaftlichen Produktion entlang der Wertschöpfungskette und auf die Gesamtgesellschaft identifiziert und bewertet werden.

 

Wahlfreiheit (TP3)

Institut Technik-Theologie-Naturwissenschaften
an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Katharina-von-Bora-Str. 11
80333 München

Leiter:
Tel.:
FKZ:
Betrag:
Laufzeit:

Dr. Stephan Schleissing
089 5595-600
01GP1613C
204.940 EUR
01.11.2016 - 31.10.2019

Zu den Zielen des Teilprojektes 3: Der Anspruch des Verbrauchers auf Wahlfreiheit beim Konsum von pflanzlichen und tierischen Produkten, die mit Hilfe der Genom-Editierung hergestellt werden, wird in einer ethischen Perspektive untersucht und diskutiert. Ziel ist die (1) Erhebung von Pro- und Kontra-Argumenten für eine informierte Entscheidung von Verbrauchern mithilfe einer Kennzeichnung, (2) Veröffentlichung eines ethischen Gutachtens zum Verhältnis von Wahlfreiheit, Verbrauchersouveränität und Genom Editierung, (3) Kontinuierlicher Wissenstransfer von ethischen Aspekten des Einsatzes der Genom Editierung bei der Herstellung und dem Vertrieb landwirtschaftlicher Produkte auf der Website www.pflanzen-forschung-ethik.de.

 

Rechtsfragen der Genom-Editierung von Pflanzen und Tieren (TP4)

Leibniz Universität Hannover
Philosophische Fakultät
Institut für Philosophie
CELLS (Centre for Ethics and Law in the Life Sciences)

Am Klagesmarkt 14-17
30159 Hannover

Leiter:
Tel.:
FKZ:
Betrag:
Laufzeit:

Prof. Dr. Thomas Reydon
0511 762-19391
01GP1613D
248.191 EUR
01.11.2016 - 31.10.2019

Teilprojekt 4 untersucht und bewertet die aktuelle nationale, europäische und internationale Rechtslage bezüglich neuer Genome-Editing-Technologien. Ziel der Untersuchung ist die Analyse verschiedener Rechtsfragen im Zusammenhang mit den neuen Genom-Editing-Technologien, insbesondere mit Blick auf einschlägige bzw. betroffene Grund- und Menschenrechte, Biosicherheit im weitesten Sinne (Biosecurity und Biosafety) sowie Verbraucherschutzaspekte.

 

BAGE: Ethische Bewertungskompetenz und Alltagsphantasien von Jugendlichen und Studierenden zu den Möglichkeiten der Genom-Editierung

Ziel des Verbundprojektes „Genom-Editierung“ ist es, die ethische Bewertungskompetenz von Schülern und Studierenden zu den Möglichkeiten der Genom-Editierung zu untersuchen. Dabei werden die durch die Genom-Editierung geprägten Welt- und Menschenbilder (Alltagsphantasien) der möglichen zukünftigen Anwender der neuen Technologie betrachtet. Auf Grundlage der Ergebnisse sollen didaktische Leitlinien zum Thema Genom-Editierung für Schulen und Hochschulen entwickelt werden. Diese sollen junge Menschen auf die Partizipation am öffentlichen Diskurs und zu verantwortungsvollem Urteilen und Handeln vorbereiten.

Teilprojekt 2

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Fakultät V - Mathematik und Naturwissenschaften
Institut für Biologie und Umweltwissenschaften (IBU)
AG Biologiedidaktik

Carl-von-Ossietzky-Str. 9-11
26129 Oldenburg

Leiterin:
Tel.:
FKZ:
Betrag:
Laufzeit:

Prof. Dr. Corinna Hößle
0441 798-3639
01GP1612A
124.514 EUR
01.10.2016 - 30.09.2019

Teilprojekt 3

Universität Hamburg
Fakultät für Erziehungswissenschaft

Von-Melle-Park 8
20146 Hamburg

Leiter:
Tel.:
FKZ:
Betrag:
Laufzeit:

Prof. Dr. Ulrich Gebhard
040 42838-6119
01GP1612B
122.904 EUR
01.10.2016 - 30.09.2019

Teilprojekt 1

Medizinische Hochschule Hannover
Institut für Humangenetik

Carl-Neuberg-Str. 1
30625 Hannover

Leiterin:
Tel.:
FKZ:
Betrag:
Laufzeit:

Prof. Dr. Brigitte Schlegelberger
0511 532-4522
01GP1612C
124.416 EUR
01.10.2016 - 30.09.2019

Mit Hilfe der Genom-Editierung sollen in absehbarer Zukunft die somatische Gentherapie und Eingriffe in die menschliche Keimbahn möglich werden, die eine Heilung von Krankheiten wie z.B. Leukämie oder Krebserkrankungen in Aussicht stellen. Damit wecken die Methoden der Genom-Editierung große Hoffnungen, berühren aber gleichzeitig zentrale ethische Werte, indem sie die Frage nach der Menschenwürde und dem Grundrechtstatus des Embryos in den Fokus der ethischen Betrachtung rücken. Es stellt sich u.a. die Frage, welche ethischen Werte junge Menschen durch die Genom-Editierung berührt sehen und welchen Stellenwert diese für sie haben. Im Rahmen der Studie sollen Jugendliche, Studierende der Medizin, des Life Science, der Sozial- und Humanwissenschaften hinsichtlich dieses zentralen Aspektes und weiterer ethischer Implikationen befragt werden, um die ethische Bewertungskompetenz und die durch die Genom-Editierung aktualisierten Welt- und Menschenbilder (Alltagsphantasien) derjenigen zu erfassen, die in Zukunft die Anwender der neuen Technologie sein könnten. Hierdurch kann ein Einblick in die zugrunde liegenden implizit wirksamen Wertvorstellungen und Vorannahmen von Jugendlichen und Studierenden gewonnen werden.

 

GEENGOV: Regulierung der biomedizinischen Genom-Editierung

Ziel des Verbundprojektes „GEENGOV“ ist es, die Anwendung der Genomeditierung an Körperzellen zur Therapie genetisch bedingter Erkrankungen an bereits betroffenen Patienten zu untersuchen. Es sollen ethische, konzeptuelle und rechtliche Aspekte beleuchtet werden. Wie kann eine Abwägung von Risiko und Nutzen der neuen Technologie erfolgen? Wie sollte eine informierte Einwilligung für klinische Studien aussehen? Wie wird die Anwendung durch Gesetze oder andere Strukturen, wie z. B. Ethikkommissionen, reguliert? Ist diese Regulation ausreichend oder besteht Verbesserungsbedarf? Mit diesen Fragen werden sich Ethiker, Gentherapeuten und Juristen in drei Teilprojekten befassen und gemeinsam Handlungsempfehlungen entwickeln.

Teilprojekt 1: Risiko-Nutzen-Abwägung und TP2: informierte Einwilligung

Medizinische Hochschule Hannover
Institut für Geschichte, Ethik und Philosophie der Medizin

Carl-Neuberg Str. 1
30625 Hannover

Leiter:
Tel.:
FKZ:
Betrag:
Laufzeit:

Prof. Dr. Dr. Daniel Strech
0511 532-6498
01GP1611A
447.154 EUR
01.12.2016 - 30.11.2019

Teilprojekt 1 beschäftigt sich insbesondere mit der strukturierten Risiko-Nutzen-Abwägung im Vorfeld von klinischen Studien mit Genom-Editierung. Es sollen Empfehlungen dazu erarbeitet werden, wie Risiken von Studienteilnehmenden und der Erkenntnisgewinn aus der Forschung in möglichst nachvollziehbaren Prozessen dargestellt, verbessert und abgewogen werden können. In Teilprojekt 2 werden Methoden entwickelt und evaluiert, um das Aufklärungsmaterial für eine informierte Einwilligung vor der Studienteilnahme zu optimieren.

 

Teilprojekt 3: Analyse von Regulierungsstrukturen

Leibniz Universität Hannover
Juristische Fakultät

Königsworther Platz 1
30167 Hannover

Leiterin:
Tel.:
FKZ:
Betrag:
Laufzeit:

Prof. Dr. Susanne Beck
0511 762-8212
01GP1611B
148.033 EUR
01.12.2016 - 30.11.2019

Teilprojekt 3 wird bestehende rechtliche Normen sowie staatliche Regulierungs-Strukturen im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit auf biomedizinische Genom-Editierung hin untersuchen. Ein Schwerpunkt der Untersuchung liegt dabei auf der Frage, in welchen Situationen nicht-staatliche Regulierungs-Strukturen (z. B. Ethikkommissionen) Anwendung finden könnten und welche Vor- und Nachteile mit entsprechend nicht-staatlicher Regulierung einhergehen.

 

GenE-TyPE: Eine naturwissenschaftliche, ethische und rechtliche Analyse moderner Verfahren der Genom-Editierung und deren möglicher Anwendungen

Ziel des Verbundprojektes „GenE-TyPE“ ist die rechtliche und ethische Bewertung der verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten der Genom-Editierung (GE) am Menschen. Diese wird gestützt auf eine durch naturwissenschaftliche Untersuchungen entwickelte Risiko-Nutzen-Analyse. Im Projekt arbeiten Naturwissenschaftler, Ethiker und Rechtswissenschaftler eng zusammen. Die Ergebnisse sollen in einer umfassenden Stellungnahme veröffentlicht werden, die den gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufzeigen und einen konkreten Handlungsvorschlag formulieren wird.

Teilprojekt 3: Recht

Universität Mannheim
Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht,
Gesundheitsrecht und Bioethik

Schloß
68161 Mannheim

Leiter:
Tel.:
FKZ:
Betrag:
Laufzeit:

Prof. Dr. Jochen Taupitz
0621 181-1328
01GP1610A
238.553 EUR
01.09.2016 - 31.08.2019

Ziel des Verbundvorhabens ist die rechtliche und ethische Bewertung der verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten der Genom-Editierung (GE) am Menschen, gestützt auf eine durch naturwissenschaftliche Untersuchungen entwickelte Risiko-Nutzen-Analyse. Als mögliche Anwendungsbereiche werden dabei sowohl Eingriffe in somatische Zellen als auch in Keimbahnzellen untersucht, wobei zwischen Eingriffen zum Zwecke der Therapie, Prävention bis hin zur Verbesserung unterschieden wird. Die Universität Mannheim nimmt die rechtliche Bewertung vor. Ziel ist dabei, Mängel und Lücken der aktuellen Gesetzeslage aufzuzeigen und auf dieser Grundlage eine Handlungsempfehlung an den Gesetzgeber zu formulieren. Hierfür werden die einfachgesetzliche sowie verfassungsrechtliche Rechtslage vor dem Hintergrund neuer Verfahren der Genom-Editierung begutachtet. Dabei stellt sich insbesondere bei der Keimbahntherapie die Frage, ob ein Totalverbot, wie es aktuell besteht, verfassungsrechtlich vorgegeben ist. Es schließt sich ein rechtsvergleichender Teil an, indem auf der Suche nach einer wünschenswerten Regelung die Rechtslage zu der Thematik in insgesamt 16 anderen Ländern begutachtet werden soll.

 

Teilprojekt 1: Naturwissenschaftliche Grundlagen

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Klinik für Stammzelltransplantation
Forschungsabt. Zell- und Gentherapie

Martinistr. 52
20251 Hamburg

Leiter:
Tel.:
FKZ:
Betrag:
Laufzeit:

Prof. Dr. Boris Fehse
040 7410-55518
01GP1610B
162.000 EUR
01.09.2016 - 31.08.2019

Ziel des Verbundvorhabens ist die rechtliche und ethische Bewertung der verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten der Genomeditierung (GE) am Menschen, gestützt auf eine durch naturwissenschaftliche Untersuchungen entwickelte Risiko-Nutzen-Analyse. Als mögliche Anwendungsbereiche werden dabei sowohl Eingriffe in somatische Zellen als auch in Keimbahnzellen untersucht, wobei zwischen Eingriffen zum Zwecke der Therapie, Prävention bis hin zur Verbesserung unterschieden wird. Das biomedizinische Teilprojekt (TP) wird den möglichen Nutzen wie auch Risiken der genannten GE-Ansätze vergleichend analysieren und so die Datenbasis für die beiden anderen Teilprojekte zu ethischen und rechtlichen Fragestellungen liefern.

 

Teilprojekt 2: Ethik

Universität zu Köln - Medizinische Fakultät
Institut für Geschichte und Ethik der Medizin
Forschungsstelle Ethik

Kerpener Str. 62
50937 Köln

Leiterin:
Tel.:
FKZ:
Betrag:
Laufzeit:

Prof. Dr. Christiane Woopen
0221 470-89100
01GP1610C
143.188 EUR
01.09.2016 - 31.08.2019

Ziel des Verbundvorhabens ist die rechtliche und ethische Bewertung der verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten der Genomeditierung am Menschen, gestützt auf eine durch naturwissenschaftliche Untersuchungen entwickelte Risiko-Nutzen-Analyse. Als mögliche Anwendungsbereiche werden dabei sowohl Eingriffe in somatische Zellen als auch in Keimbahnzellen untersucht, wobei zwischen Eingriffen zum Zwecke der Therapie, Prävention bis hin zur Verbesserung unterschieden wird. Die bestehenden ethischen Argumente für oder gegen solche Eingriffe sind noch zu wenig hinsichtlich der unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten bei einzelnen Zellen, Embryonen und adulten Menschen mit ihren unterschiedlichen physischen, psychischen und sozialen Auswirkungen differenziert. Es fehlt auch an normativen Instrumenten zur Bewertung konkreter Genomeditierungs-Vorhaben. Das ethische Teilprojekt zielt daher darauf ab, ein Rahmengerüst zu entwickeln, dass es erlaubt, Forschenden Orientierung zu geben, welche Handlungsweisen weshalb ethisch (und rechtlich) zulässig sind und welche problematisch.

 


 

 

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