Bekanntmachung über ein Forschungs- und Förderkonzept
"Humangenomforschung"
vom 20. Juni 1995
Die internationalen Aktivitäten auf dem Gebiet der Humangenomforschung haben die Zielstellung, bis zum Jahr 2005 eine detaillierte Karte des menschlichen Genoms vorzulegen, seine vollständige Sequenz zu bestimmen und die Aufklärung der Zusammenhänge zwischen der Struktur des Genoms und der Funktion seiner Gene voranzutreiben.
Das vorliegende, auf die Etablierung eines mit diesen internationalen Forschungsaktivitäten vernetzten nationalen Humangenomprojekts gerichtete Förderkonzept hat das Ziel, mit Hilfe eines integrierten, systematischen Forschungsansatzes medizinisch relevante menschliche Gene zu identifizieren, ihre Struktur, Funktion und Regulation aufzuklären und damit die Ätiologie und Pathogenese verbreiteter Krankheiten und einen kausalen Zugang zu ihrer Bekämpfung zu erschließen. Mit dem Projekt werden neuartige Ansätze für industrielle Innovationen aufgegriffen.
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) werden daher Fördermittel für das gemeinsam getragene Humangenomprojekt zur Verfügung stellen. Die Max-Planck-Gesellschaft und die Industrie werden das Projekt mit eigenen Mitteln und eigener Forschung ergänzen.
In dem durch Förderung seitens des BMBF zu etablierenden Kernbereich des Humangenom-Forschungskonzepts sind die folgenden Elemente vorgesehen:
- ein Ressourcenzentrum mit Primärdatenbank,
- Zentrale Forschungseinrichtungen,
- Selbständige Arbeitsgruppen.
Grundlage für das koordinierte Vorgehen im Humangenomprojekt ist die Generierung standardisierten experimentellen Ausgangsmaterials (allgemeine, organspezifische und entwicklungsstadienspezifische Klonbibliotheken, Hybridisationsfilter), das allen beteiligten Arbeitsgruppen zur Verfügung steht, sowie die standardisierte Erfassung, Verarbeitung und Auswertung der mit diesem Material gewonnenen Primärdaten durch eine Datenbank ("Primärdatenbank"). Diese Aufgaben werden von einem Ressourcenzentrum erfüllt, das außerhalb dieser Bekanntmachung im Bereich des Max-Planck-Instituts für molekulare Genetik, Berlin, und des Deutschen Krebsforschungszentrums, Heidelberg, eingerichtet wird.
Für die folgenden weiteren Elemente des Kernbereichs des Humangenomprojekts können Projektanträge gestellt werden:
Zentrale Forschungseinrichtungen, welche die Aufgabe der koordinierten Ableitung und Durchführung der systematischen Identifizierung und Analyse menschlicher Gene übernehmen;
Selbständige Arbeitsgruppen, die Themen mit essentieller Bedeutung für das Forschungskonzept bearbeiten.
Die Durchführung der wissenschaftlichen Projekte in den Zentralen Forschungseinrichtungen und Selbständigen Arbeitsgruppen wird von einem Wissenschaftlichen Koordinierungs-Komitee koordiniert.
Die Zentralen Forschungseinrichtungen sollen an Standorten angesiedelt werden, an denen bereits ein adäquates wissenschaftliches Umfeld vorhanden ist und die technische und wissenschaftliche Expertise für die systematische Genomanalyse existiert.
Folgende Forschungsthemen, für die Projektanträge gestellt werden können, sind für das Humangenom-Forschungskonzept von übergeordneter Bedeutung:
Systematische Identifizierung und Charakterisierung menschlicher Gene und der Gene geeigneter Modellorganismen;
Systematische Kartierung und Klonierung von Genombereichen;
Transkriptkarten einzelner Chromosomen;
Analyse von Expressionsmustern;
Systematische Analyse der gewebsspezifischen Proteinexpression und Proteinmodifikation;
Identifizierung und Analyse von Steuersequenzen;
Sequenzierung des menschlichen Genoms und von Genombereichen relevanter Modellorganismen im Megabasenbereich;
Systematische Untersuchungen zur Pathophysiologie genetischer Erkrankungen auf DNA- und Proteinebene;
Systematische Funktionsanalyse menschlicher Gene;
Entwicklung leistungsfähiger Management-Systeme für genomische Daten;
Entwicklung von Systemen zur integrierten Informationsanalyse und Modellierung genomischer Daten.
Integraler Bestandteil der Förderung im Rahmen des Forschungskonzepts ist die Förderung von Projekten, die sich mit der Erforschung der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der Humangenomforschung und der Anwendung ihrer Ergebnisse befassen. Als erster Schritt wird die Durchführung von interdisziplinären Fachtagungen ausgeschrieben, die sich dem Stand und den Perspektiven der Diskussion sowie der Ermittlung des weiteren Forschungsbedarfs in folgenden Themenbereichen widmen sollen:
Ethische Beurteilung der Zielsetzung des Humangenomforschungskonzepts;
Ethische Probleme im Umgang mit der individuellen genetischen Ausstattung;
Informationelle Selbstbestimmung in Bezug auf die individuelle genetische Ausstattung;
Ethische und rechtliche Probleme der Patentierung genetischer Information;
Ethische Beurteilung der Humangenomforschung im historisch-gesellschaftlichen Kontext;
Gesellschaftliche Öffentlichkeit und ethische Konsensbildung in Humangenetik und Humangenomforschung.
Für die Durchführung dieser Fachtagungen können sich in den o.g. Themenbereichen tätige wissenschaftliche Einrichtungen bewerben.
Für die Einreichung von Anträgen gelten die nachfolgend dargestellten Fristen und Verfahren:
Bis zum 31. August 1995 können Kurzanträge in englischer Sprache (Letter of intent) für Forschungsprojekte eingereicht werden, die in Zentralen Forschungseinrichtungen oder in Selbständigen Arbeitsgruppen durchgeführt werden sollen. Diese Kurzanträge sollen eine Beschreibung des geplanten Forschungsprojekts (Ziel, wichtige Arbeitspakete, Abschätzung des Finanzbedarfs) auf maximal 3 Seiten enthalten. Hierbei ist der Bezug des beantragten Projektes zur Thematik und zu den Zielen des Forschungskonzeptes "Humangenomforschung" klar darzustellen. Eine Liste der einschlägigen Vorarbeiten auf maximal einer weiteren Seite ist beizufügen. Der Umfang eines Kurzantrages darf vier Seiten nicht überschreiten. Der Antragszeitraum beträgt zunächst drei Jahre.
Der Wissenschaftliche Beirat wird auf der Basis dieser Kruzanträge diejenigen Projekte auswählen, zu denen bis 10. November 1995 ausführliche Anträge eingereicht werden sollen. Diese werden anschließend einer Detailbegutachtung durch ein vom Wissenschaftlichen Beirat empfohlenes Gutachtergremium unterzogen.
Anträge auf Durchführung von Fachtagungen zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der Humangenomforschung können bis zum 31. Oktober 1995 gestellt werden.
Über die Durchführung weiterer Antragsrunden zu einem späteren Zeitpunkt wird das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie rechtzeitig informieren.
Arbeitsgruppen, die essentielle Beiträge zur Humangenomforschung im Rahmen ergänzender Forschungsansätze außerhalb der koordinierten Generierung von Ressourcen und Daten und damit außerhalb des über das Steering-Komitee koordinierten Kernbereichs des Humangenom-Forschungskonzeptes (Ressourcenzentrum, Zentrale Forschungseinrichtungen, Selbständige Arbeitsgruppen) liefern wollen, bewerben sich als sogenannte Assoziierte Arbeitsgruppen um Fördermittel bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft .Diese Arbeitsgruppen werden in Form einer allgemeinen Koordination (DFG - Wissenschaftlicher Beirat) in das Humangenomforschungskonzept eingebunden.
Informationen über Fördermöglichkeiten bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind bei deren Geschäftsstelle, Kennedyallee 40, D-53175 Bonn, anzufordern.
Gesamtkonzept
Einzelheiten zu Forschungszielen, Forschungsinhalten, Forschungsstrukturen, Steuergremien, Fragen der Kooperation zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und Arbeitsgruppen aus der Industrie, Trainingsprogrammen, zur internationalen Kooperation und zu weiteren, für die Humangenomforschung relevanten Förderschwerpunkten des BMBF können dem "Forschungskonzept - Humangenomforschung" entnommen werden, das beim Projektträger DLR, Südstraße 125, 53175 Bonn angefordert werden kann. Die vorliegende Bekanntmachung steht in unmittelbarem Kontext zu diesem Forschungskonzept.
Das Forschungs- und Förderkonzept "Humangenomforschung" hat eine Laufzeit von 8 Jahren.
Förderkriterien
Als Antragsteller kommen in Frage Unternehmen der freien Wirtschaft, Hochschulinstitute sowie andere Forschungseinrichtungen der öffentlichen Hand. Die Untersuchungen sollen interdisziplinär und die Antragstellung in Form einer engen fachlichen Kooperation erfolgen. Gefördert werden FuE-Vorhaben, an denen ein öffentliches Interesse besteht und die mit einem erheblichen technisch-wissenschaftlichen Risiko verbunden sind. Die Förderung erfolgt in der Regel durch Zuwendung und setzt bei Wirtschaftsunternehmen eine Eigenbeteiligung von mindestens 50%, bei solchen aus den Neuen Bundesländern von mindestens 40% voraus. Die Bedingungen für Zuwendungen durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ergeben sich aus den "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKFT 88)". Für andere Antragsteller gelten grundsätzlich die "Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (ANBest-P-BMBF)".
Kurzanträge zur Förderung sind in englischer Sprache zu richten an:
Deutsche Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt e.V. - DLR -
Projektträgerschaft Forschung im Dienste der Gesundheit
Südstraße 125
53175 Bonn
Telefon: 0228-3821-210
Telefax: 0228-3821-257
Es wird empfohlen, vor Antragstellung beim Projektträger das dieser Fördermaßnahme zugrundeliegende "Forschungskonzept - Humangenomforschung" anzufordern.