DHGP Phase 2: Ethische, rechtliche und soziale Aspekte
Zweite Förderphase
erschienen im Bundesanzeiger Nr. 165 vom 4.9.1998
Bekanntmachung der Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie
für Forschung zu den ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der Humangenomforschung vom 26.8.1998
1. Zuwendungszweck
Die Fortschritte der modernen Humangenomforschung und Humangenetik führen zu tiefgreifenden Veränderungen in der medizinischen Versorgung und in anderen, neuen Bereichen des Umgangs mit genetischer Information. Während von der Humangenomforschung insbesondere in der Medizin herausragende Fortschritte zu erwarten sind, bringen die Forschung und die Anwendungsmöglichkeiten ihrer Ergebnisse auch gewichtige ethische, rechtliche und soziale Probleme mit sich. Der naturwissenschaftliche Erkenntnisfortschritt ist deshalb durch geistes- und sozialwissenschaftliche Forschung zu begleiten, welche frühzeitig wesentliche Entwicklungsmöglichkeiten, problematische Aspekte und neuartige Fragestellungen bei der Erzielung und Anwendung neuen Wissens in der Humangenomforschung erkennt, analysiert und bewertet.
Das deutsche Humangenomprogramm wird durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie ( BMBF ) gemeinsam mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft ( DFG ) seit 1995 als eigenständiges Förderprogramm unterstützt. Bereits seit dieser Zeit gehört auch die Bearbeitung der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der Humangenomforschung zu den Schwerpunkten dieses Programms. Als erster Schritt wurden interdisziplinäre Fachtagungen zu verschiedenen Problembereichen gefördert. Die Tagungen haben erheblich dazu beigetragen, Fachwissen aus den verschiedenen Disziplinen zusammenzutragen, die derzeitige Diskussionslage zu ermitteln und neue, sich abzeichnende Probleme zu erörtern .Für die naturwissenschaftliche Forschung ist eine zweite Förderphase vorgesehen. Mit dem Ziel, durch qualifizierte Forschungsarbeiten das vorhandene Fachwissen zu vermehren und so einen Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs zu leisten, wird das BMBF auch seine Unterstützung der Begleitforschung weiter ausbauen.
2. Rechtsgrundlagen
Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Richtlinien und den vorläufigen Verwaltungs-vorschriften ( Vorl. VV ) zu §44 der Bundeshaushaltsordnung ( BHO ) durch Zuwendung gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
3. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden können Forschungsvorhaben, Fachtagungen oder Workshops, die sich mit den ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der Humangenomforschung befassen und
auf Problemstellungen aus der Praxis ausgerichtet sind mit dem Ziel, zu deren Lösung beizutragen,
aufbauend auf bereits vorhandenem Wissen aus In- und Ausland neue Erkenntnisse anstreben
und die für die Bearbeitung der Fragestellung erforderlichen Disziplinen in Konzeption und Bearbeitung des Vorhabens einbeziehen.
Angesprochen sind vor allem die geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen. Besonders gewünscht sind interdisziplinäre Vorhaben, die in Kooperation mit den Naturwissenschaften und der Medizin durchgeführt werden. Vorrangig gefördert werden sollen kooperative Forschungsvorhaben, die zur Bearbeitung eines der nachfolgenden Schwerpunkte die Einbeziehung von Arbeitsgruppen verschiedener Disziplinen erfordern.
Thematische Schwerpunkte sind:
Ethische, rechtliche und soziale Aspekte der Durchführung der Humangenomforschung
(Themenstichworte: Aufklärung, Zustimmung und Rechte im Umgang mit Patienten- und Probandenproben; Umgang mit Daten; ökonomische Verwertungskonzepte; Fragen des Patentrechts )
Genetische Testverfahren und ihre Anwendung
(Themenstichworte: Qualitäts- und Qualifikationssicherung in Bezug zur genetischen Beratung und Diagnostik; Weitere Entwicklung und Ökonomie der Gentesttechnologie und der Pharmakogenetik; Probleme des medizinischen Einsatzes von Gentests außerhalb des Fachgebietes Humangenetik; Bindung des Einsatzes von prädiktiven Gentests an Gesundheitszwecke; Einsatz von genetischen Analysen für nicht-medizinische Zwecke; gesundheitsökonomische Aspekte )
Kognitive Wahrnehmung und gesellschaftlicher Kontext der Humangenomforschung
(Themenstichworte: Bedeutung und Vermittlung des genetischen Wissens; Vergleich des Umgangs mit dem Wissen zwischen verschiedenen Kulturen und sozialen Gruppen; Auswirkungen des Wissens um die genetische Ausstattung; Veränderungen des Präventions- und Krankheitsbegriffs; die Entwicklung der Humangenomforschung und ihre Akteure als Forschungsobjekt )
Vielfach sind Themen bereits im Ausland unter unterschiedlichen Perspektiven bearbeitet worden. In diesen Fällen ist auf den Vorarbeiten aufzubauen und die Bearbeitung den spezifischen Bedingungen im Inland anzupassen. Besonderes Augenmerk ist auf die Einbeziehung absehbarer neuer naturwissenschaftlicher und medizinischer Entwicklungen zu richten.
4. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen öffentlicher und privater Trägerschaften.
5. Zuwendungsvoraussetzungen und Kriterien der Antragsbewertung
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Es können zunächst nur Antragsskizzen vorgelegt werden. Diese werden einem Gutachterkreis zur Bewertung vorgelegt. Der Kreis wird auf der Basis der Antragsskizzen diejenigen Vorhaben auswählen, zu denen ausführliche Anträge eingereicht werden können.
Bei der Vorlage einer Antragsskizze zu einem Forschungsvorhaben ist anzugeben, ob die Bereitschaft besteht, alternativ zu einem eigenständigen Vorhaben einen Beitrag zu einem thematisch verwandten, kooperativen Forschungsvorhaben zu leisten.
Der Termin für die Vorlage von ausformulierten Anträgen wird den in die engere Wahl genommenen Antragstellern später bekanntgegeben. Die Anträge werden einer weiteren gutachterlichen Prüfung unterworfen und ein positives Ergebnis in der Beratung durch den Gutachterkreis ist notwendige Voraussetzung für eine eventuelle Förderung.
Antragsskizzen (maximal 12 DIN-A4 Seiten, zusätzl. max. 5 Seiten pro weiteres Teilvorhaben) müssen Aussagen zu folgenden Punkten enthalten:
Thema, Projektleiter, Kooperationspartner
Zielsetzung und Konzeption
Bezug zur Humangenomforschung
Kurzbeschreibung des internationalen Wissensstands
Skizzierung des Vorhabens (evtl. der Teilvorhaben, jeweils 3 Seiten max.)
Eigene Vorarbeiten, Qualifikation des Projektleiters (max. 2 Seiten pro weiteres Teilvorhaben)
Zeitplan
Finanzplan.
Bewertungskriterien sind neben der Prüfung der o.g. Punkte vor allem:
wissenschaftliche Qualität und Originalität des Konzepts
die Qualifikation der Projektleiter und der beantragenden Forschungseinrichtung.
Sollten für die Zahl der förderwürdigen Vorhaben die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, so wird unter Anwendung derselben Kriterien eine Prioritätensetzung erfolgen.
Es ist beabsichtigt, für die Maßnahme insgesamt 3 Mio. DM für drei Jahre zur Verfügung zu stellen.
6. Art und Umfang der Zuwendung
Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuß im Wege der Projektförderung gewährt. Vorhaben können für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren bewilligt werden.
An Hochschulen können Zuwendungen in Höhe von bis zu 100% der durch das Vorhaben zusätzlich entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird fallweise über die Bemessungsgrundlage (Ausgaben oder Kosten) und die Förderquote entschieden.
7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Die jeweils gültigen allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:
für Zuwendungen auf Kostenbasis: Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKFT 88).
für Zuwendungen auf Ausgabenbasis: Allgeneine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
( ANBest-P ) und Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis ( BNBest-BMBF ).
8. Verfahren
Die Anträge sind in 12-facher Ausführung bis zum 1.12.1998 zur Förderung vorzulegen bei:
DLR- Projektträger für das BMBF
Gesundheitsforschung
Südstraße 125
53175 Bonn
Telefon: 0228-3821-210
Telefax: 0228-3821-257
Weitere Informationen und Hinweise für die Antragstellung sind beim Projektträger erhältlich.
9. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 26.8.1998
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie
Im Auftrag
Dr. Deyda