DHGP Phase 2: Naturwissenschaftliche Forschungsprojekte
Zweite Förderphase
erschienen im Bundesanzeiger Nr. 165 vom 4.9.1998
Bekanntmachung
Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie zur Förderung im Rahmen des Deutschen Humangenomprojekts
vom 19.8.1998
1. Zuwendungszweck
Am 20. Mai 1995 haben das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gemeinsam das Forschungs- und Förderkonzept "Humangenomforschung" veröffentlicht. Dieses Förderangebot ist auf acht Jahre befristet. Das hierdurch etablierte Deutsche Humangenomprojekt (DHGP) hat das Ziel, in Kooperation mit den internationalen Aktivitäten zur Humangenomforschung medizinisch relevante menschliche Gene zu identifizieren, ihre Struktur, Funktion und Regulation aufzuklären und damit die Ätiologie und Pathogenese verbreiteter Krankheiten und einen kausalen Zugang zu ihrer Bekämpfung zu erschließen. Die Entwicklung neuartiger Ansätze für industrielle Innovationen und die Verbesserung des Technologietransfers sind ein weiteres wichtiges Ziel des Deutschen Humangenomprojektes.
Integraler Bestandteil der BMBF-Förderung im Rahmen des DHGP ist die Unterstützung von Projekten, die sich mit der Erforschung der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der Humangenomforschung und der Anwendung ihrer Ergebnisse befassen.
In der derzeit laufenden ersten Förderphase werden vom BMBF im Kernbereich insgesamt 34 Forschungsprojekte gefördert, an denen 74 Arbeitsgruppen beteiligt sind. Weiterhin wurden sieben Interdisziplinäre Fachtagungen gefördert, die sich dem Stand und den Perspektiven der Diskussion sowie der Ermittlung des weiteren Forschungsbedarfs hinsichtlich der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der Humangenomforschung widmeten.
Nach Empfehlung des für die inhaltliche Ausrichtung des DHGP verantwortlichen Wissenschaftlichen Beirats soll das Deutsche Humangenomprojekt in der zweiten Phase verstärkt auf die folgenden beiden Aspekte ausgerichtet werden:
Analyse der Rolle von Genen und Gen-Netzwerken mit potentieller medizinischer Relevanz;
Untersuchung von genetisch beeinflussten Unterschieden in der Anfälligkeit für Krankheiten und in der Wirksamkeit von Wirkstoffen (Pharmacogenomics).
Für die nach derzeitiger Planung ab Herbst 1999 beginnende zweite Förderphase können nach Maßgabe dieser Richtlinien Förderanträge eingereicht werden. Forschungsgruppen, die derzeit gefördert werden, können sich um eine Weiterförderung bewerben. Ihre Projekte werden in Konkurrenz zu Neuanträgen stehen.
Für den Kernbereich des Humangenomprojektes (nähere Angaben zur Struktur des DHGP siehe unten Ziffer 8) können Anträge auf Zuwendungen zu den folgenden, weiter unten näher dargestellten fünf Themenbereichen eingereicht werden:
Funktionsanalyse
Expressionsanalyse
Analyse von Struktur und Sequenz des Genoms
Bioinformatik
Verknüpfung der Humangenomforschung mit Pharmakologie und Medizin
Parallel zu diesem naturwissenschaftlich-biomedizinischen Bereich wird auch die Förderung von Projekten zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der Humangenomforschung fortgesetzt. Für diesen Bereich wird das BMBF eine separate Bekanntmachung veröffentlichen. Es wird angestrebt, eine engere Vernetzung des naturwissenschaftlich-medizinischen Bereiches mit dem Bereich der ethischen, rechtlichen und sozialen Fragen der Humangenomforschung zu erreichen.
2. Rechtsgrundlagen
Das BMBF gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien in Verbindung mit den BMBF-Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis sowie der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu §44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen für den oben genannten Zweck.
Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
3. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden FuE-Vorhaben, an denen ein erhebliches Bundesinteresse besteht und die mit einem erheblichen technisch-wissenschaftlichen Risiko verbunden sind. Das Förderangebot wird begrenzt auf solche Einzelvorhaben oder kooperative Forschungsprojekte zwischen mehreren akademischen und/oder industriellen Forschungsgruppen, die den nachfolgend näher erläuterten Themenfeldern zugeordnet werden können. Ein systematischer Ansatz zur Genomanalyse im großen Maßstab ist der Konzeption von Projekten zugrunde zu legen.
A. Funktionsanalyse
Die Funktion eines großen Teils der menschlichen Gene ist noch unbekannt. Der Funktionsanalyse kommt daher eine besondere Bedeutung für das Verständnis der Pathogenese von Erkrankungen zu. Zu folgenden Forschungsgebieten dieses Themenbereiches können Förderanträge gestellt werden:
Automatisierte High-throughput-Assay-Systeme für die Untersuchung von Protein-Netzwerken, insbesondere für die Analyse von inter- und intrazellulären Signalkaskaden.
Funktionsanalyse bei Nicht-Säugern: Projekte, die sich der Funktionsanalyse von Genen bzw. Proteinen bei Drosophila oder Zebrafisch widmen, insbesondere auf der Grundlage bereits bekannter oder in Kürze verfügbarer Genomsequenzen.
Funktionsanalyse bei der Maus: Projekte, die sich der Funktionsanalyse von Genen bzw. Proteinen widmen, insbesondere von Genen mit potentieller Funktion im Krankheitsgeschehen. Dazu gehört auch der Einsatz neuartiger Gentransfer-Systeme oder die Analyse der pathophysiologischen Bedeutung von Genvarianten.
Transiente Genexpression in Maus und Ratte, z.B. mit Hilfe viraler und nicht-viraler Vektorsysteme (Forschungsprojekte mit gentherapeutischer Zielrichtung gelangen in diesem Zusammenhang nicht zur Förderung).
B. Expressionsanalyse
Die Kenntnis der örtlichen und zeitlichen Muster der Expression von Genen kann einen wichtigen Beitrag zum Verständnis ihrer Funktion leisten. Die Expressionsanalyse kann auf der Ebene der mRNA/cDNA oder auf der Proteinebene erfolgen und auf die Gesamtheit der Gene eines Genoms oder auf eine ausgewählte Gruppe von Genen ausgerichtet sein. Moderne Untersuchungsmethoden mit Trägermaterialien, die in hoher Dichte mit DNA-Fragmenten oder Peptiden beladen sind, sollen Grundlage von Projekten dieses Themengebietes sein. Zu folgenden Forschungsgebieten dieses Themenbereiches können Förderanträge gestellt werden:
Entwicklung und Anwendung von Verfahren, die die Expressionsanalyse der Gesamtheit der Gene eines Genoms ermöglichen. Entwicklung von Methoden, die über Unterschiede in der Genexpression die Identifizierung sehr niedrig exprimierter, bisher unbekannter Gene erlauben. Hier werden auf der Chip-Technologie basierende Projekte besondere Berücksichtigung finden, während Projekte auf der Basis von "differential display" oder SAGE (sequential analysis of gene expression) aufgrund der damit verbundenen technischen Probleme und der unzureichenden Sensitivität voraussichtlich nicht gefördert werden.
Entwicklung und Anwendung anderer neuartiger Verfahren, die auf eine Erhöhung der Sensitivität der Expressionsanalyse abzielen.
Entwicklung und Anwendung von Techniken, die die rasche Herstellung von "projektspezifischen" Chips oder Arrays ermöglichen, ggf. auch als zentraler Service für das gesamte DHGP.
Entwicklung und Anwendung von Techniken für die parallele Immobilisierung von verschiedenen Proteinen / Proteinklassen in nativer Konformation auf Oberflächen zur Funktionsanalyse und für die Untersuchung von Ligandeninteraktionen.
Analyse der Relevanz von Mustern der Genexpression für Toxikologie, Metabolismus, Absorptions- und Transportprozesse.
Entwicklung und Anwendung von Methoden für die Proteomanalyse, die komplementär sind zur Transkriptionsanalyse.
Standardisierung von Verfahren der Expressionsanalyse mit dem Ziel der Etablierung biologischer Referenzsysteme.
C. Genomanalyse (Struktur und Sequenz)
Die Genomanalyse erfolgt derzeit mit zwei verschiedenen Ansätzen: zum einen mit Hilfe einer systematischen Analyse, d.h. der Kartierung, Klonierung und Sequenzierung von cDNAs und großen genomischen Abschnitten, zum anderen durch die gezielte Suche nach Genvarianten, die mit dem Auftreten von Krankheiten korrelieren, d.h. durch Kopplungsanalyse, Positionsklonierung und Assoziationsanalyse in Verbindung mit epidemiologischen Daten.
Zu folgenden Forschungsgebieten dieses Themenbereiches können Förderanträge gestellt werden:
Identifizierung von spezifischen, insbesondere mit multifaktoriellen Krankheiten assoziierten Genvarianten, mit Hilfe von Kopplungsanalyse, Positionsklonierung und/oder Kandidatengen-Analyse.
Sequenzierung von ESTs und Sequenzierung von cDNAs in voller Länge. Der Auswahl des Ausgangsmaterials (Gewebe, Zelltypen, Entwicklungsstadien) kommt besondere Bedeutung zu. Gezielte Klonierung und Sequenzierung von cDNAs in voller Länge für sehr niedrig exprimierte Gene. Systematische Sequenzierung von cDNAs in voller Länge für alle Varianten ausgewählter Klassen von Genen mit therapeutischer Relevanz.
Genomische Sequenzierung. Anders als in der ersten Förderphase des DHGP wird jedoch die ungezielte Sequenzierung chromosomaler Abschnitte im großen Maßstab nicht mehr zur Förderung kommen. Eine Fokussierung auf medizinisch relevante Gene oder Regionen und die Anwendung modernster Sequenzanalyseverfahren sind unabdingbar.
Entwicklung und Anwendung von Methoden für die Mutationsanalyse und für die Untersuchung von Allel-Variationen, insbesondere für die Identifizierung und Kartierung von SNPs.
D. Bioinformatik
Die Bedeutung der Bioinformatik sowohl für die biomedizinische Grundlagenforschung als auch für die pharmazeutische Entwicklung wird weiterhin zunehmen. Über die reinen Sequenzdaten hinaus werden Speicherung, Verteilung, Verknüpfung, Analyse und Interpretation verschiedenartiger biologischer und medizinischer Daten entscheidende Bedeutung haben.
Zu folgenden Forschungsgebieten dieses Themenbereiches können Förderanträge gestellt werden:
Entwicklung und Anwendung neuer Algorithmen und Verfahren für Funktionsanalyse, Expressionsanalyse, Pharmacogenetics und Pharmacogenomics.
Analyse regulatorischer Gen-Netzwerke.
Entwicklung und Verbesserung von Systemen für die Visualisierung, Analyse und Interpretation von komplexen Genexpressionsdaten (Bilder, dreidimensionale Verteilung im Organismus, Expression im zeitlichen Verlauf der Ontogenese, Vergleich von auf Chip-Technologie basierenden Daten). Da eine große Anzahl von Systemen für die Speicherung von Genomdaten inklusive Bilddaten verfügbar ist, wird die Entwicklung weiterer Datenbanksysteme nicht gefördert.
Gezielte Trainingsprogramme zur Anwendung von Instrumenten der Bioinformatik für die Genomforschung.
E. Verknüpfung der Humangenomforschung mit Pharmakologie und Medizin
Die Identifikation von krankheitsassoziierten Genvarianten setzt eine Zusammenarbeit zwischen der klinischen Forschung und der Genomforschung voraus. Die Zusammenführung von klinischen Proben und Befunden mit molekulargenetischen Daten (Genotypisierung, Expressionsprofile) ermöglicht die Verknüpfung von Humangenomforschung und Klinik mit dem Ziel der Optimierung indivuell angepasster Therapieformen. Dies umfasst unter anderem die Identifizierung und Analyse unterschiedlicher Genotypen bezüglich a) der targetspezifischen Wirkung, b) der Metabolisierung von Wirkstoffen, c) der Bioverfügbarkeit und d) der genetisch beeinflussten Prädisposition für Nebenwirkungen.
Zu folgenden Forschungsgebieten dieses Themenbereiches können Förderanträge gestellt werden:
Infrastruktur: Anlage von Zell- und DNA-Banken für pharmakogenetische Fragestellungen; Dokumentation von Genotyp-Phänotyp-Korrelationen im Zusammenhang mit pharmakogenetischen Fragestellungen.
Pharmakogenomics: Identifizierung von molekularen Markern (einschließlich SNPs) für die Wirksamkeit und für Nebenwirkungen von pharmakologisch aktiven Substanzen; Methodenentwicklung und Durchführung von Studien zur systematischen Identifizierung von molekularen Varianten beim Menschen und an Tiermodellen.
4. Zuwendungsempfänger
Als Zuwendungsempfänger kommen infrage Unternehmen der freien Wirtschaft, Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Wissenschaftler, die derzeit im Ausland arbeiten, werden ausdrücklich ermuntert, sich mit Forschungsprojekten zu bewerben, die in Deutschland durchgeführt werden sollen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß im späteren Verlauf des Antragsverfahrens eine Forschungseinrichtung benannt werden muß, an der das Vorhaben durchgeführt werden kann und die als Zuwendungsempfänger auftritt.
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Es können Forschungsprojekte von bis zu 3 Jahren Laufzeit gefördert werden. Die Zuwendung wird auf dem Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuß gewährt und setzt bei Wirtschaftsunternehmen - je nach Forschungsstufe - eine Eigenbeteiligung von mindestens 50%, bei solchen aus den Neuen Bundesländern von mindestens 40% voraus. Vorhaben universitärer und anderer akademischer Forschungseinrichtungen können mit bis zu 100% der zusätzlichen Ausgaben gefördert werden. Die Förderquoten berücksichtigen den Gemeinschaftsrahmen für staatliche FuE-Beihilfen der Europäischen Kommission. Seitens des BMBF werden im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung für das DHGP insgesamt voraussichtlich 31,5 Mio. DM pro Jahr bereitstehen.
6. Zuwendungsbestimmungen
Die Bedingungen für Zuwendungen des BMBF auf Kostenbasis ergeben sich aus den "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKFT 88)" beziehungsweise einer geplanten Nachfolgeregelung. Zuwendungen auf Ausgabenbasis liegen die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis" (ANBest-P) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen" (BNBest) des BMBF zugrunde.
Darüber hinaus gelten im Rahmen des Deutschen Humangenomprojekts weitere Nebenbestimmungen ("DHGP-Nebenbestimmungen"), die beim zuständigen Projektträger (s.u.) angefordert werden können.
7. Verfahren und Bewertungskriterien
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In einem ersten Schritt sollen formlose Antragsskizzen in englischer Sprache eingereicht werden. Diese Kurzanträge sollen eine Beschreibung des geplanten Forschungsprojekts (Ziel, Stand der Forschung, Methodik, Arbeits- und Zeitplan, Abschätzung des Personal- und Sachmittelbedarfs) enthalten. Hierbei ist der Bezug des beantragten Projekts zu den oben aufgeführten Themenfeldern klar darzustellen. Bei Forschungsverbünden sind Angaben zum organisatorischen und wissenschaftlichen Verbundkonzept zu machen. Die Kurzanträge sollen weiterhin eine Liste der für das beantragte Projekt einschlägigen Publikationen der letzten 5 Jahre und eine Darstellung sämtlicher anderweitiger Drittmittel der beteiligten Forschungsgruppe/n (von BMBF, DFG, EU oder anderen Drittmittelgebern) enthalten. Der Umfang der Antragsskizzen darf fünf Seiten, bei Forschungsverbünden fünf Seiten/Teilprojekt nicht überschreiten.
Jeder Kurzantrag muß eine kurze, allgemeinverständliche Zusammenfassung des geplanten Projektes in englischer oder deutscher Sprache enthalten, die über die Patent- und Lizenzagentur an die Mitglieder des Fördervereins weitergeleitet wird. Ziel dieser Informationsübermittlung ist es, möglichst frühzeitig Ansatzpunkte für Forschungskooperationen zwischen Antragstellern und Mitgliedern des Fördervereins zu identifizieren und dadurch die Möglichkeit zu bilateraler Kontaktaufnahme zu eröffnen.
Falls es sich um einen Kurzantrag zur Weiterförderung eines in der ersten Phase des DHGP geförderten Vorhabens handelt, ist dem Antrag eine ebenfalls in englischer Sprache abgefasste, begutachtungsfähige, kurze Darstellung der bisherigen Projektziele und der erzielten Ergebnisse beizufügen. Diese Darstellung muß auch Angaben zu den projektrelevanten Publikationen, zu nationalen und internationalen Forschungskooperationen, zu angemeldeten Schutzrechten sowie zu erfolgreichen Technologietransfer-Aktivitäten der(s) Antragsteller(s) enthalten.
Die Frist für die Abgabe dieser Kurzanträge endet am 1.12.1998.
Auf der Basis dieser Kurzanträge wird der Wissenschaftliche Beirat diejenigen Projekte auswählen, zu denen ausführliche Anträge vorgelegt werden können. Die Frist für die Abgabe dieser ausführlichen Anträge wird den in die engere Wahl gekommenen Antragstellern schriftlich mitgeteilt werden. Nach einer Detailbegutachtung der ausführlichen Anträge unter Hinzuziehung externer Experten wird der Wissenschaftliche Beirat Förderempfehlungen aussprechen.
Für die Auswahl der beantragten Projekte werden insbesondere die folgenden Kriterien herangezogen werden:
Innovatives, wissenschaftliches Potential relativ zum Stand der Wissenschaft.
Wissenschaftliche Expertise der Antragsteller und Höhe des Potentials, mit dem beantragten Projekt einen wissenschaftlichen Beitrag leisten zu können.
Beitrag zur Etablierung breit nutzbarer wissenschaftlicher Infrastruktur.
Vernetzung mit weiteren nationalen und internationalen Forschungsaktivitäten als Basis für Synergie-Effekte.
Mögliche Relevanz der Ergebnisse für das Gesundheitswesen; Übereinstimmung mit geltenden Ethik-Richtlinien.
Beitrag zu den unter "Zuwendungszweck" genannten Zielen und Relevanz hierfür.
Aussichten auf Generierung patentierbarer Ergebnisse.
Chancen für erfolgreichen Technologietransfer und Potential für Ausgründungen.
8. Struktur des Deutschen Humangenomprojektes
Das Deutsche Humangenomprojekt (DHGP) hat die folgende Struktur:
Im Kernbereich werden Forschungsgruppen vom BMBF gefördert; sie unterliegen der Koordination innerhalb des DHGP.
Im assoziierten Bereich schließen sich Forschungsgruppen auf freiwilliger Basis der Koordination innerhalb des DHGP an. Diese Gruppen werden von der DFG gefördert oder finanzieren sich aus Eigen- oder anderweitigen Drittmitteln.
Das am Max-Planck-Institut für molekulare Genetik in Berlin und am Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg etablierte Ressourcenzentrum stellt den Forschungsgruppen standardisiertes experimentelles Ausgangsmaterial (allgemeine, organspezifische und entwicklungsstadienspezifische Klonbibliotheken, Hybridisationsfilter) zur Verfügung und betreibt eine "Primärdatenbank", die der standardisierten Erfassung, Verarbeitung und Auswertung der mit diesem Material gewonnenen Daten dient. Die Dienstleistungen des Ressourcenzentrums sind für die am DHGP beteiligten Forschungsgruppen derzeit kostenlos.
Das Wissenschaftliche Koordinierungskomitee sorgt für die Abstimmung der Forschungsarbeiten zwischen den beteiligten Forschungsgruppen, es beaufsichtigt die Aktivitäten des Resourcenzentrums und vertritt das DHGP nach außen. Dieses Komitee wird von den Projektleitern des Kern- und assoziierten Bereiches gewählt.
Die bei der Fraunhofer-Patentstelle für die Deutsche Forschung angesiedelte Patent- und Lizenzagentur unterstützt die Forschungsgruppen bei der schutzrechtlichen Absicherung ihrer aus den Forschungsarbeiten resultierenden Ergebnisse. Sie finanziert hierbei auch die anfallenden Patentierungskosten.
Der von acht Unternehmen der deutschen pharmazeutischen Industrie gegründete Verein zur Förderung der Humangenomforschung e.V. (Förderverein) unterstützt das DHGP finanziell und mit eigenen Forschungsprojekten. Insbesondere finanziert er die Patent- und Lizenzagentur und stellt dieser die für die schutzrechtliche Absicherung von Ergebnissen erforderlichen Finanzmittel bereit.
9. Zuständiger Projektträger
Antragsskizzen können ab sofort schriftlich eingereicht werden beim DLR-Projektträger Gesundheitsforschung, der vom BMBF mit der Durchführung dieser Fördermaßnahme beauftragt wurde.
DLR - Projektträger des BMBF
Gesundheitsforschung
Südstraße 125
53175 Bonn
Tel.: 0228-3821-210 (Sekretariat)
Fax: 0228-3821-257
Eine Einreichung von Anträgen per Fax oder per E-Mail ist im Rahmen dieser Bekanntmachung nicht zulässig.
10. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 19.8.1998
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie
Im Auftrag
PD Dr. Frank Laplace