NGFN: Erläuterungen

Erläuterungen zur Förderung krankheitsbezogener Kompetenznetze im Rahmen des
Nationalen Genomforschungsnetzes: Krankheitsbekämpfung durch Genomforschung

Bekanntgabe durch eine Informationsveranstaltung am 21.11.00 in Bonn

Zielsetzung

Mit der Förderung krankheitsbezogener Kompetenznetze zur funktionellen Genomforschung wird das Ziel verfolgt, mit Hilfe der Erkenntnisse und Methoden der funktionellen Humangenomforschung die Ätiopathogenese von Krankheiten aufzuklären und damit Ansatzpunkte für die Entwicklung neuer Therapien zu identifizieren. Hierzu soll, aufbauend auf dem bereits bestehenden Kernbereich, in dem eine systematische, ungerichtete funktionelle Analyse des Humangenoms betrieben wird, ein Netzwerk von "Centers of Excellence" in den Krankheitsgebieten:

Herz-Kreislauf- Erkrankungen
Krebs
Erkrankungen des Nervensystems
Umweltbedingte Erkrankungen
Infektionen und Entzündungen
etabliert werden. Durch die enge Verflechtung dieser krankheitsbezogenen Kompetenznetze mit dem Kernbereich sollen optimale Voraussetzungen für eine lückenlose Entwicklung von der Grundlagenforschung bis zur Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Anwendung geschaffen werden. Durch die Beteiligung der krankheitsbezogenen Netze an der Steuerung des nationalen Genomforschungsnetzes soll die Berücksichtigung medizinischer Aspekte bei der Ausrichtung der Aktivitäten verstärkt und damit die Chance für praxisorientierte Neuentwicklungen erhöht werden.

Rahmenbedingungen

Innerhalb der krankheitsbezogenen Netzwerke arbeiten ausgewählte Forschungsstandorte aus ganz Deutschland mit führender Expertise in dem jeweiligen Fachgebiet und ausgewiesener Erfahrung und Infrastruktur für die krankheitsbezogene funktionelle Genomforschung arbeitsteilig, interdisziplinär und gemeinsam an international sichtbaren, großangelegten Forschungsprojekten zur funktionellen Humangenomforschung. Es sollen 3-5 Standorte pro Krankheitsgebiet gefördert werden. Dabei wird sich ein Kompetenznetz nicht auf eine einzige Indikation aus dem jeweiligen Krankheitsgebiet beschränken.

Es sollen zunächst Anträge für potenzielle Forschungsstandorte vorgelegt werden (siehe auch unter 3.), die folgenden Anforderungen genügen:

Wissenschaftliche und technologische Kompetenz in der funktionellen Humangenomforschung (technologische Kompetenz in Hochdurchsatzverfahren ist vorteilhaft).
Wissenschaftliche Exzellenz der beteiligten Einrichtungen des Standortes in der Grundlagen- und Klinischen Forschung zu dem gewählten Krankheitsgebiet.
Notwendige kritische Masse in dem gewählten Krankheitsgebiet; überzeugendes Potenzial in der krankheitsbezogenen funktionellen Humangenomforschung.
Einschlägige organisatorische Kompetenz für vernetzte Forschung auf nationaler und internationaler Ebene.
Überzeugendes wissenschaftliches Konzept; Konzentration des Arbeitsprogramms auf wenige groß angelegte Projekte.
Kooperation mit dem Kernbereich
An jedem Standort schließen sich die für eine leistungsfähige funktionelle Genomforschung zu dem gewählten Krankheitsgebiet notwendigen Partner zusammen. Darunter fallen universitäre und außeruniversitäre Forschungsinstitute mit einer auf die Genomforschung konzentrierten Thematik, klinische Arbeitsgruppen mit Expertise in der krankheitsbezogenen funktionellen Genomforschung sowie ggf. klinische Einrichtungen mit Zugang zu Patientenkohorten und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Umsetzung der Forschungsergebnisse anstreben.

Obligatorischer Bestandteil der Vernetzung ist die Einbindung von Institutionen aus dem Kernbereich des nationalen Genomforschungsnetzes als Kooperationspartner. Die Netzwerke greifen die im Kernbereich generierten Ergebnisse und Daten auf und nutzen durch Kooperation mit dem Kernbereich die dort etablierten Methoden / Verfahren zur funktionellen Genomforschung. Für die Zusammenarbeit innerhalb des Standortes und mit dem Kernbereich muss ein überzeugendes Konzept vorgelegt werden. Vor einer Bewilligung müssen belastbare Kooperationszusagen der beteiligten Einrichtungen beigebracht werden. Das Konzept soll auch bereits Vorstellungen über mögliche Kooperationen mit anderen Standorten im gleichen krankheitsbezogenen Netz sowie mit internationalen Gruppen enthalten.

Jeder Standort soll sich auf international konkurrenzfähige thematische Schwerpunkte zu den unter 1. genannten Krankheitsgebieten konzentrieren, die in einem wissenschaftlichen Gesamtkonzept des Standortes dargelegt werden. Standorte, die sich an mehr als einem krankheitsbezogenen Netz beteiligen wollen, müssen zu jedem Krankheitsgebiet ein eigenes Konzept vorlegen. Eine enge thematische Fokussierung eines Standortes (z.B. auf eine einzelne Indikation) ist grundsätzlich möglich; ein derartiger Standort kann jedoch nur dann Berücksichtigung finden, wenn er sinnvoll in ein Gesamtnetz eingebunden werden kann. Je nach gewähltem Thema kann der Zugriff auf strukturierte Patientenkollektive erforderlich sein. Aus dem wissenschaftlichen Konzept soll die Relevanz der thematischen Schwerpunktsetzung für die Krankheitsbekämpfung sowie die mittelfristige Perspektive für die Anwendung und wirtschaftliche Umsetzung hervorgehen. Die Arbeiten sollen ferner so angelegt werden, dass Synergien sowohl zwischen den Partnern innerhalb des Standortes als auch mit möglichen anderen Standorten des gleichen krankheitsbezogenen Netzes entstehen. Erwartet wird daher eine hohe Bereitschaft zu interdisziplinärer und vernetzter biomedizinischer Forschung.

Im Rahmen der Netzwerke sollen nicht gefördert werden:

Anträge einzelner Arbeitgruppen
Arbeitsprogramme mit einer Vielzahl unzusammenhängender Kleinprojekte
regionale Verbünde ohne sichtbare lokale Kernstruktur
Netzwerke mit einer Fokussierung auf eine einzige Indikation
Maßnahmen zur Duplizierung von bereits im Kernbereich vorhandener oder geplanter Infrastruktur
Verfahren

Es ist ein zweistufiges Verfahren geplant. Im ersten Schritt sollen Anträge für geeignete Forschungsstandorte entsprechend 2. vorgelegt werden.

Die Antragstellung setzt eine gemeinschaftliche Bewerbung aller notwendigen Partner eines Standortes voraus. Als Ansprechpartner ist von den Partnern am Standort ein Sprecher zu benennen, der die Antragstellung koordiniert.

Bei der Auswahl von 3 - 5 Standorten pro krankheitsbezogenem Netzwerk wird sich das BMBF von international ausgewiesenen Experten beraten lassen. Die Kriterien für die fachliche Prüfung der standortbezogenen Anträge ergeben sich aus den unter 2. genannten Fördervoraussetzungen.

Im Anschluss an die Auswahl werden die ausgewählten Standorte schriftlich aufgefordert, ein Standort-übergreifendes, krankheitsbezogenes Netzwerkkonzept vorzulegen. Über die Einzelheiten des weiteren Verfahrens werden die ausgewählten Standorte nach der Gutachtersitzung informiert.

Die Etablierung der Netzwerke soll ab Frühjahr 2001 erfolgen. Die Netzwerke werden engmaschig durch Zwischenbegutachtungen begleitet. Bewertet werden die bis dato erfolgte Umsetzung der Arbeitsprogramme innerhalb der einzelnen Standorte, sowie die Kooperationen zwischen Standorten bzw. mit dem Kernbereich.

Art und Umfang der Förderung

Für die ausgewählten Standorte können Zuwendungen für einen Zeitraum von 3 Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Projektförderung beantragt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bzw. Kosten bei Helmholtz-Zentren und Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft. Die notwendigen projektbedingten Ausgaben, die zusätzlich über die Grundausstattung hinaus entstehen, können bis max. 100% gefördert werden.

Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Von den Unternehmen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% zu den Vorhabenskosten erwartet. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss ggf. den Gemeinschaftsrahmen der EU-Komission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.

Für strukturunterstützende Maßnahmen können bei Bedarf beantragt werden:

Personal- und Sachmittel für die Koordinierung des Standortes auf fachlicher und administrativer Ebene,
Mittel für zentrale, für alle Partner des Standortes offene Serviceeinrichtungen
Mittel zur wissenschaftlichen Kommunikation, z. B. Durchführung von Kolloquien und Arbeitstreffen innerhalb des Standortes, Gastaufenthalte von Nachwuchswissenschaftlern aus dem Standort an externen Forschungsstätten, Einladung von externen Fachleuten.
Für themenbezogene großangelegte Projekte innerhalb des Standortes können beantragt werden:
Personalmittel für wissenschaftliches und technisches Personal sowie für Hilfskräfte,
Sachmittel und Reisemittel,
vorhabensspezifische Investitionen, sofern sie nicht als Teil der institutionellen Grundausstattung anzusehen sind.
Mittel für Service-Leistungen Dritter
Technologie-Entwicklung zur funktionellen Genomforschung kann nur in Ausnahmefällen entsprechend den jeweils durch das Thema bedingten, relevanten Bedürfnissen gefördert werden. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf die Förderschwerpunkte des BMBF im Rahmen des Biotechnologie-Programms zur Proteomforschung ("Neue effiziente Verfahren für die Proteomanalyse") und zur Bioinformatik ("Ausbildungs- und Technologieinitiative Bioinformatik") verwiesen, in denen entsprechende Vorhaben unterstützt werden können.

Gliederung der Anträge

Es soll ein kurzgefasster, formloser Antrag in englischer Sprache eingereicht werden, mit einem integrierten Konzept, der eine Beschreibung der einschlägigen Vorerfahrung, der Kompetenzen und Potenziale in der funktionellen Genomforschung, der fachlichen Expertise im Krankheitsgebiet, der vorhandenen kritischen Masse an Partnern für den Standort, des aktuellen Stands der Wissenschaft sowie der vorhandenen Kooperationsstrukturen enthalten soll und erläutern muss, durch welche Strategien und Lösungsansätze im Rahmen des geplanten Standortes eine Stärkung vorhandener Kompetenzen und zukünftige Innovationsanstöße erreicht werden sollen. Aus den Unterlagen muss das Zusammenwirken aller am Standort Beteiligten deutlich werden. Der Antrag soll Kurzbeschreibungen der Organisationsstruktur, des Forschungsprogramms und der Kooperation mit dem Kernbereich enthalten.

Der Umfang des Antrags (DIN-A4-Format, 1,5zeilig, doppelseitig) soll 30 Seiten für das Gesamtkonzept und 3 Seiten pro geplantem themenbezogenem Projekt nicht überschreiten.

Der standortspezifische Antrag soll knappe Aussagen zu den folgenden Punkten enthalten:

Ort / Thema des Forschungsstandortes,
Standortsprecher,
Partner am Standort (beteiligte Einrichtungen/ Arbeitsgruppen mit verantwortlichen Projektleitern und Leistungsprofil),
Nachweis der Eignung als Standort für krankheitsbezogene funktionelle Humangenomforschung
Schwerpunkte der bisherigen einschlägigen Arbeiten
etablierte/genutzte Technologien bzw. Methodik
einschlägige Publikationen der letzten 3 Jahre (max. 10 pro Arbeitsschwerpunkt/ Großprojekt)
Qualität und Umfang bereits bestehender Vernetzung in der funktionellen Humangenomforschung und zu dem jeweiligen Krankheitsgebiet:
laufende Forschungskooperationen insbesondere an den Schnittstellen zwischen Grundlagenforschung und innovativer Anwendung (max. 3 auf nat. und internat. Ebene, inkl. Nachweis)
weitere wissenschaftliche Vorleistungen, die einen besonderen Vorteil für die Funktion des Standortes einbringen
bereits vorhandene Infrastruktur, die eingebracht werden kann, z.B. Materialsammlungen, Datenbanken u.a. zentrale Serviceeinrichtungen, Forschungstransferstellen, Techniken und Einrichtungen der Genomforschung;
Nachweis der einschlägigen Erfahrungen mit vernetzter biomedizinischer Forschung (organisatorische Kompetenz)
Zielsetzung und Gesamtkonzeption des Standortes mit Darstellung des geplanten Forschungsschwerpunkts, der krankheitsbezogenen Fokussierung, ihrer gesundheitspolitischen und forschungspolitischen Bedeutung und des derzeitigen Forschungsstandes unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklung.
Struktur der geplanten Zusammenarbeit am Standort, professionelles Projektmanagement: Koordinierung, Strukturen des internen und externen Controllings, Methoden der Qualitätssicherung.
Struktur der geplanten Zusammenarbeit des Standortes mit dem Kernbereich
Vorschläge für eine standortübergreifende Konzeption im jeweiligen Krankheitsgebiet und die Kooperation mit weiteren Standorten
Skizzierung der einzelnen großangelegten Projekte am Standort (Thema, Projektleiter, beteiligte Gruppen, Fragestellung, Zielsetzung, Methoden, Arbeitsplan incl. Meilensteine, Beitrag zur Zielsetzung des Standortes, internat. Einbettung),
Finanzierungsplan.

Die Anträge für Forschungsstandorte zur krankheitsbezogenen funktionellen Genomforschung sind in 20facher Ausführung bis spätestens zum
31. Januar 2001 (Ausschlussfrist) beim nachstehend genannten Projektträger des BMBF, der auch weitere Auskünfte erteilt, einzureichen.

DLR-Projektträger des BMBF
Gesundheitsforschung
Südstr.125
53175 Bonn
Telefon: 0228/3821-210
Fax: 0228/3821-257

 
 

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