Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für eine dritte Förderphase für die "Kompetenznetze in der Medizin"
1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Rahmen des Programms der Bundesregierung "Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen" am 15.9.1997 erstmals Förderrichtlinien zur Einrichtung von Kompetenznetzen für die Medizin bekanntgegeben. Mit dieser Fördermaßnahme soll die vorhandene Kompetenz zu gesundheitspolitisch bedeutenden Krankheitsformen in Forschung und Versorgung zusammengeführt werden, um die Gewinnung neuer Erkenntnisse zur effektiven Bekämpfung dieser Erkrankungen und den Transfer der Forschungsergebnisse in die Versorgung zu beschleunigen. Im Januar 1999 wurden aus den Bewerbungen insgesamt neun Netzwerke ausgewählt, die über einen Zeitraum von fünf Jahren vom BMBF gefördert werden.
Der Fortbestand der Netzwerkstrukturen ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die durch die Fördermaßnahme intendierte Vernetzung der Forschungslandschaft und insbesondere der Transfer von Forschungsergebnissen in die Versorgung erreicht wird. Die Kompetenznetzwerke waren daher aufgefordert, während der laufenden Förderung durch das BMBF Voraussetzungen für die Erschließung ausreichender anderweitiger Finanzierungsquellen zu schaffen.
Im Rahmen der Zwischenbegutachtungen im Jahr 2002 ist deutlich geworden, dass die Kompetenznetze hinsichtlich der horizontalen Vernetzung bereits gute Erfolge erzielt haben und dass zur Umsetzung der vertikalen Vernetzung, der Sichtbarkeit und der Nachhaltigkeit wichtige Schritte eingeleitet wurden. Die Erreichung all dieser Ziele erfordert jedoch mehr Zeit als ursprünglich angenommen. Insbesondere die Erschließung ausreichender anderweitiger Finanzierungsquellen für die Fortführung der Kompetenznetze wird in dem bisher geplanten Förderzeitraum von fünf Jahren aller Voraussicht nach nicht vollständig zu erreichen sein. Während die Einwerbung anderweitiger Drittmittel (DFG, Stiftungen, Industrie) für die Finanzierung der wissenschaftlichen Projekte im Anschluss an die Förderung durch das BMBF möglich erscheint, stellt sich die Absicherung der aufgebauten zentralen Infrastruktur der Netze als weitaus schwieriger dar.
In einer ergänzenden dritten Förderphase soll daher erfolgreich arbeitenden Netzen die Möglichkeit eröffnet werden, ihre zentrale Infrastruktur zu konsolidieren und die Voraussetzungen zum Transfer der Forschungsergebnisse in die Versorgung zu verbessern. Die dritte Förderphase soll insbesondere dazu dienen, die längerfristige Weiterführung der Kompetenznetze mit anderweitiger Finanzierung zu erreichen.
Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe der vorliegenden Richtlinien, in Verbindung mit den Standardrichtlinien des BMBF für Anträge auf Projektförderung (auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis) und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO).
Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das BMBF aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Anträge zur Absicherung und Verstetigung bisheriger Kompetenznetze in der Medizin. Grundsätzlich kann Unterstützung in folgenden Bereichen beantragt werden:
Zentrale Infrastruktur
Die Elemente der zentralen Infrastruktur sind notwendig, um die Funktionsfähigkeit der auf Kooperation ausgerichteten Netzwerke sicherzustellen. Nur mit ihrer Hilfe ist ein Mehrwert über das Maß von einzelnen universitären wissenschaftlichen Arbeitsgruppen hinaus zu erreichen. Dazu gehören Maßnahmen zu folgenden Aspekten:
Netzsteuerung und Kommunikation
Dienstleistungen und Service
Daten- und Materialbanken, Register
Qualitätssicherung, Standardisierung und Harmonisierung
Zur wissenschaftlichen Nutzung von Daten- und Materialbanken können Forschungsprojekte beantragt werden, die von zentraler Bedeutung für die kooperative Forschung im Netzwerk sind.
Transfer von Forschungsergebnissen
Der Transfer von Forschungsergebnissen in die Versorgung ist ein zentrales Anliegen der Fördermaßnahme, um letztlich eine Verbesserung der Versorgung der betroffenen Patienten zu erzielen. Deshalb können in der dritten Förderphase auch Projekte zur Aufbereitung der erarbeiteten wissenschaftlichen Evidenz für die Praxis (z.B. systematische Reviews und Metaanalysen, Leitlinienerstellung) sowie einzelne, besonders herausragende Forschungsprojekte zur Entwicklung von Instrumenten und Methoden für die Implementation evidenzbasierter Verfahren in den Versorgungsalltag gefördert werden. Die Einbeziehung der erforderlichen Partner (z.B. Fachgesellschaften, Selbstverwaltungspartner im Gesundheitswesen, Patientenorganisationen etc.) ist dabei zu berücksichtigen.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind zunächst die folgenden bisher vom BMBF über einen Zeitraum von fünf Jahren geförderten neun Kompetenznetze in der Medizin:
Maligne Lymphome
Akute und chronische Leukämien
Pädiatrische Onkologie und Hämatologie
Depression, Suizidalität
Schizophrenie
Parkinson-Syndrome
Schlaganfall
Entzündlich-rheumatische Systemerkrankungen
Chronisch entzündliche Darmerkrankungen.
Als Netzwerkpartner dieser genannten Kompetenznetze sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Praxen, Kostenträger, Ärzteverbände, Patientenorganisationen, Fachgesellschaften), sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Antragsteller müssen als Partner der o.g. Kompetenznetze die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und vernetzten Forschung mitbringen.
Voraussetzungen für eine Förderung sind:
der nachgewiesene bisherige Erfolg der horizontalen und vertikalen Vernetzung
der zu erwartende Nutzen einer Fortführung der zentralen Infrastruktur des Kompetenznetzes und der beantragten Transfervorhaben für die Forschung und Versorgung in dem jeweiligen Krankheitsfeld
die Tragfähigkeit des Konzepts und des Finanzierungsplans für die langfristige Absicherung des Kompetenznetzes
Bei der Beurteilung der genannten Fördervoraussetzungen werden u.a. folgende Aspekte berücksichtigt:
Wissenschaftliche Nutzung der Infrastruktur des Kompetenznetzes, insbesondere der Daten- u. Materialbanken
Kooperationen mit anderen relevanten nationalen und internationalen Forschungs-strukturen
Maßnahmen zum Transfer von Forschungsergebnissen
Netzwerkmanagement und Kommunikation
Nationale und internationale Sichtbarkeit; Nutzbarkeit des Kompetenznetzes für Ärzte und Patienten
Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und inwieweit ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Aktivitäten und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung darzustellen. Weitere Informationen zur EU-Förderung im 6. Forschungsrahmenprogramm können unter www.gesundheitsforschung-bmbf.de abgerufen werden.
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Fortführung eines Netzwerkes kann über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden.
Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen zusätzlichen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen zusätzlichen Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis 50% anteilfinanziert werden können. Von den Unternehmen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% zu den Vorhabenkosten erwartet. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss ggf. den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden
für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) in Verbindung mit den Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98),
für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschung und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).
7. Verfahren
7.1 Projektträger des BMBF
Beauftragt mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den
DLR - Projektträger des BMBF
Gesundheitsforschung
Südstraße 125
53175 Bonn
Tel: 0228-3821-210 Fax. 0228-3821-257
www.gesundheitsforschung-bmbf.de
7.2 Antrags- und Entscheidungsverfahren
Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die gemeinschaftliche Bewerbung der unter Punkt 3 genannten Mitglieder des jeweiligen Kompetenznetzes voraus. Als Ansprechpartner wird von den Netzwerkpartnern ein Sprecher ernannt, der die Antragstellung koordiniert.
Das Verfahren ist einstufig. Weitere Informationen zum Inhalt der Anträge sind einem Leitfaden zu entnehmen, der beim Projektträger erhältlich ist.
Die Anträge müssen in englischer Sprache in 25 Exemplaren (doppelseitig bedruckt, DIN A5-Format) sowie als MS-Office kompatibles PDF-Dokument (CD-Rom oder Diskette) beim Projektträger vorgelegt werden.
Die Vorlage von Anträgen per Fax oder E-mail ist nicht möglich. Es wird empfohlen, vor der Vorlage Kontakt mit dem beim Projektträger für das jeweilige Netzwerk zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter zur ausführlichen Information aufzunehmen.
Aus der Vorlage der Anträge können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.
Die Anträge der Kompetenznetze für die dritte Förderphase werden auf der Basis der unter Punkt 4 genannten Zuwendungsvoraussetzungen einer vergleichenden fachlichen Prüfung unterzogen. Dies wird in einem kompetitiven Verfahren u.a. mit Hilfe der Beiräte der Kompetenznetze (ggf. unter Berücksichtigung von Stellungnahmen externer Experten) und einer übergeordneten Jury erfolgen.
Die formalen Antragsunterlagen sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über das Internet unter www.gesundheitsforschung-bmbf.de abgerufen werden. Auf die mögliche Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" wird hingewiesen. Auf Anforderung stellt auch der Projektträger die Vordrucke zur Verfügung.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
8. Inkrafttreten
Die Förderrichtlinien treten mit Wirkung vom 25.06.2003 in Kraft.
Bonn, den 25.06.2003
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Hausdorf