Deutsch-polnische Projekte in den Neurowissenschaften [11.05.2002]

Staatskomitee für Wissenschaftliche Forschung (Polen) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (Bundesrepublik Deutschland)

erschienen im Bundesanzeiger Nr. 86 vom 11.5.2002



Staatskomitee für Wissenschaftliche
Forschung (KBN), Polen

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bundesrepublik Deutschland

   

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Richtlinien zur Förderung bilateraler deutsch-polnischer Projekte in den Neurowissenschaften

1. Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das polnische Staatskomitee für Wissenschaftliche Forschung (KBN) beabsichtigen, bilaterale wissenschaftliche Kooperationen in den medizinisch orientierten Neurowissenschaften zu unterstützen.

Das Ziel des bilateralen Programms ist die Förderung des wissenschaftlichen Fortschrittes durch Nutzung des Synergieeffektes eines kooperativen Forschungsansatzes. Damit soll auch ein Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitsfürsorge geleistet werden. Die Forschung wird auf solche neurologischen Erkrankungen fokussiert, die eine große Bedeutung für beide Nationen haben; darüber hinaus soll die wissenschaftliche Kooperation die Beziehungen zwischen beiden Ländern festigen.

2. Rechtsgrundlagen

Für die deutschen Partner gelten im Fall einer Bundesförderung über diese Richtlinien hinaus die BMBF-Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis und die vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) für Zuwendungen.

Für die polnischen Partner gelten im Fall einer Förderung die Richtlinien des KBN zur Finanzierung von "ordered projects"(1) – Verfügung des Vorsitzenden des Staatskomitees für Wissenschaftliche Forschung vom 30. November 2001 über Kriterien und Verfahren zur Bereitstellung und Abrechnung von Mitteln aus dem Staatshaushalt für wissenschaftliche Forschung (Dz.U. No 146, item 1642).

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die jeweilige Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

3. Gegenstand der Förderung

Innerhalb dieses Programms werden Projekte gefördert, von denen ein wichtiger Beitrag in den Neurowissenschaften mit möglichen Anwendungen bei Erkrankungen des Menschen erwartet werden kann. In einem interdisziplinären Ansatz

  • sollen die Entwicklung, Degeneration, Regeneration, die Regulierung und der Schutz des Gehirns und des Nervensystems erforscht werden;
  • die Untersuchungen sollen zum besseren Verständnis der Mechanismen neurologi-scher Erkrankungen dienen (zum Beispiel: Demenzen, M. Parkinson, M. Alzheimer, Epilepsie, neuroimmunologische Erkrankungen, Schlaganfall, Erkrankungen des sensorischen Nervensystems) sowie der Entwicklung therapeutischer Strategien und Rehabilitationsmaßnahmen für neurologische Erkrankungen.

Zur bilateralen Kooperation sollen sich interdisziplinäre Teams aus beiden Ländern bilden, die sich aus Hochschulkliniken, Forschergruppen, Forschungsinstituten oder -abteilungen der Neurowissenschaften zusammensetzen.

4. Zuwendungsempfänger

Gefördert werden können Hochschulen, Hochschulkliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die durch einschlägige Vorarbeiten ausgewiesen sind.

5. Zuwendungsvoraussetzung/Bewertungsgrundlage

Die folgenden Kriterien werden der Bewertung der Anträge zu Grunde gelegt:

  • Von den bilateralen Projekten wird ein großer Einfluss auf den wissenschaftlichen Fortschritt in den Neurowissenschaften erwartet. Die Projekte sollen originell und innovativ sein. Die Antragsteller sollen sich auf dem Gebiet bereits ausgewiesen haben. Die Durchführbarkeit der Projekte soll durch die Auswahl der Kooperationspartner gewährleistet sein.
  • Die Projekte sollen klinische Relevanz aufweisen und möglichst einen Beitrag zur klinischen Anwendung leisten. Die Bedeutung der Projekte für ein wichtiges Gesundheitsproblem muss gegeben sein.
  • In den Projekten sollen innovative Methoden und moderne Technologien der klinischen Forschung eingesetzt werden.
  • Von der Kooperation wird ein Synergieeffekt erwartet. Um die Kohäsion der Forschungsanstrengungen in Deutschland und Polen zu stärken, muss daher klar dargestellt werden, weshalb das betreffende Projekt in Kooperation bearbeitet werden soll und welches der Mehrwert der Kooperation ist. Projekte, die die Notwendigkeit zur Kooperation nicht erkennen lassen, können nicht berücksichtigt werden.
  • Die Projekte sollen auf breiter Basis interdisziplinär angegangen werden. Wissenschaftler mit unterschiedlichem Hintergrund aus der Grundlagenforschung und der klinischen Forschung (interdisziplinäre Teams) sollen in die Kooperation einbezogen werden. Projekte mit einem aktiv kollaborierenden klinischen Partner werden bevorzugt.
  • Voraussetzung für die Förderung ist die Beteiligung junger Wissenschaftler an der Kooperation.

6. Art, Umfang, Höhe der Zuwendung

Es können Mittel für die folgenden Ausgabenarten bewilligt werden: Personalausgaben (es besteht die Möglichkeit, Personal der Partnerinstitution oder des Partnerlandes einzustellen), sächliche Verwaltungsausgaben, Reisen und - im Einzelfall - Geräte von mehr als 400 Euro.

Im Rahmen der Bewilligung an die deutschen Partner können zusätzlich zu den Reisemitteln insbesondere an jüngere Wissenschaftler Stipendien für Austauschbesuche gewährt werden. Für Kurzaufenthalte der Projektleitung von bis zu sechs Monaten beim polnischen Partner kann die Erstattung der Auslagen bewilligt werden.

Abhängig von dem Finanzbedarf eines jeden Projektes können bis zu Euro 150.000 pro Jahr für den deutschen Partner und bis zu Zl 350.000 pro Jahr für den polnischen Partner gewährt werden. BMBF und KBN beabsichtigen bis zu 7-8 Projekte zu unterstützen (2). Die Förderung wird für maximal drei Jahre gewährt.

Zuwendungen an die deutschen Partner werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf dem Weg der Projektförderung gewährt. An Hochschulen können Zuwendungen in Höhe von bis zu 100 % der durch das Vorhaben zusätzlich entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird fallweise über die Bemessungsgrundlage (Ausgaben oder Kosten) und die Förderquote entschieden.

Auf der polnischen Seite werden Fördermittel für die Durchführung der Projekte nach Maßgabe der Verfügung des Vorsitzenden des Staatskomitees für Wissenschaftliche Forschung vom 30. November 2001 über Kriterien und Verfahren zur Bereitstellung und Abrechnung von Mitteln aus dem Staatshaushalt für wissenschaftliche Forschung (Dz.U. No 146, item 1642) übertragen.

7. Verfahren

Von deutscher Seite können auf Antrag bis zu 1.000 Euro zur Vorbereitung eines bilateralen Projektes für Reisemittel zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel sind für eine Besuchsreise zur Antragsvorbereitung zu verwenden und können entweder für den deutschen oder den polnischen Kooperationspartner gewährt werden. Die polnische Seite gewährt keine Fördermittel für die Vorbereitung der Anträge.

Die Anträge (max. 30 Seiten) sollen in Englisch und der jeweiligen Landessprache geschrieben sein und mit den nationalen Zuwendungsrichtlinien (in Polen für "ordered projects") im Einklang stehen. Unter anderem sollen sie enthalten:

  • Namen und Adressen aller Projektpartner;
  • den Stand der Forschung auf dem jeweiligen Forschungsgebiet;
  • eine Darstellung des Arbeitsprogramms, das die Ziele, die wissenschaftlichen Grundlagen, die Methoden und die Beiträge der einzelnen Partner enthält;
  • den zu erwartenden Beitrag und die Relevanz für die klinische Anwendung;
  • Lebensläufe der deutschen u. polnischen Projektleiter einschließlich einer Liste von Originalpublikationen der letzten 5 Jahre (nur Artikel und Reviews) und laufenden Drittmittelvorhaben, insbesondere der EU;
  • eine Beschreibung des Mehrwertes der Kooperation basierend auf den speziellen Erfahrungen und Beiträgen der deutschen und polnischen Partner; eine kurze Beschreibung von bereits bestehenden Kooperationen zwischen den Partnern (falls zutreffend); die Projekte sollen zum Aufbau bilateraler Kooperation beitragen;
  • eine Beschreibung der ins Projekt einbezogenen Arbeitsgruppen, einschließlich der technischen Mitarbeiter (Tabelle mit Namen, akademischem Grad, Geburtsdatum, Institut/Abteilung, Beitrag zum Projekt), Kliniker sollten gekennzeichnet werden;
  • eine Beschreibung der geplanten Einbeziehung von Nachwuchswissenschaftlern in das Projekt;
  • eine Abschätzung der Kosten für den deutschen und den polnischen Partner.

Gemeinsam formulierte deutsch-polnische Projektanträge sollen gleichzeitig beim KBN und BMBF eingereicht werden.

Ausschlussfrist für die Abgabe der Anträge ist der 31.08.2002. Die gemeinsamen Anträge können, in 10 Kopien in Deutschland und in 4 Kopien in Polen, an die folgenden Adressen geschickt werden:

Deutschland:

Polen:

PD Dr. Marlies Dorloechter

Raum 46

DLR Projekttraeger des BMBF

Komitet Badan Naukowych (KBN)

Suedstraße 125

(Staatskomitee für Wissenschaftliche

53175 Bonn

Forschung)

Deutschland

ul. Wspólna 1/3

 

00-529 Warszawa 53

 

Polen

Die gemeinsamen Projektanträge werden nach den oben genannten Kriterien von Neurowissenschaftlern der Grundlagenforschung und der klinischen Forschung begutachtet. Ein deutsch-polnischer wissenschaftlicher Beirat wird eine Rangliste der zur Förderung vorgeschlagenen Projekte erstellen. Basierend auf dieser Rangliste wird die endgültige Förderentscheidung getroffen.

Die polnischen Partner in den Kooperationsprojekten werden ihre Zuwendung vom KBN, die deutschen Partner vom BMBF erhalten.

Die Förderung wird für drei Jahre gewährt. Danach ist eine neue Bekanntmachung beabsichtigt.

Evaluation: Die polnischen und deutschen Wissenschaftler reichen einen jährlichen Zwischenbericht beim KBN beziehungsweise BMBF ein. Nach etwa 2 Jahren werden die Kooperationspartner einen gemeinsamen Bericht vorlegen und ihre Ergebnisse auf einem Statusseminar präsentieren. Basierend auf dem Bericht und der Präsentation wird der deutsch-polnische wissenschaftliche Beirat die Ergebnisse bewerten. Europäische Wissenschaftler aus den entsprechenden Forschungsgebieten können zum Statusseminar eingeladen werden.

Forschergruppen aus anderen europäischen Ländern können an den deutsch-polnischen Projekten teilnehmen sofern die Deckung ihrer Forschungsmittel aus eigenen Ressourcen vertraglich gesichert ist. Projektanträge weiterer Partner müssen als Teil des deutsch-polnischen Projektantrags beim KBN und BMBF vorgelegt werden.

Es wird dringend empfohlen, vor Einreichen der Anträge zu einer der nachfolgend genannten Stellen Kontakt aufzunehmen:

In Deutschland:

PD Dr. Marlies Dorloechter
DLR-Projekttraeger des BMBF
Suedstraße 125
53175 Bonn
Tel: 0228/3821-249 (-210)
Fax: 0228/3821-257

E-Mail: MARLIES.DORLOECHTER@DLR.DE

In Polen:

Mr Krzysztof Guttman
Komitet Badan Naukowych (KBN)
(Staatskomitee für Wissenschaftliche Forschung)
ul. Wspólna 1/3
00-529 Warszawa 53
Tel. 0048 22 628 2238
Fax: 0048 22 621 9364

E-Mail: KGUTTMAN@KBN.GOV.PL

   

Bonn, 30.04.2002
612 – 71436Pol

Warschau, 30.04.2002

Bundesministerium für Bildung und Forschung
PD Dr. Lange

Staatskomitee für Wissenschaftliche Forschung

(1) "ordered research projects" ist eine Bezeichnung aus dem polnischen Verfahren der Vergabe von staatlichen Fördermitteln; es handelt sich um Projekte zu einem Forschungsthema, das durch das Staatskomitee für Wissenschaftliche Forschung (KBN) oder den Vorsitzenden des KBN veröffentlicht wird; hier sind sie definiert als Projekte, die im Rahmen und nach den Richtlinien der vorliegenden Bekanntmachung durchgeführt werden

(2) insgesamt 1 Mio Euro pro Jahr auf der deutschen und (bis zu 8 Projekte multipliziert mit bis zu Zl 350 000) bis zu Zl 2.8 Mio auf der polnischen Seite

 
 

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