Anwendungsorientierte Pflegeforschung [08.06.2001]

Bekanntmachung der Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur anwendungsorientierten Pflegeforschung


vom 25.04.2001 erschienen im Bundesanzeiger Nr. 105 vom 8.6.2001

Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Die Pflege stellt ein wichtiges Feld der gesundheitlichen Versorgung und der sozialen Sicherung dar. Sie bildet neben bzw. als Teil der ärztlichen Therapie eine wichtige Grundlage dafür, dass Menschen wieder gesund werden oder auch mit Krankheiten bzw. Beeinträchtigungen in ihrer Lebensführung besser leben können

Aufgrund weitreichender demographischer und epidemiologischer Veränderungen ist die Pflege einem tiefgreifenden Wandlungsprozess unterworfen. Ihr Problem besteht derzeit nicht mehr darin, ob sie ihre Praxis ändert. Vielmehr stellt sich die Frage, wie sie sich verändern wird, um den gesundheitlichen Herausforderungen der Zukunft gerecht werden zu können (WHO, 1995). Diese Feststellung gilt auch für Deutschland, sowohl für die ambulante, als auch für die stationäre Pflege.

Zukünftige Entwicklungen lassen einen Bedeutungszuwachs der Pflege erwarten. Dieser Bedeutungszuwachs resultiert nicht so sehr aus erforderlicher Akutpflege (z.B. nach Unfällen, Operationen o.ä.), sondern aus der Zunahme von Pflege als längerfristig notwendige bzw. Dauerleistung. Dies ist zum einen zurückzuführen auf den demographisch bedingten Anstieg des Anteils älterer Menschen und der daraus resultierenden Erhöhung der Anzahl der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung, zum anderen auf die wachsende Anzahl von Kleinfamilien bzw. Single-Haushalten und die damit einhergehende Abnahme familiärer Pflegeleistungen. Bettenabbau und Verkürzung der Verweildauern in den Krankenhäusern führen zu einem weiteren, u.U. anders gearteten Bedarf an Pflegeleistungen, vor allem außerhalb stationärer Einrichtungen.

Veränderungen im Verständnis, in der Ausübung und Organisation von Pflege sind die unausweichliche Folge dieses Strukturwandels. Darüber hinaus wird die Pflege – und das betrifft sowohl Akut- als auch Dauerleistungen - heute zunehmend mit dem Anspruch konfrontiert, den Pflegebedürftigen eine größtmögliche Eigenständigkeit in der Bewältigung ihres Alltags zu gewährleisten. Die Pflege steht somit vor Herausforderungen, die erhebliche quantitative und qualitative Veränderungen im pflegerischen Handeln zur Folge haben werden.

Über die beschriebene zunehmende gesundheitspolitische Bedeutung hinaus kann man den wachsenden Stellenwert der Pflege daran ermessen, dass ein erheblicher Teil der Ausgaben des Gesundheitswesens auf die Pflege entfallen. Pflege stellt somit als Dienstleistungsbereich auch einen bedeutenden volkswirtschaftlichen Sektor dar.

Angesichts dieser großen Bedeutung der Pflege für das Gesundheitswesen und die Volkswirtschaft muss pflegerisches Handeln so effektiv und effizient wie möglich erfolgen. Die Förderrichtlinien sollen hierzu einen wirksamen Beitrag leisten. Sie zielen darauf ab, durch Entwicklung einer qualifizierten anwendungsorientierten Pflegeforschung eine fundierte, evidenzbasierte Wissensgrundlage für angemessenes pflegerisches Handeln zu schaffen.

Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe der vorliegenden Richtlinien in Verbindung mit den BMBF- Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis sowie den Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO).

Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das BMBF aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Gegenstand der Förderung

Im Rahmen des vom BMBF finanzierten Gesundheitsforschungsprogramms wird eine begrenzte Anzahl von Verbund-Projekten zu konkreten anwendungsbezogenen pflegerischen Fragestellungen gefördert. Durch diese Projekte sollen Wissensgrundlagen zur Fundierung und Verbesserung des Pflegehandelns geschaffen werden. Es sind Methoden zu entwickeln, die Pflegemodelle, d. h. Pflegehandeln in unterschiedlichen Pflegebereichen bewerten und damit Grundlage für eine Evidenzbasierung und damit für eine bessere Qualitätssicherung darstellen. Kriterien für die Bewertung können u. a. der Zugewinn an Lebensqualität und -zufriedenheit sowie an Autonomie in der Lebensführung sein. Die entwickelten Methoden sollen dann in kontrollierten prospektiven Studien zum pflegerischem Handeln eingesetzt werden und zur Identifizierung von Pflegekonzepten und -methoden führen, die eine bedarfsgerechte und problemangemessene pflegerische Versorgung gewährleisten, höchstmöglichen Nutzen für den Patienten haben und zur Erhöhung der Effektivität und Effizienz der jeweiligen Pflegemaßnahme beitragen. In den Verbund-Projekten müssen geeignete Maßnahmen zum Transfer der Forschungsergebnisse in den pflegerischen Versorgungsalltag enthalten sein. In diesem Zusammenhang sind auch gesundheitsökonomische Aspekte zu berücksichtigen. Die Forschungsarbeiten sollen vor allem dazu beitragen, bei den zu Pflegenden ein Optimum an Gesundheit bzw. für unheilbar Kranke ein Maximum an Krankheitserleichterung und ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Soweit für die Fragestellung der jeweiligen Projekte erforderlich, können auch epidemiologische (z.B. auslösende Faktoren für Pflege, bzw. Umfang des Pflegebedarfs, Einfluss unterschiedlicher Pflegetheorien auf Pflegemodelle und pflegerisches Handeln), ethische oder sozialwissenschaftliche Forschungsfragen untersucht werden. Geschlechtsspezifische Aspekte sollen bei den Vorhaben der Verbund-Projekte nach Möglichkeit Berücksichtigung finden

Die Untersuchungen müssen methodisch so angelegt sein, dass ihre Ergebnisse ein hohes Maß an Evidenz erwarten lassen. Darüber hinaus können auch Cochrane-Reviews gefördert werden.

Es ist beabsichtigt, in zwei Perioden zu fördern. Spätestens die zweite Förderperiode soll im Rahmen der Forschung die Durchführung von kontrollierten prospektiven Studien zu pflegerischem Handeln beinhalten. Die Studien sollen sich am internationalen Standard, der u.a. in der "Good Clinical Practice" (GCP) seinen Niederschlag gefunden hat, orientieren.

Das Förderangebot richtet sich an alle Bereiche der Pflege (stationäre Pflege in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflege, Pflege an der Schnittstelle stationär/ambulant, Akut- und Langzeitversorgung), schließt familiäre Pflege und die Kooperation mit informeller Hilfe sowie die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit (Pflegeassessment, Pflegebegutachtung) ein. Die Förderung zielt besonders auf Forschung zur Pflege bei alten und psychiatrisch erkrankten Menschen (z.B. Demenz) und auf solche Probleme, die mit chronischem Kranksein und mit multiplen Funktionseinschränkungen einhergehen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Fachhochschulen und einschlägige Dienstleistungseinrichtungen.

Zuwendungsvoraussetzung

Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären und multiprofessionellen Zusammenarbeit sowohl innerhalb eines Verbund-Projektes als auch übergreifend mitbringen und durch einschlägige Vorarbeiten ausgewiesen sein. Bei der Planung und Durchführung der Verbund-Projekte müssen alle für die jeweiligen Aspekte der Pflege relevanten Professionen (Pflegefachkräfte, Ärzte, Physiotherapeuten, Sozialarbeiter etc.) vertreten sein. Die Verbund-Projekte sollen von Hochschulen und Fachhochschulen mit dem erforderlichem Fächerspektrum (Pflegewissenschaft, Gesundheitswissenschaft, Epidemiologie, Biometrie etc.) möglichst gemeinsam getragen werden. Voraussetzung für die Teilnahme an der Fördermaßnahme, mindestens ab der zweiten Förderperiode, ist die Kooperation mit einem anerkannten biometrischen Zentrum (z.B. Koordinierungszentrum für klinische Studien; www.kks-info.de), welches bei der Planung, Koordinierung und Auswertung der Studien Unterstützung leistet.
Die Verbundpartner haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln.
Vor der Förderentscheidung über ein Verbund-Projekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner zu bestimmten, vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden, die dem BMBF- Vordruck 0110 zu entnehmen sind.

Antragsteller sollten sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsprogramm vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte im Antrag kurz dargestellt werden. Weiterhin sollten Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung ebenfalls darzustellen.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Beabsichtigt ist die Förderung von 4 - 6 Verbund-Projekten mit einer Laufzeit von zunächst drei Jahren. Die Fördermaßnahme wird nach dieser Laufzeit evaluiert. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Zwischenbegutachtung kann eine 2. Phase von weiteren drei Jahren gefördert werden. Bei der Zwischenbegutachtung werden auch Fragen des Transfers der Forschungsergebnisse in den pflegerischen Versorgungsalltag berücksichtigt.

Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben, die bis zu 100% gefördert werden können. Soweit einschlägige Dienstleistungseinrichtungen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ausnahmsweise auf Kostenbasis abrechnen, wird eine angemessene Eigenbeteiligung verlangt. Bei der Bemessung der Förderquoten ist – unabhängig von den BMBF- Grundsätzen – der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE- Beihilfen zu beachten.

Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:

für Zuwendungen auf Ausgabenbasis: die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98);
für Zuwendungen auf Kostenbasis: grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).
Verfahren

Die Antragstellung setzt die gemeinschaftliche Bewerbung der Interessenten an einem Verbund-Projekt voraus. Als Ansprechpartner ist von den Partnern ein Sprecher zu benennen, der die Antragstellung koordiniert.

7.1. Projektträger des BMBF

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen

DLR - Projektträger
Gesundheitsforschung
Südstraße 125
53175 Bonn

Tel.: 0228-3821-210
Fax: 0228-3821-257

beauftragt.

7.2. Einreichung von Antragsskizzen

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im ersten Schritt können bis zum 15. November 2001 formlose Antragsskizzen in deutscher Sprache in 20 facher Ausfertigung eingereicht werden. Verspätet eingehende Antragsskizzen können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird dringend geraten, für eine Beratung mit dem zuständigen Projektträger Kontakt aufzunehmen. Der Umfang der Skizzen sollte 10 Seiten zuzüglich Anhang nicht überschreiten.

Die Skizzen sollen insbesondere die wissenschaftliche Zielsetzung verdeutlichen
und folgende Angaben enthalten:

Namen des Antragstellers / der Antragstellerin für das Verbundprojekt, Namen der Vorhabensleiter/innen, Benennung der Verbundpartner,
Relevanz des gewählten Themas im Kontext der Förderrichtlinien,
internationaler Stand der Forschung und Versorgung im Themenbereich,
eigene Vorarbeiten und Expertise im Themenbereich,
kurze Darstellung des Verbundprojektes unter besonderer Berücksichtigung
- der Ziele, die mit der Bearbeitung angestrebt werden,
- des Arbeitsprogramms inkl. Zeitplan (und Meilensteine),
- der erwarteten Ergebnisse während des Förderzeitraums und
- der geplanten Umsetzungsmaßnahmen,
grobe Übersicht über die benötigten Mittel (gegliedert nach Peronal-, Sach-, Reise- und Investitionsmitteln),
als Anhang
- kurze Darstellung des Werdegangs des/der Vorhabensleiter/innen,
- Verzeichnis der für das Thema relevanten Veröffentlichungen und ggf. eingeworbenen Drittmittel der vergangenen fünf Jahre,
- nationale und internationale Kooperationen zur Thematik.
Aus der Vorlage der Antragsskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

7.3 Auswahl und Entscheidungsverfahren

Die Antragsskizzen werden durch ein Gutachtergremium bewertet. Das Votum ist eine Entscheidungsgrundlage für das BMBF. Die Antragsteller werden über das Ergebnis unterrichtet. In einer zweiten Stufe werden die Antragsteller positiv begutachteter Skizzen zur Vorlage eines förmlichen Antrags aufgefordert. Auf die Einhaltung des Dienstweges kann dabei zunächst verzichtet werden. Aus den ausführlichen Anträgen werden diejenigen mit den überzeugendsten Konzepten unter erneuter Mitwirkung eines Gutachtergremiums ausgewählt. Das BMBF entscheidet dann über eine Förderung.

Bei der Auswahl der Projekte werden u.a. die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:

wissenschaftliche Qualität des Forschungsansatzes (die angestrebten Forschungsergebnisse müssen für eine englischsprachige Publikation in internationalen Fachzeitschriften geeignet sein),
Relevanz der Fragestellung für eine Verbesserung der Pflegequalität,
Ausrichtung auf die Pflegebedürftigen,
methodisches Design der Studien,
Schlüssigkeit und Durchführbarkeit der Arbeitsplanung,
Rekrutierbarkeit der erforderlichen Probandenzahlen soweit erforderlich,
Nutzen und Wirtschaftlichkeit des Verfahrens,
Transfer der Forschungsergebnisse zur Verbesserung der Pflegepraxis,
bisher geleistete Vorarbeiten, Erfahrungen der Antragsteller,
Bezug zu den Rahmenbedingungen der Bekantmachung.
Nach einer Förderdauer von 2,5 Jahren sind die wissenschaftlichen Ergebnisse des Vorhabens und das für die zweite Förderphase geplante Studiendesign in einem begutachtungsfähigen Bericht darzustellen. Auf der Basis einer Begutachtung wird über die Fortsetzung der Förderung ab dem 3. Jahr entschieden.

Antragsvordrucke, Richtlinien, Merkblätter sowie die Zustimmungsbestimmungen sind auf Anforderung beim Projektträger erhältlich oder können über Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf

Dazu wird auch auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" hingewiesen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a VwVfg, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

Inkrafttreten

Die Förderrichtlinien treten am 08.06.2001 in Kraft.
Bonn, den 25.04.2001

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

PD Dr. Lange

 

 

 
 

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