Förderrichtlinien für Forschung zu den ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der Molekularen Medizin
vom 25. Mai 2001 erschienen im Bundesanzeiger Nr. 102 vom 2.6.2001
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Die Fortschritte der modernen Biomedizin, insbesondere der Humangenomforschung und der Molekularen Medizin führen zu tiefgreifenden Veränderungen in der medizinischen Versorgung und in anderen, neuen Bereichen des Umgangs mit medizinischer und genetischer Information. Während von der Humangenomforschung und den Entwicklungen in der Molekularen Medizin herausragende Fortschritte zu erwarten sind, bringen die Forschung und die Anwendungsmöglichkeiten ihrer Ergebnisse auch gewichtige ethische, rechtliche und soziale Probleme mit sich. Der naturwissenschaftliche Erkenntnisfortschritt muss deshalb durch geistes-, rechts- und sozialwissenschaftliche Forschung begleitet werden, welche frühzeitig wesentliche Entwicklungsmöglichkeiten, problematische Aspekte und neuartige Fragestellungen bei der Erzielung und Anwendung neuen Wissens in der Molekularen Medizin und der Humangenomforschung erkennt, analysiert und bewertet.
Das deutsche Humangenomprogramm wird durch das BMBF gemeinsam mit der DFG seit 1995 als eigenständiges Förderprogramm unterstützt. Bereits seit dieser Zeit gehört auch die Bearbeitung der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der Humangenomforschung zu den Schwerpunkten dieses Programms. Das BMBF beabsichtigt, seine Unterstützung dieser Forschungsaktivitäten im Bereich der Molekularen Medizin weiter auszubauen. Dadurch soll auch der Aufbau einer auf Dauer ausgerichteten tragfähigen und kompetenten Infrastruktur für den nationalen und internationalen bioethischen Diskurs befördert werden.
Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden können interdisziplinäre Forschungsvorhaben, Fachtagungen oder Workshops, die sich, gegebenenfalls auch unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten, mit den ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der Molekularen Medizin und insbesondere der Humangenomforschung befassen und dem Zuwendungszweck entsprechen und
auf Problemstellungen ausgerichtet sind, die sich aus Forschung oder Anwendung im Bereich der Molekularen Medizin ergeben, mit dem Ziel, die Folgen bzw. Auswirkungen dieser neuen Technologien zu bewerten und zu deren Lösung beizutragen, und
aufbauend auf bereits vorhandenem Wissen aus In- und Ausland neue Erkenntnisse anstreben, und
die für die Bearbeitung der Fragestellung erforderlichen Disziplinen in Konzeption und Bearbeitung des Vorhabens einbeziehen.
Angesprochen sind vor allem die geistes-, rechts- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen. Bevorzugt gefördert werden Vorhaben, die in Kooperation mit den Naturwissenschaften und der Medizin durchgeführt werden. Besonderes Augenmerk ist auf neue Fragestellungen zu richten, die sich aufgrund absehbarer neuer naturwissenschaftlicher und medizinischer Entwicklungen ergeben. Die Vorhaben sollten nach Möglichkeit der vergleichenden Analyse bzw. dem vergleichenden Diskurs von Forschungsansätzen bzw. Forschungsergebnissen auf internationaler Ebene dienen.
Thematische Schwerpunkte sind:
Offene Fragen zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten bei zentralen Forschungs- und Anwendungsfeldern der Molekularen Medizin
Stichworte:
Genetische Tests
(im Vordergrund stehen empirische Untersuchungen einschließlich Entwicklung geeigneter Indikatoren der ethischen, rechtlichen, sozialen und individuellen sowie gegebenenfalls geschlechtsspezifischen Folgen genetischer Diagnostik im In- und Ausland, insbesondere Konsequenzen für das Versicherungswesen; Zugang zum Arbeitsmarkt, mögliche Stigmatisierung von Merkmalsträgern, humangenetische Beratung, Präventionsverhalten der Bevölkerung);
Fortpflanzungsmedizin
(im Vordergrund stehen empirische Untersuchungen einschließlich Entwicklung geeigneter Indikatoren zu den ethischen, rechtlichen, sozialen und individuellen sowie gegebenenfalls geschlechtsspezifischen Folgen der Präimplantationsdiagnostik [vorgeburtliche Selektion und Stigmatisierung] sowie zur In-vitro-Fertilisation und Pränataldiagnostik [spezifische Konsequenzen für Frauen und Eltern und das gesellschaftliche Verständnis von Fortpflanzung und Elternschaft] im In- und Ausland);
Genomforschung
(spezifische Qualität des Wissens, Prädiktion körperlicher und geistiger Merkmale, Gesundheitsbegriff);
Grundfragen des geistigen Eigentums und der Patentierung im biowissenschaftlichen Bereich sowie ihrer Auswirkungen auf die Wissenschaft, nationale und internationale Aspekte;
Risiken in der Molekularen Medizin (Begriffsbestimmung, Risikowahrnehmung, individueller und gesellschaftlicher Umgang mit genetischen Risiken, Risikobewertung und Risikomanagement);
Entwicklung juristischer Parameter für die Bewältigung ethischer Fragestellungen einschließlich der Aufarbeitung der internationalen Rechtssituation
Ethische, rechtliche und soziale Fragen in Innovationsfeldern der Molekularen Medizin
Stichworte:
Neue Möglichkeiten der Diagnostik und Fragen ihrer Anwendung
(DNA-Chips, Präimplantationsdiagnostik);
Umgang mit personenbezogenem Probenmaterial bzw. personenbezogener genetischer Information;
Stammzellforschung;
Keimbahntherapie, Genetic Enhancement
Status des Embryos
(Personenbegriff, Beginn/Begriff des menschlichen Lebens, insbesondere in seiner Abhängigkeit vom Entwicklungspotenzial einer Zelle, Schutzkonzepte -im Zusammenhang mit Stammzellforschung und anderen Bereichen der Molekularen Medizin);
Verhältnis von Mensch und Tier
(insb. Chimärenbildung, Hybridisierung, transgene Lebewesen).
Wissensvermittlung und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit ethischen, rechtlichen und sozialen Fragen der molekularmedizinischen Forschung
Stichworte:
Vermittlung und Rezeption wissenschaftlicher Inhalte in Öffentlichkeit, Politik, Bildungswesen und Wissenschaft;
Möglichkeiten von Diskursprozessen / gesellschaftlicher Konsensbildung auf nationaler und internationaler Ebene;
Möglichkeiten der Regulierung zwischen staatlicher und individueller Verantwortung;
Gesellschaftliche Akzeptanz
(Erarbeitung von Kriterien gesellschaftlicher Akzeptanz sowie empirische Untersuchungen hierzu im In- und Ausland).
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind insbesondere Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen.
Zuwendungsvoraussetzung
Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein.
Bei Verbundprojekten haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner gemäß den vom BMBF vorgegebenen Kriterien, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110), nachgewiesen werden.
Bewertungskriterien für eine Förderung sind neben den inhaltlichen und formalen Voraussetzungen vor allem:
wissenschaftliche Qualität und Originalität des Projektes,
ausgewiesene Qualifikation des Projektleiters / der Projektleiterin und der beantragenden Forschungseinrichtung,
Interdisziplinarität des Vorhabens,
voraussichtlicher Beitrag zum Wissenszuwachs in der Bioethik.
Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag kurz dargestellt werden. Weiterhin sollen Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung ebenfalls darzustellen.Weitere Informationen zur EU-Förderung sind unter http://www.dlr.de/PT/eu/biomed/ abrufbar.
Art, Umfang und Höhe der Förderung
Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen Kosten), die bis zu 100% gefördert werden können.
Falls Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden, sind Bemessungsgrundlage die zuwendungsfähigen Kosten, die in der Regel bis 50 % anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Bei der Bemessung der Förderquoten ist – unabhängig von den BMBF-Grundsätzen – der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu beachten.
Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden
für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P bzw. ANBest-GK) in Verbindung mit den Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98),
für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).
Verfahren
Einschaltung eines Projektträgers
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahmen hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
DLR-Projektträger des BMBF
Gesundheitsforschung
Südstraße 125
D-53175 BONN
Tel.:+49-(0)228-3821-210 (Sekretariat)
Fax:+49-(0)228-3821-257
E-Mail: gesundheitsforschung@dlr.de
Einreichung von Antragsskizzen
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst können bis zum 28. August 2001 dem Projektträger formlose Antragsskizzen in 15-facher Ausfertigung vorgelegt werden.
Die Vorlage eines Antrages per Fax oder E-Mail ist nicht möglich. Verspätet eingehende Antragsskizzen können regelmäßig nicht berücksichtigt werden. Es wird dringend geraten, für eine Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Die Antragsskizzen müssen Aussagen zu folgenden Punkten enthalten:
Thema, Projektleiter/in, Kooperationspartner,
Zielsetzung und Konzeption,
Bezug zur aktuellen gesellschaftlichen Diskussion,
Kurzbeschreibung des internationalen Wissensstands,
Design und Methodik für das Vorhaben,
Eigene Vorarbeiten, Qualifizierung des Projektleiters / der Projektleiterin,
Zeitplan,
Finanzierungsplan,
Erfüllung der Bewertungskriterien gemäß Nr. 4 dieser Richtlinien ("Zuwendungsvoraussetzungen").
Die Antragsskizzen dürfen einen Umfang von 10 DIN-A4-Seiten, zusätzlich max. 3 Seiten pro weiteres Teilvorhaben nicht überschreiten.
Aus der Vorlage der Antragsskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.
Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die Antragsskizzen werden durch einen Gutachterkreis bewertet. Die Bewertungskriterien ergeben sich aus Nr. 4 dieser Richtlinien ("Zuwendungsvoraussetzungen"). Das Votum ist eine Entscheidungsgrundlage für das BMBF. Die Antragsteller werden über das Ergebnis unterrichtet.
In einer zweiten Stufe werden die Antragsteller positiv begutachteter Skizzen zur Vorlage förmlicher Anträge aufgefordert.
Die förmlichen Anträge der ausgewählten Bewerber werden einer weiteren gutachterlichen Prüfung unterworfen. Das BMBF entscheidet dann über eine Förderung positiv begutachteter Anträge. Sollten die verfügbaren Finanzmittel für die Zahl der förderwürdigen Vorhaben nicht ausreichen, wird eine Prioritätensetzung erfolgen.
Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" wird hingewiesen. Die Formulare für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter und die Nebenbestimmungen können abgerufen werden unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm. Auf Anforderung stellt der Projektträger die Formulare auch in Papierform zur Verfügung.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Datum der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 25. Mai 2001
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Deyda