Aufruf zur Einrichtung einer deutschen Initiative zur Malariabekämpfung [7.6.2001]

Aufruf zur Einrichtung einer deutschen Initiative zur Malariabekämpfung

vom 7.6.2001

Zu dieser Bekanntmachung sind Erläuterungen verfügbar.

Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) streben in einer gemeinsam getragenen Initiative an, die vorhandenen Kompetenzen der deutschen Malariaforschung national zu bündeln und internationale Kooperationen, besonders mit Wissenschaftlern der afrikanischen Endemiegebiete, zu forcieren. Durch Umsetzungsmaßnahmen (Implementierung) sollen die Ergebnisse der Forschung in die Gesundheitsversorgung der Endemiegebiete sowie ggf. in die nationale Versorgung einfließen. Ziel dieser Initiative ist letztlich die strukturelle und wissenschaftliche Stärkung der deutschen Malariaforschung, deren verbesserte Verknüpfung mit internationalen Vorhaben sowie ein international sichtbarer Beitrag Deutschlands zur Malariabekämpfung.

Vorhaben werden nach den Maßgaben dieses Aufrufes sowie den Förderrichtlinien der an der Initiative beteiligten Organisationen gefördert (siehe Erläuterungen). Ein Anspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das jeweilige Bewilligungsorgan der verantwortlichen Förderorganisation entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Gegenstand der Förderung

Es ist vorgesehen, eine begrenzte Zahl von interdisziplinären Verbünden zu fördern, in denen sich Arbeitsgruppen an universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie forschungsorientierten Versorgungseinrichtungen auf nationaler Ebene zur Bearbeitung von thematisch sich sinnvoll ergänzenden Forschungsfragen zur Malariabekämpfung zusammenschließen. Einzelvorhaben ohne Zugehörigkeit zu einem Verbund werden nicht berücksichtigt. Entsprechend der komplexen Problematik der Malariabekämpfung können in den Verbünden Fragestellungen der Grundlagen-, klinisch angewandten und klinischen Forschung bis hin zu Aufgabenstellungen der Implementierung bearbeitet werden, die sich insbesondere auf folgende Themen beziehen:

1. Grundlagenforschung;

1.1 Identifizierung von Zielstrukturen für rationale Wirkstoffentwicklung
1.2 Erforschung von Wirkmechanismen von Malariamedikamenten sowie der gegen sie gerichteten Resistenzprinzipien;
1.3 Studien zur Pathophysiologie und Immunologie schwerer Malaria
1.4 Studium der Pathophysiologie der Malaria tertiana und quartana und ihrer Erreger;

2. Klinische und epidemiologische Forschungsprojekte, die Arbeiten in Endemiegebieten voraussetzen:

2.1 Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen;
2.2 Untersuchungen zur Dynamik von Parasitenpopulationen;
2.3 Studien zur Dynamik der Malariatransmission;
2.4 Klinische Prüfung von Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen;

3. Projekte mit Implementierungscharakter:

3.1 Angepasste Maßnahmen zur Vektorkontrolle;
3.2 Erarbeitung von Strategien zur Implementierung moderner Malariakontrollmaßnahmen unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten.

Um eine vertiefte Praxisorientierung der Forschungsarbeiten sicherzustellen und die vorhandene Forschungsinfrastruktur in Afrika zu stärken, ist die Einbindung mindestens eines afrikanischen Partners aus den Endemiegebieten obligatorisch.

Kooperationen mit Endemiegebieten sollen die unter deutscher Beteiligung betriebenen afrikanischen Forschungsstationen in Burkina Faso, Gabun und Ghana einbeziehen. Zur Implementierung von Forschungsergebnissen in die Versorgungspraxis in afrikanischen Endemiegebieten können neben den genannten Standorten auch Forschungseinrichtungen und Organisationen in weiteren afrikanischen Staaten einbezogen werden, in denen bereits eine durch die Projekte der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) etablierte und für das wissenschaftliche Ziel des Vorhabens sinnvolle Infrastruktur existiert (siehe Erläuterungen).

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen der Projektförderung sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (Krankenhäuser) und Unternehmen der Arzneimittelindustrie (siehe Erläuterungen). Personengebundene Stipendien können von Hochschuldozenten, Post-Doktoranden, Doktoranden und Studierenden aus Naturwissenschaft und Medizin gemäß der Zielrichtung des jeweiligen Stipendienprogramms (siehe Erläuterungen) beantragt werden.

Zuwendungsvoraussetzung

Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein. Arbeitsgruppen, die sich zu einem Verbund zusammenschließen wollen, müssen einen gemeinsamen Antrag vorlegen.

Folgende Kriterien werden bei der Antragsbeurteilung berücksichtigt werden (siehe auch Erläuterungen):

Vernetzung der in Deutschland vorhandenen Kapazitäten in der Malariaforschung
Wissenschaftliche Qualität
Interdisziplinarität
Mehrwert der Verbundförderung und Anwendungsorientierung
Forschung in Endemiegebieten
Aus- und Weiterbildung der afrikanischen Partner
Art, Umfang und Höhe der Förderung

Für die ausgewählten Verbünde können Zuwendungen an die beteiligten Einrichtungen und Personen als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen der Projektförderung gewährt werden (BMBF, DFG, BMZ/GTZ). Darüber hinaus können personengebundene Stipendien vergeben werden (DAAD, DFG).

Für die Förderung eines Verbundes ist eine Gesamtdauer von zunächst max. 3 Jahren vorgesehen, wobei sich die konkrete Dauer und der Umfang der Förderung nach dem Forschungsbedarf und den Instrumenten der jeweils beteiligten Förderorganisation richten. Im Rahmen dieser Förderinitiative kann jedoch nur eine begrenzte Anzahl (2-3) von Verbünden finanziert werden.

Bei den beteiligten Ministerien und Förderorganisationen kommt die Finanzierung der im folgenden aufgelisteten Aufwendungen in den genannten Forschungsbereichen in Betracht (weitere Einzelheiten s. Erläuterungen):

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG):
Grundlagenforschung

Sachmittelbeihilfen (Personalstellen, Verbrauchsmaterialien, Geräte- und Reisemittel)
Stipendien für deutsche Wissenschaftler für die Arbeit an einer ausländischen Hochschule oder einem ausländischen Institut
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF):
Klinische und klinisch angewandte Forschung

Sachmittelbeihilfen (Personalstellen, Verbrauchsmaterialien, Geräte- und Reisemittel)
Mobilitätskosten für Koordinierungstreffen/Workshops der Projektteilnehmer
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ),
Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ)
Implementierungs-/Public Health-Maßnahmen, Kapazitätenbildung

Sachmittelbeihilfen (Personalstellen, Verbrauchsmaterialien, Geräte), die zur Umsetzung der wissenschaftlichen Ergebnisse in die Anwendung benötigt werden
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD):

Stipendien bevorzugt für ausländische Wissenschaftler für die Arbeit an einer deutschen Hochschule oder einem deutschen Institut
Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Es ist ein einstufiges Verfahren zur Antragstellung vorgesehen. Dazu sollen Verbundanträge in englischer Sprache eingereicht werden. Ein Antrag für einen Verbund umfasst detaillierte Beschreibungen der Struktur und Ziele des gesamten Verbundes (= Mantelantrag: max. 10 Seiten) sowie der einzelnen Module, wobei ein Modul das Projekt eines Kooperationspartners repräsentiert (max. 20 Seiten pro Modul). Module können Projekten der Grundlagenforschung oder der klinisch angewandten und klinischen Forschung entsprechen. Ferner können sie Implementierungsmaßnahmen, Projekte zur Verbesserung der Forschungsinfrastruktur bei den afrikanischen Partnern sowie Stipendien für Forschungsaufenthalte in Deutschland oder einem afrikanischen Land beinhalten. Es sollte angegeben werden, welcher Förderorganisation das jeweilige Modul zugeordnet werden kann. Bei Unklarheiten steht der Projektträger (Kontakt s.u.) für eine erste Beratung zur Verfügung.

Ausführliche Hinweise zur Antragsgliederung finden sich in den Erläuterungen.

Der Koordinator reicht den Antrag in 25facher Ausführung bis 12 Wochen nach Veröffentlichung des Aufrufs beim DLR-Projektträger Gesundheitsforschung des BMBF (PT) ein:

DLR-Projektträger des BMBF
Gesundheitsforschung
Südstraße 125
D-53175 BONN
Germany
Tel.: +49-(0)228-3821-210 (Sekretariat)
Fax: +49-(0)228-3821-257
E-Mail: "gesundheitsforschung@dlr.de
Die Vorlage eines Antrages per Fax oder E-mail ist nicht möglich. Es wird dringend empfohlen, vor der Vorlage des Verbundantrages Kontakt mit dem Projektträger aufzunehmen.
Aus der Vorlage eines Antrages können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Die vorgelegten Anträge werden von einem unabhängigen, international besetzten Gutachterkreis bewertet. Die Bewertungskriterien der Prüfung ergeben sich aus den unter 4. genannten Fördervoraussetzungen (s. auch Erläuterungen).

Auf der Grundlage der Bewertung des Gutachterkreises werden die sowohl in wissenschaftlicher, als auch struktureller Hinsicht aussichtsreichsten Verbundanträge ausgewählt. Über das Prüfungsergebnis werden die Antragsteller schriftlich informiert. Im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses werden die Antragsteller aufgefordert, die Module gemäß der Forschungsausrichtung (Grundlagen-, klinisch angewandte und klinische Forschung; Implementierung, Stipendien; siehe auch Erläuterungen) entsprechend den Anforderungen der formalen Antragstellung der jeweiligen Förderorganisation zu verfassen. Diese werden anschließend der zuständigen Förderorganisation zugeleitet, die die Verantwortung für die weitere wissenschaftliche und administrative Betreuung des jeweiligen Moduls trägt. Die Bewilligung eines Moduls obliegt der verantwortlichen Förderorganisation.

Inkrafttreten

Der Aufruf tritt mit dem Datum der Veröffentlichung in Kraft.
Bonn, den.07.06.2001

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
i. A. PD Dr. Peter Lange

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
i. A. Bernhard Kühn

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
i. A. Dr. Franz-Josef Ferdinand

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
i. A. Dr. Arnold Spitta

 
 

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