Förderrichtlinien zur Einrichtung von Kompetenznetzen für Infektionskrankheiten
vom 03.01.2000 erschienen im Bundesanzeiger Nr. 7 vom 12.1.2000
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Das Angebot der Gesundheitsleistungen in Deutschland entspricht dem eines hoch entwickelten Industrielandes. Im Bereich der medizinischen Grundversorgung sowie in der Prävention hat die Bundesrepublik ein gutes Niveau, und auch in der medizinischen Forschung und Entwicklung sind hervorragende Einzelleistungen aufzuweisen.
Die vorhandene Kompetenz zu den meisten gesundheitspolitisch bedeutenden Krankheitsformen ist jedoch bundesweit zersplittert. Als Folge dieser Fragmentierung werden die im Forschungs- und Versorgungssystem vorhandenen Ressourcen zur Weiterentwicklung der Wissenschaft, der Wirtschaft und des Gesundheitswesens bisher bei weitem nicht ausgeschöpft. Um diesem Defizit entgegenzuwirken, hat das BMBF im Rahmen des Gesundheitsforschungsprogramms 2000 am 15.9.1997 erstmals Förderrichtlinien zur Einrichtung von Kompetenznetzen für die Medizin bekanntgegeben. Im Januar 1999 wurden aus den Bewerbungen insgesamt 9 Netzwerke für die Förderung ausgewählt.
Die starke Resonanz, auf die diese Bekanntgabe gestoßen ist, macht deutlich, dass das Potenzial und der Wille zur Vernetzung von Forschungs- und Versorgungsstrukturen in einer Vielzahl von Indikationsgebieten vorhanden ist. Diesem Bedarf soll mit weiteren Bekanntmachungen Rechnung getragen werden, die das Prinzip der medizinischen Kompetenznetze fortschreiben und auf den Erfahrungen der bereits laufenden Kompetenznetze aufbauen. In diesen Bekanntmachungen soll jeweils ein inhaltlicher Schwerpunkt auf Krankheitsbilder von hoher gesundheitspolitischer Bedeutung (siehe auch Punkt 4, Klinische Relevanz) gesetzt werden.
Gegenstand der Förderung
Die Fokussierung der vorliegenden Bekanntmachung liegt auf dem Gebiet der Infektionskrankheiten. Gefördert werden medizinische Netzwerke zu definierten infektiologischen Krankheitsbildern oder Krankheitsgruppen, bei denen sich aufgrund der Ätiologie, der klinischen Manifestationen und des erforderlichen ärztlichen Spezialwissens ein übergreifender Ansatz anbietet.
In den Netzen sollen sich die jeweils qualifiziertesten Forschungszentren überregional - in der Regel bundesweit - zusammenschließen. Neben dieser horizontalen Komponente muß ebenfalls eine vertikale Vernetzung vorhanden sein, die alle für das jeweilige Krankheitsbild relevanten Elemente der Versorgung umfaßt (u.a. Kliniken mit Spezialabteilungen, Ambulanzen, niedergelassene Ärzte, Selbsthilfegruppen, Kostenträger). Regionale Zentren formieren sich typischerweise um eine auf dem jeweiligen Gebiet ausgewiesene Universitätsklinik oder eine für das Krankheitsbild vergleichbar zentrale Einrichtung. Wesentliche Partner der Netze sind neben den regionalen Zentren auch die überregionalen Verbände und Organisationen und ggf. die Industrie.
Im Rahmen der Kompetenznetze werden Forschungsprojekte gefördert, die einen deutlichen Mehrwert aus der Vernetzung ziehen oder durch die Vernetzung erst ermöglicht werden (z.B. epidemiologische Studien, multizentrische Therapiestudien, Standardentwicklungen für die Diagnose oder Untersuchungen zur Gesundheitsökonomie). Gegenstand der Förderung ist ebenfalls der Aufbau einer effizienten Kommunikations- und Kooperationsstruktur sowie einer interdisziplinären Arbeitskultur auf der Grundlage einschlägiger Vorleistungen der Netzwerkpartner. Außerdem sind Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit als wichtige Komponente der jeweiligen Netzwerke zu verstehen.
Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt als Netzwerkpartner sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (Krankenhäuser, Praxen, Kostenträger, Ärzteverbände, Patientenorganisationen, Fachgesellschaften), sowie Industrieunternehmen.
Zuwendungsvoraussetzung
Die Auswahl der zu fördernden Konzepte erfolgt in einem offenen Wettbewerb. Sollte keines der Konzepte die nachfolgend genannten Kriterien erfüllen, behält sich der Förderer vor, den Wettbewerb ohne Gewinner zu beenden. Unter anderem folgende Kriterien werden der Auswahl zugrunde gelegt:
Klinische Relevanz
Die medizinische Fragestellung muß für das Versorgungssystem relevant sein: die entsprechenden infektiologischen Krankheitsbilder müssen durch eine hohe Mortalität oder Morbidität gekennzeichnet sein, sich in besonderer Weise als Modellfall für andere Krankheitsbereiche eignen und/oder einen erheblichen Kostenfaktor im Gesundheitssystem darstellen. Netzwerke, die das gesamte Spektrum einer infektionsbedingten Krankheit von der Ätiopathogenese, Prävention und Diagnose bis hin zur Therapie abdecken, sollen vorzugsweise gefördert werden.
Forschungsorientierung und Interdisziplinarität
Das Netzwerk muß primär forschungsorientiert sein. Der Antrag soll die Forschungsbereiche der Grundlagenforschung, Klinischen Forschung und Versorgungsforschung abdecken und durch sein Innovationspotential sowie die Exzellenz der Forschungsprojekte und Forschungsziele überzeugen.
Das Netzwerk muß interdisziplinär angelegt sein und alle für das Thema relevanten Fachdisziplinen einbeziehen. Bisher konkurrierende Disziplinen sollen sich hin zur Kooperation bewegen. Dies muß auch in entsprechenden kooperativen Forschungsprojekten zwischen grundlagennahen, klinischen und versorgungsorientierten Wissenschaftlern zum Ausdruck kommen.
Überregionalität und Repräsentativität
Es soll ein überregionaler - in der Regel bundesweiter - Ansatz vorgelegt werden, der alle wesentlichen Akteure einbezieht. Die für ein überregionales Forschungsnetz notwendige kritische Masse qualifizierter Forschergruppen muß vorhanden sein. Die beteiligten Partner müssen Schlüsselstellungen in Forschung und Versorgung einnehmen, ihre medizinischen, wissenschaftlichen und integrativen Vorleistungen müssen in Qualität und Umfang überzeugen.
Zu einer bestimmten infektionsbedingten Krankheit soll nur jeweils ein Kompetenznetz gefördert werden.
Anwendungsorientierung
Die Einbindung der verschiedenen Versorgungsebenen muß deutlich werden. Verschiedene für die Patientenversorgung in dem entsprechenden Bereich repräsentative Einrichtungen der Regelversorgung müssen aktiv am Netzwerk beteiligt sein. Entsprechend den Notwendigkeiten der vorgesehenen Projekte (z.B. Therapiestudien, Evaluation der Patientenversorgung) soll ein angemessener Prozentsatz der in Deutschland betroffenen Patienten in das Netzwerk integriert sein. Wo dies sinnvoll und praktikabel erscheint, sollen innerhalb der Netze lokale Modellregionen mit Vollerfassung etabliert werden.
Mehrwert
Der durch das Netz generierte Mehrwert für Forschung und Versorgung ist zu verdeutlichen.
Querschnittsaufgaben
Die bereits durch BMBF-Förderung geschaffenen Vernetzungsstrukturen besonders im Bereich der Grundlagenforschung (z.B. Verbundforschung) und der klinischen Forschung (z.B. infektionsepidemiologische Forschungsnetzwerke, klinische Forschergruppen) sollen soweit sinnvoll eingebunden werden. Des weiteren sollen die Serviceleistungen der vom BMBF geförderten übergreifenden Strukturen (z.B. Telematik-Plattform, Koordinierungszentren für klinische Studien) für die Forschungsprojekte im Rahmen der Netzwerke genutzt werden. Dabei sind die Vereinbarungen, Richtlinien und Standards, die im Rahmen der Strukturen getroffen werden, zu berücksichtigen. Weitere Informationen können beim nachstehenden Projektträger nachgefragt werden.
Innovative Querschnittsthemen zwischen den Netzwerken, die durch Zusammenführung von Ressourcen und Kapazitäten einen deutlichen Qualitäts- und Effizienzgewinn erwarten lassen, werden ausdrücklich begrüßt und sollen bei der Förderung berücksichtigt werden. Dies gilt z.B. für molekulargenetische oder gesundheitsökonomische Untersuchungen. Die Konkretisierung derartiger Projekte erfolgt im Rahmen des Verfahrens in Abhängigkeit von der Thematik der zur Förderung vorgesehenen Netze.
Ausstrahlung
Das Netzwerk muß Ansätze der Aus-, Fort- und Weiterbildung beinhalten. Die Sichtbarkeit sowohl in der Fachwelt als auch in der Allgemeinbevölkerung muß durch professionelle Öffentlichkeitsarbeit gewährleistet sein. Die Einrichtung einer zentralen Informationssstelle für Patienten ist ggf. vorzusehen, falls noch keine vorhanden ist.
Organisationskonzept
Die vorgesehenen Maßnahmen zur internen Koordinierung, zum Controlling-Verfahren und zur internen Qualitätssicherung müssen überzeugen.
Flexibilität
Es sind Mechanismen für die ständige Aktualisierung der Forschungsaktivitäten des Netzes, so z.B. für die Aufnahme von neuen relevanten Netzwerkpartnern vorzusehen.
Art, Umfang und Höhe der Förderung
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuß gewährt. Die Planungsphase (zweite Phase der Antragsstellung, siehe unter Punkt 7) kann in begründeten Fällen durch einen Zuwendungsbetrag von maximal 50.000 DM für eine Laufzeit von 4 Monaten gefördert werden. Anträge zur finanziellen Unterstützung der Planungsphase müssen erkennen lassen, inwieweit die unter Punkt 4 genannten Voraussetzungen erfüllt werden können.
Für die Einrichtung eines Netzwerkes kann über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 5 Mio. DM jährlich als Projektförderung gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bzw. Kosten bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG). Die zusätzlichen Ausgaben und Kosten können bis maximal 100% gefördert werden.
Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis 50% anteilsfinanziert werden können. Von den Unternehmen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% zu den Vorhabenkosten erwartet.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss ggf. den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.
Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:
für Zuwendungen an Hochschulen, Hochschulkliniken und Forschungseinrichtungen: die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98); für Helmholtz-Zentren und die FhG gelten besondere Nebenbestimmungen;
für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).
Verfahren
Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die gemeinschaftliche Bewerbung der Interessenten an einem krankheitsspezifischen Netzwerk voraus. Als Ansprechpartner wird von den Netzwerkpartnern ein Sprecher ernannt, der die Antragstellung koordiniert.
Das Verfahren ist zweistufig. In einer ersten Phase können vom Koordinator skizzenhafte Vorhabenbeschreibungen in englischer Sprache (maximal 20 Seiten für den Vernetzungsteil, je 1-2 Seiten pro Teilprojekt, 25 Exemplare) beim zuständigen Projektträger eingereicht werden. In diesem ersten Schritt sind integrierte Konzepte vorzulegen, die eine Beschreibung der aktuellen Situation von Forschung, Lehre und Versorgung im jeweiligen Handlungsfeld sowie der vorhandenen Kooperationsstrukturen enthalten und erläutern, durch welche Strategien und Lösungsansätze im Rahmen des geplanten Netzwerks Innovationsanstöße und Qualitätsverbesserungen erreicht werden sollen. Die Vorhabenbeschreibungen sollen neben den Kompetenzen und Potentialen der einzelnen Netzwerkpartner auch bereits die geplante Netzwerkstruktur erläutern. Aus den Unterlagen muß das Zusammenwirken aller am Netzwerk Beteiligten deutlich werden. Im Einzelnen ist in den Vorhabenbeschreibungen auf folgende Punkte einzugehen:
A. Beschreibung der Netzwerkpartner, des Status quo und der Vorleistungen, die in das Netz eingebracht werden können:
aktuelle Situation von Forschung, Lehre und Versorgung. Gesundheitspolitische Relevanz des Krankheitsbildes
Art, Zahl und Leistungsprofil der am Netzwerk beteiligten Wissenschaftsstandorte, Versorgungseinrichtungen, Industrieunternehmen und weiterer Netzwerkpartner
bereits vorhandene Infrastruktur, die in das Netz eingebracht werden kann, z.B. Referenzzentren, Register, Materialsammlungen, Datenbanken u.a. zentrale Serviceeinrichtungen, Forschungstransferstellen, telekommunikative und informatische Techniken und Einrichtungen, Verfügbarkeit großer Patientenkollektive, kooperierende Arztpraxen u.a.
Qualität und Umfang bereits bestehender Vernetzung:
laufende Forschungskooperationen insbesondere an den Schnittstellen zwischen Grundlagenforschung, klinischer Forschung und Versorgungsforschung, zwischen außeruniversitärer Forschung und Hochschulkliniken oder Industrie
bestehende Kommunikationsstrukturen in der Versorgung, z.B. Versorgungszentren mit überregionaler Ausdehnung und Einbindung des niedergelassenen Bereichs, "Konsensuskultur": Erfahrungen mit Entwicklung und Anwendung übergreifender Standards und Leitlinien
weitere wissenschaftliche Vorleistungen, die einen besonderen Vorteil für die Funktion des Netzwerks einbringen, z.B. Teilnahme an großen klinischen Studien und Evaluationsstudien (Epidemiologie, Gesundheitsökonomie, Versorgungsoptimierung), Erfahrungen mit neuen Organisations- und Kooperationsmodellen für Forschung und Versorgung, Teilnahme an qualitätssichernden Maßnahmen, etablierte Qualitätsmanagementstrukturen, Aktivitäten in ärztlicher Aus- und Weiterbildung sowie Patienteninformation und -beratung.
B. Beschreibung des geplanten Netzwerks: Zielsetzung, Struktur und langfristige Perspektive
Erläuterungen der Ziele des geplanten Netzwerks in Bezug auf Forschung und Forschungs-transfer; Beschreibung der Lösungsansätze, mit denen unter Nutzung synergistischer Effekte eine optimale Integration, ein wechselseitiger Wissensaustausch und ein hoher Qualitätsstandard von Forschung und Versorgung erreicht werden soll
Kurze Erläuterung der Forschungsprojekte der einzelnen Partner (1-2 Seiten pro Teilprojekt)
Struktur des geplanten Netzwerks: zentrale Koordinierung, Strukturen der internen und externen Qualitätssicherung
Finanzierung: eine Abschätzung der benötigten Finanzmittel sowie die Beiträge anderer Geldgeber (Länder, Kassen, Stiftungen, Industrie, Verbände incl. Patientenorganisationen) zum Netzwerk sind anzugeben. Ebenfalls ist eine Perspektive für eine finanzielle Weiterführung nach Beendigung der BMBF Förderung zu schildern.
Die Vorhabenbeschreibungen werden von einem Gutachterkreis, dem internationale Experten, Managementexperten für komplexe Netzwerkstrukturen, sowie Gutachter aus der ersten Begutachtungsrunde für medizinische Kompetenznetzwerke angehören, einer Vorauswahl unterzogen. Dabei werden die unter Punkt 4 genannten Kriterien berücksichtigt. Aus der Vorlage der Vorhabenbeschreibung können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.
Die in der ersten Runde ausgewählten Bewerber werden aufgefordert, innerhalb von 4 Monaten einen detailliert ausgearbeiteten Antrag vorzulegen (Planungsphase, siehe auch Punkt 5). Inhalt dieser ausführlichen Anträge müssen neben der detaillierten Projektbeschreibung auch eine ausgearbeitete Geschäftsordnung, Angaben zum internen und externen Controlling, zu Methoden der Qualitätssicherung und ein Verwertungsplan für die angestrebten Ergebnisse sein. Informationen und Unterlagen zur ausführlichen Antragstellung werden zu gegebener Zeit an die ausgewählten Bewerber versandt. Aus den ausführlichen Anträgen werden diejenigen mit den überzeugendsten Konzepten für eine Förderung empfohlen. Die Auswahl erfolgt durch den Gutachterkreis auf der Basis der unter Punkt 4 genannten Zuwendungsvoraussetzungen und unter Berücksichtigung von Stellungnahmen externer Gutachter.
Nach einer Förderdauer von 2,5 Jahren sind die Leistungen der Netzwerke im Hinblick auf den strukturellen Aufbau und die wissenschaftlichen Ergebnisse in einem begutachtungsfähigen Bericht darzustellen. Zu diesem Zeitpunkt sind ebenfalls konkrete Konzepte der Weiterfinanzierung der Netze nach Auslaufen der BMBF-Förderung aufzuzeigen. Auf der Basis einer Begutachtung durch den zuständigen Gutachterkreis wird über die Fortsetzung der Förderung ab dem 3. Jahr entschieden.
Das Verfahren wird mit der vorliegenden Bekanntmachung eröffnet. Skizzenhafte Vorhabenbeschreibungen sollen bis zum 30.06.2000 beim zuständigen Projektträger vorliegen:
DLR, Projektträger des BMBF
Gesundheitsforschung
Südstrasse 125
53175 Bonn
Tel: 0228-3821-210
Fax. 0228-3821-257
Die Frist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabensbeschreibungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird dringend geraten, für eine Beratung mit dem zuständigen Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 03.01.2000
Bundesministerium für Bildung und Forschung
im Auftrag
PD Dr. Lange