Kompetenznetz Demenzen [20.01.2000]

Gesundheitsforschung 2000: Konzept "Klinische Neurowissenschaften"
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung


Förderrichtlinien zur Einrichtung eines Kompetenznetzes "Demenzen"
vom 15.01.2000 erschienen im Bundesanzeiger Nr.13 vom 20.1.2000

Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Das Angebot der Gesundheitsleistungen in Deutschland entspricht dem eines hoch entwickelten Industrielandes. Im Bereich der medizinischen Grundversorgung sowie in der Prävention hat die Bundesrepublik ein gutes Niveau, und auch in der medizinischen Forschung und Entwicklung sind hervorragende Einzelleistungen aufzuweisen.

Die vorhandene Kompetenz zu den meisten gesundheitspolitisch bedeutenden Krankheitsformen ist jedoch bundesweit zersplittert. Als Folge dieser Fragmentierung werden die im Forschungs- und Versorgungssystem vorhandenen Ressourcen zur Weiterentwicklung der Wissenschaft, der Wirtschaft und des Gesundheitswesens bisher bei weitem nicht ausgeschöpft. Um diesem Defizit entgegenzuwirken, hat das BMBF am 15.9.1997 im Rahmen des Programms der Bundesregierung "Gesundheitsforschung 2000" erstmals Förderrichtlinien zur Einrichtung von Kompetenznetzen für die Medizin bekannt gegeben. Im Januar 1999 wurden aus den Bewerbungen insgesamt 9 Netzwerke für die Förderung ausgewählt.

Die starke Resonanz, auf die diese Bekanntmachung gestoßen ist, macht deutlich, dass das Potenzial und der Wille zur Vernetzung von Forschungs- und Versorgungsstrukturen in einer Vielzahl von Indikationsgebieten vorhanden ist. Diesem Bedarf soll mit weiteren Bekanntmachungen Rechnung getragen werden, die das Prinzip der medizinischen Kompetenznetze fortschreiben und auf den Erfahrungen der bereits laufenden Kompetenznetze aufbauen. In diesen Bekanntmachungen soll jeweils ein inhaltlicher Schwerpunkt auf Krankheitsbilder von hoher gesundheitspolitischer Bedeutung gesetzt werden.

Gegenstand der Förderung

Ziel der vorliegenden Bekanntmachung ist die Förderung eines übergreifenden medizinischen Netzwerks zu Demenzen im Erwachsenenalter. Die verschiedenen Ursachen von Demenzen sind hierbei in einem integrierten Ansatz zusammenzufassen. Projekte zu Demenzen im Kindes- und Jugendalter können in diesem Rahmen nicht gefördert werden. Interessenten an entsprechenden Krankheitsbildern werden auf eine geplante separate Bekanntmachung zu seltenen Erkrankungen verwiesen.

In dem geplanten Netz sollen sich die qualifiziertesten Forschungszentren bundesweit zusammenschließen. Neben dieser horizontalen Komponente muss ebenfalls eine vertikale Vernetzung vorhanden sein, die alle relevanten Elemente der Versorgung umfasst (u.a. Kliniken mit Spezialabteilungen, Ambulanzen, niedergelassene Ärzte, Selbsthilfegruppen, Kostenträger). Regionale Zentren formieren sich typischerweise um eine auf dem jeweiligen Gebiet ausgewiesene Universitätsklinik oder eine für das Krankheitsbild vergleichbar zentrale Einrichtung. Wesentliche Partner des Netzes sind neben den regionalen Zentren auch die überregionalen Verbände und Organisationen und ggf. die Industrie.

Im Rahmen des Kompetenznetzes werden Forschungsprojekte gefördert, die einen deutlichen Mehrwert aus der Vernetzung ziehen oder durch die Vernetzung erst ermöglicht werden (z.B. epidemiologische Studien, multizentrische Therapiestudien, Standardentwicklungen für die Diagnose oder Untersuchungen zur Gesundheitsökonomie). Gegenstand der Förderung ist ebenfalls der Aufbau einer effizienten Kommunikations- und Kooperationsstruktur auf der Grundlage einschlägiger Vorarbeiten der Netzwerkpartner. In diesem Zusammenhang können Personal- und Sachmittel, z.B. für Koordinierungs- und Serviceleistungen ("core facilities") gewährt werden. Außerdem sind Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit als wichtige Komponente des Netzwerkes zu verstehen.

Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben bzw. Kostenbasis und der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu §44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt als Netzwerkpartner sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Körperschaften der Gesundheitsversorgung sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Zuwendungsvoraussetzung

Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch einschlägige Vorarbeiten ausgewiesen sein. Vor einer Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte, vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Für die Einrichtung eines Netzwerkes kann über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 5 Millionen DM jährlich auf dem Wege der Projektförderung gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Körperschaften der Gesundheitsversorgung sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bzw. Kosten bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG). Die zusätzlichen Ausgaben bzw. Kosten können bis maximal 100% gefördert werden.

Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis 50% anteilfinanziert werden können. Von den Unternehmen wird eine wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% zu den Vorhabenkosten erwartet.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss ggf den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommisssion für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen

Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:

für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Körperschaften der Gesundheitsversorgung:
die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98); für Helmholtz-Zentren und die FhG gelten besondere Nebenbestimmungen;
für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft :
die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98)
Verfahren

Die Antragstellung setzt eine gemeinschaftliche Bewerbung aller Interessenten an einem Demenz-spezifischen Netzwerk voraus. Einzelne Interessenten, die sich über bereits bekannte Aktivitäten informieren möchten, werden gebeten, mit dem zuständigen Projektträger Kontakt aufzunehmen (Adresse siehe unten). Als Ansprechpartner ist von den Netzwerkpartnern ein Sprecher zu benennen, der die Antragstellung koordiniert.

Das Verfahren ist zweistufig. In einer ersten Phase kann eine Vorhabenbeschreibung in englischer Sprache (max. 50 Seiten) beim zuständigen Projektträger eingereicht werden. In diesem ersten Schritt ist ein integriertes Konzept vorzulegen, welches eine Beschreibung der aktuellen Situation von Forschung, Lehre und Versorgung, sowie der vorhandenen Kooperationsstrukturen enthalten soll und erläutern muss, durch welche Strategien und Lösungsansätze im Rahmen des geplanten Netzwerks Innovationsanstöße und Qualitätsverbesserungen erreicht werden sollen. Aus den Unterlagen muss das Zusammenwirken aller am Netzwerk Beteiligten deutlich werden; ferner sollten die Kompetenzen und Potenziale der Netzwerkpartner dargestellt werden. Die Darstellung sollte ebenfalls kurze, skizzenhafte Beschreibungen der geplanten wissenschaftlichen Projekte des Netzwerkes beinhalten.

Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

Die Vorhabensbeschreibung soll bis zum 01.05.2000 beim zuständigen Projektträger vorliegen:

DLR Projektträger des BMBF
Gesundheitsforschung
Südstrasse 125
53175 Bonn

Tel: 0228/3821-210

Es wird dringend geraten, für die Antragsberatung mit dem zuständigen Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Die Vorhabenbeschreibung wird u.a. mit Hilfe eines international besetzten Fachbeirat auf der Basis der o.g. Zuwendungsvoraussetzungen und ggf. unter Berücksichtigung von Stellungnahmen externer Experten fachlich geprüft. Hierfür werden u.a. die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:

Überregionalität
Es wird nur ein bundesweiter Ansatz gefördert werden, der alle wesentlichen Akteure einbezieht. Daraus ergibt sich, dass keine konkurrierenden Anträge vorgelegt werden sollen, sondern die Interessenten sich im Vorfeld auf ein einheitliches Konzept einigen müssen. Die beteiligten Partner müssen Schlüsselstellungen in Forschung und Versorgung einnehmen, ihre medizinischen, wissenschaftlichen und integrativen Vorleistungen müssen in Qualität und Umfang überzeugen.
Spektrum der Fragestellungen
In dem zu fördernden Netz soll das gesamte Spektrum der für das Versorgungssystem relevanten Fragestellungen, von der Ätiopathogenese und Diagnose bis hin zur Rehabilitation behandelt werden
Forschungsorientierung
Das Netzwerk muss primär forschungsorientiert sein und soll die Forschungsbereiche der Grundlagenforschung, Klinischen Forschung und Versorgungsforschung abdecken und durch sein Innovationspotenzial überzeugen.
Interdisziplinarität
Es sollen alle für das Thema relevanten Fachdisziplinen einbezogen werden. Dies muss auch in entsprechenden kooperativen Forschungsansätzen zum Ausdruck kommen. Bisher konkurrierende Disziplinen sollen sich hin zur Kooperation bewegen.
Anwendungsorientierung und Repräsentativität
Die Einbindung der verschiedenen Versorgungsebenen muss deutlich werden. Verschiedene für die Patientenversorgung in dem entsprechenden Bereich repräsentative Einrichtungen der Regelversorgung müssen aktiv am Netzwerk beteiligt sein. Es soll ein angemessener Prozentsatz der in Deutschland betroffenen Patienten in das Netzwerk integriert sein
Mehrwert
Der durch das Netz generierte Mehrwert für Forschung und Versorgung ist zu verdeutlichen.
Querschnittsaufgaben
Die Serviceleistungen der vom BMBF geförderten übergreifenden Strukturen (Telematik-Plattform, Referenzzentrum für Erkrankungen des ZNS, Ressourcenzentrum im Humangenomprojekt) sollen für die Forschungsprojekte im Rahmen des Netzwerks genutzt werden. Innovative Querschnittsprojekte zwischen bereits bestehenden Netzwerken und dem zu etablierenden Netzwerk, die durch Zusammenführung von Ressourcen und Kapazitäten einen deutlichen Qualitäts- und Effizienzgewinn erwarten lassen, werden ausdrücklich begrüßt und sollen bei der Förderung berücksichtigt werden. Dies gilt z.B. für molekulargenetische und pharmakogenetische Untersuchungen.
Ausstrahlung
Das Netzwerk muss Ansätze der Aus-, Fort- und Weiterbildung beinhalten. Die Sichtbarkeit sowohl in der Fachwelt als auch in der Allgemeinbevölkerung muss durch professionelle Öffentlichkeitsarbeit gewährleistet sein. Die Einrichtung einer zentralen Informationsstelle für Patienten ist vorzusehen.
Organisationskonzept
Die vorgesehenen Maßnahmen zur internen Koordinierung, zum Controlling-Verfahren und zur internen Qualitätssicherung müssen überzeugen.
Flexibilität
Es sind Mechanismen für die ständige Aktualisierung der Forschungsaktivitäten des Netzes, so z.B. für die Aufnahme von neuen relevanten Netzwerkpartnern vorzusehen.
Es ist ferner darzulegen, wie die besondere Problematik der Forschung mit nicht Einwilligungsfähigen gehandhabt werden soll.

Gestützt auf die aus der ersten Begutachtung resultierenden Empfehlungen wird eine Vorauswahl für eine zweite Antragsphase getroffen, über die die Antragsteller unterrichtet werden. In diesem zweiten Schritt sollen nötige Modifikationen an der geplanten Netzwerkstruktur vorgenommen und die geplanten wissenschaftlichen Projekte ausgearbeitet werden. Im Einzelnen ist im detaillierten Antrag zusätzlich auf folgende Punkte einzugehen:

1. Beschreibung der Netzwerkpartner, des Status quo und der Vorleistungen, die in das Netz eingebracht werden können:
aktuelle Situation von Forschung, Lehre und Versorgung;
Art, Zahl und Leistungsprofil der am Netzwerk beteiligten Wissenschaftsstandorte, Versorgungseinrichtungen, Industrieunternehmer und weiterer Netzwerkpartner;
bereits vorhandene Infrastruktur, die in das Netz eingebracht werden kann, z.B. Referenzzentren, Register, Materialsammlungen, Datenbanken u.a. zentrale Serviceeinrichtungen, Forschungstransferstellen, Techniken und Einrichtungen der Telekommunikation und Informatik, Verfügbarkeit großer Patientenkollektive, kooperierende Arztpraxen u.a;.
Qualität und Umfang bereits bestehender Vernetzung:
laufende Forschungskooperationen insbesondere an den Schnittstellen zwischen Grundlagenforschung, klinischer Forschung und Versorgungsforschung, zwischen außeruniversitärer Forschung und Hochschulkliniken oder Industrie;
bestehende Kommunikationsstrukturen in der Versorgung, z.B. Versorgungszentren mit überregionaler Ausdehnung und Einbindung des niedergelassenen Bereichs, "Konsensuskultur": Erfahrungen mit Entwicklung und Anwendung übergreifender Standards und Leitlinien;
weitere wissenschaftliche Vorleistungen, die einen besonderen Vorteil für die Funktion des Netzwerks einbringen, z.B. Teilnahme an großen klinischen Studien und Evaluationsstudien (Epidemiologie, Gesundheitsökonomie, Versorgungsoptimierung), Erfahrungen mit neuen Organisations- und Kooperationsmodellen für Forschung und Versorgung, Teilnahme an qualitätssichernden Maßnahmen, etablierte Qualitätsmanagementstrukturen, Aktivitäten in ärztlicher Aus- und Weiterbildung sowie Patienteninformation und –beratung;
2. Beschreibung des geplanten Netzwerks: Zielsetzung, Struktur und langfristige Perspektive
Erläuterungen der Ziele des geplanten Netzwerks in Bezug auf Forschung und Forschungstransfer; Beschreibung der Lösungsansätze, mit denen unter Nutzung synergistischer Effekte eine optimale Integration, ein wechselseitiger Wissensaustausch und ein hoher Qualitätsstandard von Forschung und Versorgung erreicht werden soll. Es ist ferner darzustellen, durch welche Maßnahmen eine Einbindung von Arbeitsgruppen im europäischen Ausland erreicht werden soll. Dabei soll insbesondere erläutert werden, inwieweit Teilnehmer des Netzwerkes die Federführung bei Forschungskonsortien im Rahmen der einschlägigen Förderangebote der EU planen.
Detaillierte Projektbeschreibung der einzelnen Partner;
Struktur des geplanten Netzwerks: zentrale Koordinierung, Strukturen des internen und externen Controllings, Methoden der Qualitätssicherung;
Finanzierung: ein detaillierter Finanzplan der benötigten Mittel sowie die Beiträge anderer Geldgeber (Länder, Kassen, Stiftungen, Industrie, Verbände inkl. Patientenorganisationen) zum Netzwerk sind anzugeben. Ebenfalls ist eine Perspektive für eine finanzielle Weiterführung nach Beendigung der BMBF Förderung zu schildern;
Darstellung einer ausgearbeiteten Geschäftsordnung;
Erstellung eines Verwertungsplans für die angestrebten Ergebnisse.
Nach Vorlage des ausführlichen Antrages entscheidet das BMBF unter Einschaltung des o.g. Fachbeirates über die Förderung. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Überprüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuendung gelten die Vorl. VV zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfg), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

Nach einer Förderdauer von 2 1/2 Jahren sind die Leistungen des Netzwerks im Hinblick auf den strukturellen Aufbau und die wissenschaftlichen Ergebnisse in einem begutachtungsfähigen Bericht darzustellen. Zu diesem Zeitpunkt sind ebenfalls konkrete Konzepte der Weiterfinanzierung des Netzes nach Auslaufen der BMBF Förderung aufzuzeigen. Die Evaluation des Berichts erfolgt u.a. anhand der o.g. Kriterien. Auf der Basis der Begutachtung durch den Fachbeirat wird über die Fortsetzung der Förderung ab dem 3. Jahr entschieden.

Inkrafttreten

Die Förderrichtlinien treten mit Wirkung vom 01.02.2000 in Kraft.
Bonn, den 15.01.2000
612-71483-2

Bundesministerium für Bildung und Forschung
im Auftrag

PD Dr. Lange

 
 

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