Rehabilitationswissenschaftliche Forschung in Deutschland [07.02.2000]

Richtlinien über die Fortsetzung der gemeinsamen Förderung durch das BMBF und die Deutsche Rentenversicherung

Richtlinien über die Fortsetzung der gemeinsamen Förderung der rehabilitationswissenschaftlichen Forschung in Deutschland
durch das BMBF und die Deutsche Rentenversicherung
vom 07. Februar 2000


Zu dieser Bekanntmachung sind Erläuterungen verfügbar.

Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Aufgrund des gesetzlichen Auftrags, der durch den Bedarf bestimmten strukturellen Weiterentwicklung sowie der sozial- und gesundheitspolitischen Bedeutung bedarf die Praxis der medizinischen Rehabilitation in Deutschland einer besseren wissenschaftlichen Fundierung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Deutsche Rentenversicherung, vertreten durch den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), haben daher 1996 die Einrichtung eines gemeinsamen Förderschwerpunktes "Rehabilitationswissenschaften" bekannt gegeben, mit dem Ziel, in mehreren Regionen unter Einbeziehung von Hochschuleinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen und Rehabilitationsträgern rehabilitationswissenschaftliche Forschungsstrukturen aufzubauen.

Auf der Basis des Auswahlverfahrens zur ersten Förderphase werden seit 1998 entsprechende Forschungsverbünde in acht Regionen mit einer organisatorischen Infrastruktur und themenbezogenen Teilprojekten für einen Zeitraum von drei Jahren gefördert. Von den Verbünden soll ein Multiplikatoreffekt und eine Langzeitwirkung auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die fachliche Fort- und Weiterbildung ausgehen. Mit der Förderung wurden interdisziplinäre Forschungsarbeiten zu bisher defizitären Themenfeldern der Rehabilitationsforschung angestoßen, die einen unmittelbaren Praxisbezug haben und zur Verbesserung der rehabilitativen Versorgung beitragen können. Durch die Forschung soll damit ein Beitrag zu den in der Sozialgesetzgebung (z. B. § 10 SGB I, § 9 SGB VI und entsprechende Vorgaben) formulierten Sachzielen der Rehabilitation geleistet werden.

Um die in der ersten Phase aufgebauten rehabilitationswissenschaftlichen Strukturen zu festigen und die Voraussetzungen für eine mittelfristige Verstetigung nach Ablauf der Förderung zu schaffen, beabsichtigen der BMBF und die Rentenversicherung die bestehenden acht Forschungsverbünde für weitere drei Jahre zu unterstützen. Mit dieser zweiten Förderphase soll den Verbünden Gelegenheit gegeben werden, u.a. durch die Einbeziehung neuer Kooperationspartner, ihre wissenschaftliche Basis weiter zu entwickeln und ihr thematisches Profil zu schärfen.

Vorhaben werden nach Maßgabe der BMBF-Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis und der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen bzw. gemäß entsprechender Regelungen der Rentenversicherung durch Zuwendungen oder entsprechende Verträge gefördert. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheiden die Förderer aufgrund Ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Gegenstand der Förderung

Die beantragten Vorhaben sollen sich auf gesundheitspolitisch prioritäre Bereiche der rehabilitativen Versorgung beziehen, die z. B. durch die Vielzahl der betroffenen Patienten, Chronizität der Erkrankung, besonders leistungs- und kostenintensive Versorgung, Gefährdung des Patienten u. ä. charakterisiert sind. Es kommen daher insbesondere Vorhaben in Frage, die sich mit Erkrankungen des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes, des Herz-Kreislauf-Systems, des Stoffwechsels und der Verdauungsorgane, mit neurologischen, psychischen und psychosomatischen Krankheiten, Erkrankungen der Atmungsorgane und der Haut oder Krebserkrankungen beschäftigen. Die Vorhaben müssen in spezifischer Weise auf rehabilitationstypische Fragestellungen ausgerichtet sein. Sie sollen dazu beitragen, die Sachziele der Rehabilitation und die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Wege zu präzisieren bzw. fortzuentwickeln, die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen sicherzustellen, Defizite beim Erreichen dieser Ziele festzustellen und Strategien zu deren Beseitigung aufzuzeigen.

Für die Förderung in der zweiten Förderphase kommen Vorhaben zu folgenden Bereichen in Betracht:

Rehabilitationsrelevante Entstehungszusammenhänge, Verläufe und Prognosen von (chronischen) Krankheiten und ihren Folgen
Reha-diagnostische Verfahren
Weiterentwicklung und Evaluation von Rehabilitationsmaßnahmen
Patienten in der Rehabilitation
Rehabilitationssystem.
Nähere Ausführungen dazu enthalten die Erläuterungen zu diesen Richtlinien (s. u.).

Eine in thematischer Hinsicht umfassende Förderung ist nicht beabsichtigt. Vielmehr sollen die in den regionalen Forschungsverbünden zusammengefassten Vorhaben den Kriterien der wissenschaftlichen Qualität und Relevanz für die Rehabilitation genügen und eine Übertragung auf andere Regionen oder Versorgungsbereiche erlauben. Um eine Umsetzung der Ergebnisse in die Versorgung sicherzustellen, sollen Vertreter der Rehabilitationsträger bereits in der Phase der Vorhabensplanung einbezogen werden.

Verfahren

Für die zweite Förderphase können die acht bestehenden regionalen Forschungsverbünde Anträge stellen. Antragsberechtigt für Teilvorhaben innerhalb der Verbünde sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Rehabilitationseinrichtungen bzw. ihre Träger und andere Körperschaften des Gesundheitswesens. Für die an den Forschungsverbünden beteiligten Einrichtungen werden Zuwendungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf dem Wege der Projektförderung gewährt. Die notwendigen projektbedingten Ausgaben, die zusätzlich über die Grundausstattung hinaus entstehen, können mit einer Förderquote bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bemessen werden. Förderquoten berücksichtigen den Gemeinschaftsrahmen für staatliche FuE-Beihilfen der Europäischen Kommission. Die Verbundvorhaben können für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren gefördert werden.

Wie in der ersten Förderphase kommt für die Förderung die Unterstützung sowohl von zentralen strukturunterstützenden Aufgaben als auch von Forschungsvorhaben in Betracht. Näheres hierzu ist den Erläuterungen zu entnehmen.

Interessierte Einrichtungen und Forschungsgruppen, die einen Antrag im Rahmen der zweiten Förderphase stellen wollen, setzen sich mit einem der Sprecher der acht regionalen Forschungsverbünde in Verbindung. Einzelvorhaben außerhalb der bestehenden Verbünde können nicht gefördert werden. Von den Verbünden können nur Interessenten berücksichtigt werden, die sich bis spätestens 6 Wochen nach Erscheinen dieser Ausschreibung bei einem der Verbünde mit einem konkreten Projekt (einschl. einer Antragsskizze) gemeldet haben.

Zur Auswahl der in den Verbundantrag aufzunehmenden Einzelvorhaben ist von den Verbünden ein offenes und transparentes internes Auswahlverfahren durchzuführen, dessen Ablauf im Verbundantrag darzustellen ist. Dabei muss gewährleistet sein, dass auch Wissenschaftler, Forschungseinrichtungen etc. am Auswahlverfahren teilnehmen können, die in der ersten Förderphase an dem jeweiligen Verbund nicht beteiligt waren. Die Bewertung der Qualität der Anträge im verbundinternen Auswahlverfahren soll möglichst unter Zuhilfenahme externen Sachverstandes erfolgen.

Die Themen der Verbünde und die Tel.-Nr. ihrer Geschäftsstellen lauten folgendermaßen:

Forschungsverbund Bayern: Patienten in der Rehabilitation: Störungsspezifische und -übergreifende Ansätze zu Fragen der Motivation, Krankheitsbewältigung, Intervention und Evaluation, Geschäftsstelle Tel: 0931-31-2070 od. 2071, Fax: 0931-31-2078
Forschungsverbund Berlin, Brandenburg, Sachsen: Theoretische und praktische Grundlagen der Rehabilitationsorganisation und –ökonomie, Geschäftsstelle Tel: 030-20192-258, Fax: 030-20192-502
Forschungsverbund Freiburg/Bad Säckingen: Zielorientierung in Diagnostik, Therapie und Ergebnismessung, Geschäftsstelle Tel: 0761-270-7354, Fax: 0761-270-7355
Forschungsverbund Niedersachsen/Bremen: Rehabilitationsergebnisse: Prädiktion, Verfahrensoptimierung, Kosten; Geschäftsstelle Tel: 0421-218-4610, Fax: 0421-218-4617
Norddeutscher Forschungsverbund: Optimierung der Rehabilitation: Bedarfsermittlung, Organisationsentwicklung, Effektivitätssicherung, Geschäftsstelle Tel: 0451-79925-13, Fax: 0451-799-2522
Nordrhein-Westfälischer Forschungsverbund: Zukunftsstrategien für die Rehabilitation, Geschäftsstelle Tel: 02302-669-181 od. 171, Fax: 02302-669-182
Forschungsverbund Sachsen-Anhalt / Mecklenburg-Vorpommern: Schnittstellenprobleme in der medizinischen Rehabilitation - Entwicklung und Erprobung praxisorientierter Lösungsansätze, Geschäftsstelle Tel: 0345-55711-68, Fax: 0345-55711-65
Forschungsverbund Ulm: Bausteine der Reha" mit den Schwerpunkten Reha-Bedürftigkeit, Prädiktoren des Reha-Erfolgs, Evaluation und Ökonomie der Rehabilitation, Sprecher Tel: 07564-301-196 od. 106, Fax: 07564-301-170.
Die vollständigen Adressen und Sprecher der Verbünde sind in den Erläuterungen aufgelistet, die über das Internet beim Projektträger des BMBF (http://www.dlr.de/PT/Gesundheitsforschung/gf_home.htm, Link: Öffentliche Bekanntmachungen des BMBF) abgerufen werden können. Weitere Informationen zu den Verbünden sind über die Internetadresse des Förderschwerpunktes (http://www.reha-verbund.de) oder über das Supplement 2/1998 der Zeitschrift "Die Rehabilitation" vom November 1998 zugänglich.

Für die zweite Förderphase ist ein einstufiges Antragsverfahren vorgesehen. Dazu sind ausführliche Anträge vorzulegen. Die Anforderungen an Aufbau und Inhalt der Anträge sind den Erläuterungen zur Ausschreibung zu entnehmen und liegen auch den Verbundsprechern vor.
Die Bewertung der Anträge erfolgt durch ein von BMBF und Rentenversicherung gemeinsam eingerichtetes Gutachtergremium in Form einer Vor-Ort-Begutachtung an den Verbundstandorten. Die Kriterien, die der Bewertung zugrunde liegen, sind ebenfalls den Erläuterungen zu entnehmen. Die Förderentscheidungen werden von BMBF und Rentenversicherung gemeinsam getroffen.

Die Erläuterungen zu dieser Ausschreibung sind im Internet unter der Adresse (http://www.dlr.de/PT/Gesundheitsforschung/gf_home.htm, Link: Öffentliche Bekanntmachungen des BMBF), direkt beim zuständigen Projektträger oder der Rehabilitationswissenschaftlichen Abteilung des VDR abzurufen.

Die Anträge sind in 30-facher Ausfertigung (DIN-A4-Format, 1,5zeilig, doppelseitig)
bis spätestens 31. August 2000
einzureichen beim Projektträger des BMBF:

D L R
Projektträger des BMBF - Gesundheitsforschung
Südstraße 125
53117 Bonn

Tel.: 0228-3821-210; Fax: 0228-3821-257

Der Projektträger des BMBF arbeitet bei der Durchführung der Fördermaßnahme und der Betreuung der geförderten Vorhaben mit der Rehabilitationswissenschaftlichen Abteilung des VDR, Eysseneckstraße 55, 60322 Frankfurt (Tel.: 069-1522-344; Fax: 069-1522-259) zusammen.

Die Förderrichtlinien treten mit Wirkung vom 07.02.00 in Kraft.

Bonn, den 07.02.2000
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
PD Dr. Lange

Frankfurt, den 07.02.2000
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
Der Geschäftsführer
Prof. Dr. Ruland

 
 

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