Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bekanntmachung von Richtlinien für einen Innovationswettbewerb zur Förderung der Medizintechnik
vom 21. Februar 2000 erschienen im Bundesanzeiger Nr. 51 vom 14.3.2000
Zu dieser Bekanntmachung sind Erläuterungen verfügbar.
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt die jährliche Durchführung eines Innovationswettbewerbs zur Medizintechnik, an der Wissenschaftler und Entwickler aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie aus der Industrie teilnehmen können. Mit dem Innovationswettbewerb sollen bestehende Angebote der Forschungsförderung ergänzt werden.
Im Rahmen des Innovationswettbewerbs sollen besonders innovative und originelle Forschungsideen der Medizintechnik ausgewählt und anschließend in einem "Schlüsselexperiment" auf ihre Machbarkeit getestet werden. Die Förderung soll Innovationsbarrieren überwinden und im Sinne einer Starthilfe den Weg von einer Idee zu einem medizinisch nutzbaren Verfahren oder wirtschaftlich umsetzbaren Produkt beschleunigen helfen.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe dieser Richtlinien in Verbindung mit den Standardrichtlinien des BMBF für Anträge auf Projektförderung (Ausgaben- bzw. Kostenbasis) und den Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung ist die Durchführung von grundlegenden Untersuchungen, im folgenden "Schlüsselexperiment" genannt, die zum Nachweis der Machbarkeit einer neuen Technik oder eines neuen Verfahrens in der Medizin erforderlich sind. Die Gewinner können eine Bundeszuwendung beantragen , um das für die Überprüfung ihrer Idee notwendige Schlüsselexperiment durchzuführen.
Die wissenschaftliche Überprüfung der Realisierbarkeit der Idee nach Möglichkeit einschließlich entsprechender in vivo - Funktionstests sollte nach spätestens drei Jahren abgeschlossen sein. Ein Anspruch auf eine Folgeförderung zur Weiterentwicklung der Idee besteht nicht.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sicherstellen können, daß die zur Durchführung des "Schlüsselexperimentes" notwendige Infrastruktur zur Verfügung steht.
Zuwendungsvoraussetzung
Die Auswahl der förderungswürdigen Konzepte erfolgt in einem Wettbewerb. Die Teilnahme am Wettbewerb erfordert eine Bewerbung, die einen originellen Forschungsansatz mit hohem Entwicklungsrisiko vorstellt. Die angestrebten Ergebnisse sollten einen Beitrag zur Lösung eines wichtigen medizinischen Problems leisten und eine Umsetzung in die Praxis erwarten lassen. Dabei sollen die möglichen gesundheitsökonomischen Auswirkungen dargestellt werden. Ferner müssen konkrete Pläne zu einer Produktentwicklung aufgezeigt werden. Die für das Schlüsselexperiment erforderliche Infrastruktur muß den Bewerbern zur Verfügung stehen. Der Forschungs- und Entwicklungsansatz und das geplante Schlüsselexperiment müssen schlüssig begründet sein und auf gesichertem naturwissenschaftlichem Wissen aufbauen.
Um die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der Ideen zu schaffen, ist die Kooperation mit einem Unternehmen erforderlich, das bereit ist, die weitere Finanzierung bis zur Produktreife zu tragen, wenn sich die Experimente als erfolgreich erweisen. Das Unternehmen soll in Deutschland ansässig sein und die Umsetzung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse in Deutschland gewährleisten.
Die vorgelegten Bewerbungen müssen folgende Angaben enthalten:
Beschreibung des medizinischen Problems sowie eine Erläuterung seiner Relevanz im gesundheitspolitischen Kontext,
Beschreibung des Forschungsansatzes und seiner wissenschaftlichen Grundlagen sowie eine Darstellung des internationalen Standes von Forschung und Technik,
Konzept zur praktischen Umsetzung der Idee,
nachvollziehbarer Arbeits- und Finanzierungsplan für die Durchführung des Schlüsselexperiments zum Nachweis der Machbarkeit des Verfahrens,
Name, Position, Vorerfahrung und Kompetenz der Bewerber bzw. der an der zur Durchführung des geplanten Experimentes beteiligten Einrichtungen,
Angaben zu ggf. bestehenden, das Schlüsselexperiment berührenden Patenten sowie zu entsprechenden laufenden oder geplanten Patentanmeldungen,
Zusicherung eines gewerblichen Unternehmens, die weitere Produktentwicklung zu übernehmen, wenn das Schlüsselexperiment zu einem positiven Ergebnis führt.
Die Länge des Konzepts soll 20 Seiten inklusive aller Anlagen nicht überschreiten.
Im Falle der Beteiligung mehrerer Partner muss vor der Förderentscheidung bestätigt werden, dass eine Kooperationsvereinbarung der Partner abgeschlossen wurde.
Art, Umfang und Höhe der Förderung
Zuwendungen auf dem Wege der Projektförderung werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Auswahl mehrerer Bewerber ist möglich. Die Höhe der einzelnen Zuwendung richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Schlüsselexperimentes und soll 500 TDM in der Regel nicht überschreiten.
Antragstellern aus dem Bereich der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird eine Förderquote von bis zu 100% der zuwendungsfähigen zusätzlichen Ausgaben für das Schlüsselexperiment gewährt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können in der Regel je nach Anwendungsnähe des Schlüsselexperimentes mit einer Förderquote zwischen 50% und 25% der zuwendungsfähigen Kosten des Schlüsselexperimentes gefördert werden (Anteilfinanzierung). Bei der Bemessung der Förderquote wird der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigt, der maximale Beihilfeintensitäten festlegt. Die zur Anmeldung eines Patentes erforderlichen Ausgaben/Kosten von Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie KMUs während der Laufzeit eines Vorhabens sind grundsätzlich zuwendungsfähig.
Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Der Förderung der Vorhaben liegen die Nebenbestimmungen des BMBF für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft auf Kostenbasis (NKBF 98) bzw. die "Allgemeinen" und "Besonderen" Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (ANBest-P / ANBest-GK und BNBest BMBF 98) zugrunde.
Verfahren
Abgabefrist für die Beteiligung an dem Innovationswettbewerb ist der 31.07.2000 (Ausschlussfrist). Es ist vorgesehen, die Ausschreibung weiterhin in jährlichem Abstand zu wiederholen. Die Interessenten werden gebeten, die aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist einzureichen bei:
DLR Projektträger des BMBF
Gesundheitsforschung
Südstraße 125
53175 Bonn
Tel.: 0228-3821-210.
Übersendungen per Fax oder E-Mail können nicht angenommen werden. Die Vorhabensbeschreibungen müssen in kopierfähiger Form vorgelegt werden und dürfen einen Umfang von 20 Seiten DIN A4 (inklusive Anlagen) nicht überschreiten.
Die Auswahl der Wettbewerbssieger erfolgt durch das BMBF auf der Basis der vorgelegten Vorhabensbeschreibungen anhand der unter Punkt 4 genannten Kriterien, unter Beteiligung eines unabhängigen Gutachterkreises. Die Wettbewerbssieger werden öffentlich bekannt gemacht und zur Vorlage eines förmlichen Antrages aufgefordert.
Die Fördermaßnahme steht unter dem Vorbehalt, daß dem BMBF die zur Durchführung erforderlichen Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen.
Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 21. Februar 2000
612-71440-3
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
PD Dr. Lange