Stärkung und Förderung der Versorgungsforschung [10.3.2000]

Richtlinien des BMBF und der Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen
Bekanntmachung

Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen zur
Stärkung und Förderung der Versorgungsforschung

vom 10.3.2000 erschienen im Bundesanzeiger Nr. 49 vom 10.3.2000

Zu dieser Bekanntmachung sind Erläuterungen verfügbar.

Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen (AOK-Bundesverband, Bonn; Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen; Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach, See-Krankenkasse, Hamburg; Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel: Bundesknappschaft, Bochum; Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg; AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg) wollen der Versorgungsforschung in Deutschland ein größeres Gewicht verleihen und die auf diesem Gebiet bestehenden Forschungsdefizite abbauen. Hierzu sollen ausgewählte vordringliche Forschungsthemen ausgeschrieben werden und entsprechende Forschungsprojekte gemeinsam von den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen und vom BMBF gefördert werden. In den Forschungsprojekten sollen versorgungs- und praxisrelevante Fragestellungen mit besonderem Bezug zur Gesetzlichen Krankenversicherung untersucht werden.
Ziel der Förderung ist es, die Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Regelversorgung zu beschleunigen und dadurch eine gezielte Verbesserung der Patientenversorgung zu erreichen.

Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe der vorliegenden Richtlinien, in Verbindung mit den BMBF Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis sowie den vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO).
Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheiden die Förderer, die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen und das BMBF, aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Gegenstand der Förderung

Im Rahmen dieser Ausschreibung können Forschungsprojekte zu folgenden drei Themen beantragt werden:

Behandlungsvariationen in Deutschland
Es werden immer wieder Vermutungen darüber angestellt und statistische Hinweise dazu aufgeführt, dass sowohl im diagnostischen als auch im therapeutischen Vorgehen Variationen im ärztlichen Handeln existieren, die sich nicht allein medizinisch aus dem Morbiditätsgeschehen erklären lassen. Derartige Variationen können sich auf unterschiedliche ärztliche Behandlungsmuster beziehen; sie können aber auch Anzeichen für Über- , Unter- oder Fehlversorgung sein. Bislang sind für Deutschland zu dieser Thematik nur wenige operationalisierbare Begriffe entwickelt worden und verlässliche Daten und Analysen stehen fast nicht zur Verfügung.
Um die hier bestehenden Defizite abzubauen, sollen Forschungsprojekte gefördert werden, die den Einsatz von Verfahren zur apparativen Diagnostik in bedeutsamen Indikationsbereichen dokumentieren und analysieren. Soweit möglich sollen für die Analysen bereits vorhandene Datenquellen berücksichtigt werden. Durch die Forschungsprojekte sollen Art und Umfang von Behandlungsvariationen im Hinblick auf regionale Unterschiede in den Versorgungsstrukturen oder bei den Leistungserbringern und hinsichtlich von Merkmalen der Patientenklientel untersucht und bewertet werden. Ein Vergleich der für Deutschland erhobenen Daten mit international verfügbaren Daten ist anzustreben. Dort, wo Behandlungsvariationen verlässlich zu belegen sind, soll analysiert werden, welche Faktoren hierfür ursächlich in Betracht zu ziehen sind. Es sollen für die Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen (im Sinne des SGB V) der Versorgung und für die Versorgungsstrukturplanung nutzbar zu machende Bewertungskonzepte zur Feststellung von Unter-, Über- und Fehlversorgung entwickelt werden.
Versorgungsverläufe bei multimorbiden, älteren Menschen
Die Zahl der älteren Menschen in unserer Gesellschaft steigt stark an. Eine wachsende Anzahl der älteren Menschen sind multimorbide Patienten, die einer intensiven und oft auch kontinuierlichen medizinischen Versorgung bedürfen. Um eine angemessene Versorgung dieser Patienten für die Zukunft zu gewährleisten, müssen insbesondere geeignete Versorgungsverläufe entwickelt werden.
Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen Forschungsprojekte gefördert werden, die Versorgungsverläufe multimorbider, älterer Patienten beschreiben, analysieren und bewerten. Hierbei soll die Zusammenarbeit über Schnittstellen hinweg zwischen häuslich- ambulanter, stationärer und rehabilitativer Versorgung ggf. unter Einbeziehung der familiären Betreuung untersucht werden. Ergänzend oder alternativ kann die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen medizinischen Disziplinen und Gesundheitsberufen analysiert werden. Auf der Basis der Analyse sollen umsetzungsfähige Lösungsansätze zur Verbesserung der Versorgungsabläufe dieser Patienten entwickelt werden. Hierbei sind sowohl die medizinische Qualität, das Patienteninteresse als auch der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.
Patienten mit starker Inanspruchnahme des Versorgungssystems
Das Gesundheitssystem steht vor der Herausforderung, einen hohen Standard in der medizinischen Versorgung aller Patienten weiterhin sicherzustellen und bezahlbar zu machen. In diesem Zusammenhang spielt das Ausmaß der Inanspruchnahme des Versorgungssystems durch die Patienten selber eine wichtige Rolle. Es existieren bislang nur wenige Untersuchungen, die eine Charakterisierung von Patientengruppen mit starker Inanspruchnahme des Versorgungssystems ("high utilizer") erlauben.
Es sollen Forschungsprojekte gefördert werden, in denen die Merkmalsausprägungen (Morbiditätsausprägungen, Sozialindikatoren, besondere Lebenslagen) von Patientengruppen mit einer starken Inanspruchnahme des Versorgungssystems sowie deren Nutzungsgepflogenheiten beschrieben und analysiert werden. In diesem Zusammenhang ist von besonderem Interesse, inwieweit sich hinter der beobachteten erhöhten Inanspruchnahmefrequenz andere noch nicht diagnostizierte Krankheiten (z.B. psychosomatisch oder psychiatrische Krankheitsbilder), Mängel im Versorgungssystem, oder ersatzweise Inanspruchnahme bei sozialen Notlagen verbergen.
Als Datenquellen können neben Survey-Daten auch Daten der Krankenversicherungen und der Kassenärztlichen Vereinigungen herangezogen werden. Auf der Basis der Analysen sollen Klassifikationsschemata erarbeitet, Ursachen für die starke Inanspruchnahme beschrieben und alltagstaugliche Lösungsansätze entwickelt werden.
Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung sowie Industrie-unternehmen.

Zuwendungsvoraussetzung

Die Auswahl der geförderten Forschungsprojekte erfolgt in einem offenen Wettbewerb. Dabei werden u.a. die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:

Relevanz
Die in den Forschungsprojekten zu untersuchenden Themen stellen wichtige gesundheitspolitische Problembereiche dar, deren Bearbeitung von hoher Dringlichkeit und Aktualität ist. Sofern die Versorgung bei bestimmten Krankheiten erforscht wird, sollten diese häufig, chronifizierend, lebensbedrohlich sein und/oder zu Invalidität bzw. zu gravierenden Beeinträchtigungen der Lebensqualität führen und/oder hohe Kosten verursachen.
Bedeutung für die Gesetzlichen Krankenversicherung
In den Forschungsprojekten sind Themenbereiche zu behandeln, die für die Steuerungsaufgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung von Bedeutung sind, und dazu beitragen, das System der Gesetzlichen Krankenversicherung auf die Zukunftsherausforderungen im Gesundheitswesen vorzubereiten. Die Themen müssen für alle Kassenarten von Bedeutung sein.
Patientenorientierung
Die Forschungsprojekte sollen sich durch eine starke Patientenorientierung auszeichnen.
Transfer der Forschungsergebnisse
Die zu erwartenden Ergebnisse müssen konkrete Ansatzpunkte zur Verbesserung der Regelversorgung aufzeigen.
Evidenz-Basierung
Bei den Forschungsprojekten muss es sich um empirische, hypothesen-geleitete Forschung auf der Basis möglichst gesicherter Evidenz handeln. Es müssen sowohl klare Messparameter vorhanden als auch eine Erfolgsprognose zur Erreichung der Studienziele erkennbar sein. Aus der Analyse der Daten müssen sich verallgemeinerungsfähige Aussagen ableiten lassen.
Vorleistungen
Die Antragsteller müssen für die entsprechenden Themenbereiche eine hohe Expertise und wissenschaftliche Vorleistungen nachweisen können.
Von der Förderung ausgenommen sind Themenbereiche, die bereits in anderen Förderprogrammen substantiell gefördert werden.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuß gewährt.
Es können Personal- und Sachmittel für Forschungsprojekte beantragt werden. Die Antragsteller können über einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren mit einer Quote von bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Die Ausgaben staatlicher Hochschulen sind zuwendungsfähig in Höhe der zusätzlichen Ausgaben, die über die Grundausstattung der Hochschule (einschließlich Stammpersonal) hinaus entstehen. Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft können mit einer Quote von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gefördert werden.

Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Der Förderung der Vorhaben liegen die "Allgemeinem Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis" (ANBest-P) bzw. "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (NKBF)" sowie "Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BNBest-BMBF)" zugrunde. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Vorl. VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

Verfahren

Das Verfahren ist zweistufig. Im ersten Schritt sollen formlose Antragsskizzen in deutscher Sprache in 25 Exemplaren eingereicht werden. Die Skizzen sollen die dem Forschungsprojekt zugrundeliegenden Hypothesen und Ziele benennen und das geplante Arbeitsprogramm beschreiben. Der Umfang der Skizzen darf 5 Seiten und Anhang nicht überschreiten.
Unter Mitwirkung eines Gutachtergremiums werden aus den Antragsskizzen Bewerber ausgewählt, die zur Ausarbeitung ausführlicher Anträge aufgefordert werden. Die Namen der ausgewählten Bewerber und die von ihnen vorgeschlagenen Themen werden veröffentlicht. Informationen und Unterlagen zu ausführlichen Anträgen werden zu gegebener Zeit an die ausgewählten Bewerber versandt. Aus den ausführlichen Anträgen werden Forschungsprojekte mit überzeugenden Konzepten unter Mitwirkung eines Gutachtergremiums ausgewählt und gefördert.

Termin für die Vorlage der Antragsskizzen ist der 30.4.2000
Termin für die Vorlage der ausführlichen Anträge ist der 15.8.2000

Nähere Anforderungen zu den Inhalten der Antragsskizzen und Anträge sind in den Erläuterungen zur Bekanntmachung enthalten.

Antragsskizzen und Anträge sind beim zuständigen Projektträger einzureichen:

DLR, Projektträger des BMBF
Gesundheitsforschung
Südstr. 125
53175 Bonn
Tel.: 0228/3821-210

Es wird dringend geraten, zwecks Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Inkrafttreten

Die Förderrichtlinien treten mit Wirkung vom 11.3.2000 in Kraft.
Bonn, den 10.3.2000
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
PD. Dr. Lange

und

Für die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen
Im Auftrag
Dr. Richard