Zu dieser Bekanntmachung sind Erläuterungen verfügbar.
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Im Rahmen des Regierungsprogramms "Gesundheitsforschung 2000" beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), die Weiterentwicklung der patientenorientierten, klinischen und versorgungsrelevanten Schmerzforschung zu unterstützen.
Mit diesem Förderangebot soll die Forschung zur Prävention der Schmerzchronifizierung intensiviert werden. Damit soll das einschlägige Forscherpotential zu relevanten Schmerzsyndromen zusammengeführt sowie das vorhandene Know how und die verfügbaren Ressourcen im Hinblick auf eine synergistische Nutzung gebündelt werden. Durch eine enge Vernetzung der zu beteiligenden Disziplinen und die Verzahnung von Forschung und Versorgung unter Transfergesichtspunkten soll die zwingend notwendige Interdisziplinarität in der Schmerzforschung gestärkt und der Wissens- und Ergebnistransfer zwischen den verschiedenen Forschungsbereichen einerseits und der Versorgung andererseits verbessert und beschleunigt werden.
Es ist vorgesehen, bis zu vier überregional angelegte Forschungsverbünde zu jeweils spezifischen Schmerzsyndromen mit einer Organisations- und Koordinationsstruktur, themenbezogenen Forschungsprojekten und zentralen Querschnittsprojekten zu unterstützen. In jedem Verbund soll das einschlägige Potential an Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen und Institutionen für das jeweilige Schmerzsyndrom zusammengeführt werden.
Die Forschungsverbünde sollen im Hinblick auf die Qualität, die Ergebnisorientierung und die Interdisziplinarität der Forschung, die Etablierung von Kooperationen zwischen Forschung und Versorgung, die ärztlichen Aus- und Weiterbildung und die Gesundheitsversorgung einen deutlichen Mehrwert erbringen.
Von den Verbünden wird die Bereitschaft zur Kooperation auf internationaler Ebene erwartet. Die Einbeziehung der geförderten Forschungsverbünde in eine deutsch-amerikanische Kooperation zur Schmerzforschung wird angestrebt. Weitere Aktivitäten der Verbünde, insbesondere auf EU-Ebene, sind erwünscht; die EU-Förderangebote sollen dabei nach Möglichkeit genutzt werden.
Das BMBF gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis sowie der vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen für den oben genannten Zweck. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gegenstand der Förderung
Es sollen interdisziplinäre Forschungsverbünde gefördert werden, in denen sich Arbeitsgruppen an universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie forschungsorientierte Versorgungseinrichtungen zur Bearbeitung von Forschungsthemen zur Prävention der Schmerzchronifizierung unter Fokussierung auf ein spezifisches Schmerzsyndrom überregional zusammenschließen. Für die Durchführung versorgungsorientierter Forschungsansätze und die Verbesserung des Wissens- und Ergebnistransfer in die Versorgung sollen an geeigneten Standorten der Verbünde lokal oder regional angelegte Kooperationsstrukturen mit Versorgungseinrichtungen aufgebaut werden, die z.B. eine modellhafte Implementierung und Evaluation von Behandlungsstrategien ermöglichen. Versorgungs- und Kostenträger sind gegebenenfalls frühzeitig einzubinden. Einzelvorhaben ohne Zugehörigkeit zu einem Verbund werden nicht berücksichtigt.
Die Verbünde sollen sich mit jeweils einem der folgenden Schmerzsyndrome befassen:
Schmerzen des Bewegungsapparates, insbesondere Rückenschmerzen,
Kopfschmerzen/Migräne,
Tumorschmerzen,
neuropathische Schmerzen.
Es sollen schwerpunktmäßig patientenorientierte, klinische und versorgungsorientierte Forschungsvorhaben zur Prävention der Schmerzchronifizierung gefördert werden, die sich insbesondere den folgenden Themen widmen:
Prozesse und Mechanismen der Schmerzchronifizierung im Hinblick auf die Entwicklung neuer bzw. optimierter Strategien zur Verhinderung der Chronifizierung,
Verfahren zur Behandlungsoptimierung akuter bzw. prächronischer Schmerzen im Sinne einer sekundären Prävention, um Chronifizierung zu verhindern,
evaluative und interventive Studien zur Versorgungssituation von Schmerzpatienten unter Berücksichtigung epidemiologischer und gesundheitsökonomischer Aspekte.
Vorhaben zur Grundlagenforschung können gefördert werden, sofern sie sich direkt aus klinischen Fragestellungen ableiten und für das Forschungskonzept des Verbundes von herausragender Bedeutung sind.
Falls innerhalb der Verbünde Telematik-Aktivitäten vorgesehen sind, sind die Vereinbarungen, Richtlinien und Standards, die im Rahmen der vom BMBF eingerichteten Telematik-Plattform getroffen werden, zu berücksichtigen.
Querschnittsprojekte zwischen den Verbünden, die durch Zusammenführung von Ressourcen und Kapazitäten einen deutlichen Qualitäts- und Effizienzgewinn erwarten lassen, werden ausdrücklich begrüßt und sollen bei der Förderung berücksichtigt werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Körperschaften innerhalb der Gesundheitsversorgung.
Zuwendungsvoraussetzung
Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein. Im Hinblick auf die Förderung von Verbünden wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessenten bei den einzelnen Schmerzsyndromen vorausgesetzt. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
Art, Umfang und Höhe der Förderung
Für die ausgewählten Forschungsverbünde können Zuwendungen an die beteiligten Einrichtungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Projektförderung gewährt werden. Die notwendigen projektbedingten Ausgaben, die zusätzlich über die Grundausstattung hinaus entstehen, können mit einer Förderquote bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bemessen werden. Förderquoten berücksichtigen ggf. den Gemeinschaftsrahmen für staatliche FuE-Beihilfen der Europäischen Kommission.
Verbundvorhaben können zunächst für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren gefördert werden. Nach einer Laufzeit von 2 Jahren kann ein Anschlussantrag des Verbundes vorgelegt werden, dessen Begutachtung eine Bewertung der Leistungen in der zurückliegenden Förderphase einschließt. Eine Anschlussförderung um maximal 3 Jahre ist in Abhängigkeit vom Ergebnis der Begutachtung des Anschlussantrages und der Zwischenbewertung vorgesehen.
Für strukturunterstützende Maßnahmen können bei Bedarf beantragt werden:
Personal- und Sachmittel für die Koordinierung des Verbundes auf fachlicher und administrativer Ebene,
Mittel für zentrale, für alle Verbundmitglieder offene Serviceeinrichtungen und für zentrale Querschnittsprojekte, z. B. Aufbau von Datenbanken/Materialsammlungen, Entwicklung von Methoden etc.,
Mittel zur wissenschaftlichen Kommunikation, z. B. Durchführung von Kolloquien und Arbeitstreffen, Gastaufenthalte von Nachwuchswissenschaftlern aus dem Verbund an externen Forschungsstätten und Kliniken, Einladung von externen Fachleuten,
Rotationsstellen für Wissenschaftler aus dem Versorgungssektor, die voll oder anteilig für eine befristete Zeit von ihren Routineaufgaben in der Versorgung für die Forschung freigestellt werden sollen, und für die ein Ersatz eingestellt werden muss.
Für themenbezogene Forschungsvorhaben können beantragt werden:
Personalmittel für wissenschaftliches und technisches Personal sowie für Hilfskräfte,
Sachmittel und Reisemittel.
In Ausnahmefällen kann auch die Finanzierung vorhabensspezifischer Investitionen beantragt werden, sofern sie nicht als Teil der institutionellen Grundausstattung anzusehen sind.
Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil der Zuwendungsbescheide werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderung auf Ausgabenbasis" (ANBest-P) mit den "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis" (BNBest-BMBF 98).
Verfahren
Es ist ein zweistufiges Verfahren zur Antragstellung vorgesehen. Im ersten Schritt sollen kurzgefasste, formlose Antragsskizzen in englischer Sprache eingereicht werden, die ein fachlich beurteilbares Grobkonzept beinhalten. Das Konzept soll sowohl die Organisationsstruktur als auch das Forschungsprogramm des Verbundes erläutern. Der Umfang der Skizzen (DIN-A4-Format, 1,5zeilig, doppelseitig) soll 20 Seiten für das Gesamtkonzept und 3 Seiten pro geplantem Forschungsprojekt nicht überschreiten.
Die Skizzen sollen knappe Aussagen zu den folgenden Punkten enthalten:
Titel / Thema des Forschungsverbundes,
Verbundsprecher,
Verbundteilnehmer (beteiligte Gruppen/Einrichtungen mit verantwortlichen Projektleitern),
Zielsetzung und Gesamtkonzeption des Verbundes mit Darstellung der wissenschaftlichen Fragestellungen, ihrer gesundheitspolitischen und forschungspolitischen Bedeutung und des derzeitigen Forschungsstandes unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklung,
Struktur des Verbundes mit Darstellung der zentralen Organisation und Koordination sowie der internen Qualitätssicherung,
Strategien zur Kooperation zwischen den verschiedenen Disziplinen sowie der Forschung und der Versorgung und zum Informationstransfer,
Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Beiträge zur Weiterentwicklung der Lehre, Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie zur Patienteninformation und Öffentlichkeitsarbeit,
Skizzierung der einzelnen Forschungsprojekte (Thema, Projektleiter, beteiligte Gruppen, Fragestellung, Zielsetzung, Methoden, Arbeitsplan),
Wissenschaftliche Kompetenz der Verbundteilnehmer (einschlägige Vorarbeiten, Publikationsliste mit den maximal zehn wichtigsten themenbezogenen Publikationen, laufende Drittmittelvorhaben, u.a. der DFG und EU),
Finanzierungsplan.
Aus der Vorlage der Antragsskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.
Die vorgelegten Antragsskizzen werden von einem unabhängigen internationalen Gutachterkreis bewertet. Der Prüfung liegen folgende Bewertungskriterien zugrunde:
Schmerzsyndrom-spezifische Ausrichtung des Verbundes mit Bündelung des dafür wesentlichen überregionalen Forscherpotentials
Wissenschaftliche Qualität, Innovationsgehalt und klinische bzw. versorgungsbezogene Relevanz der Forschungsprojekte, Schlüssigkeit des Arbeitsprogramms
Wissenschaftliche Qualifikation der Verbundteilnehmer auf dem Gebiet der Schmerzforschung
Konkretisierung und Funktionsfähigkeit der Verbundstruktur
Ausmaß der durch den Verbund zu erwartenden Synergieeffekte
Interdisziplinarität und Kooperativität zwischen den verschiedenen relevanten Disziplinen auf der Ebene des Gesamtverbundes und der einzelnen Forschungsprojekte
Vorgesehene Maßnahmen und deren Chancen zur Umsetzung der Ergebnisse in die Versorgungspraxis
Beiträge zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, zur Weiterentwicklung der Lehre, Aus-, Weiter- und Fortbildung und zur Patienteninformation/Öffentlichkeitsarbeit.
Die Antragsskizzen für Forschungsverbünde sind in 20facher Ausführung bis spätestens zum 15. August 2000 (Ausschlussfrist) beim nachstehend genannten Projektträger des BMBF, der auch weitere Auskünfte erteilt, einzureichen.
DLR-Projektträger des BMBF
Gesundheitsforschung
Südstr.125
53175 Bonn
Telefon: 0228/3821-249 / -210
Fax: 0228/3821-257
Auf der Grundlage der ersten Begutachtungsrunde werden die sowohl in wissenschaftlicher als auch struktureller Hinsicht aussichtsreichsten Skizzen ausgewählt (für jedes Schmerzsyndrom maximal eine Skizze). Über das Prüfergebnis werden die Antragsteller schriftlich informiert. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses werden die Antragsteller für die zweite Stufe zur Vorlage ausführlicher formgebundener Anträge in deutscher Sprache aufgefordert.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Vorl. VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a VwVG, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit der Bekanntmachung in Kraft.
Bonn, den 15.04.2000
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
PD Dr. Lange
612-71483-5