Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Richtlinien zur Förderung Deutsch-israelischer Kooperation in den Neurowissenschaften
erschienen im Bundesanzeiger Nr. 197 vom 19.10.2000
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Auf der Grundlage eines Regierungsabkommens zur wissenschaftlichen Kooperation in der Gesundheitsforschung zwischen Israel und der Bundesrepublik Deutschland unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Kooperation mit dem israelischen Ministerium für Wissenschaft, Kultur und Sport (MOS) seit 1998 die bilaterale wissenschaftliche Kooperation in den medizinisch orientierten Neurowissenschaften. Mit den vorliegenden Richtlinien wird die Förderung für weitere drei Jahre fortgeschrieben.
Das Ziel des bilateralen Programms ist die Unterstützung des wissenschaftlichen Fortschrittes durch Nutzung des Synergieeffektes eines kooperativen Forschungsansatzes. Damit soll auch ein Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitsfürsorge geleistet werden. Die Forschung wird auf solche neurologischen Krankheiten fokussiert, die eine große Bedeutung für beide Nationen haben; darüber hinaus soll die wissenschaftliche Kooperation die Beziehungen zwischen beiden Ländern festigen.
Gegenstand der Förderung
Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Richtlinien und der vertraglichen Vereinbarungen zwischen BMBF und MOS gefördert. Die Regelung zu den allgemeinen Förderbedingungen einschließlich des Umgangs mit Schutz-, Nutzungs- und Verwertungsrechten, die zwischen beiden Ministerien vereinbart wurde, ist auf die Bewilligungen anzuwenden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Für den deutschen Partner gelten im Fall einer Bundesförderung über diese Richtlinien hinaus die BMBF-Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis und die vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) für Zuwendungen.
Zuwendungsempfänger
Innerhalb dieses Programms werden Projekte gefördert, von denen ein wichtiger Beitrag in den Neurowissenschaften mit möglichen Anwendungen bei Erkrankungen des Menschen erwartet werden kann. In einem interdisziplinären Ansatz sollen die Entwicklung, die Degeneration, die Regeneration, die Regulierung und der Schutz des Gehirns und des Nervensystems erforscht werden. Die Untersuchungen sollen zum besseren Verständnis der Mechanismen neurologischer Erkrankungen dienen.
Zur bilateralen Kooperation sollen sich interdisziplinäre Teams aus beiden Ländern bilden, die sich aus Forschergruppen, Forschungsinstituten oder -abteilungen der Neurowissenschaften zusammensetzen.
Zuwendungsvoraussetzung
Gefördert werden können Hochschulen, Hochschulkliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die durch einschlägige Vorarbeiten ausgewiesen sind.
Art, Umfang und Höhe der Förderung
Von den bilateralen Projekten wird ein großer Einfluss auf den wissenschaftlichen Fortschritt in den Neurowissenschaften erwartet. Die Projekte sollen originell und innovativ sein. Die Antragsteller sollen sich auf dem Gebiet bereits ausgewiesen haben.
Die Projekte sollen klinische Relevanz aufweisen und möglichst einen Beitrag zur klinischen Anwendung leisten. Die Bedeutung der Projekte für ein wichtiges Gesundheitsproblem muss gegeben sein.
Von der Kooperation wird ein Synergieeffekt erwartet. Um die Kohäsion der Forschungsanstrengungen in Deutschland und Israel zu stärken, muss daher klar dargestellt werden, weshalb das betreffende Projekt in Kooperation bearbeitet werden soll und welches der Mehrwert der Kooperation ist.
Die Projekte sollen auf breiter Basis interdisziplinär angegangen werden. Wissenschaftler mit unterschiedlichem Hintergrund aus der Grundlagenforschung oder der klinischen Forschung (interdisziplinäre Teams) sollen in die Kooperation einbezogen werden. Projekte mit einem aktiv kollaborierenden klinischen Partner werden bevorzugt. Die Projekte sollen zum Aufbau von binationalen Kooperationen zwischen Forschungsinstituten oder –abteilungen beitragen.
Voraussetzung für die Förderung ist die Beteiligung junger Wissenschaftler an der Kooperation.
Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf dem Weg der Projektförderung gewährt.
An Hochschulen können Zuwendungen in Höhe von bis zu 100 % der durch das Vorhaben zusätzlich entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird fallweise über die Bemessungsgrundlage (Ausgaben oder Kosten) und die Förderquote entschieden.
Verfahren
Gemeinsame, binationale Projektanträge, die den Auswahlprozess erfolgreich durchlaufen, können erwartungsgemäß ab dem 1. August 2001 gefördert werden.
Abhängig von dem Finanzbedarf eines jeden Projekts können bis zu 250.000,-- DM pro Jahr für den israelischen Partner und bis zu 125.000,-- DM pro Jahr für den deutschen Partner gewährt werden. Das gesamte Jahresbudget des Programms wird 1,5 Mio. DM betragen. Von dem deutschen Partner wird erwartet, dass er zusätzlich zur Förderung aus diesem Programm substantielle Beiträge entweder aus institutionellen Mitteln oder anderen Drittmitteln leistet.
Die Förderung erstreckt sich über 3 Jahre; es werden 4-6 bilaterale Projekte gefördert.
Es können Mittel für die folgenden Ausgabenarten bewilligt werden: Personalausgaben, sächliche Verwaltungsausgaben, Reisen und - im Einzelfall - Investitionen von mehr als 800 DM. Kurzaufenthalte von bis zu 6 Monaten, insbesondere für jüngere Wissenschaftler können ebenfalls gefördert werden. Bestandteil eines Zuwendungsbescheides werden die Bestimmungen gemäß der vertraglichen Vereinbarungen zwischen BMBF und MOS sein.
Inkrafttreten
Die gemeinsamen, binationalen Anträge werden einem zweistufigen Begutachtungsverfahren unterzogen.
Im ersten Schritt sollen gemeinsame deutsch-israelische Antragskizzen eingereicht werden.
Eine Antragskizze (max. 10 Seiten) soll enthalten:
eine Darstellung des Arbeitsprogramms, das die Ziele, die wissenschaftlichen Grundlagen, die Methoden und die Beiträge der einzelnen Partner enthält;
den zu erwartenden Beitrag und die Relevanz für die klinische Anwendung;
Lebensläufe der deutschen u. israelischen Projektleiter einschließlich einer Liste von Originalpublikationen der letzten 5 Jahre (nur Artikel und Reviews) und laufenden Drittmittelvorhaben, insbesondere der EU;
eine Beschreibung des Mehrwertes der Kooperation basierend auf den speziellen Erfahrungen und Beiträgen der deutschen und israelischen Partner; eine kurze Beschreibung von bereits bestehenden Kooperationen zwischen den Partnern (falls zutreffend);
eine Beschreibung der ins Projekt einbezogenen Arbeitsgruppen, einschließlich der technischen Mitarbeiter (Tabelle mit Namen, akademischem Grad, Geburtsdatum, Institut/Abteilung, Beitrag zum Projekt), Kliniker sollten markiert werden;
eine Beschreibung der geplanten Einbeziehung von Nachwuchswissenschaftlern in das Projekt
eine Abschätzung der Kosten für den deutschen und den israelischen Partner.
Gemeinsam formulierte Projektskizzen können bis zum 15. Januar 2001 bei den folgenden Stellen in jeweils 10 Kopien eingereicht werden:
Frau PD Dr. Marlies Dorlöchter
DLR-Projektträger des BMBF
Südstraße 125
53175 Bonn
Bundesrepublik Deutschland
Frau Nurit Topaz
Ministry of Science, Culture and Sport
Division for International Relations
P.O.B. 18195
Jerusalem 91181
Israel
Die Projektskizzen werden von einem deutsch-israelischen wissenschaftlichen Beirat, bestehend aus Neurowissenschaftlern der Grundlagenforschung und der klinischen Forschung begutachtet. Die Kriterien der Bewertung sind die oben genannten (s. 5. Zuwendungsvoraussetzung/Bewertungsgrundlage). Die in eine engere Wahl gezogenen Antragsteller werden dann aufgefordert, einen kompletten Antrag einzureichen. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Skizzenbegutachtung bis März 2001 unterrichtet. Die Einreichungsfrist für die kompletten Anträge endet am 31. Mai 2001.
Zur Vorbereitung der kompletten Anträge können auf Anfrage bis zu 2.000,-- DM pro binationalem Projekt für eine Reise zum jeweiligen deutschen oder israelischen Partner gewährt werden.
Die kompletten Anträge werden basierend auf externen Gutachten vom wissenschaftlichen Beirat bewertet. Die endgültige Förderentscheidung treffen das BMBF und MOS basierend auf der Bewertung des wissenschaftlichen Beirates.
Es wird dringend empfohlen, vor Einreichen der Antragsskizzen zu einer der nachfolgend genannten Stellen Kontakt aufzunehmen:
in Deutschland:
PD Dr. Marlies Dorlöchter
DLR-Projektträger des BMBF
Südstr. 125
53175 Bonn
Tel.: 0228 / 38 21 - 249 (-210)
Fax: 0228 / 38 21 - 257
in Israel:
bei wissenschaftl. Fragen:
Dr. Shlomo Sarig
Ministry of Science, Culture and Sport
Division of Life Sciences
P.O.B. 49100
Jerusalem 91490
Tel.: 02 - 5411128, Fax: 02 - 5322124
bei administrativen oder Finanzfragen:
Nurit Topaz
Ministry of Science, Culture and Sport
Division for International Relations
P.O.B. 49100
Jerusalem 91490
Tel.: 02 - 6537865, Fax: 02 - 6537851
Bonn, den 10. Oktober 2000
612-71436-ISR
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesrepublik Deutschland
PD Dr. Lange