Bekanntmachung von Richtlinien über einen Wettbewerb zur Förderung von Kompetenzzentren für die Medizintechnik
erschienen im Bundesanzeiger Nr. 61 vom 30.3.1999
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Initiativen zur Anwendung innovativer Medizintechnik in Deutschland gezielt zu unterstützen. In Form eines Wettbewerbs sollen Konzepte zu Kompetenzzentren erarbeitet werden, welche die bestmögliche Umsetzung von medizintechnischen Produktideen in entsprechende Produkte und Versorgungsleistungen im Gesundheitssystem zum Ziel haben.
Die Zentren können regional oder überregional angelegt sein. Sie müssen jedoch über eine regionale Kernstruktur und eine leistungsfähige Infrastruktur verfügen. Sie sollen die besten und kompetentesten Einrichtungen der universitären und außeruniversitären Forschung einschließlich forschungsorientierter Versorgungseinrichtungen und der Industrie in einem markt- und versorgungsrelevanten Problemfeld der Medizintechnik zusammenfassen. Sie sollen dazu beitragen, den Standort Deutschland in der Medizintechnik auf seinem bisherigen hohen Niveau zu sichern sowie die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Maßstab zu stärken und damit die Attraktivität für nationale und internationale Unternehmen zu erhöhen. Außerdem sollen sie sicherstellen, daß mit der Entwicklung technischer Innovationen die Versorgungskosten gesenkt oder bei vertretbarem Kostenaufwand die Versorgungsqualität deutlich verbessert wird. Eine umfassende Umsetzungsstrategie soll die Akzeptanz und den Zugang in die medizinische Anwendung verbessern.
Hintergrund
Die Medizintechnik ist ein multidisziplinäres und thematisch weit gespanntes Forschungs- und Anwendungsfeld mit vielfältigen technischen und anwendungsbezogenen Verknüpfungen, das in bezug auf den internationalen Markt extrem entwicklungsfähig ist. Daher ist sie nicht nur für das Gesundheitssystem, sondern auch für die industrielle Entwicklung von großer Bedeutung. Das steigende technische Niveau, die Anforderungen an valide klinische Studien und die Vorgaben durch gesetzliche Regelungen in der Gesundheitsversorgung rücken die Bedeutung von Kooperationen immer mehr in den Vordergrund. In der Bundesrepublik Deutschland bestehen aufgrund der hohen Industriedichte und Spezialisierung der Unternehmen und Hochschulen besonders gute Voraussetzungen für die Zusammenführung der bestehenden Kompetenzen. Auf dem Gebiet der Medizintechnik ist Deutschland durch ein international anerkannt hohes Innovationspotential und durch qualitativ hochwertige Entwicklungen gekennzeichnet. Die Förderung von Kompetenzzentren soll dazu dienen, eine sinnvolle und effektive Zusammenführung der Entwickler medizintechnischer Produkte aus den technischen bzw. versorgungsbezogenen Bereichen mit einer frühzeitigen Einbeziehung von Versorgungseinrichtungen und Kostenträgern zu erreichen.
Die Hauptaufgabe der Kompetenzzentren ist die Bildung einer Infrastruktur, in der Kompetenzen sowohl horizontal (technologieübergreifend und interdisziplinär) als auch vertikal (durch Abdeckung der Wertschöpfungskette von der Idee über die Forschung bis zur Entwicklung, Produktion und Vermarktung) zusammengeführt werden. Die Kompetenzzentren müssen in der Lage sein, Innovationen für medizinische Anwendungsfelder in ausgewählten Technologiebereichen zu initiieren und zu begleiten, die ein besonders hohes Wertschöpfungspotential aufweisen. Dabei sind sie Träger von Know-how im Bereich des Innovationstransfers, verfügen über wissenschaftlich-technologische Kompetenz auf ausgezeichnetem Niveau im Bereich ihrer technologischen Spezialisierung und sind in der Lage dieses Wissen weiterzugeben. Dies kombinieren Sie mit organisatorischer Erfahrung und einem positiven Selbstverständnis als Dienstleister. Durch ihre Anziehungskraft sollen sie dazu beitragen, am Standort Deutschland Arbeitsplätze zu erhalten und neu zu schaffen.
Die Kompetenzzentren sollen auch als Ansprechpartner des BMBF bei forschungspolitischen und technologischen Fragen zur Medizintechnik dienen und Wissensträger für Anfragen außerhalb der Zentren sein.
Rechtsgrundlage
Die im Wettbewerb ausgewählten Kompetenzzentren werden nach Maßgabe dieser Richtlinien in Verbindung mit den Standardrichtlinien des BMBF für Anträge auf Projektförderung (auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis) und der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gegenstand der Förderung
Aufbau von Kompetenzzentren:
Unterstützt werden Maßnahmen, die geeignet sind, Kompetenzen in der Medizintechnik thematisch und organisatorisch zusammenzufassen.Die Aufbaufinanzierung soll den Zentren dazu helfen, eine effektive Struktur auf- und auszubauen.
Nutzung der medizintechnischen Kompetenzen:
Es werden Mittel zur Förderung von FuE-Verbundprojekten bereitgestellt, welche die beteiligten Kompetenzen optimal und modellhaft nutzen. Die Zentren werden durch BMBF-Projektmittel zur Durchführung von industriellen Verbundprojekten und Demonstrationsvorhaben zur Medizintechnik gefördert.
Darüber hinaus werden im Rahmen aller einschlägigen vom BMBF bekanntgegebenen technologischen Förderprogramme die Vorhaben aus den ausgewählten Kompetenzzentren bei gleicher Qualität im Vergleich zu Dritten mit Priorität gefördert. Dabei wird der spezifische Förderbedarf der Zentren berücksichtigt.
Die Förderung der Kompetenzzentren im Rahmen dieser Bekanntmachung ist vorerst auf 5 Jahre befristet. Danach sollen die Kompetenzzentren in einer eigenständigen und für Ergänzungen offenen Struktur weitergeführt werden. Mit der Bewerbung muß deshalb auch ein Konzept vorgelegt werden, in welcher Form das jeweilige Zentrum im Anschluß an die Förderperiode weitergeführt werden kann. Zur Gewährleistung eines reibungsfreien Informationsaustausches können beispielsweise Koordinatoren beauftragt werden, die sich intensiv um die Ausgestaltung und Pflege der regionalen und überregionalen Kooperationen kümmern. Die Koordinatoren können für die Durchführung regelmäßiger Treffen und gemeinsamer Veranstaltungen sowie für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen. Außerdem kann Teil ihrer Aufgabe sein, Vorschläge, die von außen an das Zentrum herangetragen werden, zu bewerten und möglichst in bereits laufende bzw. vorbereitete Projekte des Kompetenzzentrums zu integrieren oder an andere Zentren weiterzuleiten.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind alle Leistungsträger aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gesundheitswesen und Finanzwelt, die beabsichtigen, sich in einer Region oder überregional mit anderen Leistungsträgern zu einem Zentrum zusammenzuschließen.
Zuwendungsvoraussetzung
Die Auswahl der förderungswürdigen Konzepte zum Aufbau und zur Nutzung der Kompetenzzentren erfolgt in einem Wettbewerb. Entscheidungskriterien für den Wettbewerb sind insbesondere folgende Gesichtspunkte: Jedes Kompetenzzentrum muß im Bereich der Medizintechnik disziplin- und branchenübergreifend ein eindeutiges Profil repräsentieren. Wichtig für die Zentren ist die intensive multilaterale Kommunikation der Teilnehmer, die Einrichtung und Nutzung gemeinsamer Foren und Serviceeinrichtungen, die Nutzung gemeinsamer Ressourcen sowie die gemeinschaftliche arbeitsteilige Lösung von Problemen durch Forschung und Entwicklung. Ein unverzichtbarer Bestandteil dieser Struktur muß eine Versorgungseinrichtung mit hinreichendem klinischen Forschungspotential einnehmen. Weiterhin muß gesundheitsökonomischer Sachverstand sowohl bei der Organisation des Zentrums und bei der Schwerpunktbildung als auch bei der Evaluation der Einzelprojekte beteiligt sein. Die entscheidenden Parameter zur Beurteilung der gesundheitsökonomischen Relevanz sind die Qualität und Kosten der Versorgung. Die angestrebte Verbesserung der Versorgungsqualität ist auf die Veränderungen in der Morbidität und Mortalität zu beziehen, die kalkulierten Kosten müssen als Gesamtkosten eine präzise Aufschlüsselung aller entstehenden Kosten im Vergleich zu denen der jeweils substituierten Verfahren enthalten. Die inhaltliche Ausrichtung jedes Zentrums ist an der Versorgungsrelevanz der bearbeiteten Thematik zu orientieren. Das Vorgehen muß im Sinne einer Meilenstein-Planung mit entsprechenden Zielgrößen spezifiziert und bei der Durchführung dokumentiert werden.
Die Teilnahme am Wettbewerb setzt eine Situationsbeschreibung des Kompetenzzentrums, die Darstellung seiner Struktur sowie der zukunftsgerichteten Perspektiven voraus. Aus den Unterlagen muß das Zusammenwirken der im einzelnen zu benennenden Beteiligten sowie die Interdisziplinarität und Innovationsorientierung des Ansatzes deutlich werden. Die Skizze soll zu folgenden Aspekten der Konzeption Aussagen liefern:
Organisationsstruktur und Management des Zentrums,
Darstellung und Begründung der thematischen Schwerpunktbildung unter besonderer Berücksichtigung der versorgungsbezogenen und gesundheitsökonomischen Bedeutung,
Orientierung der einzelnen Verbundprojekte an den Zielen des Zentrums. Darstellung ihrer Einbettung in die vorgesehenen Strukturen mit Berücksichtigung der gesundheitsökonomischen Bewertung. Die ausführliche Beschreibung der Verbundprojekte ist erst in der zweiten Stufe der Antragstellung erforderlich,
weitere Charakterisierung des Kompetenzzentrums:
- Leistungsfähigkeit sowie Kooperationsfähigkeit der im Zentrum aktiven, medizintechnisch orientierten Versorgungseinrichtungen, Forschungsinstitute, Hochschulen und Industrieunternehmen,
- Beteiligung von Beratungsstellen (z.B. Patent- und Lizenzberatung), Verbänden, Stiftungen, Risikokapital-Gesellschaften und ggf. mitfinanzierenden Kostenträgern im Gesundheitssystem,
- Unterstützung durch regional- und landespolitische Stellen bzw. regionale oder überreginale Organisationen,
- Kompetenz in den Fragen des Medizinproduktegesetzes und Kontakte zu den relevanten Stellen,
- Qualität, Umfang und Ausmaß bereits bestehender interdisziplinärer Vernetzung im Bereich der medizintechnischen Forschung, Entwicklung und Erprobung,
- bisherige und potentielle Nutzung der vorhandenen Erfahrungen und Forschungskapazitäten auf dem Gebiet der Medizintechnik für die Entwicklung, Evaluation und Vermarktung innovativer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen.
Konzept zur längerfristigen Fortführung des Kompetenzzentrums über den Förderzeitraum hinaus (Nachhaltigkeit des angestrebten Strukturaufbaus), insbesondere auch zur Einwerbung von zusätzlichen Mitteln aus anderen Quellen,
Pläne für die Ansiedlung bzw. Neugründung medizintechnisch orientierter Unternehmen sowie die Einbindung des zugehörigen Risikokapitals,
Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung sowie Konzept zur Information der Öffentlichkeit.
Es steht jedem sich bewerbenden Zentrum frei, weitere Ideen einzubeziehen, die auf die Stärkung der Anwendung bzw. Innovationsorientierung der Medizintechnik abzielen. Die Wettbewerbsgewinner können ihre Strukturen später auch durch Aufnahme weiterer Mitglieder optimieren.
Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muß eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
Art, Umfang und Höhe der Förderung
Im Rahmen der Förderung des Struktur-Aufbaus wird eine begrenzte Anzahl von Kompetenzzentren auf der Basis der eingereichten Skizzen ausgewählt. Sie erhalten vorbehaltlich des Ergebnisses der weiteren Antragsprüfung für eine Dauer von bis zu 5 Jahren als Projektförderung eine nicht rückzahlbare Zuwendung zur Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 1,5 Mio. DM pro Jahr für den strukturellen Aufbau und für die Durchführung von Verbundprojekten.
Vorhaben mit der Bemessungsgrundlage "Ausgaben" können mit einer Quote bis 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, Vorhaben mit der Bemessungsgrundlage "Kosten" mit einer Quote bis 50 % (Anteilfinanzierung) der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Bei der Bemessung der Förderquote wird der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigt, der maximale Beihilfeintensitäten festlegt. Der Fördersatz für Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft innerhalb der Verbundforschung kann zwischen 25% und 50% liegen, je nach Anteil der FuE-Stufen "vorwettbewerbliche Entwicklung" bzw. "industrielle Forschung". Von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird aber nach nationalen Grundsätzen eine Eigenbeteiligung von in der Regel mindestens 50% erwartet.
Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Der Förderung der Vorhaben liegen die Nebenbestimmungen des BMBF für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft auf Kostenbasis (NKBF 98) bzw. die "Allgemeinen" und "Besonderen" Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (ANBest-P/ ANBest-GK und BNBest BMBF 98) zugrunde.
Verfahren
Konzeptskizzen können ab sofort bis spätestens 30.07.1999 (Ausschlußfrist) eingereicht werden bei:
DLR Projektträger des BMBF
Gesundheitsforschung
Südstraße 125
53175 Bonn
Tel.: 0228-3821-210.
Der Projektträger steht auch für eine ausführliche Information und Beratung zur Verfügung.
Übersendungen per Fax oder E-Mail können nicht angenommen werden. Es sollen begutachtungsfähige Konzeptskizzen in kopierfähiger Form vorgelegt werden, die einen Umfang von 20 Seiten nicht überschreiten. Ausformulierte, ausführliche Projektanträge sind erst in einer späteren Phase nach besonderer Aufforderung einzureichen.
Die Auswahl der Wettbewerbsgewinner erfolgt durch das BMBF auf der Basis der vorgelegten Skizzen unter Beteiligung eines unabhängigen Gutachterkreises und unter Berücksichtigung der unter Punkt 4 genanten Kriterien. Zeitpunkt und Höhe der Förderung sind von der danach folgenden, detaillierten Begutachtung der ausführlichen Anträge abhängig.
Nach einem Förderzeitraum von zwei bis drei Jahren entscheidet eine Zwischenbewertung auf der Grundlage einer begleitenden Evaluation über die weitere Förderung.
Die Fördermaßnahme steht unter dem Vorbehalt, daß dem BMBF die zur Durchführung erforderlichen Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen.
Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit Wirkung vom 08.03.1999 in Kraft.
Bonn, den 08.03.1999
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
PD Dr. Lange