Verbesserung der Leistungsfähigkeit der klinischen Forschung [24.07.1999]

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Förderrichtlinien zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der klinischen Forschung an den medizinischen Fakultäten der neuen Bundesländer einschließl. Berlin (Charité)


Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Die Situation der medizinischen Fakultäten in den östlichen Bundesländern ist auch knapp 10 Jahre nach der Vereinigung beider deutscher Staaten weiterhin durch ostspezifische Probleme gekennzeichnet. Die Umorientierung der Hochschulklinika von der traditionellen Rolle der Versorgungsleister hin zu einem Universitätsklinikum mit einem hochschulspezifischen Forschungsprofil und kompetitiven Forschungsschwerpunkten bedarf noch weiterer Anstrengungen. So besteht auch jetzt noch ein deutliches Ungleichgewicht in der Verteilung der großen Drittmittelprojekte wie z.B. der medizinischen Sonderforschungsbereiche oder der Interdisziplinären Zentren für Klinische Forschung zugunsten der medizinischen Fakultäten in den westlichen Bundesländern.

Dem weiteren Ausbau konkurrenzfähiger Forschungsschwerpunkte steht an fast allen medizinischen Hochschulen der östlichen Bundesländer nach wie vor das Problem entgegen, im ausreichenden Maße geeignetes wissenschaftliches Personal rekrutieren zu können. Dies bezieht sich sowohl auf die Berufung qualifizierter Professoren als auch auf die Besetzung von Nachwuchswissenschaftlerstellen. Hinzu kommt, daß auch jetzt noch Aufbauarbeit geleistet werden muß, die sich zunächst negativ auf den Publikationserfolg auswirkt. Die vergleichsweise niedrigen Landeszuschüsse für Forschung und Lehre und der in den neuen Bundesländern überproportional hohe Anteil an unbefristeten Planstellen ermöglichen den medizinischen Fakultäten nur im begrenzten Umfang eine erhöhte Mittelzuteilung aus dem Landeszuführungsbetrag zur Stärkung der profilbildenden Forschungsschwerpunkte. Derzeit werden zumeist noch zu wenig Mittel aus dem Landeszuführungsbetrag in den neuen Bundesländern leistungsbezogen vergeben, um damit der Forschung das notwendige Gewicht und ausreichende Ressourcen für deren Profilbildung zu geben.

Die vorliegende Fördermaßnahme zielt darauf ab, die medizinischen Fakultäten bei der Überwindung der vorgegebenen Defizite zu unterstützen und ihnen die Entwicklung und den Einsatz von Instrumenten zu ermöglichen, die auch eine langfristige Leistungssteigerung in der medizinischen Forschung zu sichern versprechen.

Eine zentrale Voraussetzung für die zukünftige Konkurrenzfähigkeit der medizinischen Hochschulen in Hinblick auf Drittmittelfinanzierungen wird die Herausbildung eines leistungsfähigen hochschulspezifischen Forschungsprofils sein. Eine nachhaltige Verbesserung der Forschungsqualität in den profilbildenden Forschungsschwerpunkten, die bereits jetzt schon die wesentlichen Potentiale der medizinischen Fakultät ausmachen, kann nur dann erzielt werden, wenn eine ausreichend große Basis von wissenschaftlich hervorragend qualifiziertem Personal zur Verfügung steht. Da gerade bei der Aquirierung externen Know hows große Defizite in den neuen Bundesländern vorliegen, soll diesem Aspekt mit geeigneten Maßnahmen Rechnung getragen werden. Hierzu gehören z.B. die Förderung von Nachwuchsgruppen, die Einrichtung von Stiftungsprofessuren sowie die vorgezogene Besetzung von Professorenstellen, denen eine große Bedeutung für die Weiterentwicklung der zentralen Forschungschwerpunkte zukommt.

Für die langfristige Weiterentwicklung kompetitiver Forschungsschwerpunkte einer Fakultät bedarf es jedoch neben einer in wissenschaftlicher Hinsicht hervorragenden Basis auch einer geeigneten Unterstützung durch die Fakultät. Die medizinischen Fakultäten müssen sich mehr als bisher auch im Forschungsmangement engagieren und zu einem zielgerichteten Handeln in der Entwicklung von verbesserten Stukturen in der Forschungsorganisation kommen. Dazu ist eine zentrale Entscheidungsinstanz erforderlich, die auch mit Hilfe externen Sachverstandes in der Lage ist, profilbildende Stärken in eigener Verantwortung zu fördern. Ein wichtiges Instrument dieser forschungspolitischen Aktivität ist die Steuerung der Forschungsleistungen durch geeignete Mechanismen der leistungsorientierten Mittelvergabe innerhalb der Fakultät. Diese kann nur dann erfolgreich und mit breitem Konsens erfolgen, wenn die Methodik der Erfassung, Bewertung und Zuteilung ausgereift und transparent ist und die zu verteilenden Mittel einen ausreichend großen Anreiz bieten. Sofern die derzeit implementierten Systeme zur leistungsbezogenen Mittelverteilung diesem Anspruch noch nicht im ausreichendem Maß gerecht werden, soll im Rahmen dieser Fördermaßnahme auch eine Unterstützung bei der Weiterentwicklung dieser Systeme erfolgen. Dabei ist nicht an die Förderung eines einheitlichen Modus an den zu fördernden Fakultäten gedacht, sondern die Unterstützung unterschiedlicher, geeignet erscheinender Ansätze vorgesehen, um langfristig auch zu sehen, welche Systeme zukunftsweisende Wege der Mittelverteilung und der effizienten Forschungssteuerung bieten.

Darüber hinaus ist eine Verbesserung der Anreiz- und Steuerungswirkung der bereits eingeführten Systeme wünschenswert. Derzeit ist die Relation zwischen der Summe der flexibel zu verteilenden Mittel und dem Erhebungsaufwand zur Leistungserfassung zumeist ungünstig. Hinzu kommt, daß die Höhe der einzelnen leistungsbezogenen Boni, die in Form von Zuschlägen oder einer Finanzierung kleinerer Forschungsvorhaben gewährt werden, zu gering für einen wirkungsvollen Steuerungseffekt ist. Um die Akzeptanz und die Anreizwirkung dieser Vergabemechanismen zu erhöhen, kann daher im Rahmen der Förderung auch eine Zusatzfinanzierung der bestehenden leistungsabhängig gewährten intramuralen Projektförderung erfolgen.

Die Fördermaßnahme wird nur in dem Maße langfristig die erwünschte Stärkung der Forschungsleistungen an den Fakultäten erzielen, wie es gelingt, im größeren Umfang als bisher eine leistungsbezogene Verteilung von Fakultätsmitteln zu erreichen und darüber kompetitive Forschungschwerpunkte aufzubauen. Notwendige Bedingung ist eine insgesamt transparente Verteilung der gesamten Mittel des Landeszuführungsbetrages. Insofern sind die Planungschritte aufzuzeigen, in denen in den nächsten Jahren die Mittel zur leistungsorientierten Vergabe ausgeweitet und insgesamt eine Transparenz der Verteilung des Landeszuschusses erzielt werden soll. Die Fördermittel des BMBF sollen dabei auch eine vorgezogene Realisierung notwendiger Akzentuierungen für die Forschung ermöglichen.

Die Fördermaßnahme zielt darauf, mit variablen Einzelmaßnahmen die Entwicklung und den Einsatz eines Anreiz- und Steuerungsinstruments für eine leistungsfähige medizinische Forschung zu fördern sowie die Konzentration auf konkurrenzfähige Forschungsschwerpunkte an den Fakultäten zu unterstützen, um in nationalen und internationalen Forschungslandschaft bestehen zu können.

Der Bund gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien in Verbindung mit den Standardrichtlinien des BMBF für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis und der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen für den Ausbau der medizinischen Forschung, insbesondere der klinischen Forschung sowie für die Etablierung kompetitiver Forschungsstrukturen an den medizinischen Fakultäten der neuen Bundesländer.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind alle Hochschulen in den neuen Bundesländern einschließlich der Humboldt Universität Berlin, die über eine medizinische Fakultät verfügen.

Zuwendungsvoraussetzung

Langfristig muß der weitere Aufbau der Forschungsschwerpunkte der Fakultät eine entsprechende Unterstützung durch die interne leistungsgerechte Umverteilung der Mittel des Landeszuführungsbetrages erhalten. Damit eine leistungsorientierte Mittelvergabe innerhalb der Fakultät auch eine ausreichenden Steuerungs- und Anreizstruktur bietet, darf der variabel zu verteilende Anteil des Landeszuschusses für Forschung und Lehre eine kritische Größe nicht unterschreiten. Ein Anteil von mindestens 30 % der Mittel des Landeszuschusses für Forschung und Lehre, der insgesamt für Personal, Investitionen und Sachmittel gewährt wird, ist für eine flexible leistungsorientierte Vergabe innerhalb der Fakultät anzustreben.

Dem Antrag ist demzufolge eine Erklärung der Beschlußorgane der Fakultät beizufügen, daß bei Antragstellung mehr als 5% des Landeszuschusses für die flexible Mittelvergabe zur Verfügung stehen, innerhalb von 3 Jahren für den gesamten Landeszuschuß eine transparente Zuteilung realisiert wird und mindestens 30% dieser Mittel nach Leistungsgesichtspunkten verteilt werden. Sofern erforderlich, ist bei diesen Planungsvorgaben Einvernehmen mit den zuständigen Landesministerien zu erzielen. Eine Voraussetzung für die Förderung wird ferner sein, daß die bei der bereits erfolgten Förderung (Zit.1:Bekanntmachung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie zur Aufbauförderung für die Gesundheitsforschung an Hochschulstandorten in den neuen Bundesländern, Mai 1991; Zit.2: Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie zur Fortsetzung der Aufbauförderung für die Gesundheitsforschung an den Hochschulen in den neuen Bundesländern einschl. Berlin (Ost), Dez. 1994), in der Vergangenheit gegebenen Zusagen der beantragenden Fakultät zur Finanzierung und weiteren Unterstützung eingehalten worden sind und dies auch zukünftig der Fall sein wird.

Es besteht die Erwartung,daß im Rahmen des Zuführungsbetrages oder ergänzender Mittel des Landes mindestens jährlich eine leistungsorientierte Mittelvergabe innerhalb der Fakultät in der Höhe erfolgt wie auch Bundesmittel im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden.

Die hier vorausgesetzten und weiterhin ansteigend geforderten Anteile für eine leistungsbezogene Verteilung von Landesmitteln für Forschung ersetzen nicht die auch im Rahmen dieser Fördermaßnahme des Bundes vorhabensbezogen zu finanzierende Grundausstattung aus Landesmitteln (mindestens 10% der vorhabensbezogenen Gesamtausgaben).

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuß gewährt und kann pro Fakultät max. 4 Mio. DM p. a. betragen und kann maximal für einen Zeitraum von 6 Jahren (grundsätzlich in zwei Bewilligungsphasen) gewährt werden. Die zuwendungsfähigen zusätzlichen Ausgaben können bis zu 100% (Vollfinanzierung) gefördert werden.

Die Förderung soll in Form verschiedener ergänzender Maßnahmen erfolgen, die den oben geschilderten generellen Problemen der medizinischen Hochschulen in den neuen Bundesländern Rechnung tragen. Diese können seitens der Fakultät ausgewählt und in ein Gesamtkonzept zur Forschungsförderung integriert werden.

Nachfolgend sind die verschiedenen Module der Förderung skizziert.

   
1) Nachwuchswissenschaftler
Nachwuchsgruppen

2) Stiftungsprofessur
vorgezogenen Besetzung von Professorenstellen

3) Fakultätsspezifisches Modul
 

Stärkung des Forschungsprofils der Fakultät

Mechanismen der internen Forschungssteuerung
 

4a) Systemverbesserung

4b) Workshop

4c) Zusätzliche Bonusprojekte
 

Fördermittel zur Stärkung der Forschungsschwerpunkte

Zu 1: Nachwuchswissenschaftler - Nachwuchsgruppen

Durch die Einstellung von Nachwuchswissenschaftlern soll der Fakultät die Möglichkeit gegeben werden, mit hervorragend qualifizierten Jungwissenschaftlern, denen auch der Aufbau einer kleinen Arbeitsgruppe ermöglicht werden kann, die wissenschaftliche Basis in einem Forschungsschwerpunkt der Fakultät zu verbreitern.

Gedacht ist an die Vergabe von Projektstellen auf postdoc-Ebene. Die Bewerber sollten nicht älter als 35 Jahre sein und nach seiner Promotion herausragende wissenschaftliche Leistungen erbracht haben. Um hoch qualifizierte Nachwuchswissenschaftler rekrutieren zu können und dem Aspekt der zu leistenden Aufbauarbeit, die die Wissenschaftler nach wie vor an den Fakultäten erbringen müssen, Rechnung zu tragen, wird die Höhe der Stipendien BAT Ia Ost entsprechen und für drei Jahre gewährt werden können. In begründeten Ausnahmefällen kann bei erfolgreichem Verlauf auch eine Förderung über insgesamt 6 Jahre erfolgen. Für den Bewerber, an dessen Auswahl das Gutachtergremium beteiligt werden muß, kann der Aufbau einer kleinen Arbeitsgruppe mit ein bis zwei Doktoranden, einer Stelle für einen technischen Assistenten sowie eine entsprechende Sachmittelausstattung beantragt werden.

Die Maßnahmen müssen in eine Gesamtkonzeption der Fakultät zur weiteren Entwicklung ihrer Forschungsaktivitäten eingebettet sein, die ausgewählten Forschungsschwerpunkte in essentieller Weise unterstützen und den Bewerbern eine sinnvolle Perspektive bieten.

Zu 2: Stiftungsprofessur - vorgezogene Besetzung von Professorenstellen

Ein besonderer Ausstrahlungseffekt wird durch die Einrichtung einer Stiftungsprofessur erwartet. Die Stiftungsprofessur, die für die Gesamtdauer der Förderung eingerichtet werden kann, soll so zugeschnitten sein, daß die Besetzung der Stelle eine zentrale Bedeutung für einen der erklärten Schwerpunkte der Fakultät aufweist und ein offensichtliches erhebliches thematisches und/oder methodisches Defizit dieses Forschungsbereiches behebt. Sie sollte international ausgeschrieben und mit wenigstens zwei weiteren Wissenschaftlerstellen sowie einem Sachmitteletat ergänzt werden.

Falls in einem zukunftsträchtigen und erklärten Schwerpunkt der Fakultät in nächster Zukunft eine Neuberufung erforderlich wird, kann auch eine vorgezogene Besetzung einer Professorenstelle gefördert werden. Der Ablösezeitpunkt ist festzulegen.

Sowohl eine beantragte Stiftungsprofessur als auch eine vorgezogene Besetzung muß einen herausragenden Stellenwert für die weitere Entwicklung des betreffenden Forschungsschwerpunktes der Fakultät.aufweisen Seitens der Fakultät sollte bereits bei Antragstellung eine langfristige Perspektive für den Inhaber der Stiftungsprofessur dargestellt werden. Das vom BMBF eingesetzte Gutachtergremium ist zu den Berufungsvorschlägen zu hören und gibt gegenüber dem Förderer ein Votum ab.

Zu 3: Fakultätsspezifisches Modul

Ein wesentlicher Anteil der Fördergelder soll zwar der direkten Akquisition von externem wissenschaftlichen Know how für die Forschungsschwerpunkte der Fakultät dienen. Es können aber auch andere Maßnahmen beantragt werden, die zur Lösung der spezifischen Forschungsprobleme an den einzelnen Fakultäten beitragen und die in das Gesamtkonzept zur Entwicklung der Forschungsschwerpunkte sinnvoll integriert sind. Hierzu können verschiedene Maßnahmen wie z. B. die Einrichtung von Rotationsstellen, die Vergabe von definierten Ausbildungsaufenthalten oder die Kooperation mit Wissenschaftlern aus den osteuropäischen Ländern gehören.

Fördermittel zur Verbesserung der fakultätsinternen Forschungssteuerung

Zu 4:

a) Systemverbesserung

Fördermittel können zur Verbesserung und Erweiterung des Systems der internen Forschungssteuerung sowie zur Evaluation des angewandten Systems eingesetzt werden. Hierfür ist in erster Linie an die Bildung eines entsprechend qualifizierten Teams gedacht, das die Durchführung dieser Aufgaben in enger Abstimmung mit den Fakultätsgremien und der Verwaltung übernimmt. Die von dem Team zu bewältigenden Aufgaben können ein weites Spektrum umfassen. Diese können von der Analyse der bisher etablierten Systeme zur internen Forschungsförderung, über eine Verbesserung und Ausweitung dieser Mechanismen und der Evaluation der damit erzielten Wirkungen, bis hin zur Entwicklung einer Gesamtstrategie für die medizinische Forschung an der Fakultät, die auch die Frage der Kompatibilität von Forschungs- und Versorgungsschwerpunkten umfaßt, reichen. Hierzu gehört auch eine geeignete Präsentation der erhobenen Daten. Für alle Mitglieder der Fakultät sollen die Verteilungsmodalitäten und die daraus resultierenden Mittelverteilungen transparent dargestellt werden.
Ein Konzept hinsichtlich der Zusammensetzung, der Kompetenzen und der Einbindung dieses Teams in die Fakultätsstruktur sowie eine Schilderung der vom Team wahrzunehmenden Aufgaben, ist bei der Antragstellung vorzulegen.

b) Workshop

Die an den Fakultäten derzeit implementierten Steuerungssysteme unterscheiden sich hinsichtlich der zugrunde gelegten Kriterien zur Leistungsbeurteilung, der Bewertung und Auswahl der erbrachten Leistung und des Mittelverteilungsmodus. Da jedes System unterschiedliche Vor- und Nachteile aufweist und somit auch unterschiedliche Ergebnisse in der Leistungssteuerung erzielen wird, ist es sinnvoll, dieses Erfahrungswissen untereinander auszutauschen. Hierdurch können Fehler vermieden und geeignete Methoden früher an der eigenen Hochschule übernommen werden. In diesem Sinne ist die Durchführung von Workshops zu dieser Thematik für alle Geförderten vorgesehen. Die Organisation des Workshops, zu dem das Gutachtergremium einzuladen ist, wird jeweils unter Federführung einer der geförderten Fakultäten erfolgen, die die Ergebnisse in einem Bericht zusammenstellt. Mittel zur Vorbereitung und Durchführung eines Workshops können beantragt weden.

c) Bonus-Projekte

Dieses Modul greift das Problem auf, daß derzeit auch mit einem sehr geeigneten Modus zur leistungsbezogenen Verteilung eines Teil des Landeszuführungsbetrages u.U. nur eine geringe Wirkung erzielt wird, da die bisher intern verteilten Mittel zur Forschungsförderung oftmals zu gering sind. Falls seitens der Fakultät eine Erhöhung des Anteils der so intern verteilten Forschungsmittel geplant wird, dies aber zur Zeit noch nicht im ausreichenden Maße realisiert werden kann, können für eine Übergangsperiode begrenzt Fördermittel dafür eingesetzt werden die zu verteilenden Beträge zu erhöhen und somit die Anreizstruktur des Verteilungssystems zu verbessern. Die Fakultäten können hierfür ein Budget beantragen; die schrittweise Ablösung dieses Budgets durch Fakultätsmittel ist darzustellen. Der Einsatz von BMBF-Fördermittel für Anreize in einem Bonussystem muß sich auf Forschungsprojekte beziehen. Gefördert werden könnten z. B. die zuwendungsfähigen Ausgaben kleinerer Forschungsprojekte als Bonus für besondere Forschungsleistungen. Der Modus der Verteilung und die damit zu erzielende Wirkung muß im Antrag dargestellt werden und in die Gesamtkonzeption zur Weiterentwicklung der Forschungsförderung integriert sein.

Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil von Zuwendungsbescheiden werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Verfahren

Antragsunterlagen und nähere Erläuterungen können beim zuständigen Projektträger des BMBFangefordert werden:
DLR-Projektträger für das BMBF
Gesundheitsforschung
Südstr.125
53175 Bonn
Telefon: 02 28 / 38 21-2 10
Fax: 02 28 / 38 21-2 57
Die Anträge sind in 20-facher Ausführung bis zum 15. Februar 2000 beim o .g. Projektträger vorzulegen.

Grundlage der Antragsbewertung stellt das Gesamtkonzept zur weiteren Entwicklung der Forschungsaktivitäten an der medizinischen Fakultät dar. Die Antragsteller haben darzustellen, welche Forschungsaktivitäten aus welchen Gründen zu den zukunftsträchtigen Schwerpunkten der Fakultät zählen und ob sich dies auch in den Schwerpunkten der Versorgung widerspiegelt. In die Darstellung sollte auch die Schilderung des Forschungsumfeldes (z.B. SFB, Kooperation zu außeruniversitären Einrichtungen etc. ) sowie eine Analyse der vorliegenden strukturellen oder inhaltlichen Defizite und eine Perspektive zur Behebung der Probleme einfließen.
Die von der Fakultät beantragten Maßnahmen zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit der Forschungsschwerpunkte müssen sich sinnvoll in die Gesamtkonzeption und die geplante Entwicklung der Forschungsleistungen eingliedern. Hier muß überzeugend dargestellt sein, daß die Akquirierung externen Know hows nachhaltig die wissenschaftliche Qualität der Forschungsschwerpunkte stärkt und bestehende Schwachstellen beseitigt.

Von Bedeutung sind auch die bestehenden und geplanten Mechanismen zur Steuerung der Forschungsaktivitäten an der Fakultät, wie z.B. die gezielte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses oder die fakultätsinterne Förderung von Forschungsprojekten im Rahmen der bereits zitierten Fördermaßnahmen (Zit. 1 und 2). Diese sind ausführlich hinsichtlich der Konzeption, der bisher gemachten Erfahrungen und der weiteren Perspektive darzustellen. Das diesen Maßnahmen zugrundeliegende System zur leistungsbezogenen Vergabe der Landesmittel, das das zentrale Steuerungselement der intramuralen Förderung darstellt, wird im Blickpunkt der Antragsbeurteilung liegen.

Entscheidend ist die Frage, ob das beschriebene Konzept ein zukunftsträchtiges Modell zur leistungsorientierten Mittelvergabe darstellt. Hierbei ist nicht primär die bisherige Höhe des nach Leistungsgesichtspunkten verteilten Budgets, sondern vielmehr die Validität des etablierten Systems und dessen geplanter sinnvoller Ausbau von Bedeutung für die Beurteilung.
In die Antragsbewertung sollen des weiteren die zentralen Aspekte der Konzepte wie die Definition, die Auswahl und die Bewertung der erbrachten Leistung, der Verteilungsmodus und die Elemente der intramuralen Forschungsförderung sowie die Transparenz der Entscheidungsfindung einbezogen werden.

Wichtig ist ferner, das sich das System der Mittelvergabe in ein Gesamtkonzept zur Entwicklung des fakultätsinternen Forschungsmanagements einfügt und die durch die leistungsbezogene Mittelvergabe angestrebte Wirkung in regelmäßigen Abständen mit geeigneten Methoden überprüft wird. Die Analyse und Evaluation der Forschungsleistungen der Fakultät sollte sich nicht nur auf den wissenschaftlichen Output der Arbeitsgruppen beschränken, sondern darüber hinaus auch die Frage klären, ob sich die wissenschaftlichen Schwerpunkte der Fakultät auch in entsprechenden Versorgungsschwerpunkten widerspiegeln und die Ergebnisse der Forschung Eingang in die Versorgung finden und umgekehrt die Forschungsthemen durch versorgungsrelevante Fragen stimuliert werden.

Da der Erfolg solcher Steuerungsmechanismen wesentlich von der breiten Akzeptanz in der Fakultät abhängt, ist es auch von Bedeutung, wer über den Modus der Leistungsbewertung und die Art der Mittelvergabe entscheidet, welche Qualifikation hierfür vorliegt und welche Einflußmöglichkeiten hier seitens der Fakultätsmitglieder bestehen.

Die Anträge sollen eine Gesamtkonzeption zur Forschungsprofilierung der Fakultät vorstellen und die Nutzung der Forschungsförderung des Bundes bei dieser Entwicklung darstellen. Der erste Antragszeitraum sollte auf drei Jahre begrenzt sein. Stiftungsprofessuren und die vorgezogene Besetzung von Professorenstellen können auch schon für einen längeren Zeitraum, aber nicht über 6 Jahre hinaus beantragt werden. Anschlußbeantragungen und Anschlußbewilligungen nach der ersten Förderperiode von drei Jahren sind möglich.

Die Erstanträge und Anschlußanträge werden einem Gutachtergremium zur Bewertung vorgelegt. Das BMBF entscheidet nach dieser Bewertung über die Förderung. Weitere Zwischenbegutachtungen nach einer Förderentscheidung können vorgesehen werden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit der Bekanntmachung in Kraft.

Bonn, den 24. Juli 1999
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Lange