Richtlinien über die Förderung der Forschungsverbünde für Suchtforschung
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Bundesanzeiger Nr. 155 vom 20.8.1999
Zu dieser Bekanntmachung sind Erläuterungen verfügbar.
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, mit dem nachstehenden Förderangebot aufbauend auf dem 1992 vom BMBF eingerichteten Förderschwerpunkt "Biologische und Psychosoziale Faktoren von Drogenmißbrauch und -abhängigkeit", die Weiterentwicklung einer anwendungsorientierten Suchtforschung zu unterstützen. Damit sollen die Forschung stärker mit der Versorgung verbunden, der Transfer von Forschungsergebnissen in die Versorgung verstärkt und langfristige Strukturen der Zusammenarbeit entwickelt werden.
Der größte Teil der von Suchtmittelmißbrauch und -abhängigkeit betroffenen Patienten wird nicht in Universitätskliniken, sondern in Einrichtungen der Allgemeinversorgung (von niedergelassenen Ärzten, Kliniken der Regelversorgung, Drogenberatungsstellen) oder in Spezialkliniken versorgt. Dies bedingt eine Trennung von Patientenbehandlung und universitärer Forschung. Die Folge ist eine fehlende Repräsentanz der Suchtforschung in der deutschen medizinischen Hochschulforschung und eine Erschwernis für den Transfer von Forschungsergebnissen über optimale Behandlungs- und Interventionsmöglichkeiten in die Versorgung.
Deshalb zielt dieses Förderangebot auf die sinnvolle Verknüpfung verschiedener Disziplinen der versorgungsorientierten Forschung mit den Versorgungseinrichtungen, um die forschungsrelevanten Probleme des Versorgungsalltags aufzugreifen und die Forschungsanstrengungen gezielter auf diese Probleme auszurichten. Das Potential der Verhaltenswissenschaften, der klinischen Forschung (Psychiatrie, klinische Psychologie, klinische Pharmakologie), der Epidemiologie und der Gesundheitswissenschaften soll genutzt werden, um Versorgungsstrategien und -strukturen zu evaluieren, neue Therapieverfahren zu erproben und die Forschungsergebnisse verstärkt zur Verbesserung der Versorgungssituation einzusetzen. Dabei können auch die Besonderheiten bestimmter Bevölkerungsgruppen wie z.B. Altersklassen oder Geschlechtsspezifika berücksichtigt werden. Ferner soll die universitäre Suchtforschung langfristig gestärkt werden.
Es ist beabsichtigt, bis zu fünf interdisziplinäre Forschungsverbünde mit regionalem Schwerpunkt im Hinblick auf den Forschungstransfer und die Kooperation mit Versorgungseinrichtungen zu unterstützen. Einrichtungen aus Forschung und Versorgung einer Region sollen sich an der Antragstellung beteiligen. Die Einbeziehung externer Wissenschaftler (-gruppen) ist möglich.
Die Forschungsverbünde sollen im Hinblick auf die Qualität und die Ergebnisorientierung der Forschung, der langfristigen Etablierung von universitärer Suchtforschung und von Kooperationen zwischen Forschung und Versorgung, der ärztlichen Aus- und Weiterbildung und der künftigen Gesundheitsversorgung einen deutlichen Mehrwert erbringen.
Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis / Kostenbasis sowie der vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gegenstand der Förderung
Es sollen interdisziplinäre Forschungsverbünde mit regionalem Schwerpunkt im Hinblick auf Kooperation und Forschungstransfer in Versorgungseinrichtungen gefördert werden, in denen zu einem übergreifenden versorgungsorientierten Thema der Suchtforschung Einrichtungen aus Forschung und Versorgung kooperieren.
Die Förderung ist für substanzspezifische oder substanzübergreifende Themen zu den legalen und illegalen Suchtmitteln offen. Dabei können auch Fragen nach Unterschieden zwischen verschiedenen Gruppen der Bevölkerung (z.B. den Geschlechtern) behandelt werden. Vorhaben zur Grundlagenforschung sollen nur in Einzelfällen gefördert werden, wenn sie sich direkt aus einer Versorgungsfragestellung herleiten und einen wesentlichen Beitrag zum Forschungsziel des Verbundes erwarten lassen. Einzelvorhaben werden nicht gefördert.
Für die Forschungsverbünde können Mittel für die folgenden Leistungen beantragt werden:
I. Innovative, versorgungsorientierte Forschungsvorhaben in den Themenbereichen
-Evaluation von Therapieverfahren und Versorgungsstrukturen
Kontrollierte, vergleichende Studien zur Evaluation von Therapie- oder Interventionsverfahren und Versorgungsstrukturen im Hinblick auf Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit inkl. Studien zur Frage, wie sich die Organisation, die Finanzierung und die Art der Behandlung oder Intervention auf die Versorgungsergebnisse auswirken.
-Forschung zu Sekundärprävention (z.B. auf spezifische Substanzen bezogene Frühintervention) und zur Tertiärprävention (z.B. Intervention zur Rückfallprophylaxe)
-Einfluß von Risikofaktoren auf Suchtentstehung und -therapierbarkeit
-Verhaltenspharmakologie im Zusammenhang mit konkreten praxisbezogenen Fragestellungen. In diesem Zusammenhang können Untersuchungen an Tiermodellen gefördert werden, sofern die Fragestellung nicht mit anderen Methoden beantwortet werden kann.
II. Einrichtung einer universitären, auf Versorgungsforschung ausgerichteten Forschergruppe (in einem klinischen oder verhaltenswissenschaftlichen Fachgebiet)
Beantragt werden kann die befristete Finanzierung einer C4/C3-Professur, einer wissenschaftliche Assistentenstelle / Rotationsstelle, einer Doktorandenstelle, einer study nurse als Kerngruppe eines Verbundes. Es wird die Zusicherung von seiten der Universität und des Landes auf Finanzierung der Kerngruppe nach Auslaufen der Bundesförderung erwartet.
III. Transferforschung und zentrale Einrichtungen sowie Koordinierungsleistungen
Entwicklung und Verbreitung von Instrumenten zum Forschungstransfer, zur verbundübergreifenden Abstimmung und zur Koordinierung
wie z. B.:
-Abgleich von Methodik, Dokumentation, Begriffsdefinitionen u.ä.
-Aus- und Weiterbildung von Ärzten, Therapeuten, sonstigem Betreuungspersonal
-Patienteninformation / Information für die breite Öffentlichkeit
-Datenbanken
-Referenzeinrichtungen
-Qualitätssicherung
-Konsensusprozesse üb. Versorgungs- und Interventionskonzepte (z.B. Entwicklung von Richtlinien, Leitlinien, Empfehlungen etc.)
-Kommunikationsstrukturen innerhalb und zwischen den Verbünden
-Verbund-Geschäftsstelle.
Die geförderten Verbünde sollen bereit sein, zur Umsetzung der verbundübergreifenden Kooperation und Koordination Arbeitsgemeinschaften zu bilden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Körperschaften innerhalb der Gesundheitsversorgung.
Zuwendungsvoraussetzung
Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch einschlägige Vorarbeiten ausgewiesen sein.
Art, Umfang und Höhe der Förderung
Für die ausgewählten Forschungsverbünde werden Zuwendungen als nicht rückzahlbarer Zuschuß auf dem Wege der Projektförderung gewährt. Die notwendigen projektbedingten Ausgaben, die zusätzlich über die Grundausstattung hinaus entstehen, können mit einer Förderquote bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bemessen werden. Förderquoten berücksichtigen den Gemeinschaftsrahmen für staatliche FuE-Beihilfen der Europäischen Kommission.
Vorhaben können zunächst für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren gefördert werden. Nach einer Laufzeit von 2 Jahren ist eine Zwischenbegutachtung vorgesehen. Eine Verlängerung um maximal 3 Jahre mit der Möglichkeit zur Aufnahme neuer Forschungsprojekte in die Verbünde ist in Abhängigkeit vom Ergebnis der Zwischenbewertung vorgesehen.
Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachmittel für den studienbezogenen Mehraufwand, insbesondere für Koordinierung, methodische Betreuung, Monitoring und Arbeitstreffen der beteiligten Gruppen (bei multizentrischen Vorhaben). Darüber hinaus können für kooperierende Ärzte und Kliniken Fallpauschalen (deren Zusammensetzung im einzelnen erläutert werden muß und keine Leistungen der Grundversorgung enthalten darf) vorgesehen werden.
Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil der Zuwendungsbescheide werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderung auf Ausgabenbasis (ANBest-P) mit den "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).
Verfahren
Für jeden Forschungsverbund ist in einem zweistufigen Verfahren ein Konzept zu einem übergreifenden Thema zu erarbeiten, das sowohl durch seine Organisationsstruktur als auch durch sein Forschungsprogramm darauf angelegt ist, eine Synergie zwischen den Partnern und einen nachhaltigen Effekt auf die Verbesserung der Forschung und der Versorgungsqualität in einer Modell-Region zu erzielen. In dem Konzept müssen auch die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der interdisziplinären Kooperation und des Informationstransfers, zur Interaktion mit den Einrichtungen der Versorgung, zur Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis, zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und zur ärztlichen Fort- und Weiterbildung beschrieben werden. Der Status quo in der Modell-Region und die Vorleistungen der jeweiligen Partner, die in den Verbund eingebracht werden können (bestehende Kooperationen, Drittmitteleinwerbungen, Infrastruktur u.a.), sind ebenso zu erläutern wie die Möglichkeit einer Aufrechterhaltung von zentralen Elementen des Verbundes im Anschluß an die BMBF-Förderung.
Im ersten Schritt sollen formlose Antragsskizzen in englischer Sprache eingereicht werden, die ein fachlich beurteilbares Grobkonzept beinhalten. Der Umfang der Skizzen soll 30 Seiten nicht überschreiten.
Die Skizzen sollen knappe Aussagen zu den folgenden Punkten des Gesamtkonzeptes enthalten:
-Zusammensetzung des Verbundes, beteiligte Einrichtungen mit verantwortlichen Projektleitern, Qualifikation und Vorarbeiten der Projektleiter,
-übergreifende Zielsetzung mit Darstellung der wissenschaftlichen Fragestellung, ihrer gesundheitspolitischen und forschungspolitischen Bedeutung und des derzeitigen Forschungsstandes (inkl. Vergleich zum internationalen Entwicklungsstand),
-Arbeitsprogramm: vorgesehene Studien und Projekte, Methoden, ggf. Studiendesign, Erhebungs- und Auswertungsmethoden,
-Strategie zur Kooperation zwischen Einrichtungen der Forschung und der Versorgung und zum Informationstransfer; Koordinationsstruktur,
-Erläuterungen zu zentralen Einrichtungen und zur Qualitätssicherung
-Beiträge zur Lehre, zur Aus- und Weiterbildung und zur Information der Öffentlichkeit,
-Finanzierungsplan,
-derzeit laufende Anträge oder Förderung bei anderen Stellen, insbesondere der DFG und der EU.
Die vorgelegten Skizzen werden einem internationalen Expertenkreis zur Begutachtung vorgelegt. Hierbei werden folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt:
-die Qualität und der Innovationsgehalt der Forschungsprojekte, die Schlüssigkeit des Arbeitsprogramms,
-die Qualifikation der Partner, die Struktur, die zu erwartenden Synergieeffekte und die Koordination des Verbundes,
-die Interdisziplinarität und die Kooperativität zwischen Forschungs- und Versorgungseinrichtungen im Verbund,
-die vorgesehenen Maßnahmen und deren Chancen zur Umsetzung der Ergebnisse in die Versorgungspraxis,
-die vorgesehene personelle Ausstattung und inhaltliche Ausrichtung der Forschungskerngruppe,
-die Konzepte zum Ausbau der Lehre und der Fort- und Weiterbildung,
-die Sicherung eines langfristigen strukturellen Effektes im Hinblick auf
a) die Kooperation zwischen Forschung und Versorgung und
b) die Verankerung (Finanzierung) der Kerngruppe an der Hochschule nach Ablauf der
Anschubfinanzierung durch das BMBF.
Antragsskizzen für Forschungsverbünde mit einem regionalen Schwerpunkt im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Versorgungseinrichtungen können ab sofort bis spätestens zum 31.01.2000 (Ausschlußfrist) schriftlich eingereicht werden beim
DLR-Projektträger des BMBF
- Gesundheitsforschung -
Südstraße 125
53175 Bonn
Tel.: 0228-3891-210 (Sekretariat)
Fax: 0228-3821-257
Es wird dringend empfohlen, vor Abgabe einer Antragsskizze mit dem Projekträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Nach Auswahl der erfolgversprechendsten Skizzen sollen auf Anforderung ausformulierte Anträge mit detailliertem Forschungsprogramm und Arbeitsplan erarbeitet werden. Mit dem Antrag muß die vorgesehene Integration der Forschergruppe in die beteiligte Einrichtung dargestellt werden und die Übernahme durch den Träger verbindlich zugesagt werden. Für diese Ausarbeitungsphase ist ein Zeitraum von 5 Monaten vorgesehen. Unter Zugrundelegung der o.g. Bewertungskriterien sollen bis zu fünf Verbünde gefördert werden.
Inkrafttreten
Die Förderrichtlinien treten mit Wirkung vom 30.08.1999 in Kraft.
Bonn, den 16.08.1999
612 -71460-11
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
PD Dr. Lange