Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Die großen medizinisch-technischen Fortschritte bei der Transplantation von Organen, die heute das Überleben vieler Patienten gewährleisten, haben weltweit zu einem akuten Mangel an Spenderorganen geführt. Während die Nachfrage steigt, stagnieren die Spenderraten, so dass jährlich viele tausend Patienten sterben, die bei Verfügbarkeit geeigneter Organe überleben könnten.
Viele Kranke sind nicht von dem Ausfall ganzer Organe, sondern einzelner Gewebe oder Zelltypen von Organen betroffen. Obwohl das Spektrum der hier anwendbaren, etablierten medizinischen Verfahren sehr groß ist, ist in vielen Fällen keine Heilung zu erreichen.
In den vergangenen Jahren war die Aufklärung molekularer Mechanismen bei der Entwicklung von Organen und Geweben Gegenstand intensiver Forschung. Man hat Gene isoliert, die bei der Steuerung von Entwicklungsvorgängen eine zentrale Stellung einnehmen und ermittelt, wie deren Expression beeinflusst werden kann. Zudem ist es gelungen, teilungsfähige, kaum differenzierte Zellen zu isolieren, die in der Lage sind, sich zu unterschiedlichen Geweben weiterzuentwickeln oder die unmittelbare Vorläufer einer Reihe von organspezifischen Zelltypen sind. Es wurden Fortschritte dabei erzielt, das Wachstum und die Differenzierung von Zellen durch geeignete Kulturbedingungen gezielt zu stimulieren, so dass dreidimensionale Strukturen entstehen, eine Vaskularisierung des Gewebes erreicht wird, oder die Bildung organspezifischer Produkte stattfindet.
Auf der Basis dieses Wissens rückt die gezielte Nutzung des körpereigenen Entwicklungspotenzials der Patienten für therapeutische Ansätze in greifbare Nähe. Solche Behandlungsstrategien sind für jede Art von Krankheit denkbar, die mit dem Ausfall von Organfunktionen verbunden ist. Dazu gehören volkswirtschaft so bedeutende Erkrankungen wie Alzheimer, Diabetes, Herzinsuffizienz, Leber- oder Nierenversagen, rheumatische Krankheiten, schwer heilende Wunden oder Unfallschäden.
Im Rahmen eines Schwerpunktes des Gesundheitsforschungsprogramms 2000 sollen diese Ideen aus dem Bereich der Molekular-, Zell- und Entwicklungsbiologie konkretisiert werden. Hierfür sind zwei Dinge erforderlich. Zum einen muss ausgelotet werden, wie groß das Potenzial dieser "zellbasierten Therapien" für unterschiedliche Gewebetypen - und damit für verschiedene Erkrankungen - tatsächlich ist. Zum zweiten ist die konkrete Anwendung der Ideen nur durch eine gemeinsame Anstrengung von Grundlagenforschern und Praktikern - wie Klinikern, Transplantationsimmunologen, Biotechnologen und Materialforschern - zu erreichen. Die hierfür erforderliche Vernetzung dieser Fachdisziplinen ist in Deutschland bisher nur in Ausnahmefällen zu beobachten.
In einem ersten Schritt wird den einzelnen Wissenschaftlergruppen daher die Möglichkeit gegeben, Einzel- oder Verbundanträge zu einschlägigen Themen im Bereich zellbasierter Therapien zu stellen. Hierbei besteht zunächst keine Einschränkung bei der Wahl des Zielgewebes oder Organs. Eine solche Fokussierung soll auf der Basis besonders erfolgversprechender Ansätze im Rahmen einer Folgemaßnahme erfolgen.
Die Zusammenführung der Arbeitsgruppen unterschiedlicher fachlicher Ausrichtung soll durch mindestens zweimal jährlich stattfindende Treffen mit intensiven gemeinsamen Diskussionen der Probleme und durch wechselseitige Entsendung von Wissenschaftlern in Arbeitsgruppen anderer Spezialisierung erreicht werden. Mit der oben genannten Folgemaßnahme werden dann ausschließlich kooperative Förderanträge berücksichtigt werden, die eine übergreifende Bearbeitung entsprechender Fragestellungen zum Thema haben.
Die im Rahmen dieser Ausschreibung geförderten Vorhaben müssen den Vorgaben des Embryonenschutzgesetzes (ESchG, vom 13. Dezember 1990) sowie den Richtlinien der Bundesärztekammer zur Verwendung fetaler Zellen und fetaler Gewebe (dt. Ärztebl. 88, 48, vom 28. November 1991) gerecht werden.
Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Vorhaben, die zum Ziel haben, die biologische Funktion geschädigter Gewebe oder ganzer Organe mit Hilfe innovativer Technologien durch Regeneration wiederherzustellen bzw. zu verbessern oder Ersatzgewebe oder ganze Ersatzorgane zu generieren.
Die Antragsteller sollen sich weniger darauf fokussieren, wissenschaftliche Hypothesen zu beweisen oder zu widerlegen, als darauf, die Grundlagen für eine gesundheitsrelevante Technologieentwicklung zu legen. Es werden ausschließlich Vorhaben mit der Perspektive einer absehbaren klinischen Anwendung und mit hoher klinischer Relevanz gefördert.
In der ersten Förderphase sind Anträge zu Einzel- und Verbundvorhaben möglich; es werden aber auch in dieser Phase schon Vorhaben bevorzugt, die einen integrativen interdisziplinären Zugang zur Thematik suchen. Es können Anträge zu folgenden Themen eingereicht werden:
Stammzellen, ihre Differenzierung und Immuneigenschaften
-Identifikation, Isolation und Charakterisierung organ- und gewebespezifischer Stamm- bzw. Vorläuferzellen mit hoher regenerativer Kapazität aus adultem Gewebe. Gegenwärtig häufen sich die Hinweise, dass in ausgewachsenen Geweben i.d.R. ruhende aber teilungs- und differenzierungsfähige Zellen existieren, deren Pluripotenz sie zu möglichen Kandidaten für Ausgangsmaterial bei der Regeneration unterschiedlicher Gewebe macht. Die Kenntnis dieser Zellen könnte es ermöglichen, sie aus Patientenbiopsien zu gewinnen und nach gezielten Kultivierungsschritten autologes Transplantationsgewebe zu erhalten.
-Entwicklung von Methoden zur kontrollierten künstlichen Herbeiführung der Zelldedifferenzierung, der Proliferation unter Erhaltung der Funktion bzw. Pluripotenz über mehrere Passagen, sowie der gewebespezifischen Differenzierung unter Zuhilfenahme physikalischer (z.B. mechanischer), chemischer oder biologischer Faktoren. Übertragung der im Tiermodell vorliegenden Differenzierungsprotokolle auf das humane System.
-Die Entwicklung von Verfahren zur Gewinnung und Kultivierung humaner embryonaler Stammzellen - unter Ausschluss der Verwendung totipotenter Zellen -, die geeignet sind, als autologes oder homologes Ausgangsmaterial zur Generierung von Gewebeverbänden oder Organen zu dienen.
-Entwicklung innovativer zellbasierter Verfahren zur Beeinflussung der Abstoßungs- reaktion bei Organ- oder Zelltransplantationen (z.B. Modulation der Immuneigenschaften von zur Transplantation verwandten Zellen und Geweben).
Strukturgebendes Basismaterial
Die Entwicklung und Erprobung von biokompatiblen, in vitro oder in vivo einsetzbaren Materialien für die Zell- und Gewebekultur, die das Wachstum, die Strukturbildung und die Induktion und Erhaltung der Differenzierung fördern und lenken, indem sie zeitweilig zur Substitution der extrazellulären Matrix bzw. als dreidimensionale Schablone dienen oder indem sie biologische Faktoren zur Verfügung stellen, die die Regeneration bzw. Morphogenese beeinflussen.
Vorhaben, die in diesem Feld angesiedelt sind, sollten in engem Kontakt zu Klinikern geplant werden.
Nicht gefördert werden:
-nicht anwendungsorientierte Forschung zum grundsätzlichen Verständnis von Zelldifferenzierungsmechanismen,
-die Entwicklung abiotischer bzw. rein synthetischer Gewebe- oder Organsysteme,
-die Entwicklung von Vorrichtungen, die nur kurzfristig, zum Beispiel zu Überbrückungs- zwecken vor Organtransplantationen genutzt werden können,
-die Entwicklung von intrakorporalen Vorrichtungen für die Medikamentenapplikation,
-die Optimierung der hämatopoetischen Stammzelltherapie (wie z.B. die Weiterentwicklungen bereits therapeutisch genutzter Allo- und Autotransplantationsverfahren),
-die Optimierung der medikamentösen Erzeugung von Immuntoleranz.
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden können Hochschulen, Hochschulkliniken sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kooperationen sind erwünscht.
Zuwendungsvoraussetzung
Eine hohe Bereitschaft der Projektleiter zur Kooperation über Verbundgrenzen hinaus wird vorausgesetzt. Vor einer Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
Art, Umfang und Höhe der Förderung
Die Zuwendungen zur Projektförderung werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bzw. Kosten bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG). Die zusätzlichen Ausgaben bzw. Kosten können bis maximal 100% gefördert werden.
Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die anteilfinanziert werden können. Von den Unternehmen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% zu den Vorhabenkosten erwartet.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss ggf. den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.
Es können zunächst Forschungsvorhaben mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren gefördert werden. Im Rahmen der Forschungsvorhaben kann personelle Ersatzkapazität (Rotationsstellen), die für die Freistellung von Klinikern erforderlich ist, angesetzt werden.
Der personelle Austausch zwischen den geförderten Vorhaben, Forschungsaufenthalte in Gastinstituten sowie Nachwuchsgruppen sind erwünscht und können grundsätzlich in die Förderung einbezogen werden.
Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:
für Zuwendungen an Hochschulen, Hochschulkliniken und Forschungseinrichtungen: die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98); für Helmholtz-Zentren und die FhG gelten besondere Nebenbestimmungen;
für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).
Verfahren
7.1 Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst ist eine formlose Projektbeschreibung schriftlich in 4-facher Ausfertigung in englischer Sprache bis zum 31.05.2000 beim zuständigen Projektträger
DLR, Projektträger Gesundheitsforschung des BMBF
Südstraße 125
53175 Bonn
Tel.: 0228 / 3821-210)
einzureichen. Eine Vorlage der Projektbeschreibung per "electronic mail" oder FAX ist nicht möglich. Die Frist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektbeschreibungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Projektbeschreibungen sollten einen Umfang von 25 Seiten (inklusive Publikationsliste) nicht überschreiten. Es wird empfohlen, vor der Einreichung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Hinweise (Erläuterungen zur Bekanntmachung) sind dort erhältlich. Rechtsansprüche können aus der Vorlage der Projektbeschreibung nicht abgeleitet werden. Im Anschluss an eine Begutachtung (siehe auch 7.2) werden die Antragsteller ausgewählter Projekte zur Vorlage eines förmlichen Antrages in deutscher Sprache aufgefordert.
7.2 Projektbewertung
Die eingereichten Projektbeschreibungen werden einem Fachgutachterkreis zur Bewertung vorgelegt, dessen Votum eine der Grundlagen für eine Förderentscheidung ist. Bei der Bewertung der Projekte werden u.a. auch folgende Kriterien zugrunde gelegt:
wird die Erreichung der Vorhabensziele einen bedeutenden Beitrag zum Ersatz von Organfunktionen liefern; wie hoch sind die klinische Relevanz und die Anwendungsorientierung des Vorhabens;
wissenschaftliche Qualität und Originalität des Konzeptes;
Erfolgsaussichten (u.a. Erreichbarkeit des Entwicklungsziels, Qualifikation des Projektleiters, Vorarbeiten, einschlägige Patente, technische und strukturelle Arbeitsbedingungen, Durchführbarkeit des Arbeitsplans);
interdisziplinäre Ansätze und Vorhaben, die zur Vernetzung und zum Wissensaustausch
zwischen unterschiedlichen Wissenschaftlergruppen beitragen, werden bevorzugt.
Sollten die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen, um alle positiv bewerteten Anträge fördern, stehen die Anträge im Wettbewerb zueinander. Unter Anwendung der oben genannten Kriterien erfolgt eine Prioritätensetzung.
Es ist beabsichtigt, rechtzeitig vor Laufzeitende der Vorhaben Richtlinien für eine Anschlussförderung zu veröffentlichen, die auf interdisziplinäre Verbundvorhaben zu erfolgversprechenden organ- oder gewebespezifischen Therapieansätzen abzielen wird.
Das BMBF beabsichtigt, im Rahmen seines Programms Biotechnologie 2000 im ersten Halbjahr 2000 eine zu dieser Bekanntmachung komplementäre Fördermaßnahme zum Themengebiet "Tissue Engineering" zu veröffentlichen.
Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 23. November 1999
Bundesministerium für Bildung und Forschung,
Im Auftrag
PD Dr. Peter Lange