Klinische Forschergruppen in der klinischen Infektiologie [07.07.1998]

Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie zur Förderung Klinischer Forschergruppen in der Klinischen Infektiologie vom 7.7.1998 erschienen im Bundesanzeiger Nr. 127 vom 14.7.1998


Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie beabsichtigt, den Aufbau klinisch-infektiologischer Forschergruppen als selbständige Einheiten an deutschen Hochschulkliniken oder vergleichbaren Einrichtungen in Hochschulen (im Folgenden ‘klinische Einrichtung’ genannt) durch Projektförderung zu unterstützen, um die Chancen für eine langfristige Etablierung der klinischen Infektiologie im Hochschulbereich zu verbessern.

Ziel der Förderung ist vor allem die strukturelle Verankerung der klinisch-infektiologischen Forschung an klinischen Einrichtungen. Hierdurch soll die klinische Infektiologie in Deutschland gestärkt und eine Brücke zwischen Forschung und Klinik aufgebaut werden, um die Forschungsergebnisse gezielt in therapeutische und diagnostische Maßnahmen umzusetzen.

Im Rahmen eines von BMBF finanzierten Sonderprogramms der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat sich die Einrichtung von "Klinischen Forschergruppen" als besonders geeignetes Instrument der Strukturförderung erwiesen. Dieses Instrument soll daher auch als modellhafter Ansatz zur Etablierung einer eigenständigen klinischen Infektiologie genutzt werden. In Anpassung an die spezifischen Bedürfnisse dieses Fachs soll neben der Forschung auch das Aufgabenspektrum der Lehre und Versorgung in die Konzeption der Forschergruppe einbezogen werden.

Es ist geplant, den Aufbau einer begrenzten Anzahl von klinisch-infektiologischen Forschergruppen an klinischen Einrichtungen, die in interdisziplinäre Kooperationen innerhalb der Hochschule eingebunden sind, zu fördern.

Rechtsgrundlagen

Das BMBF gewährt nach Maßgabe der vorliegenden Richtlinien, i.V. mit den BMBF-Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis sowie der vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen für den obengenannten Zweck.

Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden sollen bis zu fünf klinisch-infektiologische Forschergruppen in dafür geeigneten Bereichen der klinischen Medizin. Zusätzlich zu einer infektiologischen Kerngruppe können von der klinischen Forschergruppe Finanzmittel für die Durchführung von infektiologischen Forschungsprojekten unter Einbindung des lokalen Forschungsumfeldes beantragt werden.

Zuwendungsempfänger

Das Förderangebot für klinisch-infektiologische Forschergruppen richtet sich an Hochschulkliniken oder vergleichbare Einrichtungen in Hochschulen in Hochschulen, die durch einschlägige Vorarbeiten in diesem Bereich ausgewiesen sind. Die Federführung Hauptantragsteller der klinisch-infektiologischen Forschergruppe liegt bei der muß die aufnehmenden klinischen Einrichtung sein.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Für die ausgewählten klinischen Forschergruppen werden Zuwendungen als nicht rückzahlbarer Zuschuß auf dem Wege der Projektförderung gewährt. Die notwendigen projektbedingten Ausgaben, die zusätzlich über die Grundausstattung der Hochschulen hinaus entstehen (einschließlich Stammpersonal), können im nachstehend dargestellten Umfang mit einer Förderquote bis zu 100% finanziert werden.

Die Kerngruppe der klinischen Forschergruppe sollte aus 6 Personen (1 C4/C3-Stelle für einen Kliniker, 3 Assistenzärzte, 2 technische Mitarbeiter) bestehen. Die Bundesfinanzierung beschränkt sich auf eine Finanzierung der förderungsfähigen Ausgaben in der Forschung.

Der Leiter der Gruppe sollte Oberarzt im Bereich der klinischen Medizin sein und eine C4/C3-Stelle besetzen, um eine ausreichende Unabhängigkeit für die Forschergruppe innerhalb der Klinik zu gewährleisten. Für die Aufgaben der C4/C3-Stelle sollte jeweils 1/3 der verfügbaren Zeit für die Forschung, 1/3 für die Lehre und Weiterbildung in der Klinische Infektiologie und 1/3 für die Klinik eingesetzt werden.

Der Gruppe sollten 3 Assistenzärzte angehören, die eine Weiterbildung in klinischer Infektiologie anstreben. Die Assistenzärzte sollen zu 1/3 ihrer Arbeitszeit in der Klinik und zu 2/3 in der Forschung tätig sein (ca. 4 Monate Stationsdienst p.a. und ca. 8 Monate Forschungsarbeit p.a.). Die Forschungsarbeiten der Kerngruppe sollten durch 2 technische Mitarbeiter unterstützt werden.

Zusätzlich zu den Forschungsanteilen der Personalstellen der Kerngruppe können von der klinischen Forschergruppe Finanzmittel (Personal-, Verbrauchs-, Investitions- und Reisemittel sowie Mittel für Gastdozenturen) für die Durchführung von klinisch-infektiologischen Forschungsprojekten beantragt werden.

Das lokale Forschungsumfeld sollte optimal eingebunden werden. Zu diesem Zweck können die jeweiligen Einrichtungen Personal- und Sachmittel für kooperative Forschungsprojekte im Rahmen des Antrages der klinischen Forschergruppe beantragen.

Die Förderung wird für die Aufbauphase als Anschubfinanzierung angeboten. Es wird die Zusicherung erwartet, daß im Verlauf der Förderung die Voraussetzungen geschaffen werden, die sich bildenden Strukturen im Erfolgsfall zu etablieren und die Finanzierung der Kerngruppe nach Ablauf der Fördermaßnahme zu sichern.

Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die jeweils gültigen Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF) werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide.

Verfahren

Im ersten Schritt sollen formlose Antragsskizzen zur Einrichtung einer klinisch-infektiologischen Forschergruppe, deren Umfang 15 Seiten und Literaturverzeichnis nicht überschreiten sollte, in 20 Exemplaren eingereicht werden. Die Skizzen sollen kurze Angaben zu den wissenschaftlichen Zielsetzungen enthalten, sowie Erläuterungen zu den lokalen strukturellen Voraussetzungen und den zu erwartenden Strukturverbesserungen bei Einrichtung einer infektiologischen Forschergruppe.

Die vorgelegten Skizzen werden einem unabhängigen Gutachterkreis zur Bewertung vorgelegt. Kriterien der Bewertung sind vor allem

-die bisherige wissenschaftliche Qualität der klinikinternen Arbeiten in Forschung und Versorgung im Bereich der klinischen Infektiologie,
-die vorgesehene personelle Ausstattung und inhaltliche Ausrichtung der infektiologischen Kerngruppe,
-die vorliegenden strukturellen Voraussetzungen zur Einrichtung und die Gewähr zur selbstständigen Arbeitsfähigkeit der klinischen Forschergruppe im Bereich der klinischen Infektiologie,
-die wissenschaftliche Qualität des vorgelegten Forschungsplanes und die Einbindung des lokalen Forschungsumfeldes,
-die Konzepte zum Ausbau der Versorgung, Lehre, Aus- und Weiterbildung im Bereich der klinischen Infektiologie,
-die Sicherung eines langfristigen strukturellen Effekts und die Finanzierung der Kerngruppe nach Ablauf der Anschubfinanzierung durch das BMBF.

Antragsskizzen für klinisch-infektiologische Forschergruppen können ab sofort bis spätestens zum 01.03.1999 (Ausschlußfrist) schriftlich eingereicht werden bei
DLR-Projektträger des BMBF
Gesundheitsforschung
Südstraße 125
53175 Bonn
Tel.: 0228-3821-210 (Sekretariat)
Fax: 0228-3821-257

Es wird dringend empfohlen, vor Vorlage einer Antragsskizze mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich. Eine Antragstellung Antragsvorlage per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.

Nach positiver Bewertung einer Antragsskizze kann in einem zweiten Schritt der ausführliche Antrag von der Hochschule des Sprechers der Forschergruppe über das zuständige Landesressort an den Förderer gerichtet werden. Mit dem Antrag muß die vorgesehene Integration der Forschergruppe in die beteiligten Einrichtungen verbindlich dargestellt werden.

In Abhängigkeit von dem Ergebnis dieser Bekanntmachung und einer ersten Zwischenbilanz nach 2 Jahren kann die Fördermaßnahme gegebenenfalls erneut bekanntgegeben werden.

Inkrafttreten

Die Förderrichtlinien treten mit Wirkung vom 7.7.1998 in Kraft.

Bonn, den 7.7.1998
512-71465-4

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie
Im Auftrag

PD Dr. Lange

 
 

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