Kompetenznetzwerke für die Medizin (MEDNET) [15.09.1997]

Förderrichtlinien zur Einrichtung von Kompetenznetzwerken für die Medizin (MEDNET)
vom 15.9.1997


Zu dieser Bekanntmachung sind Erläuterungen verfügbar.

Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Das Angebot der Gesundheitsleistungen in Deutschland entspricht dem eines hoch entwickelten Industrielandes: Die Möglichkeiten zur Erhaltung von Gesundheit und Heilung von Krankheit haben sich in den letzten Jahrzehnten erheblich verbessert. Die Bundesrepublik hat im Bereich der stationären und ambulanten Versorgung wie auch der Prävention ein gutes Niveau der Grundversorgung und in der medizinischen Forschung und Entwicklung hervorragende Einzelleistungen aufzuweisen.

Andererseits ist die vorhandene Kompetenz zu den meisten gesundheitspolitisch bedeutenden Krankheitsformen bundesweit zersplittert. Dies resultiert nicht nur aus den Zwängen der Versorgung, die Spitzenmedizin auch regional verfügbar machen muß, sondern auch aus der föderalen Struktur des Staates und der partikularistischen Denkweise vieler Akteure in Forschung und Versorgung. Als Folge dieser Fragmentierung werden die im Forschungssystem vorhandenen Ressourcen zur Weiterentwicklung der Wissenschaft, der Wirtschaft und des Gesundheitswesens bisher bei weitem nicht ausgeschöpft. Eine institutsübergreifende Nutzung von Ressourcen und Koordinierung von Forschungsleistungen findet nur in wenigen Handlungsfeldern statt. Das in den universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen vorhandene Potential an innovativer wissenschaftlicher Leistung wird für die Lösung praktisch-klinischer Probleme nicht ausreichend genutzt, und der Wissenstransfer aus der Grundlagenforschung in die anwendungsnahe Forschung und Industrie funktioniert nur begrenzt. Auch finden forschungsrelevante Probleme des medizinischen Alltags nur in begrenztem Maße Eingang in die Schwerpunkte der akademischen Forschung.

Daher beabsichtigt das BMBF, den Aufbau überregional angelegter medizinischer Netzwerke für spezifische Krankheiten gezielt zu unterstützen, die für die Qualität der Forschung und Versorgung in ihrem Handlungsfeld Maßstäbe setzen. Die besten Einrichtungen der Forschung und Versorgung sowie ggf. auch der Industrie sollen ihre Kompetenz und Infrastruktur in diese Netzwerke einbringen mit dem Ziel, die zerstreuten Kapazitäten in einem ganzheitlichen Ansatz auf hohem Niveau zusammenzuführen. Insgesamt soll diese Kooperation im Hinblick auf die Qualität und Ergebnisorientierung der Forschung, der ärztlichen Aus- und Weiterbildung und der künftigen Gesundheitsversorgung einen deutlichen Mehrwert erbringen.

Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis und der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund Ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Gegenstand der Förderung

Es sollen medizinische Netzwerke zu definierten Krankheitsbildern gefördert werden, die durch eine hohe Mortalität oder Morbidität gekennzeichnet sind, die in besonderer Weise als Modellfall für andere Krankheitsbereiche geeignet sind und/oder einen erheblichen Kostenfaktor darstellen. Hierzu sind integrierte, sektorübergreifend angelegte Konzepte einzureichen, die sich an folgenden Leitzielen orientieren:

Horizontale Vernetzung:
Zusammenschluß der relevantesten, qualitativ besten und innovativsten Forschungs- und Versorgungseinrichtungen in dem spezifischen Krankheitsbereich zur effizienteren und schnelleren Entwicklung neuer medizinischer Problemlösungen;
Vertikale Vernetzung:
Bildung von Brücken zwischen diesen Leistungsträgern der medizinischen Forschung und dem medizinischen Alltag. Entwicklung und Verbreitung von Instrumenten der Evaluation und Qualitätssicherung. Etablierung von Konsensusprozessen über medizinische Behandlungsformen und Versorgungskonzepte für den jeweiligen Krankheitsbereich;
Sichtbarkeit:
Schaffung von einer sowohl für die Öffentlichkeit als auch für die Fachwelt erkennbaren Kompetenz;
Exzellenz:
Gewinn eines Mehrwertes für alle Netzwerkpartner: Förderung der Exzellenz der Forschung, Verbesserung der Qualität und Kosteneffizienz der Gesundheitsversorgung durch Forschungstransfer und Evaluationsforschung;
Innovationsorientierung:
Mehr Ergebnisorientierung in der Wissenschaft. Ausschöpfung des innovativen Potentials der universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen durch Zusammenführung mit Hochschulkliniken, Einrichtungen der Regelversorgung und Anbindung der Industrie. Beschleunigung des Transfers von Erkenntnissen in die Wirtschaft oder die Versorgung.
Gegenstand der Förderung ist in erster Linie der Aufbau einer effizienten Kommunikationsstruktur und interdisziplinären Arbeitskultur auf der Grundlage einschlägiger Vorleistungen der Netzwerkpartner in dem jeweiligen Krankheitsfeld (siehe 4.). In diesem Zusammenhang können Personal- und Sachmittel z.B. für Koordinierungs- und Serviceleistungen ("core facilities") gewährt werden. Zusätzlich werden in begrenztem Umfang Pilotprojekte und Modellvorhaben unterstützt, die einen innovativen Beitrag zu den o.g. Leitzielen leisten.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Körperschaften innerhalb der Gesundheitsversorgung.

Zuwendungsvoraussetzung

Die Auswahl der geförderten Konzepte erfolgt in einem offenen Wettbewerb. Dabei werden u.a. die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:

-Relevanz der medizinischen Fragestellung für das Versorgungssystem. Die Krankheitsbilder müssen durch eine hohe Morbidität oder Mortalität gekennzeichnet sein oder in besonderer Weise als Modellfall für andere Krankheitsbereiche geeignet sein und/oder einen erheblichen Kostenfaktor darstellen;
-Relevanz des Netzwerkes für die Anhebung der Versorgungsqualität und den Forschungstransfer;
-Schlüsselstellung der beteiligten Partner aus Forschung und Versorgung im angesprochenen medizinischen Problemfeld;
-Qualität und Umfang der medizinischen, wissenschaftlichen und integrativen Vorleistungen (siehe unten);
-Innovations- und Motivationspotential der geplanten Maßnahmen;
-Erfolgsaussichten für einen Transfer der Ergebnisse in die medizinische Aus- und Weiterbildung;
-aktive Mitwirkung von Einrichtungen der Regelversorgung.
Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die gemeinschaftliche Bewerbung der an einem krankheitsspezifischen Netzwerk Interessierten voraus. Dabei sollte über den Umfang des Netzwerks sowie die Kompetenz der Beteiligten eine bundesweite Ausstrahlung sichergestellt werden. Grundsätzlich können alle Akteure aus Medizin und Gesundheitswesen, die zu den o.g. Leitzielen beitragen, Mitglieder eines beantragten Netzwerks sein: Hochschulen, Krankenhäuser, Praxen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachgesellschaften, Kostenträger, Ärzteverbände und Patientenorganisationen ebenso wie Auftragsforschungs- und Beratungsinstitute und die Industrie.

In einem ersten Schritt sind integrierte Konzepte vorzulegen, die eine Beschreibung der aktuellen Situation von Forschung, Lehre und Versorgung in dem jeweiligen Handlungsfeld sowie den vorhandenen Kooperationsstrukturen enthalten und erläutern, durch welche Strategien und Lösungsansätze im Rahmen des geplanten Netzwerks Innovationsanstöße und Qualitätsanhebungen erreicht werden sollen. Aus den Unterlagen muß das Zusammenwirken aller am Netzwerk Beteiligten deutlich werden.

Im einzelnen ist in dem Konzept auf folgende Punkte einzugehen:

a) Beschreibung des Status quo und der Vorleistungen, die in das Netzwerk eingebracht werden können

-Art, Zahl und Leistungsprofil der am Netzwerk beteiligten Wissenschaftsstandorte, Einrichtungen der Krankenversorgung, Industrieunternehmen und weiterer Netzwerkpartner;
-bereits vorhandene Infrastruktur, die in das Netzwerk eingebracht werden kann, z.B. Referenz-zentren, Register, Datenbanken u.a. zentrale Serviceeinrichtungen, Forschungstransferstellen, telekommunikative und informatische Techniken und Einrichtungen, Verfügbarkeit großer Patientenkollektive, kooperierende Arztpraxen u.a.;
-Qualität und Umfang bereits bestehender Vernetzung:
-laufende Forschungskooperationen insbesondere an den Schnittstellen zwischen Grundlagenforschung und klinischer Forschung, außeruniversitärer Forschung und Hochschulkliniken, Forschung und Versorgung, Forschung und Industrie;
-bestehende Kommunikationsstrukturen in der Versorgung, z.B. Versorgungszentren mit überregionaler Ausstrahlung und Einbindung des niedergelassenen Bereichs, "Konsensuskultur": Erfahrungen mit Entwicklung und Anwendung übergreifender Standards und Leitlinien u.a.;
-weitere Vorleistungen, die einen besonderen Vorteil für die Funktion des Netzwerks einbringen, z.B. Teilnahme an großen klinischen Studien und Evaluationsstudien (Epidemiologie, Gesundheitsökonomie, Versorgungsoptimierung), Erfahrungen mit neuen Organisations- und Kooperationsmodellen für Forschung und Versorgung, Teilnahme an qualitätssichernden Maßnahmen, etablierte Qualitätsmanagementstrukturen, Aktivitäten in ärztlicher Aus- und Weiterbildung sowie Patienteninformation und -beratung etc.

b) Beschreibung des geplanten Netzwerks, seiner Funktion und langfristigen Perspektive

-Struktur des geplanten Netzwerks (Partner, zentrale Koordinierung, Strukturen der internen und externen Qualitätssicherung);
-Erläuterung der Ziele des geplanten Netzwerks; Beschreibung der Lösungsansätze, mit denen unter Nutzung synergistischer Effekte eine optimale Integration, ein wechselseitiger Wissensaustausch und ein hoher Qualitätsstandard von Forschung und Versorgung erreicht werden soll; Erläuterung des Beitrags der einzelnen Netzwerkpartner;
-Finanzierung
Beiträge anderer Finanzgeber (Länder, Kassen, Stiftungen, Industrie, Verbände incl. Patientenorganisationen) zum Netzwerk und Perspektive einer Übernahme durch andere Förderer.
Der Umfang des Konzeptes sollte 20 Seiten nicht überschreiten.

Als Ergebnis des Wettbewerbs werden maximal 15 Konzepte ausgewählt und die entsprechenden Bewerber zur detaillierten Ausarbeitung von Anträgen (Planungsphase) aufgefordert. Informationen und Unterlagen zur ausführlichen Antragstellung werden zu gegebener Zeit an die ausgewählten Bewerber versandt.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuß gewährt.

Die Planungsphase kann in begründeten Fällen durch einen Zuwendungsbetrag von maximal 30.000 DM für eine Laufzeit von vier Monaten gefördert werden. Anträge zur finanziellen Unterstützung der Planungsphase müssen erkennen lassen, inwieweit die unter 4. genannten Vorleistungen erfüllt werden können.

Für die Einrichtung eines Netzwerkes können Antragsteller über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren mit bis zu 5 Mio. DM jährlich mit einer Quote von bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Die Ausgaben staatlicher Hochschulen sind zuwendungsfähig in Höhe der zusätzlichen Ausgaben, die über die Grundausstattung der Hochschule durch das jeweilige Bundesland (einschließlich Stammpersonal) hinaus entstehen. Nach einer Förderdauer von 2,5 Jahren sind die Leistungen des Netzwerkes im Hinblick auf den strukturellen Aufbau und die wissenschaftlichen Ergebnisse in einem begutachtungsfähigen Bericht darzustellen. Auf der Basis einer Begutachtung durch den zuständigen Gutachterkreis wird über die Fortsetzung der Förderung ab dem 3. Jahr entschieden.

Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Der Förderung der Vorhaben liegen "Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis" (ANBest-P), sowie "Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie" (BNBest-BMBF) zugrunde.

Verfahren

Der Wettbewerb wird mit der vorliegenden Bekanntmachung eröffnet. Konzepte sollen bis zum 28.02.1998 beim zuständigen Projektträger
DLR
Projektträger des BMBF
Gesundheitsforschung
Südstraße 125
53175 Bonn
Tel.: 0228 / 38 21 - 210
vorliegen. Es wird empfohlen, zwecks Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Bitte lesen Sie auch die Erläuterungen zu dieser Bekanntmachung. Der Projektträger bei der DLR hat im Internet eine Kontaktbörse zu MEDNET eingerichtet, die Interessenten die Kontaktaufnahme erleichtert. Bis zum 30.04.1998 erfolgt unter Mitwirkung einer international besetzten Jury die Auswahl der ca. 15 besten Bewerber, die zur Ausarbeitung von ausführlichen Anträgen aufgefordert werden sollen. Die Namen der ausgewählten Bewerber und die Themen der von ihnen vorgeschlagenen Netzwerke werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) veröffentlicht.

Die Planungsphase zur Erstellung ausführlicher Anträge beginnt am 01.05.1998 und endet am 31.10.1998. Im Dezember 1998 erhalten die ca. 15 Bewerber die Gelegenheit, ihre Vorhabenskonzeption zu präsentieren. Die besten 10 Bewerbungen werden unter Mitwirkung der Jury zur Förderung vorgeschlagen.

Inkrafttreten

Die Förderrichtlinien treten mit Wirkung vom 15. September 1997 in Kraft.

Bonn, den 15. September 1997
512-71483
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie
Im Auftrag

PD Dr. Lange