Einzelprojekt

AFKAB: "Finanzielle Anreizsysteme durch Arbeitgeber zur Förderung körperlicher Aktivität von Angestellten im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements"

Förderkennzeichen: 01EL2031
Fördersumme: 95.310 EUR
Förderzeitraum: 2020 - 2021
Projektleitung: Dr. Till Seuring
Adresse: Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie - BIPS GmbH, Abt. Prävention und Evaluation
Achterstr. 30
28359 Bremen

Ein Ansatz der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) als Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) ist die Steigerung der körperlichen Aktivität der Belegschaft. Eine Möglichkeit Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen für eine Teilnahme an bewegungsfördernden Maßnahmen zu motivieren, bilden finanzielle Anreize. So haben, unter anderem, die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland die Möglichkeit, ihren Mitgliedern für die Teilnahme an BGF-Maßnahmen Boni zu gewähren. Um die bisher schwache Evidenzbasis dieser Maßnahme zu stärken, wird diese Übersichtsarbeit die Evidenz für die Effektivität dieses Ansatzes im betrieblichen Setting systematisch und nach PRISMA-Vorgaben zusammenfassen sowie per Meta-Analyse analysieren. Durch eine fachübergreifende Suche in acht Datenbanken, der "Grauen Literatur" sowie Studienregistern werden Studien mit randomisiertem oder cluster-randomisiertem Studiendesign eingeschlossen. Um eine gewisse Vergleichbarkeit zum deutschen Kontext zu gewährleisten, müssen diese in einem betrieblichen Umfeld in einem Land mit hohem Einkommensniveau stattgefunden haben. Untersuchte finanzielle Anreize müssen die Form von Geld oder geldähnlichen Mitteln (z. B. Gutscheine) haben, welche für die Programmteilnahme oder das Erreichen bestimmter bewegungsbezogener Ziele, ausgezahlt werden. Dies soll eine klare Interpretation des Wirkungszusammenhangs zwischen Intervention und Outcome gewährleisten. Erste Diskussionen mit dem Projektbeirat haben eine hohe Relevanz der Fragestellung in der Praxis der BGF gezeigt. Es besteht daher die Möglichkeit, dass die Ergebnisse dieser Arbeit zu einer effizienteren Anwendung von Bonuszahlungen als Teil der BGF führen können. Die praktische Umsetzbarkeit wird bei Vorliegen der Ergebnisse unter Einbezug des Beirats diskutiert werden.