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Informationen für Zuwendungsempfänger : Datum: , Thema: Coronakrise-Projektfoerderung

Laufzeitverlängerungen, Kostenabrechnungen in kürzeren Abständen: Das BMBF hat die Bedingungen für die Projektförderung erweitert, um Zuwendungsempfänger während der Coronakrise zu unterstützen. Mehr dazu, lesen Sie im Artikel.

Forschungsförderung
Aufgrund der Corona-Pandemie nutzt das BMBF aktuelle Möglichkeiten der Flexibilisierung in der Projektförderung. © Adobe Stock / momius

Aufgrund der aktuellen Herausforderungen kann es zu Beeinträchtigungen bei der Durchführung von durch das Bundesforschungsministerium geförderten Projekten kommen. Deshalb hat das BMBF bereits zu Beginn der Pandemie die Rahmenbedingungen für die Projektförderung kurzfristig erweitert. Bis auf Weiteres werden wir weiterhin bedarfsgerecht alle Möglichkeiten der Flexibilisierung in der Projektförderung nutzen. So stellen wir der Situation angemessene Verfahren sicher.

Die Erleichterungen ermöglichen insbesondere:

  • Die Gewährung angemessener Laufzeitverlängerungen für Projekte, ebenso die angemessene Verlängerung von Fristen für einzureichende Berichte und Nachweise.
  • Sollten Verwendungsfristen aufgrund unmittelbarer Auswirkungen des Coronavirus nicht eingehalten werden können, wird von der Erhebung von Zinsen abgesehen.
  • Für Unternehmen, insbesondere KMU, kann in begründeten Fällen eine Abrechnung ihrer Kosten in kürzeren Abständen als üblich ermöglicht werden.
  • Soweit geplante Reisen oder Veranstaltungen aufgrund des Coronavirus abgesagt wurden und werden, sind notwendige Stornokosten grundsätzlich zuwendungsfähig.

Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer konkreten Anliegen an die Ihnen bekannten Ansprechpartner im BMBF bzw. dem jeweiligen Projektträger.

Unternehmen möchten wir auch auf die weiterführenden Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten der Bundesregierung hinweisen. Diese finden Sie auf der Homepage des BMWI.