Richtlinien zur Förderinitiative "Nationales Netzwerk Computational Neuroscience - Bernstein Preis"

vom 30.07.2010 - Abgabetermin: 15.04.2015 (zuvor 20.05.2011, 02.05.2012, 15.04.2013 und 15.04.2014)

Erschienen im Bundesanzeiger Nr. 113 vom 30.07.2010

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck


Das Forschungsfeld der Computational Neuroscience stellt eine sehr dynamische Forschungsrichtung innerhalb der Neurowissenschaften dar. Durch das gezielte interdisziplinäre Zusammenwirken von Biologie, Medizin, Physik, Mathematik und Informatik lässt dieses Forschungsfeld einen beschleunigten Erkenntnisfortschritt und wichtige Impulse für anwendungsorientierte Forschungsfelder wie Gesundheitsforschung, Informationstechnologie und Bildung erwarten.

Im Rahmen des Förderschwerpunktes "Nationales Netzwerk Computational Neuroscience" hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) neben den "Bernstein Zentren für Computational Neuroscience" und den „Bernstein Foki: Neurotechnologie“ leistungsstarke Strukturen für das Forschungsfeld der Computational Neuroscience geschaffen, um das Forschungsfeld der Computational Neuroscience in einer neuen Qualität auszubauen, zu vernetzen und international sichtbar zu machen.

Für die nachhaltige Stärkung und Etablierung des Forschungsfeldes Computational Neuroscience in Deutschland ist die Gewinnung exzellenter Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler von besonderer Bedeutung. Einen wesentlichen Beitrag dazu leisten die Bernstein Initiativen durch ihre Konzepte zur Nachwuchsförderung auf der Ebene von Studiengängen und Graduiertenkollegs. Ein entscheidender Bedarf besteht darüber hinaus jedoch auch bei der Gewinnung und Förderung von jungen Forscherinnen/Forschern auf der Ebene von Nachwuchsgruppenleiterinnen/Nachwuchsgruppenleitern, die durch den Aufbau und das Führen einer eigenen Arbeitsgruppe ihr Forschungsprofil ausbauen und wissenschaftliche Eigenständigkeit entwickeln können. Ziel der Fördermaßnahme "Bernstein Preis" ist es, herausragenden jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftlern auf dem Gebiet der Computational Neuroscience durch die Förderung von Forschungsvorhaben die Möglichkeit zu geben, innovative Projektideen im Bereich Computational Neuroscience am Forschungsstandort Deutschland umzusetzen. Hierdurch sollen u. a. die akademischen Qualifikationen dieser jungen Spitzennachwuchswissenschaftlerinnen/Spitzennachwuchswissenschaftler vorangetrieben werden. Die im Rahmen des "Bernstein Preises" geförderten Projekte sollen zu einem integrativen Bestandteil des Nationalen Netzwerkes Computational Neuroscience werden und neue wissenschaftliche Impulse liefern.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Forschungsprojekte, die von jungen, promovierten, deutschen oder ausländischen Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftlern (Postdoctoranden) konzipiert und von ihnen an einer deutschen Forschungseinrichtung durchgeführt werden. Erwartet werden vorweisliche, außergewöhnliche, wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Computational Neuroscience. Die jungen Projektleiterinnen/Projektleiter sollen durch die Umsetzung ihrer selbst entworfenen und betreuten Forschungsprojekte und durch den Aufbau einer Nachwuchsgruppe die Möglichkeit erhalten, selbständig und unabhängig zu forschen. Die Durchführung der geförderten Forschungsprojekte soll an einer deutschen Universität oder wissenschaftlichen Einrichtung innerhalb oder außerhalb der Bernstein Zentren erfolgen.
Die geförderten Projekte der Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaflter sollen in das Nationale Netzwerk Computational Neuroscience integriert werden und es verstärken. Dazu ist die Beteiligung der Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler an den jährlichen Workshops und Statusseminaren der Bernstein Zentren vorgesehen. Die Statusseminare dienen dazu, den Stand der Forschungsarbeiten und  ergebnisse auszutauschen und die Vernetzung der Bernstein Initiativen zu fördern.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die im Rahmen des "Bernstein Preises" geförderten innovativen Forschungsvorhaben müssen von herausragenden, promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftlern konzipiert und an einer Hochschule und außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland durchgeführt werden. Ein Vorhaben ist nur dann zuwendungsfähig, wenn die jeweilige Hochschule oder Forschungseinrichtung die/den Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftlern für den Zeitraum der Projektförderung beschäftigt. Es wird außerdem erwartet, dass die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Laborfläche und sonstige Infrastruktur) zur Verfügung gestellt und die/der Nachwuchswissenschaftlerin/Nachwuchs-wissenschaftler in allen Belangen unterstützt wird. Eine entsprechende Erklärung der aufnehmenden Einrichtung ist der vorzulegenden Projektskizze beizufügen.

Die Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Es ist beabsichtigt, im Rahmen der Möglichkeiten der jeweils geltenden mittelfristigen Finanzplanung, jährlich ein Forschungsvorhaben im Rahmen der Förderinitiative "Bernstein Preis" zu fördern. Die Förderhöchstdauer jedes Einzelvorhabens beträgt bis zu fünf Jahre. Die Förderung jedes Einzelvorhabens kann im Rahmen der Gesamtlaufzeit bis zu 1,250 Mio. € betragen.
Für den Förderzeitraum kann, basisierend auf den geltenden tarifvertraglichen Regelungen, projektbezogen die Stelle der/des projektleitenden Nachwuchswissenschaftlerin/Nachwuchswissenschaftlers bis zu E14 TVöD (bzw. Ib BAT) und für weiteres wissenschaftliches Personal bis zu zwei Stellen je E13 TVöD (bzw. IIa BAT), sowie ggf. notwendiges technisches Personal gefördert werden. Eine Finanzierung von aus öffentlichen Mitteln grundfinanzierten Stellen ist nicht möglich. Die Erstattung von Sach- und Investitionsmitteln erfolgt nach Maßgabe der geltenden sonstigen Zuwendungsbestimmungen.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen  Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE (Forschung und Entwicklung)-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen


Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen

Projektträger im DLR
Gesundheitsforschung
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Telefon: +49 (0)228 3821-1210 (Sekretariat)
Telefax: +49 (0)228 3821-1257
Internet: http://www.pt-dlr.de/

beauftragt. Ansprechpartner ist Herr Dr.Olaf Krüger (Telefon: + 49 (0) 228 3821-1296, E-Mail: olaf.krueger.1@dlr.de). Die Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger PT-DLR

bis spätestens 15. April 2015

zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen. Es ist beabsichtigt, soweit notwendig, auf der Basis dieser Förderrichtlinien weitere Auswahlrunden durchzuführen. Die Fristen für die Einreichung der Projektskizzen werden rechtzeitig unter http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/aktuelle-bekanntmachungen.php veröffentlicht.

Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen an den PT-DLR in englischer Sprache empfohlen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Vorlageberechtigt sind deutsche und ausländische Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler, welche die in dieser Bekanntmachung formulierten Kriterien erfüllen, im Einvernehmen mit der aufnehmenden Hochschule oder Forschungseinrichtung.

Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:
- Name der/des Nachwuchswissenschaftlerin/s, vollständige Dienstanschrift, Kontaktdaten (Tellefon, Telefax, E-Mail).
- Aussagefähiger Lebenslauf (Umfang bis zu fünf Seiten, Arial 11 pt), der die Leistungen im Bereich Computational Neuroscience ausweist (z. B. Betreuung von wissenschaftlichem Nachwuchs, nationale und internationale Kooperationen, Drittmitteleinwerbungen, Einladungen zu oder Ausrichtung von Konferenzen, Mitgliedschaft in Editorial Boards einschlägiger Fachzeitschriften, Gutachtertätigkeit, Sonstiges)
- Publikationsliste
- Vorläufige Vorhabensbeschreibung für das Forschungsprogramm der gesamten beantragten Nachwuchsgruppe inkl. aller vorgesehenen wissenschaftlichen und technischen Mitarbeiter (Umfang bis zu zehn Seiten, Arial 11 pt), einschließlich Finanzierungsplan
- Erklärung der Hochschule oder Forschungseinrichtung, an der das Forschungsprogramm durchgeführt werden soll, dass die Nachwuchswissenschaftlerin/der Nachwuchswissenschaftler die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Laborfläche und sonstige Infrastruktur) zur Verfügung gestellt bekommt und in allen Belangen unterstützt wird.

Die Unterlagen sind in jeweils 10-facher Ausfertigung einzureichen.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

a) Bisherige Leistungen des Nachwuchswissenschaftlers/der Nachwuchswissenschaftlerin im Bereich Computational Neuroscience
- Wissenschaftliches Werk inkl. Publikationsleistung
- Betreuungstätigkeit
- Internationale Aktivitäten
- Sonstige Leistungen (Drittmitteleinwerbungen etc.)

b) Qualität des vorgeschlagenen Forschungsprogramms
- Wissenschaftliche und methodische Qualität
- Wissenschaftliche Ausgewiesenheit der Bewerberin/des Bewerbers
- Innovatives Potenzial
- Bezug zu Forschungsschwerpunkten der aufnehmenden Institution

Auf der Grundlage der Bewertung wird dann die für eine Förderung geeignete Projektidee ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert einen förmlichen Förderantrag der Institution vorzulegen, an der das Forschungsvorhaben durchgeführt werden soll (bis spätestens sechs Wochen nach Aufforderung) über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 22. Juli 2010

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Christiane Buchholz