Richtlinien zur Förderung der Präventionsforschung zur Gesundheitsförderung und Primärprävention von älteren Menschen im Rahmen des Regierungsprogramms „Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen“

vom 30.06.2006 - Abgabetermin: 31.10.2006

Erschienen im Bundesanzeiger Nr. 120 vom 30.06.2006

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungsweck


Durch gezielte Prävention ist es möglich, dem Ziel eines größtmöglichen Gesundheitsgewinnes ein Stück näher zu kommen. Primäre Prävention und Gesundheitsförderung sind hierbei wichtige Instrumente. Im Sinne dieser Förderrichtlinie wird unter „Gesundheitsförderung“ der Aufbau von individuellen Fähigkeiten sowie gesundheitsförderlichen Strukturen verstanden, um das Maß an Selbstbestimmung über die Gesundheit zu erhöhen (Empowerment). Dazu gehört die Unterstützung beim Aufbau sowie bei der Stärkung individueller gesundheitsbezogener Ressourcen und Fähigkeiten zur Vermeidung von Erkrankungen ebenso wie die Unterstützung beim Aufbau und der Stärkung gesundheitsfördernder Strukturen in Lebenswelten. Unter „Primärer Prävention“ wird hier die Vorbeugung des erstmaligen Auftretens von Krankheiten verstanden. Dazu gehören die Aufklärung über Fertigkeiten zum individuellen Umgang mit Gesundheitsrisiken und  belastungen vor Krankheitseintritt ebenso wie die Unterstützung bei der Veränderung individueller gesundheitsbezogener Verhaltensweisen (keine medikamentösen Therapien).
Prävention und mit ihr die Gesundheitsförderung sind ein gesellschaftlich besonders wichtiges Forschungsgebiet. Den hohen Erwartungen an Präventionsmaßnahmen können die Anbieter nur gerecht werden, wenn evidenzbasierte und zielgruppenspezifische Maßnahmen sowie Standards für ein angemessenes Qualitätsmanagement existieren.
In der Vergangenheit sind jedoch nur wenige Studien zur Beurteilung der Effektivität und Effizienz von Maßnahmen der primären Prävention und Gesundheitsförderung durchgeführt worden. Die Entwicklung von übergeordneten Indikatoren und Erhebungsinstrumenten zur Bestimmung von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität ist bislang noch nicht ausreichend. Zur Verbesserung dieser Situation kann die Präventionsforschung einen wichtigen Beitrag leisten. Sie ermöglicht es, Hinweise und Ansatzpunkte für eine effektive und effiziente Präventionspraxis unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten zu erarbeiten und zu ihrer Evaluation und Qualitätssicherung beizutragen.
Die Relevanz der Prävention einschließlich Gesundheitsförderung soll in Zukunft auch durch ein Präventionsgesetz gestärkt werden, welches die Prävention einschließlich Gesundheitsförderung als eigenständige Säule im Gesundheitssystem verankern soll. Auch das Deutsche Forum Prävention und Gesundheitsförderung sowie das Projekt „gesundheitsziele.de“ werden weiterhin große Bedeutung für die Prävention einschließlich Gesundheitsförderung in Deutschland haben.
Das BMBF hat mit den ersten beiden Veröffentlichungen der Förderrichtlinien zum Thema „Präventionsforschung“ vom 13.10.2003 und 20.04.2005 viele Initiativen angestoßen und fördert mittlerweile ausgewählte Vorhaben. Weitere Erfolg versprechende Ansätze sollen mit der vorliegenden Bekanntmachung unterstützt werden. In der 1. Förderphase standen Maßnahmen für Kinder, Jugendlichen und Menschen des mittleren Lebensalters im Vordergrund. Die 2. Förderphase befasste sich mit der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen im Alter von 3-25 Jahren. Im Fokus der aktuellen Förderung stehen nun innovative Vorhaben zur primären Prävention und Gesundheitsförderung für ältere Menschen ab dem Alter von 50 Jahren.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Forschungsvorhaben zur Wirksamkeit und Qualitätssicherung von bereits existierenden oder neu konzipierten Maßnahmen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung für ältere Menschen ab dem Alter von 50 Jahren. Hierbei sollen Maßnahmen thematisiert werden, die der Aufrechterhaltung von Gesundheit, Selbständigkeit und Wohlbefinden/Lebensqualität  des älteren Menschen dienen. Damit sollen die Präventionspotenziale und Gesundheitsressourcen in Bezug auf die körperliche und kognitive Leistungsfähigkeit sowie auf die soziale Aktivität im höheren Lebensalter erhalten oder verbessert werden. Die Maßnahmen müssen sich auf die Vermeidung bzw. Hinauszögerung von weit verbreiteten, ursächlich erreichbaren, die Gesundheit wesentlich beeinflussbaren Erkrankungen oder funktionellen Einbußen beziehen. Sie sollen insbesondere auch Menschen aus unteren Bildungsschichten oder in besonderen Lebenslagen, wie z.B. Personen mit einem Migrationshintergrund, ansprechen.
Der Schwerpunkt der Untersuchungen soll auf die Evaluation der Präventionsmaßnahmen gelegt sein. Die einzusetzende Evaluationsmethodik ist zu validieren und soll auf ihre Eignung für einen ggf. späteren routinemäßigen Einsatz der Präventionsanbieter/-träger geprüft werden. Dabei sind übergeordnete Indikatoren und entsprechende Erhebungsinstrumente zur Bestimmung der Wirksamkeit zu verwenden. Es sind Untersuchungen mit qualitativem und/oder quantitativem Forschungsdesign möglich. Eine Kombination von Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention sowie entsprechender Evaluationsdesigns wird begrüßt. Bei dem geplanten Vorhaben muss es sich um wissenschaftlich hochwertige, auf Evidenz abzielende Forschung handeln, die dem internationalen Stand entspricht. Das Vorhaben soll einen innovativen Beitrag zur Methodenentwicklung und/oder zum Zugang zu einer Zielgruppe leisten.

Die zu erwartenden Ergebnisse der Vorhaben müssen von Relevanz für die Praxis sein, d.h. sie liefern
- einen Beitrag zur Evidenzbasierung einer Maßnahme,
- Erhebungsinstrumente für die Qualitätssicherung von Maßnahmen und/oder
- neue Möglichkeiten des Zugangs zu einer konkreten Zielgruppe oder einer Lebenswelt.

Besonders wünschenswert ist dabei die Schaffung neuer Strukturen oder das Aufbauen auf schon bestehenden Strukturen für die Umsetzung der Präventions-/Gesundheitsförderungsansätze. Eine enge Vernetzung von Wissenschaftlern und Praktikern bei der Projektplanung und Projektdurchführung sowie der anschließende Transfer der Ergebnisse in die Praxis müssen wichtige Aspekte des Vorhabens sein (Verzahnung mit der Praxis, transdisziplinärer Forschungsansatz). Insbesondere multimodale und partizipative Praxisansätze sind wünschenswert, da diese ein hohes Innovationspotential haben und die zu erwartenden Synergien besonders Erfolg versprechend sein können.
Ein Antrag kann als Einzelvorhaben oder als Verbundvorhaben (z.B. als regionaler Verbund), dem ein inhaltliches Gesamtkonzept zugrunde liegt, konzipiert sein. Die Verbundstruktur muss im Antrag dargelegt und erläutert werden. Die Förderung von Teilaktivitäten eines Verbundkonzeptes ist nicht möglich.
Die Förderanträge sind gemeinsam mit Trägerorganisationen der primären Prävention und Gesundheitsförderung zu stellen, die die Durchführung der Maßnahmen und ggf. deren Breitenumsetzung tragen. Hierfür müssen konkrete Zusagen vorliegen. Eine Finanzierung der Durchführung der Maßnahmen aus Mitteln der Bundesförderung ist nicht möglich.
Die primäre Prävention und Gesundheitsförderung sollen insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen. Folglich muss im Antrag begründet werden, inwiefern für das vorliegende Projekt von einer Generalisierbarkeit der Ausgangsbedingungen und der zu erwartenden Effekte über unterschiedliche soziale Lagen hinweg ausgegangen werden kann oder aber eine Fokussierung der Maßnahme auf sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen notwendig und sinnvoll ist.
Gesundheit ist außerdem eine Frage des Geschlechts. Frauen und Männer erleben körperliche Beeinträchtigung unterschiedlich und bewältigen sie in verschiedener Form. Zudem nutzen sie präventive Angebote unterschiedlich. Diesen Unterschieden wird das derzeitige System nicht gerecht; insofern gibt es hier eine Unter- und Fehlversorgung. Daher ist bei den Vorhaben das Prinzip des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen (siehe auch 4.).
Aus dem dargelegten Gegenstand der Förderung ergibt sich, dass folgende Projektanträge nicht zur Förderung kommen können:
- Vorhaben zur sekundären und tertiären Prävention
- Studien zum Wirksamkeitsnachweis von Therapien
- Vorhaben, die nicht auf die o.g. Zielgruppen fokussieren
- Rein wissenschaftliche Studien ohne Praxisbezug
- Vorhaben, bei denen keine verbindlichen Kooperations- und Finanzierungszusagen der Kooperationspartner und Träger vorliegen.
- Ansätze, die bereits in anderen Förderprogrammen unterstützt werden oder bereits in der Vergangenheit Gegenstand einer Bundesförderung waren.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind wissenschaftliche Einrichtungen sowie ausnahmsweise auch Forschungsinstitutionen, die den Status eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft haben, die mit Anbietern/Trägern (z.B. Krankenkassen, Unfallversicherungsträger, Vereine) von Präventions-/Gesundheitsförderungsmaßnahmen kooperieren. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Vorleistungen
Die Antragsteller müssen durch langjährige Erfahrungen und Vorarbeiten in dem Bereich der Präventionsforschung ausgewiesen sein. Die Projektleiter müssen ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit in projektübergreifenden Arbeitsgruppen zum vorliegenden Förderschwerpunkt erklären.

Nachhaltigkeit
Im Antrag muss dargelegt werden, wie Maßnahmen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung und ggf. die Evaluationsinstrumente, die sich als effektiv herausgestellt haben, nach Ablauf der Förderung im Rahmen der Routinetätigkeit von Präventionsanbietern weiter eingesetzt werden können.

Finanzierungs-/Kooperationserklärungen
Es muss eine verbindliche Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit der Kooperationspartner vorgelegt werden. Dieser Erklärung muss die Finanzierungszusage der für die Durchführung von Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsmaßnahmen beteiligten Träger/Anbieter beigefügt werden. Sollte ein Antrag für eine Förderung in Frage kommen, muss vor einer endgültigen Förderentscheidung eine grundsätzliche Übereinkunft der Verbundpartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110).

EU-Forschungsrahmenprogramm
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Es ist zu prüfen, inwieweit ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfung soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Informationen zur EU-Förderung können hier abgerufen werden.

Gender Mainstreaming
Im Rahmen der Vorhabensplanung und -durchführung sind Genderaspekte durchgängig zu berücksichtigen (siehe 2.). Im Antrag ist darzulegen, in welcher Weise das Vorhaben einen Beitrag zu einem geschlechtsbezogenen Ansatz der primären Prävention und Gesundheitsförderung leistet und in welcher Weise das Prinzip des Gender Mainstreamings im Projekt umgesetzt wird.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden (siehe auch 7.6).
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbedingten Kosten), die bis maximal 100% gefördert werden.
Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Beantragt werden können Personal- und Sachmittel einschließlich Mittel für Reisen (nähere Angaben hierzu finden sich in den Erläuterungen zu dieser Bekanntmachung, siehe auch 7.3).
Kooperationen zu Trägern thematisch verwandter FuE-Vorhaben im (europäischen) Ausland sind möglich. Die zusätzlich anfallenden Mittel für Reisen sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch synergetische Effekte erwartet werden können. Außerdem können Reisemittel zur Zusammenarbeit in projektübergreifenden Arbeitsgruppen beantragt werden.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers


Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF beauftragt:
Projektträger im DLR für das BMBF
Gesundheitsforschung     
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 0228-3821-210
Telefax: 0228-3821-257
Internet: www.pt-dlr.de

Es wird dringend empfohlen, zwecks Antragsberatung mit dem Projektträger telefonisch Kontakt aufzunehmen (nicht über Fax oder E-Mail).

7.2 Abgabefrist

Vorhabenbeschreibungen sind bis zum

31. Oktober 2006

einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger empfohlen.

7.3 Vorhabenbeschreibung (formloser Antrag)

Sollte der Antrag von mehreren Partnern gemeinsam gestellt werden, ist ein/e verantwortlicher Projektleiter/in als Ansprechpartner/in zu benennen, der/die die Antragstellung koordiniert.
Die formlosen Anträge (präzise Vorhabenbeschreibung, keine Skizzen!) sind in deutscher Sprache in 10 Exemplaren - davon einmal in kopierbarer Form - sowie in elektronischer Form als MS-Office kompatibles PDF-Dokument (CD-ROM oder Diskette) auf dem Postweg einzureichen. Der Umfang der Vorhabenbeschreibung sollte 20 Seiten (DIN A 4-Format, 1,5zeilig, mind. 11er Schrift, doppelseitig kopiert und geheftet, keine Spiralbindung) zzgl. Anhang nicht überschreiten. Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen/Recherche zulassen.
Die Kooperationsvereinbarungen mit Originalunterschriften sind, wie in den Erläuterungen beschrieben, dem Antrag beizufügen.
Nähere Angaben zum Aufbau des Antrags finden sich in den Erläuterungen zu dieser Bekanntmachung.

7.4 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die vorgelegten Vorhabenbeschreibungen werden in einem offenen Wettbewerb unter Hinzuziehung eines externen unabhängigen Gutachtergremiums im Hinblick auf die Erfüllung der Förderziele und -voraussetzungen sowie nach den folgenden Kriterien bewertet:
- wissenschaftliche Qualität
- innovativer Beitrag
- gesundheitspolitische Relevanz
- Bedeutung für die Präventionspraxis
- Machbarkeit
- methodische Qualität
- Vorleistungen
- Nachhaltigkeit der Maßnahme / Verwertungs- und Transfermöglichkeit

Die Bewertung des Gutachtergremiums dient als Entscheidungsgrundlage für das BMBF. Die Antragsteller werden über das Ergebnis schriftlich informiert.
Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

7.5 Formantrag

Sollte die Vorhabenbeschreibung positiv begutachtet worden sein (siehe 7.4), wird der Antragsteller schriftlich dazu aufgefordert, einen Formantrag einzureichen.
Die Vordrucke für die Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen werden.

Auf Anforderung stellt auch der Projektträger die Unterlagen zur Verfügung. Auf die mögliche Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ wird hingewiesen.

Über die vorgelegten förmlichen Förderanträge wird nach abschließender Prüfung entschieden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 BHO sowie die §§ 48 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

7.6 Förderbeginn und -dauer

Beabsichtigter Förderbeginn ist frühestens im Sommer 2007. Die Laufzeit der Projekte sollte zunächst 3 Jahre nicht übersteigen. Über eine ggf. erforderliche Weiterführung einzelner Projekte (z.B. für die Durchführung weiterer Erhebungszeitpunkte) wird nach Prüfung entsprechender Anträge unter Hinzuziehung eines externen Gutachtergremiums entschieden. 
In Abhängigkeit von zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln wird geprüft, ob in späteren Jahren weitere Termine zur Einreichung von Anträgen gesondert bekannt gegeben werden.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 22.06.2006

Bundesministerium für Bildung und Forschung
im Auftrag
Dr. Hausdorf