Richtlinien zur Förderung von Integrierten Forschungs- und Behandlungszentren (IFB), zweiter Aufruf

vom 05.12.2007 - Abgabetermin: 02.06.2008

Erschienen im Bundesanzeiger Nr. 227 vom 05.12.2007

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die klinische Forschung in Deutschland, insbesondere die patientenorientierte Forschung, bedarf trotz herausragender Leistungen an einzelnen Standorten noch erheblicher Anstrengungen, um eine internationale Sichtbarkeit und Wettbewerbfähigkeit zu erreichen. Dies ist das zentrale Ergebnis des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Deutscher Forschungsgemeinschaft (DFG) und Wissenschaftsrat gemeinsam initiierten Workshop „Hochschulmedizin der Zukunft: Ziele und Visionen für die klinische Spitzenforschung“, der im Mai 2004 in Berlin stattgefunden hat. Gerade vor dem Hintergrund eines sich verschärfenden Wettbewerbs sowohl im Wissenschaftssystem als auch im System der Krankenversorgung werden geeignete Initiativen zur Verbesserung der Situation der klinischen Forschung benötigt; insbesondere eine Verbesserung der Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Medizin sowie eine Steigerung der Qualität der patientenorientierten Forschung wurden als vordringlich eingeschätzt.

Mit der Förderung krankheitsgebietsbezogener klinischer Forschungszentren möchte das BMBF geeignete Initiativen an den medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika im Rahmen des Programms der Bundesregierung „Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen“ unterstützen. Vorgesehen ist die Förderung innovativer Forschungs- und Behandlungszentren, in denen die klinische Spitzenforschung zu spezifischen Krankheitsgebieten durch ein integratives Miteinander von klinischer Forschung und Krankenversorgung auf höchstem Niveau befördert wird. Mit den integrierten Forschungs- und Behandlungszentren soll die wissenschaftliche Wettbewerbsfähigkeit erhöht, eine stärkere Nutzung der vorhandenen Ressourcen für leistungsstarke Bereiche und zugleich ein effektiver Transfer von Forschungsergebnissen in das Versorgungsgeschehen befördert werden. 

Die konkrete Gestaltung eines IFB leitet sich in erster Linie von den spezifischen Ausgangsbedingungen, dem Thema und der geplanten Entwicklung ab und soll durch die Förderung nicht einheitlich vorgegeben werden. Jedoch sollen in allen IFB nachhaltige Verbesserungen in den als vordringlich eingeschätzten Zielebenen (s. 1. - 3.) erzielt werden:

1. Schaffung eines attraktiven internen Umfeldes für klinische Spitzenforschung
Auf der Basis bereits existierender exzellenter Forschungsleistungen soll in den IFB`s alle relevante klinische und forscherische Kompetenz zu einem Krankheitsgebiet zusammengeführt werden, da der Erkenntnisgewinn zu spezifischen Krankheitsgebieten insbesondere im Wechselspiel zwischen grundlagen-, anwendungs- und patientenorientierter Forschung befördert wird. Eine enge Verknüpfung zwischen allen Formen der klinischen Forschung sowie eine sinnvolle Vernetzung der versorgungs-, der lehr- und der forschungsorientierten Aktivitäten, die ein gleichrangiges Miteinander von Forschungs- und Versorgungsaktivitäten unterstützt,  sollte ein wesentliches Merkmal der Zentren sein. Herausragenden Wissenschaftlerpersönlichkeiten sollen die notwendigen Freiräume für die Forschung geboten werden und für die wissenschaftlich interessierten medizinischen Mitarbeiter die Möglichkeit bestehen, in ihrer beruflichen Laufbahn wechselnde Schwerpunkte in Forschung, Lehre oder Krankenversorgung setzen zu können. Auf längere Sicht sollen sich die Zentren zu einem Nukleus für die Erforschung des betreffenden Krankheitsgebietes mit übernationaler Ausstrahlung entwickeln, und somit auch ein Anziehungspunkt für exzellente Wissenschaftler werden.

2. Bessere Karriereoptionen für den wissenschaftlichen Nachwuchs
Eine langfristig erfolgreiche Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses setzt eine ausreichende Perspektive für eine Karriere als medizinischer Forscher voraus. Da derzeit weder im Rahmen der bestehenden nationalen Förderprogramme noch bei den Fakultäten selbst im ausreichendem Umfang geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten für ausgewiesene Wissenschaftler geboten werden, ist die Schaffung von eigenständigen wissenschaftlichen Arbeitsbereichen für klinische Forscher als attraktive Karriereoption in den Zentren von besonderer Bedeutung. Insofern sind die IFB so zu gestalten, dass für alle Ebenen des wissenschaftlichen Werdeganges bis hin zur Forschungsprofessur Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen.

3. Hohe Qualität der patientenorientierten Forschung
Da innerhalb der medizinischen Forschung die Defizite in der patientenorientierten Forschung als besonders gravierend angesehen werden, soll in den IFB das spezifische Know how zur patientenorientierten Erforschung des Krankheitsgebietes weiter ausgebaut und eine professionelle Planung und Durchführung anspruchsvoller klinischer Studien innerhalb des Zentrums befördert werden. Eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen den experimentellen und klinischen Abteilungen des Zentrums soll gewährleistet und die patientenorientierte Forschung zu versorgungsrelevanten Fragestellungen befördert werden. Insbesondere soll die Translation von Forschungsergebnissen in neue Formen der Behandlung und deren Validierung in klinischen Studien und damit der rasche Transfer in die Breitenversorgung stärker unterstützt werden, um die gesamte Wertschöpfungskette vom Erkenntnisgewinn bis hin zur versorgungsbezogenen Anwendung nutzen zu können.
Das spezifische Know how des Zentrums zur patientenorientierten Forschung sollte auch im Rahmen einer vertiefenden Ausbildung für interessierte Mediziner genutzt werden. Langfristig soll das Zentrum dazu beitragen, die Akzeptanz patientenorientierter Forschung sowohl für den wissenschaftlichen Nachwuchs als auch auf Seiten der Patienten zu erhöhen.

Da es sich hierbei um Prozesse handelt, die von den Fakultäten und Kliniken nicht kurzfristig zu realisieren sind, soll die Förderung vor allem die notwendigen initialen Schritte befördern.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe  dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Art und Umfang der Förderung orientieren sich an der spezifischen Situation der jeweiligen Medizinischen Fakultät und des dazugehörigen Klinikums sowie an der langfristigen Strategie für das Zentrum. Um eine möglichst flexible und auf die individuelle Ausgangslage abgestimmte Förderung in der Form miteinander verbundener wissenschaftlicher Projekte zu ermöglichen, wird die Förderung modular aufgebaut sein. Je nach spezifischen Erfordernissen können unterschiedliche Bausteine (Module) und diese auch in unterschiedlicher Ausstattung und Förderdauer beantragt werden.

Die zu beantragenden Module leiten sich aus der Gesamtkonzeption und den bestehenden Rahmenbedingungen des IFB ab. Denkbar ist die Förderung verschiedener Module, wie z.B.

a) Module, zur Schaffung eines attraktiven Forschungsumfeldes und zur nachhaltigen Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses und dessen Karriereperspektiven
Hierzu können z. B. Mittel beantragt werden für: Forschungsprofessuren, Stellen für Nachwuchswissenschaftler/innen, Forschergruppen für fakultätsfinanzierte Nachwuchswissenschaftler/innen, Funktionspositionen für Senior Scientists (z. B. als Leiter von Core-Facilities), oder Rotationsstellen zur Freistellung von Klinikern für die Forschung.

b) Module zur Verbesserung der patientenorientierten Forschung im Themenfeld des integrierten Forschungs- und Behandlungszentrums1 
Hierzu können z. B. Mittel beantragt werden für die Verbesserung oder den Ausbau einer klinischen Studieneinheit am IFB mit entsprechend geschultem Personal (z. B. Study nurse), partieller Freistellung von überwiegend klinisch tätigen Medizinern zur Wahrnehmung anspruchsvoller patientenorientierter klinischer Forschungsprojekte, Forschungsprojekte, die die Translation von Forschungsergebnissen in die patientenorientierte Forschung beschleunigen.

c) Module zur Unterstützung bei der Umsetzung der Zentrumskonzeption
Hierzu können z. B. Mittel beantragt werden für die Unterstützung der Koordinierung und Leitung des Zentrums, für kooperationsfördernde Maßnahmen sowie für die Öffentlichkeitsarbeit des Zentrums.

Denkbar ist aber auch die Förderung anderer Modulinhalte, sofern diese zuwendungsfähig im Rahmen der Projektförderung sind. Ausschlaggebend für die Förderung wird der zu erwartende  Beitrag zu den Zielen des IFB sein.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, die über eine medizinische Fakultät verfügen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Umsetzung der aufgeführten drei Zielebenen erfolgt auf der Basis einer gemeinsam vom Klinikum und der Fakultät getragenen langfristig angelegten Gesamtstrategie für das integrierte Forschungs- und Behandlungszentrum. Hieraus muss klar definiert werden, welche konkreten Schritte zur Realisierung der in der Fördermaßnahme formulierten Ziele ergriffen werden und in welcher Weise eine entsprechend unterstützende Ressourcensteuerung vorgesehen ist.

Langfristig sind die Integrierten Forschungs- und Behandlungszentren aus den eigenen Ressourcen von Fakultät und Klinikum und anderweitigen Drittmitteln zu finanzieren. Daher ist für die Förderung ein überzeugendes Entwicklungskonzept mit entsprechend langfristiger Planung der eigenen Ressourcen notwendig. Insbesondere müssen die nachfolgenden Aspekte erläutert werden:

Thematische Ausrichtung
Die Zentren sollen sich an einem zusammenhängenden und bedeutsamen Krankheitsgebiet ausrichten und die klinische und wissenschaftliche Kompetenz von Fakultät und Klinikum rund um diesen Krankheitsbereich unter Einbeziehung bereits vorhandener Forschungsgruppen und -professuren vereinigen. Eine exzellente Grundlagenforschung sowie einschlägige Erfahrungen in der patientenorientierten Forschung im Themenfeld des IFB werden vorausgesetzt, begründen für sich allein aber noch kein IFB.

Aufbau und Organisation
Auf Seiten der Fakultät soll in dem für das Zentrum relevanten Teilbereich der Fakultät abweichend von der bisherigen traditionellen Gliederung eine Organisationsform etabliert werden, die die Umsetzung der oben skizzierten Ziele strukturell unterstützt. Die Leitungsfunktionen des IFB haben den Belangen der Forschung in gleichrangiger Weise Rechnung zu tragen wie denen der Krankenversorgung und sollen über geeignete Entscheidungskompetenzen zur Steuerung des Zentrums verfügen. Die vorgesehene organisatorische und finanzielle Anbindung des Zentrums an Fakultät und Klinikum ist im Sinne der Entwicklungsziele vorzusehen.

Konzept zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Es wird erwartet, dass eine forschungsorientierte Fakultät bereits das Medizinstudium so gestaltet, dass ein Interesse an der Wissenschaft geweckt und entsprechende Ausbildungsinhalte in das Studium integriert werden können. Darüber hinaus sollte die Doktorandenausbildung innerhalb des Zentrums qualitativ auf hohem Niveau z. B. im Rahmen eines Promotionskollegs erfolgen. Die organisatorische und finanzielle Einbindung von Nachwuchsgruppenleitern oder Juniorprofessoren in das Zentrum sollte eine frühe Selbstständigkeit gewährleisten. Die Einrichtung von Forschungsprofessuren im Zentrum ist als eine Karriereperspektive für den wissenschaftlichen Nachwuchs für jedes Zentrum obligatorisch. Es sollte ein sinnvolles Verhältnis hinsichtlich der Anzahl der einzurichtenden Stellen für qualifizierte Nachwuchswissenschafter und Forschungsprofessuren angestrebt werden.

Konzept zur patientenorientierten Forschung
Die patientenorientierte Forschung stellt unabdingbar einen integralen Bestandteil eines IFB dar. Im Entwicklungskonzept des IFB ist darzustellen, wie eine adäquate Planung und Durchführung von anspruchsvollen, internationalen Qualitätsansprüchen genügenden klinischen Studien gewährleistet werden soll. Hierbei ist auch auszuführen, welche personellen und organisatorischen Voraussetzungen bereits erfüllt sind und welche Schritte ggf. noch zu einem adäquaten Ausbau notwendig sind. Bestehende Struktureinheiten und/oder Verfahren der Medizinischen Fakultät/des Universitätsklinikums zur Koordinierung, Planung und Durchführung klinischer Studien sind in sinnvoller Weise in das Konzept zu integrieren.
Es sollen die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden, um eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen den experimentellen und klinischen Abteilungen des Zentrums zu gewährleisten und geeignete Maßnahmen etabliert werden, um das spezifische Know how in die Aus- und Weiterbildung einfließen zu lassen. Ferner bedarf es geeigneter Mechanismen der fakultätsinternen Anerkennung exzellenter Leistungen in der patientenorientierten Forschung, um den Stellenwert dieser Forschung zu erhöhen. Auch sollte das Zentrum dazu beitragen, die Akzeptanz klinischer Studien auch auf der Seite der Patienten zu erhöhen.

Finanzierungsplan
Dem von der Fakultät angestrebten Aufbau eines IFB muss ein solider Finanzierungsplan zugrunde liegen, der auf den langfristigen Erhalt der neuen Organisationsform hin angelegt ist und sich bereits auf die maximal mögliche Gesamtförderdauer von 10 Jahren erstreckt. Bereits bei Antragstellung ist aufzuzeigen, welche der geförderten Module wann und in welcher Weise in die eigene Finanzierung überführt werden sollen. Hierbei sind jedoch notwendige Anpassungen des Zentrums an veränderte Anforderungen und Rahmenbedingungen möglich.

Ausführlichere Anforderungen an die Abfassung von Projektskizzen und ggf. später vorzulegenden vorläufigen Vorhabensbeschreibungen sind in einem gesonderten Leitfaden für Antragsteller niedergelegt.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Für die Einrichtung eines Integrierten Forschungs- und Behandlungszentrums können Hochschulen über einen Zeitraum von zunächst bis zu 5 Jahren mit ca. 2,5-5 Mio. € jährlich gefördert werden. Es können Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in ausreichend begründeten Fällen auch Mittel für Investitionen beantragt werden.
Nach einer Förderdauer von 3,5 Jahren kann die Fakultät einen Antrag für eine zweite Förderphase, für die maximal 5 weitere Jahre vorgesehen sind, einreichen. In diesem Antrag ist über die Umsetzung des Konzepts zur Einrichtung des Integrierten Forschungs- und Behandlungszentrums zu berichten und verbindlich darzulegen, wie das Zentrum über das Ende der Bundesförderung hinaus weitergeführt werden soll.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

Projektträger im DLR für das BMBF
- Gesundheitsforschung -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Telefon: 0228 3821-210
Telefax. 0228 3821-257
http://www.pt-dlr.de

beauftragt. Ansprechpartner ist: Dr. Jens-Jörg Schnorr (Telefon: 0228 3821-192).

Es wird dringend empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Vordrucke für die einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Auf die mögliche Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ wird hingewiesen.

7.2 Vorlage von Projektskizzen und vorläufigen Vorhabensbeschreibung

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind dem Projektträger ab sofort bis spätestens

02. Juni 2008

konzeptionelle Projektskizzen auf dem Postweg und in elektronischer Form vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger empfohlen.
Rechtsansprüche können aus der Vorlage von Projektskizzen nicht abgeleitet werden.
Die Prüfung der Projektskizzen erfolgt auf der Basis der schriftlichen Unterlagen unter Einbeziehung externer Gutachter. Für den ersten Prüfschritt müssen die Projektskizzen alle Angaben enthalten, die eine Bewertung der Konzeption des IFB`s ermöglichen.
Für alle als erfolgreich bewerteten Projektskizzen können bis spätestens

01. Dezember 2008

vorläufige Vorhabensbeschreibung eingereicht werden. Für die Prüfung der vorläufigen Vorhabensbeschreibung ist jeweils eine Vor-Ort-Begutachtung unter Einbeziehung externer Gutachter vorgesehen. Die Vorhabensbeschreibungen müssen alle Angaben enthalten, die eine abschließende gutachterliche Stellungnahme erlauben.
Umfang, Gliederung und erforderliche Angaben für die Projektskizzen und die vorläufigen Vorhabensbeschreibung können dem „Leitfaden für Antragsteller“ entnommen werden.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die vorgelegten Projektskizzen und vorläufigen Vorhabensbeschreibungen werden unter Beteiligung unabhängiger, international besetzter Gutachterkreise bewertet und vor allem nach folgenden Kriterien bewertet:

Kriterien für ein attraktives Umfeld für klinische Spitzenforschung
- Vorhandene exzellente Forschungsleistungen im Themenfeld des IFB
- Ausbaufähige Forschungsinfrastruktur
- Einbindung aller relevanten wissenschaftlichen und klinischen Kompetenz der Fakultät und des Klinikums zum Themenfeld des IFB; ggf. Einbindung externer Forschergruppen; 
- Größe und Thema des IFB bieten eine ausreichende wissenschaftliche und klinische Basis
- Konzept zur Unterstützung und Sicherstellung kooperativer Forschung im IFB (fächer- und disziplinübergreifend sowie zwischen der Grundlagen-, der anwendungsorientierten und der patientenorientierten Forschung)
- Kooperations- und forschungsförderliche Organisationsstruktur des Zentrums 
- Geeignete Leitungsstrukturen (ausgestattet mit entsprechenden finanziellen, wissenschaftlichen und organisatorischen Kompetenzen)
- Tragfähigkeit des von med. Fakultät und Klinikum gemeinsam getragenen Entwicklungs- und Finanzierungskonzeptes zur langfristigen Sicherung des IFB
- Angemessenheit der Eigen- und der beantragten Mittel in Relation zu den angestrebten Zielen
- Kohärenz und Leistungsfähigkeit des IFB; Potential zur internationalen Sichtbarkeit

Kriterien für qualitativ anspruchsvolle patientenorientierte Forschung
- Einschlägige Erfahrung in der patientenorientierten Forschung im Themenfeld des IFB (Nachgewiesene methodische und klinische Kompetenz zur Durchführung klinischer Studien)
- Überzeugende Planung zur Verbesserung oder ggf. Ergänzung einer klinischen Studieneinheit für das IFB
- Sinnvolle Anbindung der klinischen Studieneinheit des IFB an bereits bestehende zentrale fakultätsübergreifende Maßnahmen oder Koordinierungseinheiten für klinische Studien
- Attraktives Konzept zur Freistellung und Beteiligung von Klinikern an Forschungsprojekten
- Angemessene interne Honorierung exzellenter Leistungen in der patientenorientierten Forschung 
- Konzept zur Beteiligung des IFB an Aus- und Weiterbildung in der patientenorientierten Forschung

Kriterien für nachhaltige Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses 
- Konzept zur frühen Förderung und Integration des wissenschaftlichen Nachwuchses am IFB
- Qualifikations- und Betreuungskonzept zur Doktorandenausbildung
- Etablierung attraktiver Qualifizierungswege/-positionen für Nachwuchswissenschaftler
- Unterstützung früher wissenschaftlicher Selbstständigkeit
- Schaffung einer Karriereperspektive für medizinische Forscher; Einrichtung von Forschungsprofessuren

Für die einzelnen wissenschaftlichen Projekte werden die üblichen Bewertungskriterien zugrunde gelegt:
- Relevanz und Innovationsgehalt des Projekts, Ausgewiesenheit des Projektleiters, Sinnhaftigkeit des Arbeitsplans, Angemessenheit der beantragten Mittel 
- Kooperativer Ansatz
- Beitrag zu den Zielen des IFB
- Für klinische Studien2 ist die Beachtung der internationalen Standards Fördervoraussetzung (http://www.ich.org; http://www.consort-statement.org)

Auf der Grundlage der zweistufigen Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Vorhaben ausgewählt. Über das Ergebnis der Bewertung werden die Antragsteller vom Projektträger schriftlich informiert und bei positiver Bewertung aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den dann nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 26.11.2007

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Gabriele Hausdorf

1 Eine Etablierung und Unterstützung zentraler fakultätsübergreifender Maßnahmen oder Koordinierungseinheiten kann nicht im Rahmen dieser Fördermaßnahme erfolgen. Diese können im Rahmen der BMBF-Bekanntmachung: Richtlinie zur Förderung von Klinischen Studienzentren beantragt werden.

2 Klinische Studien können nur gefördert werden, sofern diese nicht im Rahmen der Fördermaßnahme: Förderung Klinischer Studien; gemeinsames Programm des BMBF und der DFG (http://www.bmbf.de/foerderung/677_6840.php), gefördert werden können.