Richtlinien zur Förderung von Klausurwochen auf dem Gebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften

vom 18.05.2011 - Abgabetermin: 15.08.2011

Erschienen im Bundesanzeiger Nr. 76 vom 18.05.2011

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck


Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt im Förderschwerpunkt „Ethische, rechtliche und soziale Aspekte der modernen Lebenswissenschaften“ die Durchführung von Klausurwochen zu fördern.  Die Förderung soll dazu beitragen, den Gedanken der Nachwuchsförderung an dafür geeigneten deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen zu stärken. Mit der Durchführung der Klausurwochen soll besonders qualifizierten jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit geboten werden, in einer interdisziplinär zusammengesetzten Gruppe intensiv und themenbezogen zu arbeiten. Durch Aneignung und Anwendung disziplinspezifischer sowie transdisziplinärer Arbeitsmethoden und durch den interdisziplinären Dialog soll eine Annäherung zwischen den verschiedenen Fachdisziplinen gefördert werden. Hierdurch soll eine zusätzliche Qualifizierung der Teilnehmer für wissenschaftliche Arbeiten im Bereich der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften erreicht werden. Auch der Dialog zwischen Wissenschaftlern relevanter Disziplinen aus verschiedenen Ländern der EU kann durch diese Maßnahme unterstützt werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von fünf- bis zehntägigen, interdisziplinären Klausurwochen zu einem konkreten, aktuellen Thema. Das Thema kann aus dem breiten Bereich der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften gewählt werden. Ziel der Klausurwochen soll die disziplinübergreifende Erarbeitung von Werturteilen zu einer klar definierten, wissenschaftlichen Fragestellung sein. Dabei soll vor allem auf die Einführung und die Anwendung disziplinübergreifender Denkansätze und Arbeitsmethoden, sowie auf die Förderung der interdisziplinären Kommunikation zwischen den Teilnehmern Wert gelegt werden.
Nicht gefördert werden Ansätze, die auf die Entwicklung von Arbeits- und Lehrmethoden abzielen. Auch Veranstaltungen mit Tagungs-, bzw. Kongresscharakter sind von der Förderung ausgeschlossen.
Bei Fragen zur Thematik und Ausrichtung wird empfohlen, mit dem hier zuständigen Projektträger im DLR (siehe unter Nr. 7.1) Kontakt aufzunehmen.

Klausurwochen sollen von Einrichtungen durchgeführt werden, die gute Voraussetzungen für die fachliche und organisatorische Durchführung der angestrebten Klausurwochen besitzen. Der Teilnehmerkreis kann bis zu 15 hochqualifizierte, junge, am interdisziplinären Dialog interessierte Teilnehmer aus allen für die jeweils gewählte Thematik relevanten Disziplinen und Berufsgruppen umfassen. Sie sollen sich für die Klausurwoche aus ihrem täglichen Arbeitsumfeld zurückziehen zu können, um die intensive, fokussierte Bearbeitung und interdisziplinäre Diskussion der Themenstellung zu ermöglichen. Neben Teilnehmern aus Deutschland ist die Teilnahme von Personen aus dem Ausland, bevorzugt der EU, möglich und erwünscht.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Universitäten und Forschungseinrichtungen, die bereits über interdisziplinäre Forschungserfahrung auf dem Gebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte (ELSA) der modernen Lebenswissenschaften verfügen. Die Einrichtungen sollen  den deutschen und europaweiten Nachwuchs sowie die interdisziplinäre Kommunikation in ELSA aktiv unterstützen wollen. Die Einrichtungen müssen die für die Durchführung der Klausurwochen notwendige Infrastruktur bereitstellen können.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung über die BMBF-Förderlinie "ProfilNT". Entscheidungen hierzu erfolgen über ein gesondertes Antrags- und Auswahlverfahren. Nähere Informationen hierzu sind unter http://www.bmbf.de/de/1956.php erhältlich.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Qualifikationsnachweis

Die aufnehmende Einrichtung muss nachweisen, dass sie
- in dem interdisziplinären Forschungsgebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften ausgewiesen ist,
- Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Seminaren/ Veranstaltungen hat,
- eine/n Organisator/in für die Klausurwochen abstellen kann,
- die erforderliche Infrastruktur für die Durchführung der Klausurwochen (z. B. Tagungsstätte, Unterbringungsmöglichkeiten, Bibliothek, Internetzugang etc.) bereitstellen kann.

4.2 Planung, Durchführung und Nachbereitung der Klausurwochen durch die ausgewählte Einrichtung

Die geförderten Einrichtungen haben die Verantwortung für die Durchführung der Klausurwochen gemäß den nachstehenden Rahmenbedingungen und dem darauf basierenden Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplan zu übernehmen. Die Durchführung der Klausurwochenveranstaltungen sollte möglichst innerhalb der vorlesungsfreien Zeit erfolgen.

Die geförderten Einrichtungen haben im Rahmen der Zuwendung die folgenden Schritte durchzuführen:
- Der thematische Rahmen der Klausurwochen ist unter Nr. 2 dieser Bekanntmachung skizziert. Das Thema und die entsprechende, wissenschaftliche Fragestellung soll durch die Einrichtung definiert, und in der ausführlichen Projektskizze (vgl. Nr. 7.2) erläutert werden.
- Die Klausurwochen sollen ausdrücklich auf Einführung und Anwendung inter- oder transdisziplinärer Arbeitsmethoden abzielen. Die Fähigkeit der Teilnehmer zur interdisziplinären Kommunikation soll aktiv geschult werden. Die hierzu vorgesehene Schulungsmethodik ist in der Projektskizze detailliert darzustellen.
- Nach Abstimmung mit dem Projektträger des BMBF ist ein Gremium für die Teilnehmerauswahl (4 Personen, davon 2 Fachleute der ausführenden Einrichtung sowie 2 weitere externe Fachleute) einzuberufen.
- Die Teilnehmerauswahl soll auf der Basis von aktuellen, kurzen Abstracts zum thematischen Rahmen der Klausurwochen erfolgen, die im Vorfeld von interessierten Wissenschaftlern verfasst und eingereicht werden. Eine Frist zur Einreichung der Abstracts durch Interessenten ist zu bestimmen. Interessierte, junge Wissenschaftler und ggf. junge Angehörige anderer relevanter Berufsgruppen sind über geeignete Mechanismen zur Einreichung der Abstracts aufzurufen.
- Nach Ablauf der Frist werden durch das Auswahlgremium die Teilnehmer ausgewählt. Die Teilnehmerzahl ist auf ca. 15 begrenzt. Die Teilnehmer sollen möglichst alle für das gewählte Thema relevanten wissenschaftlichen Fachdisziplinen, z. B. Naturwissenschaften, Medizin, Sozialwissenschaften, Philosophie, Theologie und Rechtswissenschaften, Ingenieurwesen, Ökonomie, Versorgungsforschung und ggf. weitere relevante Berufsgruppen (z. B. Kranken- oder Altenpflege u. a.)) abdecken. Junge Akademiker sollten möglichst ihre Dissertation abgeschlossen haben. Teilnehmer aus anderen Berufsgruppen müssen über eine abgeschlossene Berufsausbildung und über einschlägige Berufserfahrung verfügen. Höchstens 2 der Teilnehmer dürfen aus der ausführenden Einrichtung stammen. Die Hälfte der Teilnehmer sollte aus Deutschland, die übrigen Teilnehmer können aus anderen europäischen Staaten bzw. im Einzelfall auch aus dem nichteuropäischen Ausland stammen.
- Die ausgewählten Teilnehmer sind im Vorfeld der Klausurwochen dazu aufzufordern, auf der Basis ihres Abstracts ein ausführliches, der jeweiligen Berufsgruppe angemessenes Thesenpapier zu der Thematik der Klausurwochen zu verfassen.
- Während der Klausurwochen sind zunächst die Thesenpapiere der Teilnehmer zu präsentieren und zu diskutieren. Danach sind die ausgewählten, wissenschaftlichen Fragestellungen durch Studium und interdisziplinären Diskurs zu vertiefen.
- Für notwendige Hintergrundinformation können zu den Klausurwochen ausgewiesene Experten für Vorträge geladen werden. Auch Exkursionen zu nahe gelegenen, für die Thematik relevanten Einrichtungen (z. B. Labors, Kliniken) sind möglich. Hierbei ist der vorgegebene finanzielle Rahmen einzuhalten. Der Anteil dieser Expertenvorträge und Exkursionen im Ablaufplan darf aber Möglichkeiten und Zeiträume für Gruppenarbeiten und den Dialog zwischen den Teilnehmern keinesfalls zu stark einschränken.
- Am Ende der Klausurwochen sollen Themen und Ergebnisse der Diskussion in geeigneter Form publiziert werden. Eine möglichst öffentlichkeitswirksame Darstellung der Ergebnisse, z. B. durch Podiumsdiskussionen, öffentliche Vorträge o. ä. soll angestrebt werden.
- Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine Förderung als EU-Vorhaben möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im späteren Antrag auf Forschungsförderung kurz dargestellt werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft -FhG- die zuwendungsfähigen  projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% finanziert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die Zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilsfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE (Forschung und Entwicklung)-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

Zuwendungsfähig ist höchstens der Aufwand für
- Personal zur Organisation und Durchführung der Klausurwochen (insgesamt bis zu einem Äquivalent von höchstens drei Monaten E13 nach TVöD, bzw. BAT IIa),
- die Reise und Unterbringung der Teilnehmer bis zu insgesamt € 25.000,
- Reise, Unterbringung und Aufwandsentschädigung von international ausgewiesenen Spezialisten, die zu Vorträgen zu dem während der Klausurwochen behandelten Themengebiet eingeladen werden, bis zu insgesamt € 10.000,
- die pauschale Entschädigung der endgültigen Teilnehmer für die Erstellung des Abstracts im Vorfeld der Veranstaltung, bis zu maximal € 300 pro Teilnehmer,
- Sachmittel und Druckkostenzuschuss bis zu einer Höhe von insgesamt max. € 6000,
- eine öffentlichkeitswirksame Darstellung der Ergebnisse am Ende der Veranstaltung bis zu € 2.500.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgaben (BNBest-BMBF 98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen

Projektträger im DLR für das BMBF
-Gesundheitsforschung-
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Telefon: 0228 3821-1210 (Sekretariat)
Telefax: 0228 3821-1257
Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de

beauftragt. Ansprechpartner sind Dr. Marina Schindel (-1776) und Dr. Matthias von Witsch (-1209). Es wird dringend empfohlen zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2  Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Experten statt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger im DLR zunächst bis spätestens

15. August 2011

formlose Projektskizzen in deutscher Sprache vorzulegen. Eine alleinige Vorlage per Fax oder E-Mail ist nicht möglich. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet oder unvollständig eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizzen sollen im Umfang 15 Seiten (incl. Anlagen, Schriftgrad 12, Zeilenabstand 1,5) nicht überschreiten, und sind in schriftlicher Form im Original mit 4 Kopien und in elektronischer Form als pdf auf Datenträger oder E-Mail-Anhang vorzulegen. Die Projektskizzen sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Gutachterkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben.

Die Projektskizzen sollen das Vorhaben möglichst detailliert darstellen. Sie müssen zu folgenden Punkten Aussagen enthalten:
- Spezifisches Thema der Klausurwochen, wissenschaftliche Fragestellung
- Nachweis der Kompetenz der Einrichtung für die Bearbeitung der ausgewählten, inter- bzw. transdisziplinären Thematik (internationaler Wissensstand, Vorarbeiten an der Einrichtung etc.),
- Nachweis der Möglichkeit zur Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur für die Klausurwochen (z. B. Tagungsstätte, Unterbringungsmöglichkeiten, Bibliothek, Internetzugang etc.),
- Benennung und Beschreibung der Person, die für Organisation und Durchführung der Klausurwochen verantwortlich sein soll (Curriculum Vitae, abgeschlossene Promotion, Nachweis der wissenschaftlichen Exzellenz, 5 ausgewählte Publikationen, Nachweis von Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Seminaren/ Veranstaltungen),
- Darstellung der geplanten Klausurwoche mit Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplan unter Berücksichtigung der Vorgaben in den Punkten 2, 4.2, und 5, 
- Detaillierte Darstellung und Begründung des für die Klausurwoche entworfenen Konzeptes / Curriculums zur Schulung der Teilnehmer in interdisziplinären Arbeitsmethoden und transdisziplinärem Diskurs. 
- Beschreibung des Wertes der Veranstaltung für die weitere Qualifizierung und Profilbildung der Teilnehmer im Bereich der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen nach folgenden Kriterien bewertet:
- die Relevanz des gewählten Themas und der wissenschaftlichen Fragestellung
- die bisherige wissenschaftliche Qualität der interdisziplinären Arbeiten an der antragstellenden Einrichtung im Bereich des ausgewählten Themas,
- die Durchführbarkeit der Klausurwochen an der antragstellenden Einrichtung (Infrastruktur) und durch die verantwortlichen Person,
- der vorgelegte Arbeits- Zeit- und Finanzierungsplan,
- die Qualität des vorgelegten Konzeptes / Curriculums für die Schulung in interdisziplinären Arbeitsmethoden und transdisziplinären Diskurses,
- der Nutzen der geplanten Veranstaltung für die weitere Qualifizierung und Profilbildung der Teilnehmer.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt.  Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Vordrucke für die einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 04. Mai 2011.

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Roesler