Richtlinien zur Förderung von "Nationales Netzwerk Computational Neuroscience - Bernstein Zentren für Neurotechnologie (BCNT)"

vom 07.03.2007 - Abgabetermin: 15.06.2007

Erschienen im Bundesanzeiger Nr. 46 vom 07.03.2007

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Fortschritte bei der Aufklärung grundlegender neuronaler Prozesse erlauben es zunehmend, neurobiologische und informationstheoretische Prinzipien für innovative Lösungsansätze in technologischen Anwendungsbereichen (z.B. Informationstechnologie, Robotik, Biomedizin) nutzbar zu machen. Ein wichtiges Forschungsfeld stellt dabei die Neurotechnologie dar, die neurowissenschaftliche Grundlagenforschung eng mit technologischen Anwendungsfeldern verbindet.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt die Förderung von Maßnahmen zur Weiterentwicklung, strukturellen Zentrierung und Vernetzung neurowissenschaftlicher und technologischer Kapazitäten im Bereich Neurotechnologie. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Position Deutschlands in den Neurowissenschaften langfristig zu erhalten und auszubauen, zukunftsorientierte technologienahe Anwendungsfelder zu erschließen und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit langfristig weiter zu steigern.

Die BMBF-Förderung zielt darauf ab, die in Deutschland vorliegende, hervorragende neurowissenschaftliche und technologische Expertise in einer neuen strukturellen Qualität zusammen zu führen und zu verstärken. Damit soll die notwendige Struktur geschaffen werden, um neurowissenschaftliche Forschungsergebnisse frühzeitig mit technologischen Anwendungen zu verknüpfen und die international aufstrebende Disziplin „Neurotechnologie“ in Deutschland nachhaltig zu etablieren. Dazu ist die Gründung lokaler Zentren beabsichtigt, die durch Konzentration und Ausbau die bereits existierenden Kapazitäten verstärken sollen. Mit dem Ziel, den Transfer von Forschungsergebnissen in neurotechnologische Anwendungen und wirtschaftliche Entwicklungen auszubauen, werden die Einbeziehung industrieller Partner und Anwender sowie der Technologietransfer durch personellen Austausch zwischen Academia und Industrie integrale Bestandteile der „Zentren für Neurotechnologie“ sein. Um die Nachhaltigkeit der Förderung zu gewährleisten, sind flankierende Maßnahmen zur langfristigen nachhaltigen Verankerung der Neurotechnologie in Forschung und Wissenschaft Voraussetzung für eine Förderung.

Die „Zentren für Neurotechnologie“ werden als explizit anwendungsorientierte Komponente das „Nationale Netzwerk Computational Neuroscience“ ergänzen. Im Hinblick auf ihre Zugehörigkeit zum Nationalen Netzwerk Computational Neuroscience werden sie den Namen „Bernstein Zentren für Neurotechnologie (BCNT)“ tragen. Sie werden sich untereinander vernetzen und über geeignete Maßnahmen in das Nationale Netzwerk Computational Neuroscience integrieren.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Als strukturelle Elemente sollen bis zu fünf „Bernstein Zentren für Neurotechnologie (BCNT)“ die intensive multidisziplinäre Zusammenarbeit zwischen neurowissenschaftlichen und technologischen Arbeitsgruppen zur Bearbeitung komplexer neurowissenschaftlicher Fragestellungen und ihrer Anwendungen befördern und nachhaltig etablieren. Die „Bernstein Zentren für Neurotechnologie“ sollen als fakultätsübergreifende Strukturen konzipiert sein und über eine kritische Masse an Arbeitsgruppen verfügen, um synergistische Effekte zu erzielen. Neben der angestrebten lokalen Zentrierung können die Zentren durch überregionale Kooperationen auch weitere Partner einschließen, die zur erfolgreichen Bearbeitung der gewählten Fragestellung notwendig erscheinen. Diese Fragestellungen sollen von erheblicher Relevanz für technologische Anwendungen sein.
Prioritär werden innovative Forschungskonzepte mit hoher wissenschaftlich-technischer Qualität gefördert, insbesondere als Verbundvorhaben zwischen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Industrieunternehmen. Aufeinander abgestimmte Maßnahmen zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Mechanismen zum Technologietransfer sind zu integrieren. Zur wissenschaftlichen Begleitung und Koordinierung beruft jedes Zentrum einen wissenschaftlichen Beirat und befördert nach seiner Einrichtung den engen Austausch mit den anderen „Bernstein Zentren für Neurotechnologie (BCNT)“ und externen Partnern.

Die wesentliche wissenschaftliche Aufgabe der „Bernstein Zentren für Neurotechnologie (BCNT)“ ist die systematische Erarbeitung notwendiger Grundlagen und Basisinnovationen und deren Überleitung und Verknüpfung mit der Entwicklung neurotechnologischer Anwendungen. Dabei soll der Schwerpunkt der Forschungsarbeiten ein auf das bessere Verständnis der zugrunde liegenden neuronalen Mechanismen und Dynamik ausgerichteter Ansatz, die Erarbeitung von Modellansätzen sowie die Einbindung einer quantitativen Analyse im Sinne der Computational Neuroscience sein.

Die Auswahl der jeweiligen inhaltlichen Fokussierung obliegt den einzelnen Bernstein Zentren für Neurotechnologie (BCNT). Zur Konzeptionierung eines gemeinsamen Ansatzes wird erwartet, dass jedes Bernstein Zentrum sich einer gemeinsamen Fragestellung widmet.

Beispiele für relevante Themenbereiche könnten sein:
- Kombination von Nervenzellen mit elektronischen Chips
- Entwicklung von Brain-Computer-Interfaces (BCIs), Brain-Machine-Interfaces (BMIs)
- Deep Brain Stimulation
- neuronal inspirierte Controller
- Entwicklung von Software zur Verbesserung der Datenanalyse und zur realistischen Simulierung neuronaler Netze
- Lernen, Adaptivität - im Sinne einer Verbesserung der Mensch-Maschine-Wechselwirkung
Nicht Gegenstand der Förderung sind Anwendungen, die in ihrer Entwicklung so weit fortgeschritten sind, dass der Forschungsschwerpunkt weniger auf der Schaffung von Grundlagen, als auf der industriellen und/oder klinischen Weiterentwicklung liegt (z.B. Retina-Implantat, Hirnschrittmacher).

Es wird erwartet, dass die Arbeiten in einem interdisziplinären Ansatz unter Beteiligung experimenteller, theoretischer und industrieller Arbeitsgruppen angegangen werden. Für die Integration der Zentren in das angestrebte Nationale Netzwerk ist ein effizienter Austausch von experimentellen Daten, Analysemethoden, Computermodellen und theoretischen Ansätzen zu gewährleisten. Hierbei werden aufeinander abgestimmte Software-Entwicklungen und Maßnahmen zum Datenmanagement von besonderer Bedeutung sein.

Folgende Anforderungen sind von besonderer Bedeutung für den Aufbau eines Zentrums für Neurotechnologie:

- das Vorliegen ausgeprägter neurowissenschaftlicher und technologischer Expertise
- das Vorliegen begünstigender Rahmenbedingungen für neurowissenschaftliche und technologische Forschung
- Zusage der beteiligten Einrichtungen, nach Auslaufen der Förderung durch das BMBF die Kontinuität des Zentrums sicherzustellen

Mit dem Ziel, die Kommunikation zwischen den Zentren und ihre Integration in das Nationale Netzwerk Computational Neuroscience zu sichern, werden sich die Zuwendungsempfänger in jährlichen Workshops und Statusseminaren über die laufenden Forschungsaktivitäten und deren Ergebnisse austauschen. Externe Partner (deutsche Forschungslandschaft, internationale Gäste) sollten an diesen Veranstaltungen beteiligt werden. Gemeinsame Workshops mit den Bernstein Zentren für Computational Neuroscience (BCCN) und den Bernstein Partnern (BCCN Partner) sollen den Austausch zu themenspezifischen Fragestellungen fördern. Weitere Beiträge zur Vernetzung bilden Gastaufenthalte, vor allem auf der Ebene von Nachwuchswissenschaftlern, sowie der Daten- und Methodenaustausch. Projektbezogene Kooperationen mit Gruppen außerhalb der Zentren dienen dem Wissenstransfer über das Netzwerk hinweg.

Für die Einrichtung eines Bernstein Zentrums für Neurotechnologie (BCNT) wird unter Einbeziehung der am Standort vorliegenden Forschungskapazitäten eine Finanzierung von zunächst fünf Jahren zur Verfügung gestellt. Aus dieser Finanzierung können für den Förderzeitraum neben Stellen für Nachwuchswissenschaftler (Doktoranden und Postdoktoranden) vor allem auch Professuren gefördert werden. Dabei ist anzustreben, biologisch ausgerichtete Professuren in technologischen Fachbereichen zu installieren und technologisch ausgerichtete Professuren in biologischen Fachbereichen. Eine gemeinsame Berufung etwa von Physik oder Technologie und Biologie wird favorisiert. Die Professuren sind durch eine Kommission zu besetzen, an der auswärtige Experten zu beteiligen sind. Zuwendungsvoraussetzung ist die Übernahme der Professuren durch die Hochschulen nach Auslaufen der Projektförderung (verbindliche Zusage der Hochschulleitung).

Integraler Bestandteil des Konzeptes für ein Bernstein Zentrum für Neurotechnologie (BCNT) ist ein zu etablierender Mechanismus zum Technologietransfer. Neben Technologie-plattformen erscheint insbesondere der personelle Austausch zwischen industriellen und universitären Einrichtungen erfolgversprechend.
Zur Verbesserung der interdisziplinären Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses richten die an einem Zentrum beteiligten Einrichtungen ein begleitendes, aufeinander abgestimmtes Lehrprogramm ein. Eine Beteiligung der industriellen Partner ist dabei von besonderer Bedeutung, um den Anwendungsbezug auch in der Ausbildung zu verankern. Die Entwicklung eines eigenen Studiengangs für Neurotechnologie ist nicht verpflichtend. Eine Abstimmung mit und Beteiligung der Bernstein Zentren für Computational Neuroscience (BCCN) an der Nachwuchsförderung ist hinsichtlich einer Vernetzung der Zentren anzustreben.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Für jedes Bernstein-Zentrum für Neurotechnologie (BCNT) ist ein Koordinator/eine Koordinatorin zu benennen, die/der durch hohes internationales Ansehen ausgezeichnet ist. Ihr/ihm obliegt die Koordination, die Organisation des wissenschaftlichen Austausches, die inhaltliche Abstimmung innerhalb und zwischen den Zentren, die Organisation von Workshops und Seminaren, die Berichterstattung an den wissenschaftlichen Beirat, den Projektträger, das BMBF sowie die Koordinierung der im Rahmen der Projektzielsetzungen erforderliche Verbreitung der Ergebnisse.

Kooperationsmöglichkeiten mit bereits bestehenden Förderaktivitäten des BMBF (z.B. Bernstein Zentren für Computational Neuroscience (BCCN), Bernstein Partner (BCCN Partner), Zentren für Bildgebung in den klinischen Neurowissenschaften) sind zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist im Antrag kurz darzustellen.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – entnommen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Ländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen  Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7.Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Projektträger im DLR für das BMBF
 - Gesundheitsforschung -
 Heinrich-Konen-Straße 1
 53227 Bonn
Tel: 0228-3821-210 (Sekretariat)
Fax. 0228-3821-257
www.pt-dlr.de

beauftragt. Ansprechpartner ist Dr. Andreas Jansen (Tel.: 0228-3821-296).
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen.

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Beim Projektträger kann der „Leitfaden für Antragsteller“ angefordert werden.

Dem Projektträger sind begutachungsfähige Unterlagen in Übereinstimmung mit dem im Folgenden beschriebenen Verfahren vorzulegen.

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger

bis spätestens 15. Juni 2007

zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form und elektronischer Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen an den Projektträger in englischer Sprache empfohlen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:
-  Titel / Thema des Antrags
- Koordinator (Dienstanschrift, Telefon, Fax, e-mail Kontakt)
- Zusammenfassung (jeweils max. 1 Seite in englischer und deutscher Sprache)
- Stand der Forschung (incl. Literaturverzeichnis)
- Eigene Vorarbeiten (incl. Literaturverzeichnis)
- Fragestellung/Ziel des Vorhabens
- Arbeitsprogramm
- Mechanismen zum Technologietransfer
- Konzept zur Nachwuchsförderung
- Finanzierungsplan
- Beitrag zu Struktur und Vernetzung im Nationalen Netzwerk für Computational
Neuroscience

Die Projektskizzen sollen einen Umfang von 15 Seiten nicht überschreiten. Sie sollen in 15 Exemplaren DIN A4, 1.5-zeilig, Schriftgröße 12pt, doppelseitig, und einmal in elektronischer Form (pdf-File, CD-ROM) vorgelegt werden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen/ Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:
- Wissenschaftlich-technische Qualität des Forschungskonzeptes/Forschungsprofils
- Wissenschaftliche Qualifikation der Antragsteller
- Multidisziplinäre, komplementäre Zusammensetzung, inhaltliche Kohärenz und Funktionalität der geplanten Zusammenarbeit
- Qualität des integrierten Technologietransfer- und Ausbildungskonzeptes
- Schnittstellen der Forschungsarbeiten zu den anwendungsrelevanten Bereichen
- Struktur und Management des geplanten Zentrums
Als weiteres Kriterium wird für die Begutachtung der förmlichen Förderanträge der Umfang der zugesagten langfristigen Unterstützung der beteiligten Institutionen herangezogen.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Der förmliche Förderantrag ist über das Landesministerium einzureichen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 26.02.2007
Bundesministerium für
Bildung und Forschung

Im Auftrag

i. V. Dr. Christiane Buchholz