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Stark-Watzinger: Wir müssen das Embryonenschutzgesetz und das Stammzellgesetz neu prüfen und bewerten : Datum: Pressemitteilung: 69/2023

BMBF-Fachkonferenz bietet Raum für die Debatte

Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger hat heute die Fachkonferenz „Humane Embryonen in der medizinischen Forschung: Tabu? Vertretbar? Chance?“ eröffnet. Mit der Konferenz möchte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Raum für die Debatte bieten.

Dazu erklärt Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger:

„Die Forschung an frühen Embryonen und anderen neuartigen Zellstrukturen aus dem Labor ist ein bedeutsames, aber auch kontroverses und ethisch herausforderndes Thema. Dabei sind die Stellungnahmen aus der Wissenschaft eindeutig: Embryonenforschung ist wichtig, unsere Gesetze hierzu sind jedoch nicht mehr zeitgemäß. Deshalb müssen wir die Regelungen des Embryonenschutzgesetzes und des Stammzellgesetzes neu prüfen und bewerten. Denn dieses Forschungsfeld bietet große Chancen für die Entwicklung wirksamer Therapien für bislang unheilbare Krankheiten oder zur Behandlung von Volkskrankheiten wie Diabetes, Demenz oder Herzinfarkt. Die bestehenden Regulierungen sind zudem ein echter Nachteil für die Zusammenarbeit deutscher Wissenschaftler mit internationalen Partnern. Denn international werden hierzu bereits vielfältige Forschungsarbeiten durchgeführt. Wir dürfen das Feld nicht einfach anderen überlassen, sondern sollten diese wichtige Chance nutzen. Wir wollen daher eine lösungsorientierte Debatte entlang unserer bewährten ethischen Leitplanken anstoßen.“

Hintergrund

Die Forschung an und mit frühen humanen Embryonen ist in Deutschland durch das seit 1990 geltende Embryonenschutzgesetz (ESchG) verboten, auch die Forschung an und mit humanen embryonalen Stammzellen ist nur unter strengen Voraussetzungen im Rahmen des Stammzellgesetzes (StZG) möglich.

An der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ausgerichteten Fachkonferenz beteiligen sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland sowie aus verschiedenen Disziplinen wie Medizin, Biologie, Ethik, Theologie und Rechtswissenschaften. Sie erörtern Chancen und Risiken, zeigen Möglichkeiten und Perspektiven der medizinischen Forschung auf und setzen sie in Bezug zu den rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen in Deutschland.

Weitere Informationen

www.bmbf.de/forschung-mit-fruehen-humanen-zellen