Einzelprojekt

A-BRAIN - Sucht und Gehirn: Analysen zum ethisch fundierten Umgang mit neurowissenschaftlichen Forschungsmethoden und Ergebnissen am Beispiel des Brain Disease Modells of Addiction (BDMA) - TP Wissensgemeinschaften und Interessengruppen

Förderkennzeichen: 01GP1823
Fördersumme: 219.500 EUR
Förderzeitraum: 2018 - 2022
Projektleitung: Dr. Sarah Forberger
Adresse: Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie, BIPS GmbH
Achterstr. 30
28359 Bremen

Neurowissenschaftliche Forschungsansätze eröffnen die Möglichkeit der Nutzung neuer Erkenntnissen für die Erforschung von Abhängigkeitserkrankungen. Gleichzeitig bleiben Fragen zur reflektierten Anwendung und Folgeabschätzung für die sozialen und rechtlichen Systeme oft undiskutiert. Möglichkeiten und Grenzen der Anwendung und Interpretation der Ergebnisse neurowissenschaftlicher Forschung müssen kritisch diskutiert werden, um ethisch, sozial und rechtlich fundierten Rahmenbedingungen für eine sichere, verbindliche und angemessene Nutzung zu schaffen. Das Projekt erhebt Einstellungen, Werte, Ansprüche und Wünsche an die neurowissenschaftliche Forschung am Beispiel des Brain Disease Modell of Addiction (BDMA) aus der Perspektive unterschiedlicher Wissensgemeinschaften (z.B. Wissenschaftler/*innen, Vertreter von Förderinsitutionen, der Forensik, von Unternehmen). Die Daten werden mit Hilfe eines Onlinesurveys erhoben. Parallel zur Befragung werden die ausgewählten Wissensgemeinschaften hinsichtlich ihrer a) Auswahl der Mitglieder und Training, b) Qualität und Häufigkeit der Treffen, c) gemeinsame Normen und d) gemeinsamer Kultur analysiert. Für die Auswertung werden sowohl Struktur- und Netzwerkanalysen als auch qualitative Inhalts- und Diskursanalysen genutzt. Durch das Mischen verschiedener Methoden, Disziplinen und Epistemologien will das vorgeschlagene Forschungskonsortium auf breiter Ebene Konzeptionen zur Umsetzung des BDMA Modells sammeln und entweder Möglichen für eine breite reflektierte Anwendung aufzeigen oder Lücken herausarbeiten, die eine breitere Diskussion bedürfen. Die Ergebnisse können weitreichende Implikationen für den Umgang und die Konzeption des BDMA in der Wissenschaft, beim Umgang mit (neuen) Therapieansätzen oder bei der Beurteilung der Frage der Strafmündigkeit haben.