12.11.2019

| Aktuelle Meldung

Antimikrobielle Resistenzen II: Deutschland und Frankreich bündeln ihre Forschung

Das französische Ministerium für Hochschulen, Forschung und Innovation (MESRI), vertreten durch die französische Agence National de la Recherche (ANR), und das Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) kündigen eine gemeinsame Förderrichtlinie an.

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GettyImages_Tzogia Kappatou

Frankreich und Deutschland haben im Sommer 2018 gemeinsam beschlossen, die Bekämpfung von AMR auf einer binationalen Ebene zu forcieren, um die Gesundheitsversorgung der europäischen Bevölkerung zu verbessern und zur Zukunftsfähigkeit Europas durch Stärkung der europäischen Forschungslandschaft beizutragen. Für das binationale Programm zur Erforschung und Bekämpfung von AMR stellen das MESRI und das BMBF jeweils insgesamt 7 Millionen Euro zur Verfügung.

Die erste Förderrichtlinie wurde im Dezember 2018 veröffentlicht. Im Rahmen der zweiten Förderrichtlinie werden französische und deutsche Wissenschaftler aufgefordert, effektive Forschungskooperationen einzugehen, um den Wissensstand zu AMR in Bezug auf die „One Health“-Thematik zu erweitern und die Grundlage für gesundheitspolitische Entscheidungen und innovative Strategien zu legen, welche der Eindämmung der AMR dienen können.

Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie ist für die dritte Dezemberwoche 2019 vorgesehen.

Themen der Förderrichtlinie

Die folgenden, vorläufigen Themen wurden von einem deutsch-französischen Expertenkreis erarbeitet:

1.   Innovative Forschung zu AMR in Umwelt-Reservoiren (Wasser, Boden, Wildtiere, Pflanzen, Biofilme auf Plastikabfällen etc.)

  • Biologische und epidemiologische Relevanz (Risikoabschätzung) von Umweltreservoiren für Menschen oder Tiere im Hinblick auf die Entstehung, Übertragung und Verbreitung von AMR;
  • Auswirkung von Antibiotika, Antibiotika-Rückständen und anderen Verunreinigungen im Zusammenhang mit hygienischen Maßnahmen für die Gesundheit von Mensch und Tier auf AMR;
  • Verbesserte oder neue Methoden zur Quantifizierung oder Charakterisierung von antibiotikaresistenten Bakterien, resistenzvermittelnden Genen und mobilen genetischen Elementen, Antibiotika oder Antibiotika-Rückständen in Umweltproben (z.B. Abwasser, Boden, Luft);
  • Innovative Maßnahmen zur Reduktion vom AMR in Umweltreservoiren;

 2.   Innovative Forschung an antibiotikaresistenten Bakterien, die Menschen, landwirtschaftliche Nutztiere, Heimtiere und / oder Lebensmittel besiedeln:

  • Epidemiologie, Biologie und Auswirkungen kolonisierender antibiotika­resistenter Bakterien;
  • Innovative Ansätze zur Prävention oder Verminderung der Besiedelung mit antibiotikaresistenten Bakterien;
  • Auswirkungen von Desinfektionsmitteln auf die Entstehung kolonisierender antibiotikaresistenter Bakterien.
  • Jedes Konsortium muss je einen deutschen und einen französischen Koordinator benennen, wobei jeder Koordinator die Voraussetzungen für die Förderung durch die entsprechende nationale Förderorganisation (ANR oder BMBF) erfüllen muss.
  • Weitere Verbundpartner dürfen dem Konsortium beitreten, wenn sie die Voraussetzungen für die Förderung durch die entsprechende nationale Förderorganisation (ANR oder BMBF) erfüllen.

Zusammensetzung der Konsortien

Förderbar sind ausschließlich binationale Verbundprojekte. Für die Zusammensetzung der Konsortien gelten folgende Bedingungen.

  • Jedes Konsortium muss je einen deutschen und einen französischen Koordinator benennen, wobei jeder Koordinator die Voraussetzungen für die Förderung durch die entsprechende nationale Förderorganisation (ANR oder BMBF) erfüllen muss.
  • Weitere Verbundpartner dürfen dem Konsortium beitreten, wenn sie die Voraussetzungen für die Förderung durch die entsprechende nationale Förderorganisation (ANR oder BMBF) erfüllen.

Voraussichtlicher Zeitplan

Die Antragstellung unterliegt einem zweistufigen Verfahren. Zunächst sind Projektskizzen in englischer Sprache zu verfassen und von einem der beiden Koordinatoren über ein elektronisches Einreichungssystem auf der Webseite der VDI/VDE-IT GmbH einzureichen. Andere Formen oder Wege der Einreichung können nicht akzeptiert werden. In der zweiten Verfahrensstufe werden die deutschen Verbundpartner der positiv bewerteten Projektskizzen vom Projektträger unter Angabe detaillierter Informationen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Die Förderung der französischen Verbundpartner wird von der ANR organisiert.

Die Förderrichtlinie wird voraussichtlich in der dritten Dezemberwoche 2019 im Bundesanzeiger sowie auf den Internetseiten des BMBF und der ANR veröffentlicht. Die Antragsteller werden nach der Veröffentlichung ungefähr zwei Monate Zeit haben, ihre Projektskizzen einzureichen.

Gültigkeit

Es handelt sich lediglich um die Ankündigung der Veröffentlichung einer Förderrichtlinie und ihres voraussichtlichen Inhaltes. Die Förderrichtlinie kann Änderungen unterliegen. Der Inhalt dieser Ankündigung ist daher nicht rechtsverbindlich. Ansprüche an die jeweiligen Ministerien oder Finanzierungsstellen können davon nicht abgeleitet werden.

Der offizielle, vollständige und rechtsverbindliche Text der Förderrichtlinie wird in Deutschland im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) und in Frankreich von der ANR veröffentlicht (www.anr.fr)