03.11.2020

| Aktuelle Meldung

Behandlungen im Voraus planen – auch für Covid-19-bedingte Krisensituationen

Das Projekt BVP-Akut untersucht die Herausforderung, in der Covid-19 Pandemie Behandlungsentscheidungen nach dem Willen der Betroffenen in akuten Notfallsituationen zu treffen.

Patient im Rollstuhl mit asiatischer Pflegerin, beide tragen einen Mundschutz

Eine strukturierte Behandlungsvorausplanung soll sicherstellen, dass der Wille von Patientinnen und Patienten auch dann berücksichtigt wird, wenn sie aufgrund einer solchen Situation nicht mehr selbst einwilligungsfähig sind.

Kawee/Adobe Stock

Bei medizinischen Entscheidungen spielt der Wille der Patientinnen und Patienten immer eine zentrale Rolle. Das Konzept „Behandlung im Voraus planen“ (BVP) der „Deutschen interprofessionellen Vereinigung – Behandlung im Voraus Planen“ (DiV-BVP) bindet die Betroffenen daher als gleichberechtigte Partner in die vorausschauende Versorgungsplanung ein. Durch einen professionell begleiteten Gesprächsprozess werden Vorausverfügungen erstellt, welche die Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen wiederspiegeln – und die jederzeit auf eine neue Situation angepasst werden können. Solch eine Vorausverfügung ist in allen Notfallsituationen wichtig, in denen die Betroffenen nicht mehr selbst einwilligungsfähig sind.

In der Covid-19-Pandemie sind solche Notfallsituationen spürbar angestiegen. Dies betrifft vor allem Menschen, die beispielsweise aufgrund ihres Alters als Risikogruppe gelten. Für viele Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen liegen aber keine strukturierten Vorausplanungen vor, welche eine Therapie regeln, wenn sie nicht mehr einwilligungsfähig sind. Um dem entgegenzuwirken hat die DiV-BVP eine Kurzversion der umfassenden BVP-Vorausplanung erstellt.

Das Projekt BVP-Akut untersucht, inwieweit diese Kurzversion das medizinische Personal, das ambulant in Einrichtungen der stationären Altenpflege arbeitet, bei einer krisentauglichen Behandlungsvorausplanung unterstützen kann. Für die Studie sollen insgesamt zehn bis 20 Ärztinnen und Ärzte mehrfach befragt werden, die Menschen in unterschiedlichen Einrichtungen betreuen. Darüber hinaus sollen Interviews mit den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst, den Einrichtungsleitungen sowie den Mitarbeitenden geführt werden. Die zentralen Fragen lauten dabei unter anderen:

  • Welche Erfahrungen wurde in Covid-19 Notfallsituationen bei der Ermittlung des Bewohnerwillens gemacht?
  • Wird die ambulante patienten-zentrierte Vorausplanung in der Einrichtung eingesetzt?
  • Konnten durch die Kurzversion Behandlungsentscheidungen der Betroffenen im akuten Notfall berücksichtigt werden?
  • Wie stehen die Befragten der Ermittlung des Patientenwillens durch Vorausplanung nach dem BVP-Konzept gegenüber?

Projekt ergänzt eine laufende Studie

Das Projekt BVP-Akut ergänzt die vom Innovationsfond des Gemeinsamen Bundesausschusses geförderte BEVOR-Studie („Patienten-relevante Auswirkungen von Behandlung im Voraus planen: cluster-randomisierte Interventionsstudie in Seniorenpflegeeinrichtungen“), die die Machbarkeit und den Erfolg des BVP-Konzeptes in Altenpflegeinrichtungen überprüft. „Die Ergebnisse des BVP-Akut-Projektes werden in die BEVOR-Studie einfließen und diese sinnvoll ergänzen. Unser Ziel ist es, konkrete Handlungsempfehlungen zu verfassen, die dazu beitragen, dass dem Willen der Patientinnen und Patienten auch in Covid-19-bedingten Krisensituationen eine zentrale Rolle bei der Vorausplanung von Behandlungen zukommt“, erläutert Dr. Michaela Schunk. Die Gesundheitswissenschaftlerin am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München leitet das durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt.

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