Veröffentlichung der Bekanntmachung: | 2004 (1. und 2. Runde), 2006 (3. Runde), 2008 (4. Runde), 2010 (5. Runde) |
Förderzeitraum: | 2005 - 2017 |
Gesamte Fördersumme: | bis zu 60,6 Mio. Euro |
Anzahl der Projekte: | 47 |
1. Ziele des Förderschwerpunktes
Viele Erkrankungen sind trotz des erheblichen medizinischen Fortschritts nach wie vor nicht oder nur unzureichend behandelbar. Zudem sind zahlreiche Therapieoptionen mit schwerwiegenden Nebenwirkungen verbunden, die zu einer nachhaltigen Einschränkung der Lebensqualität der Betroffenen und zu erheblichen Kosten führen.
Demgegenüber eröffnen die wissenschaftlichen Erkenntnisse der vergangenen Jahre in den molekularen Lebenswissenschaften hochinnovative Therapieansätze, die ein großes Potenzial für eine wirksamere Behandlung auf der Basis der zugrunde liegenden biologischen Mechanismen besitzen. Durch ihre spezifische Wirkungsweise unterstützen solche Therapieansätze zudem die Bestrebungen, nebenwirkungsärmere Behandlungsmethoden zu entwickeln. Die Herausforderung besteht darin, die Ergebnisse aus der zell- und molekularbiologischen Grundlagenforschung für innovative therapeutische Verfahren und Produkte in der medizinischen Anwendung nutzbar zu machen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen des Programms der Bundesregierung "Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen" daher die Weiterentwicklung besonders innovativer Forschungs- und Entwicklungsansätze zu neuen Therapien. Hiermit sollen Verfahren und Produkte, die auf Grund ihres Innovationsgrades mit einem hohen Entwicklungsrisiko einhergehen, vermehrt in die Anwendung gebracht werden. Dazu ist eine enge Kooperation zwischen akademischen, industriellen und klinischen Partnern notwendig.
2. Stand der Fördermaßnahme
Im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung der Förderrichtlinien vom 15.10.2004 wurden in der ersten Runde 48 Anträge, in der zweiten Runde 52 Anträge und in der dritten Runde 43 Anträge beim Projektträger Gesundheitsforschung eingereicht. Unter Einbeziehung eines international besetzten Gutachtergremiums wurden in der ersten Runde 9 Forschungsverbünde mit 41 Teilprojekten, in der zweiten Runde 11 Forschungsverbünde mit 28 Teilprojekten und in der dritten Runde 10 Forschungsverbünde mit 33 Teilprojekten ausgewählt. Die Vorhaben werden insgesamt mit ca. 12 Mio. EUR in einem Zeitraum von drei Jahren gefördert.