Richtlinien zur Förderinitiative Deutschland – USA Zusammenarbeit in Computational Neuroscience

vom 28.08.2009 - Abgabetermin: 17.11.2009

Erschienen im Bundesanzeiger Nr. 128 vom 28.08.2009


Vorbemerkungen
Die „Deutschland - USA Zusammenarbeit in Computational Neuroscience“ ist eine transnationale Initiative zur Forschungsförderung zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika. Sie wird von den Partnern Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit den amerikanischen Förderorganisationen National Science Foundation (NSF) getragen.
Die nachstehenden Förderrichtlinien dienen der Etablierung transnationaler Forschungsprojekte und zielen darauf ab, die bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen Forschern dieser beiden Länder zu vertiefen und auf eine neue Ebene zu heben.

Die maßgeblichen Regelungen der Abschnitte 1.1, 2, und 7 dieser Bekanntmachung werden inhaltlich zeitgleich von BMBF und NSF in ihren Ländern veröffentlicht. Dagegen sind die Regelungen der Abschnitte 1.2, 3, 4, 5 und 6 spezifisch nur auf potentielle Antragsteller in Deutschland ausgerichtet. BMBF und NSF veröffentlichen insoweit vergleichbare, an das jeweilige nationale Recht angepasste Regelungen.
Im Rahmen eines Agreements wurden Verfahren vereinbart, auf die die vorliegenden Richtlinien zurück greifen (Abschnitt 7).

Die vorliegenden Förderrichtlinien richten sich in Deutschland und den USA an Hochschulen, außeruniversitäre akademische Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck


In den vergangenen zehn Jahren wurde sowohl in Deutschland als auch in den USA eine organisatorische Infrastruktur für die Koordinierung und Förderung von Forschung und Ausbildung im Bereich Computational Neuroscience entwickelt, um Technologie, Gesundheit und viele Bereiche in Wissenschaft, Technik und Mathematik voranzubringen. Auf Grund seines stark interdisziplinären Charakters setzt der Forschungsbereich Computational Neuroscience auf Kooperationen zwischen Wissenschaftlern unterschiedlicher Fachrichtungen. Sowohl in den USA als auch in Deutschland wurden mit einer Vielzahl von Initiativen Förderstrukturen geschaffen, die eine bestimmte Form des Zusammenwirkens unterstützen, mit der dieser Bereich vorangebracht werden kann.

Beide Länder sind heute führend in diesem aufstrebenden und sich rasch entwickelnden Bereich. Zwischen den Wissenschaftlern beider Länder haben sich ad hoc vielfältige wissenschaftliche Beziehungen entwickelt. Beim deutsch-amerikanischen Workshop "Growing Connections in Computational Neuroscience", der im Juni 2008 in München stattfand, ist deutlich geworden, dass ein stärker strukturiertes Verfahren zur Förderung internationaler Forschungskooperationen notwendig ist, um diese Kooperationen zu verbessern. Daher werden beide Länder gemäß den Vorgaben dieser Richtlinien gemeinsame deutsch-amerikanische Forschungsprojekte im Bereich Computational Neuroscience fördern. Parallel dazu wird ein Dear Colleague Letter von der amerikanischen National Science Foundation (NSF) veröffentlicht.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Bei NSF und BMBF können im November 2009 Anträge für deutsch-amerikanische Forschungskooperationen im Bereich Computational Neuroscience gestellt werden. Kooperierende Wissenschaftler an deutschen und amerikanischen Einrichtungen können Vorschläge für gemeinsame Forschungsprojekte einreichen, in denen die Forschungsziele und Planungen sowie die Strategien für den Austausch von Wissenschaftlern, Ergebnissen, Daten und Modellierungswerkzeugen beschrieben sind. Computational Neuroscience ist umfassend definiert und beinhaltet eine Vielzahl numerischer und biologischer Ziele und Ansätze. Die Kooperationen sollen komplementäre Fachkompetenzen fördern und es so den kooperierenden Wissenschaftlern ermöglichen, innovative Forschungsansätze zu verfolgen und in wichtigen und schwierigen Fragen signifikante Fortschritte zu erzielen. Die Vorschläge werden anhand ihres Erkenntnisgewinns und ihrer Breitenwirkung sowie der Qualität und Bedeutung der internationalen Kooperation bewertet.

Die für ein Projekt veranschlagten Mittel sollten auch Reisemittel für den federführenden Wissenschaftler (PI) enthalten, damit dieser pro Jahr ein Symposium in den USA oder in Deutschland besuchen kann und so ein Meinungsaustausch über die laufenden Forschungsarbeiten und ihre Ergebnisse sowie enge Kontakte und eine intensive Kommunikation zwischen den Forschergruppen sichergestellt werden können. In diese Veranstaltungen sind auch andere deutsche und amerikanische Wissenschaftler, andere internationale Gäste, Doktoranden und Postdocs einbezogen. Die amerikanischen Komponenten der für eine Förderung ausgewählten gemeinsamen Forschungsprojekte werden aus dem Programm Collaborative Research in Computational Neuroscience, einem gemeinsamen Programm von NSF und NIH, finanziert; die deutschen Teile werden vom BMBF finanziert.

Es werden auch Aktivitäten zur Anbahnung neuer deutsch-amerikanischer Kooperationen wie die Planung von Gastaufenthalten oder Austauschmaßnahmen für Studierende gefördert. Wissenschaftler, die an derartigen Aktivitäten interessiert sind, sollten mit den unten genannten Ansprechpartnern bis spätestens 30. September 2009 Kontakt aufnehmen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland, wie z.B. Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU; die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist hier einzusehen). Großunternehmen sowie Unternehmen, die zu mehr als 50% im Besitz von Großunternehmen sind, können nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Zuwendungsfähig für Antragsteller außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie (in wohlbegründeten Einzelfällen) projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind. Kooperationen mit thematisch verwandten, laufenden FuE-Vorhaben im Ausland, die einen substantiellen Beitrag zur Lösung der bearbeiteten Fragestellung leisten, können in begrenztem Umfang unterstützt werden. Dies betrifft zusätzlich anfallende Mittel für wissenschaftliche Kommunikation z. B. für die Durchführung von Workshops und Arbeitstreffen, Gastaufenthalte von Nachwuchswissenschaftlern aus dem Verbund an externen Forschungseinrichtungen sowie die Einladung von Gastwissenschaftlern.
Von den Partnern innerhalb eines Kooperationsprojektes wird die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit erwartet. Im Hinblick auf die Förderung wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessenten vorausgesetzt.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Informationen zur EU-Förderung können hier abgerufen werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Zuwendungen in Höhe von 70.000 € bis 180.000 € pro Jahr für das gesamte Kooperationsprojekt können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse für 3 bis 5 Jahren gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden für die deutschen Kooperationsteilnehmer grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden für die deutschen Kooperationsteilnehmer die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen


Bei der Beantragung von Fördermitteln für gemeinsame deutsch-amerikanische Forschungsprojekte sollen die deutschen und amerikanischen Wissenschaftler der NSF und dem BMBF Anträge mit identischen Projektbeschreibungen vorlegen, und zwar wie folgt:

(1) Der NSF ist der Antrag entsprechend den Bestimmungen der NSF-Ausschreibung 08-514: Collaborative Research in Computational Neuroscience bis spätestens 17. November 2009 vorzulegen. Der Titel des Antrags sollte mit den Worten "US-German Collaboration" beginnen. Der NSF-Antrag ist vom amerikanischen Partner der jeweiligen Kooperation vorzulegen. Die für den deutschen Partner beantragten Mittel können entweder auf dem entsprechenden NSF-Vordruck oder in einem separaten Dokument ausgewiesen werden.

Ansprechpartner:
NSF
Dr. Kenneth Whang
Division of Information and Intelligent Systems
National Science Foundation
Arlington VA 22230
Tel.: +1 (703) 292-5149
Fax: +1 (703) 292-9073
kwhang@nsf.gov

(2) Der Antrag an das BMBF ist zu richten an den
Projektträger im DLR
- Gesundheitsforschung -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel: +49 (0) 228-3821-210
Fax. +49 (0) 228-3821-257
Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de

Ansprechpartner:
Dr. Rainer Girgenrath
Tel: +49 (0) 228-3821-200
E-Mail: rainer.girgenrath@dlr.de

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von (Projektskizzen und) förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen. Wissenschaftler, die in den für eine Förderung ausgewählten deutsch-amerikanischen Gemeinschaftsprojekten kooperieren, erklären gegenüber dem BMBF, dass eine Kooperationsvereinbarung geschlossen wurde, in der u. a. Fragen des geistigen Eigentums geregelt sind.

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Experten statt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger

bis spätestens 17. November 2009

von den kooperierenden deutsch-amerikanischen Arbeitsgruppen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Koordinator Projektskizzen mit identischen Projektbeschreibungen in elektronischer Form sowie auf dem Postweg vorzulegen. Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Vorhabenbeschreibungen in englischer Sprache empfohlen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:
Deckblatt des Projektantrags:
1. Titel des Antrags
1.1 Koordinator
1.2 Beteiligte Gruppen und Institutionen
1.3 Beantragte Projektlaufzeit
2. Zusammenfassung

Projektbeschreibung:
1. Beschreibung der Forschungs- bzw. Ausbildungsaktivitäten (maximal 15 Seiten): Dieser Teil soll eine klare Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten enthalten und muss folgende Informationen beinhalten: innerhalb des beantragten Projektzeitraums zu erreichende Ziele und erwarteter Stellenwert; Bezug zu längerfristigen Zielen; Bezug zum Stand der Forschung auf dem jeweiligen Gebiet, Bezug zu etwaigen von anderen Stellen finanzierten Projekten des federführenden Wissenschaftlers (Principal Investigators/PIs) sowie zu sonstigen laufenden Projekten. Die Beschreibung soll den allgemeinen Arbeitsplan skizzieren, einschließlich einer groben Darstellung der auszuführenden Aktivitäten und ggf. einer klaren Beschreibung der experimentellen Methoden, Verfahren und Pläne für die Sicherung, Dokumentation und Weitergabe von Daten, Proben, physischen Sammlungen, Lehrmaterialien und anderen Produkten der Forschung bzw. Lehre.

2. Koordinierungsplan (maximal 2 Seiten)
Der Koordinierungsplan sollte folgende Informationen beinhalten: a) Die konkrete Rolle des federführenden Wissenschaftlers (Principal investgators/PIs), der kooperierenden federführenden Wissenschaftler (Co-PIs), anderer führender Wissenschaftler sowie professioneller Berater bei allen beteiligten Einrichtungen; b) Darstellung der Art und Weise, wie das Projekt unter Einbeziehung der verschiedenen Einrichtungen und Fachrichtungen geleitet werden soll c) Beschreibung der konkreten Koordinierungsmechanismen für die wissenschaftliche Integration der verschiedenen Einrichtungen und/oder Disziplinen (z. B. Workshops, Graduierten-Austausch, Projekttreffen bei Konferenzen, Einsatz von Videokonferenzen und anderen Kommunikationsmitteln, Software-Repositories usw.) und d) konkrete Informationen zu den einzelnen Haushaltsposten, aus denen diese Koordinierungsmechanismen finanziert werden sollen.

Die maximale Seitenzahl für die einzelnen Teile schließt Bilder und andere visuelle Darstellungen mit ein. Die zulässigen Schriftarten sind Arial, Courier und Palatino Linotype in einer Schriftgröße von mindestens 10 Punkt sowie Times New Roman in einer Schriftgröße von mindestens 11 Punkt.

Weitere verbindliche Anforderungen an Projektskizzen sind in einem Leitfaden für Antragsteller niedergelegt. Projektskizzen, die den dort niedergelegten Anforderungen nicht entsprechen, können ohne weitere Prüfung abgelehnt werden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung eines gemeinsam von deutscher und amerikanischer Seite zusammengesetzten externen Gutachtergremiums nach folgenden Kriterien bewertet:

a) wissenschaftliche Bedeutung:
- wissenschaftlicher Beitrag des Projektvorschlages zum Voranbringen des Feldes oder anderer Felder
- wissenschaftliche Qualifikation des Antragstellers/der Arbeitsgruppe
- Originalität/Innovation oder Potential für die Umsetzung des Konzeptes
- Qualität der Organisation des Projektes

b) weitergehende Bedeutung:
- Integration der Nachwuchsausbildung
- Qualität und Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit
- Beitrag des Projektes zur Verbesserung von Infrastruktur und Ausbildung (Netzwerke, Partnerschaften)
- Möglicher Nutzen des Projektes für die Gesellschaft

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die deutschen Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Vordrucke für die einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 19. August 2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
i.V. Dr. Christiane Buchholz