Richtlinien zur Förderinitiative „Nationales Netzwerk Computational Neuroscience - Bernstein Zentren“

vom 25.06.2008 - Abgabetermin: 31.12.2008

Erschienen im Bundesanzeiger Nr. 93 vom 25.06.2008


1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck


Die Neurowissenschaften bergen ein bedeutendes Innovationspotential für die Lösung wichtiger und dringender gesellschaftlicher Herausforderungen. Eine alternde Gesellschaft, der Anstieg neurodegenerativer Erkrankungen, der steigende Bedarf innovativer Lösungsansätze für technologische Anwendungen im internationalen Wettbewerb stellen Aufgaben dar, zu deren Lösung die modernen Neurowissenschaften einen wichtigen Beitrag leisten können: Sie ermöglichen es, grundlegende Prozesse und Funktionsprinzipien des Gehirns aufzuklären und die gewonnenen Erkenntnisse für medizinische und technologische Anwendungen verfügbar zu machen. Um weitreichende Fortschritte beim Verständnis höherer Hirnfunktionen des Menschen zu erzielen, müssen neueste Forschungsansätze aufgegriffen werden.

Ein besonderer Erkenntnisfortschritt ist von der sehr dynamischen Forschungsrichtung der „Computational Neuroscience“ zu erwarten. Diese verbindet Experiment, Datenanalyse und Computersimulation auf der Grundlage wohldefinierter theoretischer Konzepte und stellt eine wissenschaftliche Sprache zur Verfügung, die fach- und ebenenübergreifend von der Neurobiologie sowie der Kognitionsforschung, Systembiologie und Informationstechnologie genutzt werden kann. Durch ihren interdisziplinären Ansatz ermöglicht die Computational Neuroscience insbesondere auch eine erhebliche Beschleunigung und methodische Vertiefung der neurowissenschaftlichen Forschung.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat dieses Forschungsfeld daher frühzeitig aufgegriffen und gestärkt. Mit dem Förderschwerpunkt „Nationales Bernstein Netzwerk Computational Neuroscience“ im Rahmen der Innovationsstrategie „Gesundheitsforschung“ der Hightech-Strategie der Bundesregierung hat das BMBF die grundlegenden strukturellen Rahmenbedingungen geschaffen, um das Forschungsfeld der Computational Neuroscience in Deutschland - mit hoher internationaler Sichtbarkeit - zu etablieren, die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses in dieser Disziplin zu verstärken und die Forschungsergebnisse der Anwendung zuzuführen.

Das Bernstein Netzwerk wurde 2004 mit der Etablierung von vier "Bernstein Zentren für Computational Neuroscience" begründet. Mit dem Ziel, herausragende Nachwuchswissenschaftler gezielt zu fördern, hat das BMBF 2006 den „Bernstein Preis“ ausgelobt. Er wird international vergeben und gestattet es, hochbegabten jungen Wissenschaftlern eigene Forschungskonzepte zu realisieren und sich für die Übernahme von Führungspositionen in der Forschung zu qualifizieren. Anfang 2007 wurde das Nationale Bernstein Netzwerk verstärkt durch die Initiative „Bernstein Partner“, in deren Rahmen mit fünf "Bernstein Gruppen" und elf "Bernstein Kooperationen" weitere experimentelle und theoretische Kapazitäten erschlossen und in das Netzwerk integriert werden. Um den Brückenschlag von neurowissenschaftlicher Forschung zu technologischen Anwendungen zu befördern, hat BMBF das Format „Bernstein Fokus“ entwickelt. Mit der Fördermaßnahme "Bernstein Fokus: Neurotechnologie", die 2007 aufgelegt wurde, wird ein breites Themenspektrum adressiert. Mit dem „Bernstein Fokus: Neuronale Grundlagen des Lernens“, im Jahr 2008 initiiert, wird ein Brückenschlag in solche technologische Anwendungsbereiche vollzogen, die sich von der Aufklärung der grundlegenden neuronalen Mechanismen des Lernens ableiten lassen.

Durch diese aufeinander aufbauenden und sich ergänzenden Maßnahmen hat das Nationale Bernstein Netzwerk Computational Neuroscience eine einzigartige strukturelle Qualität erreicht, die bereits jetzt eine Reihe anerkannter Forschungs- und Entwicklungsergebnisse hervorgebracht und der biomedizinischen Forschung und dem internationalen Zukunftsmarkt Neurotechnologie neue Impulse gegeben hat.

Mit dem Ziel, die mit den bisherigen Maßnahmen eingeleitete Etablierung des Forschungsansatzes Computational Neuroscience abzusichern und zu verstetigen, beabsichtigt das BMBF nun die Förderung von Maßnahmen zur Verstärkung, Vertiefung und nachhaltigen Verstetigung der im Rahmen des Nationalen Bernstein Netzwerk Computational Neuroscience geschaffenen Strukturen.

Die BMBF-Förderung zielt darauf ab, gemeinsam mit den Ländern und Hochschulen die konzeptionellen Ansätze der jungen Disziplin Computational Neuroscience noch stärker zu nutzen - vor allem im Hinblick auf das Phänomen Altern, Erkrankungen des Nervensystems, Informations- und Kommunikationstechnologien, Neurotechnologien und zukünftig auch den Bildungsbereich.

Dazu soll das Format „Bernstein Zentren für Computational Neuroscience“ weiterentwickelt werden. Die nachhaltige Verstetigung bestehenden Strukturen ist dabei ebenso angestrebt wie der Aufbau und die Verstetigung von Strukturen in Regionen, in denen bisher kein Bernstein Zentrum etabliert ist. Erwartet wird, dass von den jeweiligen Trägereinrichtungen ein Nachhaltigkeitskonzept zur langfristigen institutionellen Verankerung des zu konzipierenden bzw. schon bestehenden Bernstein Zentrums als integraler Bestandteil des Gesamtkonzeptes mitgetragen wird. Die Qualität dieses Gesamtkonzeptes und die überzeugende Umsetzung des Zentrumsgedankens werden entscheidend für die Auswahl sein. Dies eröffnet auch Regionen, in denen bisher kein Bernstein Zentrum angesiedelt ist wie auch Konzeptansätzen für kleinere Zentren eine erfolgreiche Beteiligung an der Fördermaßnahme.

Die geförderten Bernstein Zentren für Computational Neuroscience werden zentrale Elemente des Nationalen Bernstein Netzwerkes für Computational Neuroscience.

1.2. Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden bis zu fünf regional organisierte Bernstein Zentren für Computional Neuroscience, die eine intensive und effiziente interdisziplinäre Zusammenarbeit theoretischer und experimenteller Arbeitsgruppen zur Lösung komplexer wissenschaftlicher Fragestellungen ermöglichen. Diese Fragestellungen sollen von erheblicher Relevanz für anwendungsorientierte Bereiche sein, vor allem in Bezug auf das Phänomen Altern, die Biomedizinische Forschung und die Informationstechnologie. Prioritär werden innovative Forschungskonzepte mit hoher wissenschaftlicher Qualität gefördert, insbesondere als Verbundvorhaben zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Kliniken oder Industriepartnern. Die Zentren sollen als fakultätsübergreifende Strukturen konzipiert sein und über eine kritische Masse an Arbeitsgruppen verfügen, um synergistische Effekte zu erzielen. Die Integration in das Nationale Bernstein Netzwerk und der Austausch mit dessen Mitgliedern und externen Partnern wird erwartet.

Die wissenschaftliche Aufgabe der Bernstein Zentren ist die systematische Erforschung der neuronalen Grundlagen kognitiver Prozesse mit dem Schwerpunkt der Entschlüsselung der Wechselwirkung von neuronaler Dynamik und Informationsverarbeitung. Erwartet wird, dass sich jedes Zentrum schwerpunktartig einem gemeinsamen Themenbereich widmet. Dieser kann Aspekte der molekularen, zellulären und systemischen Ebene sowie der Verhaltensebene umfassen. Von entscheidender Bedeutung für die Projektbewertung ist die wissenschaftliche Qualität und Innovation des Forschungskonzeptes. Von gleicher Bedeutung für die Auswahl ist ein überzeugendes Konzept zur Umsetzung des Zentrumsgedankens sowie zur Verstetigung des Zentrums. Die Auswahl der jeweiligen inhaltlichen Fokussierung obliegt den einzelnen Zentren.

Beispiele für relevante Themenbereiche können sein:

- Prinzipien und Mechanismen der neuronalen Integration multimodaler Information,
- Neuronale Codierung und Repräsentation der zeitlichen Strukturen von sensorischen Reizen bzw. motorischen Programmen,
- Neuronale Grundlagen von Ortswahrnehmung und Raumgedächtnis,
- Modularität, Hierarchie und Kooperation im Nervensystem,
- Dynamik neuronaler Systeme: Mechanismen und Funktion,
- Akustische Kommunikation und Sprache: von subsymbolischer Information zur Kognition,
- Neuronale Basis von Aufmerksamkeit und bewusster Wahrnehmung.

Im Zentrum des Forschungsansatzes der einzelnen Zentren steht die Bearbeitung folgender, teilweise paralleler wie ineinandergreifender Schritte:

- die Analyse der komplexen neuronalen Daten,
- die Modellierung der Dynamik neuronaler Systeme,
- die Modellierung neuronaler Informationsverarbeitung (von der Codierung sensorischer Reize, Speicherung, Lernen und Gedächtnis, und Planung bis zur Bewegungssteuerung),
- die Theoriebildung zur Funktion neuronaler Systeme,
- die Modellierung von Verhaltenskontext und neuronaler Anpassung.

Es wird erwartet, dass diese Arbeiten in einem interdisziplinären Ansatz unter Beteiligung experimenteller und theoretischer Arbeitsgruppen angegangen werden. Die Integration von theoretisch arbeitenden Nachwuchswissenschaftlern (vor allem Postdoktoranden) in experimentelle Arbeitsgruppen erscheint dabei besonders erfolgversprechend. Darüber hinaus sollten die Projekte innovativ sein und ihre Ergebnisse Anknüpfungspunkte für anwendungsorientierte Fachdisziplinen ermöglichen. Für die Integration der Zentren in das Nationale Bernstein Netzwerk für Computational Neuroscience ist ein effizienter Austausch von experimentellen Daten, Analysemethoden, Computermodellen und theoretischen Ansätzen zu gewährleisten. Hierbei werden aufeinander abgestimmte Software-Entwicklungen und Maßnahmen zum Datenmanagement von besonderer Bedeutung sein.

Die Umsetzung der von der OECD aufgestellten neuroinformatischen Standards wird erwartet. Zur Unterstützung beim Daten- und Methodenaustausch dient der in München angesiedelte „Nationale Neuroinformatik Knotenpunkt“. Dieser wurde im Rahmen der Mitgliedschaft Deutschlands in der „International Neuroinformatics Coordinating Facility“, die auf Initiative der OECD gegründet wurde, im Jahr 2008 etabliert.

Für den Aufbau eines Bernstein Zentrums für Computational Neuroscience ist neben dem Vorliegen ausgeprägter experimenteller und theoretischer Expertise in der Region die Vorlage eines Nachhaltigkeitskonzeptes von besonderer Bedeutung. Bestandteil dieses Nachhaltigkeitskonzeptes, als integralem Bestandteil des Gesamtkonzeptes, sollen Verstetigungsmaßnahmen sein, die als Eigenanteil der tragenden Einrichtungen einzubringen sind. Beispiele für Verstetigungsmaßnahmen können sein:

- Übernahme von Personalstellen nach Ende der BMBF Förderung (z.B. Stellen für Professoren, Nachwuchswissenschaftler, administrative Koordinatoren, Systemadministratoren, und Koordinatoren von Lehraufgaben),
- zur Verfügung stellen baulicher Voraussetzungen (Gebäude, Räume) für die physikalische Verortung eines Bernstein Zentrums sowie zur Durchführung von wissenschaftlichen Tagungen und Lehrveranstaltungen,
- Bereitstellung von zentralen Finanzmitteln nach Ende der BMBF Förderung, die für Gastwissenschaftler, Reisen, Öffentlichkeitsarbeit, Fachveranstaltungen sowie für den laufenden Verbrauch und Geschäftsbedarf flexibel verwendet werden können.

Zuwendungsvoraussetzung ist die verbindliche Zusage der beteiligten Einrichtungen, nach Auslaufen der Finanzierung durch das BMBF das Nachhaltigkeitskonzept umzusetzen (Verbindliche Zusage der Hochschulleitung).

Mit dem Ziel, die intensive Kommunikation zwischen den Zentren und ihre enge Vernetzung zu sichern, werden sich die Zuwendungsempfänger am jährlichen Bernstein-Symposium, an Workshops und Statusseminaren beteiligen und sich über die laufenden Forschungsaktivitäten und deren Ergebnisse austauschen. Externe Partner (deutsche Forschungslandschaft, internationale Gäste) sollten an diesen Veranstaltungen beteiligt werden. Weitere Beiträge zur Vernetzung bilden Gastaufenthalte, vor allem auf der Ebene von Studenten und Nachwuchswissenschaftlern, sowie der Daten- und Methodenaustausch. Projektbezogene Kooperationen mit Gruppen außerhalb der Zentren dienen dem Wissenstransfer über das Netzwerk hinweg.

Für die Einrichtung bzw. Weiterführung eines Bernstein Zentrums wird unter Einbeziehung der am Standort vorliegenden Forschungskapazität eine Finanzierung von fünf Jahren zur Verfügung gestellt. Für den Förderzeitraum können aus dieser Finanzierung neben Stellen für Nachwuchswissenschaftler (studentische Mitarbeiter, Doktoranden und Postdoktoranden) auch Professuren gefördert werden, die im Bereich „Computational Neuroscience“ auszuschreiben und durch eine Kommission unter Beteiligung auswärtiger Experten zu besetzen sind. Die Ausrichtung dieser Professuren sollte sich direkt auf die lokalen Forschungsschwerpunkte beziehen und kann auch experimentelle Ansätze beinhalten.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland. Großunternehmen sowie Unternehmen, die zu mehr als 50% im Besitz von Großunternehmen sind, können nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Für das Antragsverfahren ist nicht maßgeblich, ob ein Antragsteller bereits im Nationalen Bernstein Netzwerk gefördert wurde.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Für die Einrichtung eines Bernstein Zentrums wird eine Finanzierung von fünf Jahren zur Verfügung gestellt. Die Größe der Verbundprojekte wird bestimmt durch die Anzahl der beteiligten Arbeitsgruppen.
Zuwendungsfähig für Antragsteller außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie (in wohlbegründeten Einzelfällen) projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind. Kooperationen mit thematisch verwandten, laufenden FuE-Vorhaben im Ausland, die einen substantiellen Beitrag zur Lösung der bearbeiteten Fragestellung leisten, können in begrenztem Umfang unterstützt werden. Dies betrifft zusätzlich anfallende Mittel für wissenschaftliche Kommunikation z. B. für die Durchführung von Workshops und Arbeitstreffen, Gastaufenthalte von Nachwuchswissenschaftlern aus dem Verbund an externen Forschungseinrichtungen sowie die Einladung von Gastwissenschaftlern.
Von den Partnern innerhalb eines Bernstein-Zentrums wird die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit erwartet. Im Hinblick auf die Förderung wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessenten vorausgesetzt. Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - entnommen werden. Für jedes Bernstein-Zentrum ist eine Koordinatorin/ein Koordinator zu benennen, der als Ansprechpartner für BMBF/PT fungiert.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen


Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger im DLR für das BMBF
- Gesundheitsforschung -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: 0228 3821-210
Fax: 0228 3821-257
Internet: www.pt-dlr.de
beauftragt.

Ansprechpartner ist Dr. Olaf Krüger (-296), E-Mail: olaf.krueger.1(at)dlr.de. Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich. Vordrucke für förmliche Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von (Projektskizzen und) förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1. Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger

bis spätestens zum 31.12.2008

zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form und elektronischer Form - möglichst unter Nutzung von "easy" - auf dem Postweg vorzulegen. Die Projektskizzen sind nach Abstimmung mit den Projektpartnern durch den vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen in englischer Sprache empfohlen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Bestandteil dieser Richtlinien ist der Leitfaden für Antragstellung im Rahmen der Förderinitiative „(Arbeitstitel) Bernstein Zentren II“.
Projektskizzen müssen sowohl die Organisationsstruktur wie auch das Forschungsprogramm des Verbundvorhabens erläutern. Für die Ausgestaltung einer Projektskizze ist eine vorgegebene Gliederung anzuwenden, die im Leitfaden für Antragstellung dargestellt ist und auch beim Projektträger (s. Ziffer 7.1.) angefordert werden kann. Die Projektskizzen (incl. Organigramm des Gesamtvorhabens und Finanzierungsplan) sind von der/dem vorgesehenen Koordinator/in 10-facher Ausfertigung mit einer ungebundenen Kopiervorlage (DIN-A4-Format, 1,5zeilig, doppelseitig, Schriftgröße 11; Schrifttyp Roman) und einer PDF-Version auf CD-ROM vorzulegen. Der Umfang soll 15 Seiten für das Gesamtkonzept nicht überschreiten.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:
- wissenschaftlich-technische Qualität des Forschungskonzeptes und wissenschaftliche Qualifikation der Projektleitung,
- Qualität der interdisziplinären Zusammenarbeit der beteiligten Arbeitsgruppen und Umsetzung des Zentrumsgedankens,
- Konzept und Engagement zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Maßnahme,
- Qualität der Verknüpfung mit dem Nationalen Bernstein Netzwerk.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Der förmliche Förderantrag ist über das Landesministerium einzureichen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 16.06.2008

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Christiane Buchholz