Richtlinien zur Förderung der versorgungsnahen Forschung im Bereich “Chronische Krankheiten und Patientenorientierung“

vom 10.07.2009 - Abgabetermin: 30.09.2009
 

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, der Deutschen Rentenversicherung, der Verbände der gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene und des Verbands der privaten Krankenversicherung


Erschienen im Bundesanzeiger Nr. 100 vom 10.07.2009

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Chronische Krankheiten bestimmen - wesentlich bedingt durch die demographische Entwicklung und den medizinischen Fortschritt - mehr und mehr das Krankheitsgeschehen. Zu den chronischen Krankheiten sind auch angeborene und erworbene Behinderungen zu rechnen, die sich in langfristigen Prozessen der Einschränkung von Lebensqualität und Erwerbsfähigkeit manifestieren. Komplexe Krankheitsverläufe stellen die kurative und rehabilitative Versorgung vor neue Herausforderungen. Mit ihnen wächst die Dringlichkeit zu einer konsequenten Patienten- bzw. Nutzerorienterung1. Patientenorientierung im Sinne dieser Förderrichtlinie steht für Versorgungsstrukturen und -prozesse zur Unterstützung von Empowerment, Selbstmanagement und Selbstverantwortung der Betroffenen. Hierunter wird auch eine bedarfsgerechte Patienteninformation sowie die Arbeit der Selbsthilfe gefasst. Eine Stärkung der Patientenorientierung kann nur durch die Einbeziehung aller Beteiligten - der Leistungs-/Kostenträger, der Leistungserbringer und der Patientinnen und Patienten - erreicht werden. Hierfür sind geeignete Implementationsstrategien zu entwickeln und zu evaluieren.

In Fortführung der bisherigen gemeinsamen Initiative beabsichtigen deshalb das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Deutsche Rentenversicherung (DRV), die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene (GKV) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV), versorgungsnahe Forschung unter dem Leitthema „Chronische Krankheiten und Patientenorientierung“ im Rahmen einer zweiten Förderphase weiter zu stärken und die auf diesem Gebiet bestehenden Forschungsdefizite abzubauen. Die Förderung der versorgungsnahen Forschung zielt auf eine Optimierung der Versorgungsgestaltung und dient den Akteuren des Gesundheitswesens zur Orientierung über Qualität, Nutzen und Nachhaltigkeit.

Im Fokus des Interesses steht die langfristige Wirksamkeit der Versorgungsleistungen durch Einbezug und aktive Beteiligung chronisch kranker Menschen in ihre Versorgung.

1Der Begriff der "Patientenorientierung" im Rahmen dieser Bekanntmachung wird so verstanden, dass er Patientinnen und Patienten und Menschen mit Behinderung umfasst. Er kann durch den Begriff „Nutzerorientierung“ ersetzt werden. Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen aus der Rolle passiver "Patienten" befreit zu haben und ihnen Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe auch dann einzuräumen, wenn sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen, ist eine wichtige Errungenschaft des SGB IX und der internationalen Behindertenpolitik. Der Begriff des „Nutzers“ umfasst jedoch auch die verschiedenen Perspektiven von „Bürger“, „Versicherter“ und „Patient“ und ist im Zusammenhang dieser Fördermaßnahme zu unspezifisch. Daher wird im Folgenden von Patientenorientierung gesprochen. Ausdrücklich sei dabei die Ausrichtung auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe der Nutzer der Versorgung eingeschlossen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben aus Fördermitteln des BMBF werden nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert.

Vorhaben der Krankenversicherungen werden über Zuwendungsverträge mit den Förderern gefördert. Vorhaben der Deutschen Rentenversicherung werden durch Zuwendungen nach § 138 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 SGB VI in Verbindung mit § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI gefördert.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

2.1 Themenfelder

Gegenstand der Förderung sind Forschungsvorhaben zu den nachfolgenden drei Themenfeldern.

Themenfeld 1: Bedarfsgerechte Patienteninformation
Mit Hilfe der Förderung soll die Verbesserung des spezifischen Wissens chronisch kranker Menschen durch bedarfsgerechte Patienteninformation untersucht werden. Gefördert werden sollen Vorhaben, die Fragen zum Bedarf an Patienteninformation hinsichtlich Krankheiten und deren Behandlung sowie zu Zugangswegen verschiedener Patientengruppen zu Information beantworten und Ansätze für gezielte Maßnahmen aufzeigen. Ebenfalls gefördert werden können Vorhaben, die die Auswirkung und Nachhaltigkeit gezielter Patienteninformationen, z. B. unter Einsatz neuer Medien, auf Zielgrößen wie Selbstmanagement, Behandlungsentscheidungen, Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, Compliance und patientenrelevante Endpunkte (z. B. Lebensqualität, Krankheitsverlauf) sowie Krankheitskosten untersuchen.

Themenfeld 2: Schulungsprogramme für chronisch kranke Menschen
Im Rahmen der Förderung sollen Schulungsprogramme und ähnliche Interventionen weiterentwickelt und evaluiert werden, in denen durch die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen der eigenverantwortliche Umgang Betroffener mit ihrer chronischen Krankheit (Selbstmanagement) gestärkt wird. Damit soll auch die Fähigkeit, selbstbestimmte Entscheidungen bezüglich ihrer Lebensführung und des Umgangs mit der Krankheit und ihren Folgen zu treffen, erhöht werden (Empowerment). Dies schließt Untersuchungen zur Ausrichtung von Schulungsprogrammen an den Lebenswelten (einschließlich der Arbeitswelt) der Patientinnen und Patienten ein. Förderung kann für Vorhaben beantragt werden, die die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von Patientenschulungen oder ähnlicher patientenorientierter Interventionen untersuchen, z. B. in Bezug auf Selbstmanagement, Behandlungsentscheidungen, Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, Compliance und patientenrelevante Endpunkte (z. B. Lebensqualität, Krankheitsverlauf) sowie Krankheitskosten.

Themenfeld 3: Partizipative Versorgungsgestaltung
Die Förderung zielt auf Erkenntnisse, wie Patienten- und Teilnehmerorientierung und eine partizipative Versorgungsgestaltung bedarfsgerecht bzw. zielgruppenspezifisch in Versorgungsstrukturen nachhaltig verankert werden können. Hierzu notwendige Maßnahmen sollen entwickelt, implementiert und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und der Nachhaltigkeit der Einbindung und aktiven Beteiligung von Patienten an ihrer Versorgung in Bezug auf das Versorgungsgeschehen, den Krankheitsverlauf und die Teilhabe am täglichen Leben (einschl. des Arbeitslebens) evaluiert werden. Dieser Ansatz schließt auch Forschung zu organisationsbedingten Faktoren der Versorgung, die eine partizipative Versorgungsgestaltung verhindern bzw. ermöglichen (z. B. Zeitfaktoren, Zusammensetzung von Behandlungsteams, Klinikkultur, Interaktion verschiedener Versorgungssektoren, Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe, Behandlungssettings) ein.

In allen drei Themenfeldern ist die Ausrichtung der Versorgung auf besondere Zielgruppen von Bedeutung. Dazu gehört die Überprüfung des Nutzens von Information, Schulung und Versorgungsstrukturen in Abhängigkeit von unterschiedlichen Ausgangslagen der Betroffenen. Von besonderem Interesse sind Vorhaben, bei denen sozial benachteiligte Gruppen im Zentrum der Untersuchung stehen. Die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit partizipativer Versorgung soll gerade auch für Patienten- und Rehabilitandengruppen erprobt werden, deren Erreichbarkeit aus verschiedenen Gründen als erschwert gilt (z. B. für Menschen mit Migrationshintergrund). Weiterhin sind geschlechtsspezifische Aspekte angemessen zu berücksichtigen.

Besonders interessant sind Projekte mit Analysen zu Krankheits-/Versorgungsverläufen, die sich über mehrere Bereiche des Gesundheitswesens erstrecken, z. B. Krankenhaus und Rehabilitation oder vertragsärztliche Versorgung und Pflege.

Gesundheitsökonomische Daten sind für die Bewertung und den Transfer von Maßnahmen in der Regel wichtig. Daher können im Rahmen der Projekte entsprechende Untersuchungen bzw. Analysen durchgeführt werden, sofern es sich um eine sinnvolle Ergänzung des Projektes handelt.

2.2 Fördermodule

Forschungsvorhaben zu den genannten Themenfeldern können übergreifend angelegt sein, d. h. den Versorgungsbereich der Krankenversicherungen und der Rentenversicherung betreffen. Alternativ können sich Vorhaben spezifisch entweder auf den Versorgungsbereich der Deutschen Rentenversicherung oder den der Krankenversicherungen beziehen. Die Ergebnisse der geplanten Vorhaben sollen umsetzungsnah sein oder durch die Weiterentwicklung der versorgungsnahen Forschung einen Beitrag zur Verbesserung der Patientenorientierung in der Versorgung liefern. Ausgehend von dieser Zuordnung ergeben sich die folgenden Fördermodule.

Modul 1: Forschungsvorhaben zur sektorenübergreifenden Versorgung (Förderer: Deutsche Rentenversicherung, Verbände der gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene, Verband privater Krankenversicherung, BMBF)
Für die Behandlung und Rehabilitation einer chronischen Krankheit ist eine sektorenübergreifende Versorgung von besonderer Bedeutung. In Modul 1 können Interventions- und Evaluationsstudien innerhalb der drei o. g. Themenfelder gefördert werden. Die Wirksamkeit und vor allem Nachhaltigkeit von Patienteninformation, Schulungsmaßnahmen und partizipativer Versorgungsgestaltung muss über die Versorgungssektoren hinweg evaluiert werden. Dabei kann die Nutzenbewertung insbesondere neuartige Versorgungskonzepte umfassen, ebenfalls können aber bestehende Maßnahmen untersucht werden. Voraussetzung für eine Förderung in diesem Modul ist, dass die Vorhaben sowohl den Versorgungssektor der Krankenversicherungen als auch den der Rentenversicherung betreffen und folglich über Schnittstellen der Kostenträger hinausreichen. Dazu können ggf. auch Sekundärdaten verschiedener Sozialversicherungsträger zusammengeführt und analysiert werden.

Modul 2: Forschungsvorhaben zur rehabilitativen Versorgung durch die Deutsche Rentenversicherung (Förderer: Deutsche Rentenversicherung und BMBF)
Innerhalb des Moduls 2 können anwendungs- und umsetzungsnahe Vorhaben gefördert werden, die die wissenschaftlich fundierte Weiterentwicklung der Rehabilitationspraxis innerhalb der drei o. g. Themenfelder vorantreiben. Die zu erwartenden Forschungsergebnisse müssen eine hohe Relevanz für die rehabilitative Versorgung der Deutschen Rentenversicherung aufweisen. Dazu gehören sowohl Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Es können Evaluations- und Interventionsstudien gefördert werden, wobei ein Schwerpunkt auf Interventionsstudien liegt. Von besonderer Bedeutung ist die Anpassung und Evaluation bereits bestehender Instrumente für spezifische Rehabilitandengruppen und die Erfassung spezieller Erfolgsindikatoren. Die anschließende Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Praxis muss bereits bei der Planung des Vorhabens mit berücksichtigt und im Antrag dargelegt werden.

Modul 3: Forschungsvorhaben zur gesundheitlichen Versorgung durch die Krankenversicherung (Förderer: Verbände der gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene, Verband privater Krankenversicherung und BMBF)
Innerhalb des Moduls 3 können Fördermittel für Vorhaben beantragt werden, die die wissenschaftlich fundierte Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung von chronisch kranken Menschen innerhalb der drei o. g. Themenfelder vorantreiben. Die zu erwartenden Forschungsergebnisse müssen eine hohe Relevanz für die Versorgung im Rahmen der Krankenkassen aufweisen. Es können Evaluations- und Interventionsstudien gefördert werden, wobei ein Schwerpunkt auf Interventionsstudien liegt. Von besonderer Bedeutung ist die Anpassung und Evaluation bereits bestehender Instrumente für spezifische Patientengruppen und die Erfassung spezieller Erfolgsindikatoren. Die anschließende Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Praxis muss bereits bei der Planung des Vorhabens mit berücksichtigt und im Antrag dargelegt werden.

Modul 4: Wissenschaftliche Grundlagen der versorgungsnahen Forschung (Förderer: BMBF)
Es können Mittel für Vorhaben im Rahmen der drei o. g. Themenfelder beantragt werden, deren Nutzen im unmittelbaren Vorfeld einer Umsetzung durch die Sozialversicherungsträger liegen. Dies kann ggf. auch Vorhaben einschließen, bei denen wesentliche methodische oder theoretische Fragen der versorgungsnahen Forschung im Zentrum stehen. Insbesondere können auf der Basis von ausgewiesenen Defiziten oder mit Hilfe von Bedarfsanalysen neue Ansätze zum Empowerment von Menschen mit chronischen Krankheiten, zur Patienteninformation und zur strukturellen Verankerung von Patientenorientierung entwickelt und in erster Anwendung erprobt werden. Zusätzlich wird auch die Weiterentwicklung von Methoden zur Erfassung der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von Maßnahmen und Strukturen zur partizipativen Versorgungsgestaltung angestrebt.

Voraussetzung für die Förderung eines Vorhabens ist, dass es den spezifischen Anforderungen eines Moduls genügt. Ein Antrag kann nur für ein Modul eingereicht werden. Antragstellenden müssen entscheiden, in welchem Modul sie Mittel zur Förderung eines Vorhabens beantragen. Die Zuordnung zum entsprechenden Modul muss im Antrag benannt und begründet werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (z. B. Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Praxen, Patientenorganisationen, Fachgesellschaften), ggf. auch mit dem Status eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Relevanz und Nutzen für die Versorgung

Die Anträge müssen die Versorgungsrelevanz des zu untersuchenden Themenbereiches überzeugend darstellen. Voraussetzung zur Förderung in Modul 1-3 ist ein zu erwartender Nutzen und eine direkte Umsetzungsmöglichkeit der Ergebnisse in die Versorgungspraxis. Die in Modul 4 zu erwartenden Ergebnisse müssen einen Beitrag zur Weiterentwicklung der versorgungsnahen Forschung mit einem konkreten Erkenntnisgewinn für die künftige Verbesserung der Versorgung liefern. Voraussetzungen, Strategien und Schritte zur Umsetzung müssen bereits in der Phase der Projektkonzeption berücksichtigt werden. Schon im Antrag sind daher die geplante Verwertung und der Transfer der Ergebnisse auf struktureller und prozeduraler Ebene zu beschreiben.

Forschungsinfrastruktur
Um die angesprochenen Themenfelder zielführend zu bearbeiten, muss ggf. der Zugang zu entsprechenden Versorgungseinrichtungen bzw. der Zugriff und Nutzungsmöglichkeiten notwendiger Sekundärdaten geklärt sein. Es muss eine Zusage der Kooperationspartner über die beabsichtigte Zusammenarbeit vorgelegt werden.

Interdisziplinarität
Alle für die Durchführung des Projektes notwendigen Kompetenzen müssen in dem Antrag nachgewiesen werden. Dies gilt insbesondere auch für die biometrische und ggf. erforderliche gesundheitsökonomische Expertise.

Projektleiter und Projektleiterinnen müssen ihre Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zur Zusammenarbeit in projektübergreifenden Arbeitsgruppen zum vorliegenden Förderschwerpunkt mitbringen.

Gender Mainstreaming
Sind geschlechtsspezifische Aspekte für das Thema relevant müssen sie sowohl beim Studiendesign als auch bei der Auswertungsstrategie berücksichtigt werden. Es ist ausführlich zu begründen, wenn geschlechtsspezifische Aspekte nicht einbezogen werden sollen.

EU-Forschungsrahmenprogramm
Projektleiter und Projektleiterinnen sollen sich – auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie müssen vor einer Antragstellung prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Sofern eine Antragstellung erfolgt, ist das Ergebnis dieser Prüfung darzustellen. Weiterhin müssen Antragsteller prüfen, inwieweit ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Förderung darzustellen. Informationen zur EU-Förderung im Rahmenforschungsprogramm können hier abgerufen werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Förderung

Fördermittel können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von grundsätzlich bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Wird bereits im Rahmen der 1. Förderphase dieses Förderschwerpunktes ein Vorhaben gefördert, das spezielle Langzeituntersuchungen beinhaltet, besteht die Möglichkeit einer Anschlussförderung um maximal drei weitere Jahre.
Förderfähig sind projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten bei den wissenschaftlichen Teilaufgaben für Personal, Sach- und Reisemittel sowie ausnahmsweise projektbezogene Investitionen, die nicht über das geplante Vorhaben hinaus auch für den sonstigen regelmäßigen Geschäftsbetrieb erforderlich oder vergleichbar im Geschäftsbereich des Antragstellers bereits vorhanden sind und deshalb der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind. Ausgaben für die Durchführung der Rehabilitationsleistungen und gesundheitliche Versorgungsleistungen im Rahmen der Vorhaben sind nicht förderfähig.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbedingten Kosten), die individuell bis 100% gefördert werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE (Forschung und Entwicklung)-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

6. Sonstige Förderbestimmungen

Die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide des BMBF und der Zuwendungsverträge der Verbände der gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene und des Verbands privater Krankenversicherung.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis und der Zuwendungsverträge werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) bzw. die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Für die Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung gelten entsprechende Regelungen.

7. Verfahren

Das Verfahren ist 2-stufig. Zunächst erfolgt die Einreichung von Projektskizzen, die von einem unabhängigen Gutachterkreis evaluiert werden. Die Antragstellenden der auf Basis eines positiven Gutachtervotums ausgewählten Projekte können dann im zweiten Verfahrensschritt förmliche Förderanträge (Vorhabenbeschreibung und Formantrag) einreichen.

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme haben das BMBF und die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene sowie der Verband der privaten Krankenversicherungen folgende Stelle beauftragt:
Projektträger im DLR
Gesundheitsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: 0228 3821-210
Fax: 0228 3821-257
Internet: www.pt-dlr.de

Die Deutsche Rentenversicherung hat mit der Abwicklung der Fördermaßnahme folgende Stelle beauftragt:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Bereich Reha-Wissenschaften
Bereich 0420/R 4003
10704 Berlin
Tel.: 030 865-39330
Fax: 030 865-792 0395
Internet: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit diesen Stellen Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind beim Projektträger im DLR oder der Deutschen Rentenversicherung formlose Projektskizzen einzureichen.

Die Projektskizzen sind

bis zum 30. September 2009

in elektronischer und nachträglich innerhalb von einer Woche in schriftlicher Form auf dem Postweg einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die postalische Einreichung der Projektskizzen zu Modul 1, 3 und 4 erfolgt nur beim Projektträger, die für Modul 2 nur bei der Deutschen Rentenversicherung jeweils unter o.g. Adresse. Bei verspäteter Vorlage wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger oder dem Bereich 0420 Reha-Wissenschaften der Deutschen Rentenversicherung Bund empfohlen.

Sollte der Antrag von mehreren Partnern gemeinsam gestellt werden, ist ein verantwortlicher Projektleiter oder eine verantwortliche Projektleiterin als Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin zu benennen, der oder die die Antragstellung koordiniert.

Die formlosen Projektskizzen sind in deutscher Sprache als Kopiervorlage mit zusätzlich 20 Exemplaren einzureichen. Der Umfang der Projektskizze soll 7 Seiten (DIN A 4-Format, 1,5zeilig, mind. 11er Schrift, kopiert und geheftet, keine Spiralbindung) inkl. Anhang nicht überschreiten. Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen/Recherche zulassen. Die formlose Projektskizze ist nach dem "Leitfaden für die Antragstellung" zu strukturieren. Projektskizzen die den dort niedergelegten Vorgaben nicht entsprechen können ggf. nicht berücksichtigt werden.

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Internet-Portal. Im Portal ist die Vorhabenbeschreibung im PDF-Format hochzuladen. Darüber hinaus wird hier aus den Eingaben in ein Internetformular eine Vorhabenübersicht generiert. Vorhabenübersicht und die hochgeladene Vorhabenbeschreibung werden gemeinsam begutachtet. Damit die elektronische Version der Vorhabenübersicht und der Vorhabenbeschreibung Bestandskraft erlangen, müssen beide Dokumente nach erfolgter elektronischer Antragstellung in Papierform mit der rechtsverbindlichen Unterschrift des Projektleiters bzw. Koordinators oder der Projektleiterin bzw. der Koordinatorin beim jeweiligen Projektträger eingereicht werden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die vorgelegten Projektskizzen werden unter Hinzuziehung eines externen unabhängigen Gutachtergremiums im Hinblick auf die Erfüllung der Förderziele und -voraussetzungen sowie nach den folgenden Kriterien bewertet:
1. wissenschaftliche Qualität und innovativer Beitrag
2. gesundheitspolitische Relevanz
3. Nutzen für die Versorgungspraxis
4. Verwertungsmöglichkeit der Forschungsergebnisse
5. Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte
6. Machbarkeit
7. Vorleistungen.

Die Bewertung des Gutachtergremiums dient als Entscheidungsgrundlage für die Förderer. Die antragstellenden Projektleiter und Projektleiterinnen werden über das Ergebnis schriftlich informiert.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (Vorhabenbeschreibung und Formantrag) vorzulegen. Vordrucke für die einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen. Für Anträge, die von den Krankenversicherungen oder der Deutschen Rentenversicherung gefördert werden, sind die Formulare analog anzuwenden. Auf Anforderung stellt auch der Projektträger im DLR die Unterlagen zur Verfügung.
Die vorgelegten Förderanträge werden unter Hinzuziehung eines externen Gutachtergremiums bewertet. Über die Förderanträge wird nach abschließender Prüfung entschieden. Zugleich beinhaltet die Entscheidung, ob die zur Förderung vorgesehenen Vorhaben mit Mitteln des BMBF, der Krankenkassen oder der Deutschen Rentenversicherung gefördert werden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 29. Juni 2009

Bundesministerium für Bildung und Forschung
im Auftrag
Dr. Hausdorf

Deutsche Rentenversicherung
Dr. Buschmann-Steinhage

Verbände der gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene
Dr. Schmucker

Verband privater Krankenversicherung
Prof. Dr. Fritze