Richtlinien zur Förderung von ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der Genomforschung und ihrer verwandten Forschungsrichtungen

Im Rahmen der multinationalen "ELSA-GEN"-Initiative des deutschen Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des österreichischen Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung und der Academy of Finland vom 13.02.2009 - Abgabetermin: 29.05.2009

Wichtiger Hinweis (10.04.09)
Das BMBF hat die Vorlagefrist für die im Rahmen dieser Bekanntmachung einzureichenden Anträge bis zum 29. Mai 2009 verlängert (Banz. Nr. 61, 23. 04. 2009).

Erschienen im Bundesanzeiger Nr. 24 vom 13.02.2009

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck


Die Genomforschung und ihre verwandten Forschungsrichtungen (z. B. Proteomforschung und andere „-Omics“, systembiologische Ansätze, synthetische Biologie) haben zentrale Bedeutung für den Erkenntnisfortschritt in Medizin und Biologie. Sie zeigen schon seit einiger Zeit eine außerordentlich dynamische und innovative Entwicklung sowohl auf den eher grundlagenorientierten Ebenen, wie auch auf verschiedensten anwendungsbezogenen Ebenen. Die zu erwartenden Ergebnisse dieser Forschung versprechen einerseits erhebliche Fortschritte im grundlegenden Verständnis der menschlichen Natur und menschlicher Krankheiten, eröffnen aber gleichzeitig auch das Potential, tiefgreifenden Einfluss auf das Selbstverständnis des Menschen und den Umgang damit auf der Ebene der einzelnen Person, gesellschaftlicher Gruppen und der Gesellschaft insgesamt zu nehmen. Damit kommt der kritischen Reflexion und der Herausarbeitung von Kriterien für den adäquaten Umgang mit Forschungserkenntnissen aus dem Bereich der Genomforschung und ihrer verwandten Forschungsrichtungen eine große gesellschaftliche Bedeutung zu. Die hohe gesellschaftliche und sozioökonomische Relevanz diese Themenfeldes wird unterstrichen durch das wachsende öffentliche Interesse an den oben dargestellten Entwicklungen und den entsprechend vielfältigen Diskussionsprozessen.

Mit dieser Förderinitiative will das Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Beitrag dazu leisten, dass die Genomforschung und ihre verwandten Forschungsgebiete verstärkt in einen Bezug zu ihren ethischen, rechtlichen, soziokulturellen und ökonomischen Aspekten gebracht werden. Ergebnisse der genannten Forschungsrichtungen sollen einer disziplinübergreifenden Reflexion zugänglich gemacht werden. Hierfür ist eine Zusammenarbeit von Arbeitsgruppen der naturwissenschaftlich/ medizinischen Fachrichtungen zum Beispiel mit Vertretern aus geistes-, rechts-, sozial- politik-, gesellschafts- oder erziehungswissenschaftlichen, sowie ökonomischen Fachrichtungen notwendig.

Die zahlreichen, substantiellen und oft kontrovers diskutierten Impulse aus dem naturwissenschaftlich/ medizinischen Bereich sollen in interaktiver Herangehensweise aufgenommen und mit einem spezifischen, inter- oder transdisziplinären Forschungsinstrumentarium sowohl reflektierend als auch analysierend und normativ bearbeitet werden.

Im Rahmen seiner Internationalisierungsbemühungen strebt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Initiierung einschlägiger Forschungskooperationen deutscher und ausländischer Wissenschaftler an. Vor diesem Hintergrund sind die vorliegenden Förderrichtlinien eingebunden in die vom deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung, dem österreichischen Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF, www.bmwf.gv.at) und der „Academy of Finland“ (AF, www.aka.fi) gemeinsam getragene „ELSA-GEN“-Initiative. Durch die internationale Ausrichtung sollen die möglicherweise unterschiedlichen nationalen Betrachtungsweisen und der entsprechend unterschiedliche Umgang mit den Chancen und Risiken der Genomforschung und ihrer verwandten Forschungsrichtungen in einer vergleichenden Zusammenschau analysiert und reflektiert werden.

Zu diesem Zweck wurde von den drei genannten Förderorganisationen ein gemeinsamer englischsprachiger Bekanntmachungstext herausgegeben, der unter www.elsagen.at oder www.gesundheitsforschung-bmbf.de/en/2088.php im Internet eingesehen werden kann. Er bildet die inhaltliche Grundlage der vorliegenden Bekanntmachung. Es wird dringend empfohlen, den englischsprachigen Bekanntmachungstext im Sinne einer zielführenden internationalen Konzeption von Anträgen für Forschungskooperationen zu beachten. Die Förderbekanntmachung wird zeitgleich von allen Partnern in den jeweiligen Ländern bekannt gegeben. Für die eigentliche Umsetzung und Förderung der nationalen Teilprojekte gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.

1.2. Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Die internationale Fördermaßnahme ELSA-GEN verfolgt folgende Ziele:
- Die Förderung exzellenter, inter- und transdisziplinärer Forschungskooperationen im Bereich der ELSA-GEN-Initiative in den drei oben genannten Ländern, die auf aktuelle Entwicklungen in der Genomforschung und ihrer verwandten Forschungsrichtungen ausgerichtet sind.
- Die Anregung zur Netzwerkbildung und das Ermöglichen von Forschungsaufenthalten der an den Forschungskooperationen beteiligten Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen in den Partnerländern.
- Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses innerhalb der Forschungskooperationen.
- Die Förderung des schnellen Austausches neuer wissenschaftlicher Ergebnisse aus der ELSA-GEN-Initiative unter den beteiligten Wissen¬schaft¬lern und Wissen¬schaft¬lerinnen und die Weitergabe von Ergebnissen an relevante Akteure der interessierten Öffentlichkeit, wie z.B. Medien, Interessengemeinschaften und Politik. Disseminations- und Diskursaktivitäten können zwar Teil der Zielsetzung von Forschungskooperationen sein, dürfen aber nicht alleiniges Ziel sein. Falls sie in der Zielsetzung beinhaltet sind, müssen sie klar erkennbar einer primären wissenschaftlichen Fragestellung zu- bzw. untergeordnet sein.

In Übereinstimmung mit den genannten Förderzielen sollen kooperative und interdisziplinär ausgerichtete Forschungskooperationen zu den ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten in der modernen Genomforschung und verwandten Forschungsrichtungen gefördert werden. Verwandte Forschungsrichtungen sind zum Beispiel die Proteomforschung und andere -Omics, aber auch systembiologische Ansätze oder der Bereich der synthetischen Biologie. Die Zielsetzungen der Forschungskooperationen sollen über rein deskriptive Arbeiten hinausgehen und die Effekte der Genomforschung und ihrer verwandten Forschungsrichtungen auf die Gesellschaft identifizieren und transnational vergleichend analysieren. Darüber hinaus sollen sie wenn möglich Strategien für Gesellschaft und Politik aufzeigen, auf diese Entwicklungen adäquat zu reagieren. Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse nicht nur in Form von wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht, sondern auch im Rahmen von Tagungen, Dialogveranstaltungen, Leitlinien etc. diversen Interessensgruppen sowie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Nichtsdestotrotz sollten die Projekte hauptsächlich originäre Forschung zum Inhalt haben und sich nicht auf die Erstellung von Leitlinien oder Empfehlungen auf der Basis bestehender Ergebnisse beschränken.

Gefördert werden können Forschungskooperationen, die zur Bearbeitung solcher kooperativer Forschungsprojekte ein leistungsfähiges Team zusammengestellt haben, das sich aus zwei oder mehr entsprechend qualifizierten Forschungsgruppen aus mindestens zwei der an der „ELSA-GEN“-Initiative teilnehmenden Ländern zusammensetzt. Von der Kooperation wird ein Synergieeffekt erwartet. Daher müssen aus den Projektanträgen der Wille zur aktiven Kommunikation und zur interdisziplinären Zusammenarbeit sowie der daraus resultierende Nutzen hervorgehen. Gruppen- bzw. geschlechtsspezifische Aspekte sollen bei den Vorhaben, wo relevant und möglich, in angemessener Weise berücksichtigt werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind in Deutschland staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen. Es wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Partner eines transnationalen Konsortiums über einen gemeinsamen Antrag vorausgesetzt. Die Zahl der teilnehmenden Arbeitsgruppen sollte den Zielen des Antrags angemessen sein.

Für das gemeinschaftlich beantragte Forschungsprojekt muss ein/eine Projektkoordinator/in benannt werden, der/die das Konsortium nach außen hin repräsentiert und für das interne Management des Konsortiums verantwortlich ist. Ansprechpartner für die jeweilige nationale Förderorganisation sind die Arbeitsgruppenleiter, die in dem jeweiligen Land arbeiten.

Die Bereitschaft der Projektpartner zur Zusammenarbeit muss in dem Antrag dokumentiert werden. Die Partner einer Forschungskooperation haben ihre Zusammenarbeit im Fall einer Förderzusage in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Vordruck 0110 entnommen werden. Die Förderung eines deutschen Teilprojektes innerhalb eines transnationalen Konsortiums kann nur erfolgen, wenn die Förderung der anderen Teilprojekte in den Partnerländern ebenfalls gesichert ist.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Informationen zur EU-Förderung können hier abgerufen werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel bis zu 3 Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Zuwendungsfähig für Antragsteller außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel (Besuch wissenschaftlicher Konferenzen und mindestens halbjährliche interne Konsortiumstreffen) sowie ggf. projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschafts¬einrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbedingten Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen


Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger im DLR für das BMBF
- Gesundheitsforschung -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: 0228 3821-210
Fax: 0228 3821-257
Mail: gesundheitsforschung@dlr.de
Internet: www.pt-dlr.de

beauftragt. Ansprechpartner sind Herr Dr. D. Böcking (Tel. 0228 3821-118, detlef.boecking@dlr.de) und Frau Dr. M. Schindel (Tel. 0228 3821-776, marina.schindel@dlr.de). Es wird dringend empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung von externen Gutachtern statt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen

In der ersten Stufe ist dem „ELSA-GEN“-Sekretariat
Nicole Firnberg
FFG Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Sensengasse 1
A-1090 Wien
tel.: +43-(0)5 77 55-5054
fax: +43-(0)5 77 55-95050
e-Mail: nicole.firnberg@ffg.at

für die gemeinsame Bekanntmachung über den/ die jeweils vorgesehene/n Projektkoordinator/in zunächst eine strukturierte Vorhabenbeschreibung für das gesamte beabsichtigte kooperative Forschungsprojekt (einschließlich aller Teilprojekte)

bis spätestens zum 2. April 2009

in zwei schriftlichen Exemplaren (zusätzlich pdf-Datei auf CD) auf dem Postweg vorzulegen. Im Hinblick auf die internationale Begutachtung und die international ausgerichtete Struktur des Förderschwerpunktes wird dringend empfohlen, die Vorhabenbeschreibung in englischer Sprache vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger im DLR empfohlen. Eine Vorlage per „electronic mail“ oder Telefax ist nicht möglich.

Die Vorhabenbeschreibung soll dem Gutachterkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme erlauben und ist nach einem Schema zu strukturieren, das unter der Internetadresse www.gesundheitsforschung-bmbf.de/en/2088.php abrufbar ist.

Aus der Vorlage einer Antragsskizze / Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

Die gemeinschaftlich vorgelegten Vorhabenbeschreibungen werden unter Beteiligung eines international besetzten Gutachterkreises vor allem nach folgenden Kriterien bewertet:
- Wissenschaftliche Qualität, Innovationskraft und internationale Konkurrenzfähigkeit des Antrags
- Relevanz des Antrags in Bezug auf den unter „Zuwendungszweck“ aufgeführten Rahmen und die unter „Gegenstand der Förderung“ genannten Ziele dieser Bekanntmachung
- Wissenschaftliche Kompetenz des Verbundes und Erfolgsaussichten des Projektes
- Durchführbarkeit des Projektes (methodische Qualität, Finanzplan, Zeitplan)
- Organisations- und Koordinierungsqualität (Interdisziplinarität, Machbarkeit des Zeit- und Arbeitsplans)
- Kompetenz und Expertise der Wissenschaftler, internationale Konkurrenzfähigkeit der Verbundpartner im Bereich des Antrags
- Kollaborative Interaktion der Teilprojekte, Effektivität der Kommunikation und Kooperation zwischen den Wissenschaftlern in jedem Land, sowie der durch die Kollaboration entstehende Wertzuwachs
- Multi- und interdisziplinärer Rahmen der Forschungsvorhabens
- Aspekte der Nachwuchsförderung
- Verwertung der Ergebnisse, Strategie für die Weitergabe der Ergebnisse, Nutzen für die Gesellschaft

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Bewertung eines beantragten kooperativen Forschungsvorhabens werden die jeweiligen deutschen Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag für die entsprechenden Arbeitspakete in der Forschungskooperation vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Vordrucke für die dann einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften (VV) zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 07.01. 2009

Bundesministerium für Bildung und Forschung
im Auftrag
Dr. Stephan Roesler