Richtlinien zur Förderung von Forschungsverbünden zur „Gesundheit im Alter“ im Rahmen des Regierungsprogramms „Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen“

vom 19.09.2006 - Abgabetermin: 03.01.2007

Erschienen im Bundesanzeiger Nr. 177 vom 19.09.2006

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Fortschritte der Medizin haben zu einer erheblichen Zunahme der Lebenserwartung beigetragen. Verlängert wurde nicht nur die gesunde Phase des Lebens, sondern auch das Überleben mit einer Erkrankung. Dieser grundsätzlich positive Trend stellt das Gesundheitswesen jedoch vor wachsende Herausforderungen, da die Erkrankungswahrscheinlichkeit bei vielen Krankheiten in Bereichen wie Herz-Kreislauf, Krebs oder Neurodegeneration mit steigendem Alter kontinuierlich zunimmt.

Eine große Herausforderung sind die mit dem Alter zunehmend auftretenden Mehrfacherkrankungen (Ko- und Multimorbidität), die u. a. oft mit der Einnahme von vielen unterschiedlichen Medikamenten (Multimedikation) verbunden sind. In diesem Bereich gibt es derzeit noch ein großes Forschungs- und Behandlungsdefizit.
Für ältere Menschen ist die Erhaltung und Stärkung ihrer Autonomie und gesundheitlichen Ressourcen eines der wichtigsten Anliegen. In diesem Zusammenhang besteht Forschungsbedarf zu effizienten Strategien zur Vermeidung des Fortschreitens bestehender Erkrankung sowie zur Gewährleistung einer effektiven Unterstützung bei der physischen und psychischen Krankheitsbewältigung von älteren Patientinnen und Patienten.
Die Grundlage für viele Erkrankungen, die überwiegend im Alter auftreten, wird z.T. bereits früh im Lebenslauf gelegt. Daher sind Untersuchungen zur Wechselwirkung von Verhalten und Gesundheit von besonderer Bedeutung. Denn der soziale Kontext und unterschiedliches Verhalten beeinflussen nicht nur die Wahrscheinlichkeit des Eintretens von Krankheiten, sondern auch den Umgang z.B. mit chronischen Erkrankungen und damit in erheblichem Maße die Krankheitslast.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher interdisziplinäre Forschungsverbünde zum Themengebiet „Gesundheit im Alter“ zu fördern. Die Forschungsförderung des BMBF im Rahmen dieses Förderschwerpunkts soll auf Forschungsfragen konzentriert werden, die wissenschaftliche Voraussetzungen für die Verbesserung der medizinischen Versorgung und Pflege älterer Menschen schaffen. Sie soll dabei andere bestehende Förderschwerpunkte des Gesundheitsforschungsprogramms der Bundesregierung ergänzen, die sich mit der Ätiopathogenese oder diagnostischen und therapeutische Maßnahmen bei einzelnen typischen Erkrankungen des höheren Alters beschäftigen. Solche krankheitsspezifischen Fördermaßnahmen erlauben altersrelevante Forschung bereits in erheblichem Umfang. Sie sollen jedoch ergänzt werden, um dem Querschnittcharakter alterrelevanter Fragestellungen gerecht zu werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Es sollen inhaltlich kohärente Forschungsverbünde gefördert werden, die sich durch einen überzeugenden inter- bzw. multidisziplinären Ansatz und eine klare Relevanz für die Anwendung auszeichnen. In den Verbünden sollen sich Arbeitsgruppen aus universitären oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen ggf. auch mit Versorgungseinrichtungen auf regionaler oder überregionaler Ebene zusammenschließen. Die Forschungsverbünde sollen in der Regel aus 3 bis 8 Teilvorhaben bestehen.
Die wissenschaftlichen Fragestellungen der Verbünde sollen zentrale Herausforderungen der Gesundheit im Alter aufgreifen, die bisher noch unzureichend behandelt werden. Dementsprechend sollen die Forschungsgegenstände vorzugsweise auf eines der beiden folgenden Themengebiete ausgerichtet sein:
   a. Ko- bzw. Multimorbidität bei älteren Menschen
   b. Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und der Autonomie im Alter

Das Potential aller einschlägigen Fachdisziplinen von der Grundlagenforschung über die epidemiologische und klinische bis zur versorgungsorientierten Forschung kann genutzt werden, um innovative Ansätze zu den beiden o. g. Themengebieten umzusetzen.
Die Kooperation innerhalb der Forschungsverbünde soll einen nachweislichen Mehrwert im Vergleich zu Einzelprojekten erbringen. Dieser Mehrwert kann z. B. die Qualität und Ergebnisorientierung der Forschung, die Kooperationen zwischen Forschung und Versorgung, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses oder die wissenschaftliche Basis zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung betreffen.
Im Rahmen der beiden o. g. Themengebiete können Forschungsansätze insbesondere zu folgenden Fragestellungen untersucht werden:

a. Ko- bzw. Multimorbidität bei älteren Menschen
- biomedizinische Forschung zu klinisch relevanten Fragestellungen der Multimorbidität,
- epidemiologische Forschung zur Generierung verlässlicher Prävalenzdaten hinsichtlich der Multimorbidität,
- Forschung zur Medikamenten-Versorgung älterer Menschen, insbesondere Untersuchungen zur Multimedikation,
- Therapieforschung zur Behandlung und zum Management der Multimorbidität, inkl. Rehabilitations- und Pflegeforschung,
- Transfer- und Implementierungsforschung zur Umsetzung vorhandener Evidenz bei der Behandlung der Multimorbidität.

Die krankheitsübergreifende Forschung sollte darauf ausgerichtet sein, valide Evidenz zur Behandlung der Multimorbidität zu generieren. Hierbei sind patientenrelevante und altersadjustierte Endpunkte (z. B. Lebensqualität und Selbständigkeit im Alter) und ggf. in Abhängigkeit von den jeweiligen Fragestellungen des beantragten Verbundes Versorgungsformen, Versorgungssituation sowie gesundheitsökonomische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

b. Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und der Autonomie im Alter
- Forschung zu Determinanten der Gesundheit älterer Menschen und zum Gesundheitsverhalten, insbesondere im Hinblick auf Prävention und Bewältigung chronischer Erkrankungen,
- Interventionsstudien zur Sekundär- und Tertiärprävention im Alter1,
- Entwicklung und Evaluation von innovativen, altersangepassten Konzepten in der Rehabilitation und Pflege alter und pflegebedürftiger Menschen,
- Forschung zur Optimierung der Nutzung technischer Hilfen durch ältere Menschen bei der Bewältigung von Erkrankungen und körperlichen Einschränkungen2.

Die Forschungsansätze sollen u.a. darauf ausgerichtet sein, die Bedarfs- und Patientenorientierung bei Maßnahmen zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und der Autonomie im Alter zu verbessern. Sie können auch dazu dienen, altersgerechte Assessment- und Outcome-Kriterien zu entwickeln sowie helfen, die Schnittstellen zwischen verschiedenen Versorgungsformen zu überbrücken.

Für alle Themengebiete gilt:
Genderaspekte in der Forschung sollen gestärkt werden und integraler Bestandteil der Forschungsstrategie der Verbünde sein. Frauen und Männer erleben körperliche Beeinträchtigungen unterschiedlich und bewältigen sie in verschiedener Form. Genderaspekte sind daher bei allen Vorhaben zu berücksichtigen, Abweichungen von dieser Vorgabe sind explizit zu begründen.
Forschungsprojekte zur Gesundheit im Alter sehen sich vor spezifische methodische Probleme gestellt, die z. T. die Neuentwicklung oder Anpassung existierender Instrumente an altersspezifische Problemstellungen erfordern. Daher kann im Rahmen der Forschungsverbünde auch die Förderung von Methodenentwicklung mit beantragt werden.
Die Forschungsverbünde können Maßnahmen zur gezielten interdisziplinären Nachwuchsbildung bzw. -förderung beinhalten. Ggf. wird hierzu noch zu einem späteren Zeitpunkt eine ergänzende Förderung zur Unterstützung des wissenschaftlichen Austausches auf europäischer Ebene angeboten, die z.B. Auslandsaufenthalte und Austausch mit Instituten und Kliniken von internationalen Partnern umfasst.
Wo immer möglich, ist die gezielte Nutzung von bereits existierenden Datensätzen und Materialsammlungen für Forschungsfragestellungen vorzusehen, z. B. auch durch den Ausbau existierender Querschnittstudien zu Längsschnittstudien. Der Aufbau neuer Register bzw. Datensammlungen wird nur dann gefördert, wenn nachgewiesen werden kann, dass die aktuelle Datenlage nicht ausreichend ist.
Klinische Studien können dann gefördert werden, wenn sie von besonderer Bedeutung für den Forschungsverbund sind. Dies kann z.B. bei Einbeziehung einer großen Zahl von Verbundteilnehmern, der Gewinnung von Materialien, der Einführung von spezifischen Qualitätsstandards in Studien oder bei Untersuchungen unter Einbeziehung des ambulanten Versorgungssektors der Fall sein. Andernfalls wird auf das gemeinsame Förderangebot von DFG und BMBF für die Förderung klinischer Studien verwiesen.

Im Rahmen dieser Fördermaßnahme zur Gesundheit im Alter ist die Durchführung von inter- und multidisziplinären Workshops/Meetings vorgesehen, die die Kommunikation und Kooperation zwischen den einzelnen Fachrichtungen und den beteiligten Forscherinnen und Forschern unterstützen sollen.

Nicht gefördert werden:
- sozialwissenschaftliche Projekte ohne Bezug zu Erkrankungen
- Untersuchungen zur Biologie des Alterns ohne konkreten Bezug zu Erkrankungen
- Forschungsprojekte, die sich ausschließlich mit gesetzlichen, juristischen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gesundheit im Alter befassen
- Vorhaben zur Gewährleistung der Qualitätssicherung in der Versorgung, die keine Forschungsfragestellungen darstellen
- Einzelvorhaben ohne Zugehörigkeit zu einem Forschungsverbund
- Arzneimittelentwicklungen und Studien zu einzelnen Medikamenten
- Interventionsprojekte zur Primärprävention von älteren Menschen1
- Entwicklungen bzw. Anpassungen von technischen Geräten2

Unabhängig von den aktuellen Förderangeboten des BMBF bietet die Volkswagen-Stiftung im Rahmen des Schwerpunktes „Individuelle und gesellschaftliche Perspektiven des Alterns“ Forschungsförderung an (http://www.volkswagenstiftung.de/foerderung.html).

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (z. B. Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege). Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung eines Forschungsverbundes sind die wissenschaftliche Qualität und der Mehrwert durch Vernetzung. Projekte, die ihre Ziele auch ohne Kooperation mit Partnern erreichen können, werden nicht gefördert. Es wird in diesem Zusammenhang auf diejenigen Förderangebote der Deutschen Forschungsgemeinschaft verwiesen, die die Förderung von Einzelvorhaben ohne weiterreichende Forderungen nach Vernetzung zulassen.
Die Antragsteller müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen. Im Hinblick auf die Förderung von Forschungsverbünden wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessenten vorausgesetzt. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die dem folgenden Merkblatt zu entnehmen sind: BMBF-Vordruck 0110.
Antragsteller sollen sich auch im eigenen Interesse im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Informationen zur EU-Förderung können hier abgerufen werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Teilprojekte des Verbundes sollen daher auf drei Jahre ausgerichtet sein. Die Verbünde können einen Folgeantrag für weitere 3 Jahre einreichen, der dem dann aktuellen Stand der Forschung Rechnung trägt und ggf. auch neue Teilprojekte einschließt. Über den Folgeantrag wird ebenfalls unter Hinzuziehung eines externen Gutachtergremiums entschieden. In Abhängigkeit zur Verfügung stehender Haushaltsmittel wird geprüft, ob zu diesem Zeitpunkt auch neue Verbünde Anträge einreichen können.
Beantragt werden können Personal- und Sachmittel einschließlich Mittel für Reisen sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung zuzurechnen sind. Kooperationen mit thematisch verwandten FuE-Vorhaben im (europäischen) Ausland sind möglich. Die zusätzlich anfallenden Mittel für Reisen sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch synergetische Effekte erwartet werden können. Ausgaben für das Einholen von Ethikvoten an der eigenen Hochschule werden der Grundausstattung zugerechnet und können nicht gefördert werden. Die zur Anmeldung eines Patentes erforderlichen Ausgaben bzw. Kosten während der Laufzeit des Vorhabens sind im Rahmen der BMBF-Standardrichtlinien grundsätzlich zuwendungsfähig.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger im DLR
- Gesundheitsforschung -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon 0228-3821-144/250
Telefax 0228-3821-257
beauftragt.
www.pt-dlr.de

Vordrucke für förmliche Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen.

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, es ist jedoch nur ein fachlicher Prüfschritt unter Einbeziehung externer Gutachter vorgesehen.

7.2.1 Vorlage und Auswahl formloser Vorhabenbeschreibungen

In der ersten Stufe ist dem Projektträger im DLR zunächst für den Forschungsverbund

bis zum 03. Januar 2007

eine formlose Vorhabenbeschreibung und über den jeweils vorgesehenen Verbundkoordinator auf dem Postweg einzureichen. Im Hinblick auf die internationale Begutachtung wird empfohlen, die Vorhabenbeschreibungen in englischer Sprache vorzulegen. Ferner sollen die Vorhabenbeschreibungen dem Gutachterkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme erlauben.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger empfohlen. Eine Vorlage per „electronic mail“ oder Telefax ist nicht möglich.

Vorhabenbeschreibungen für Forschungsverbünde müssen sowohl die Struktur wie auch das Forschungsprogramm des Verbundes erläutern. Der Umfang der Vorhabenbeschreibungen (DIN-A4-Format, 1-zeilig, Arial 11, doppelseitig) darf 10 Seiten für das übergeordnete Konzept und 10 Seiten pro geplantem Forschungsprojekt nicht überschreiten.
Die Vorhabenbeschreibungen sind in 20-facher Ausfertigung mit einer ungebundenen Kopiervorlage sowie im pdf-Format auf CD-ROM vorzulegen. Die Vorhabenbeschreibung ist nach dem “Leitfaden für die Antragstellung“ im Rahmen der Förderinitiative „Gesundheit im Alter“ zu strukturieren.
Aus der Vorlage einer formlosen Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Die eingegangenen Vorhabenbeschreibungen werden von einem unabhängigen Gutachterkreis nach folgenden Kriterien bewertet:
- Innovation und Relevanz der Fragestellung
- Wissenschaftliche und methodische Qualität des Konzepts
- Vorhandene Vorleistungen der Antragsteller und Ressourcen
- Inhaltliche Kohärenz und Interaktionen des Forschungsverbundes
- Mehrwert der Vernetzung für die Forschung
- Chancen und Strategien zur Verwertung der Ergebnisse in der Versorgung

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Verbünde ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Bewertung eines beantragten Verbundes werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe eines Termins aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften (VV) zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 11.09.2006

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag:
Dr. Hausdorf

Interventionsansätze zur Primärprävention können in der Bekanntmachung des BMBF zur Förderung der Präventionsforschung zur Gesundheitsförderung und Primärprävention von älteren Menschen vom 30.06.2006 bis zum 31.10.2006 beantragt werden und sind daher hier von der Antragsstellung ausgeschlossen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

2 „Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Innovativen Hilfen in der Rehabilitation und für Behinderte“ können in der entsprechenden Bekanntmachung des BMBF vom 05.08.2006 bis zum 04.12.2006 beantragt werden und sind daher hier von der Antragsstellung ausgeschlossen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.