Einzelprojekt

BVP-Akut - Behandlung in der stationären Altenpflege während der Covid-19 Pandemie im Voraus planen

Förderkennzeichen: 01KI20505
Fördersumme: 57.473 EUR
Förderzeitraum: 2020 - 2021
Projektleitung: Dr. Michaela Schunk
Adresse: Klinikum der Universität München, Campus Großhadern, Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin
Marchioninistr. 15
81377 München

Durch die BEVOR-Studie soll die Wirksamkeit einer komplexen regionalen Intervention zur strukturierten Vorausplanung von Behandlungsverläufen (Advance Care Planning, dt. Behandlung im Voraus Planen (BVP) geprüft werden. Für den Großteil der Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen liegen aktuell kaum strukturierte Behandlungsvorausplanungen vor, die speziell die Behandlung in einer Notfallsituation und damit einhergehenden akuten Einwilligungsunfähigkeit regeln. Diese Lücke wurde durch die Covid-19 Pandemie noch einmal deutlicher. Angesichts dieser Situation hat die Deutsche Interprofessionelle Vereinigung – Behandlung im Voraus Planen (DiV-BVP) für (Haus)-Ärzte einen Leitfaden für eine qualifizierte Gesprächsführung sowie eine korrespondierende krisentaugliche Dokumentation der Vorausplanung für den Notfall bereitgestellt. Dieser deckt als "ambulante patienten-zentrierte Vorausplanung" den Teil des umfassenden BVP-Gesprächsprozess ab, der im Zuge der Covid-19 Krise vordringlich Anwendung finden muss, nämlich die "Einstellungen zu Leben, schwerer Krankheit und Sterben" und die "Ärztliche Anordnung für den Notfall (ÄNo)". Dieses Zusatzprojekt verfolgt folgende Ziele: 1) Untersuchung der Einstellungen von Einrichtungsleitungen, Mitarbeitern, Hausärzten, Patienten und Angehörigen zur Ermittlung des Bewohnerwillens für den akuten Notfall im Rahmen der Covid-19 Pandemie um das Ziel zu sichern, dass der Bewohnerwille bzgl. ihrer Behandlung eingehalten wird, auch wenn sie selbst entscheidungsunfähig sind. 2) Ermittlung der Erfahrungen mit den aufgrund von Covid-19 eingeführten Maßnahmen zur Sicherung der gesundheitlichen Unversehrtheit der Bewohner und Bewohnerinnen, der Ermittlung des Bewohnerwillens für den akuten Notfall sowie mit der Umsetzung von Behandlungsentscheidungen in Notfallsituationen. 3) Evaluation der Anwendung der "Ambulanten patienten-zentrierten Vorausplanung für den Notfall" durch ambulant tätige Ärzte in Einrichtungen der stationären Altenpflege.