Einzelprojekt

Moralische Grenzen der Regenerativen Medizin am Beispiel der Verwendung humaner embryonaler Stammzellen

Förderkennzeichen: 01GP1488
Fördersumme: 85.086 EUR
Förderzeitraum: 2015 - 2018
Projektleitung: Dr. Susanne Müller
Adresse: Universität Leipzig, Translationszentrums für Regenerative Medizin (TRM) Leipzig
Philipp-Rosenthal-Str. 55
04103 Leipzig

Im Rahmen dieser Klausurwoche soll interdisziplinär zwischen den Rechtskreisen Deutschland, Großbritannien und Kanada geklärt werden, ob die kommerzielle und/oder industrielle Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen im Bereich der Regenerativen Medizin durch andere mitgliedsstaatliche und/oder andere unionsrechtliche Behörden im Bereich des Arzneimittelwesens legalisiert werden kann, obwohl der Europäische Gerichtshof als höchstes unionsrechtliches Rechtsprechungsorgan die Patentierung von Erfindungen auf Grundlage von humanen embryonalen Stammzellen wegen der darin liegenden kommerziellen oder industriellen Verwendung humaner Embryonen als Verstoß gegen den unionsrechtlichen ordre public gewertet hat. Die gewählte Fragestellung der Klausurwoche wird einführend jeweils durch Impulsvorträge wissenschaftlich begleitet. Der Hauptfokus der Arbeitsweise innerhalb der Klausurwoche liegt auf einer sich anschließenden durch Gruppenarbeit sowie durch moderierte Diskussionen ergebnisorientierten Interaktion zwischen den NachwuchswissenschaftlerInnen und den eingeladenen ExpertInnen. Der wissenschaftliche Wert der Klausurwoche soll unabhängig überprüft werden, indem die Ergebnisse der Klausurwoche als Aufsatzsammlung in Buchform veröffentlicht werden. Zudem erhalten die TeilnehmerInnen der Klausurwoche die Möglichkeit, die Ergebnisse der Klausurwoche zum einen als Poster und zum anderen als Sprechbeiträge bei der im Jahre 2015 in Leipzig stattfindenden und vom TRM mitorganisierten „Weltkonferenz für Regenerative Medizin" einem interdisziplinären und internationalen Fachpublikum vorzustellen.