Professor Dr. Hans-Georg Dederer, Jurist (DE)

Hans-Georg Dederer ist Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Passau.

Porträt von Prof. Dr. Hans-Georg Dederer

Professor Dr. Hans-Georg Dederer

Universität Passau

Hans-Georg Dederer studierte in Tübingen und Konstanz Rechtswissenschaft und wurde in Bonn 1997 zum Dr. jur. promoviert. Ebendort hat er sich 2003 habilitiert.

Er ist Herausgeber und Autor zahlreicher Bücher und Veröffentlichungen zum Recht der Gentechnik und Biomedizin. Hans-Georg Dederer koordiniert aktuell ein interdisziplinäres BMBF-Verbundprojekt zu rechtlichen und ethischen Fragen neuartiger somatischer genomischer Therapien und leitet das juristische Teilprojekt in einem vom bayerischen Wissenschaftsministerium bewilligten Forschungsverbund zur Interaktion menschlicher Gehirnzellen.

Er ist Mitglied der Ständigen Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für Grundsatzfragen der Genforschung sowie Mitglied der Wissenschaftlichen Kommission „Lebenswissenschaften“ der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina.
Weitere Informationen: https://www.jura.uni-passau.de/dederer


Abstract


Diskussion ethischer, rechtlicher und sozialer Aspekte
Rechtliche Einordnung

Die moderne Stammzellforschung basiert auf embryonalen Stammzellen (ESZ) und induzierten pluripotenten Stammzellen (iPSZ). Sie erlaubt bahnbrechende Einsichten in die menschliche Entwicklungsbiologie und stellt die Entwicklung innovativer Therapien für schwere, bislang unheilbare Krankheiten in Aussicht.

Die Stammzellforschung und ihre Translation werfen aber auch ethische Fragen auf, denen sich das Recht wiederum nicht entziehen kann. Denn zum einen werden embryonale Stammzellen aus menschlichen Embryonen gewonnen. Zum anderen bringt die Stammzellforschung Entitäten hervor, für die sich Fragen danach ergeben, welchen ethisch-rechtlichen Grenzen der Umgang mit ihnen unterworfen ist oder sein sollte. Zu diesen die Ethik und das Recht besonders interessierenden Entitäten gehören namentlich artifizielle Gameten, Embryoide und Gehirnorganoide.

Auf gesetzlicher Ebene stellen sich zumindest in zweierlei Hinsicht Fragen, nämlich einerseits die Frage, ob Gesetze wie z.B. das Embryonenschutzgesetz (ESchG) überhaupt anwendbar sind (z.B. auf artifizielle Gameten und Embryoide), andererseits die Frage, ob Gesetze wie z.B. das Stammzellgesetz (StZG) Grundlagenforschung und Translation unnötig hemmen (z.B. mit Rücksicht auf Stichtags-, Ursprungs- und Zweckbindungsregelungen). Schließlich stellt sich aber auch die Frage, ob umgekehrt gesetzliche Regeln aus ethischen und rechtlichen Gründen in bisher nicht geregelten Bereichen erforderlich sind.

Der Kurzvortrag wird diese Fragen aufgreifen, anhand der Gesetzeslage erläutern und mögliche Lösungen andeuten. Damit wird zugleich ein Ausblick auf Themen gewährt, die anhand von Thesen im anschließenden Workshop 2 vertieft werden sollen.