Professor Mats Hansson (PhD), Biologe und Theologe (SE)

Mats Hansson ist Professor für Biomedizinische Ethik und gründete das Zentrum für Forschungsethik und Bioethik an der Uppsala Universität in Schweden. Seine Interessen liegen in der Nutzung von Geweben, Partizipation und Technologiefolgenabschätzung.

Porträt Professor Dr. Mats Hansson

Professor Mats Hansson

Pubcare / Uppsala University

Hansson hat Biologie und Theologie studiert und an der Universität Uppsala das Zentrum für Forschungsethik und Bioethik gegründet, dessen Direktor er von 2008 bis 2019 war. Er war und ist an mehreren europäischen Forschungsprojekten und einer Biobank-Plattform beteiligt und arbeitet u. a. zu ethischen, rechtlichen und sozialen Voraussetzungen für die Nutzung von menschlichen Geweben in der Forschung. Zu seinen Forschungsthemen zählen Methoden und Verfahren partizipativer Entscheidungsfindung sowie die ethischen Herausforderungen, die mit der Kommunikation von genetischen Risikoinformationen verbunden sind. Hansson hat zahlreiche internationale Publikationen veröffentlicht sowie Beiträge zu Fachkonferenzen und verbrachte mehrere Forschungsaufenthalte in Deutschland, den USA und Großbritannien. Er war von 2009 bis 2017 Mitglied des wissenschaftlichen Beratungsausschusses des Schwedischen Rates für Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen.
Weitere Informationen: Mats G. Hanson_CRB.uu.se


Abstract

Die Sicht der Patienten und der Öffentlichkeit auf die Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen zu medizinischen Zwecken

Die Erforschung und kommerzielle Nutzung menschlicher embryonaler Stammzellen wird seit langem als moralisch umstritten angesehen, was durch das Verbot der kommerziellen Verwertung im Patentrecht verdeutlicht wird. Nach dem schwedischen Patentgesetz, Kapitel 1, Artikel 1c (1967:837, 2022:486) "wird ein Patent nicht für eine Erfindung erteilt, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde", z. B. für eine Erfindung, die auf der Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen beruht. Diese Auslegung wird in den offiziellen Informationen des schwedischen Amts für geistiges Eigentum (PRV) bekräftigt: "Verfahren, bei denen menschliche Embryonen verwendet werden, wie z. B. die Herstellung von embryonalen Stammzellen, sind ... nicht patentierbar".

Da fast jede medizinische Erfindung, die in die klinische Praxis umgesetzt werden soll, eine Partnerschaft mit kommerziellen Akteuren erfordert, die ihre wirtschaftlichen Risiken unter Kontrolle haben müssen, scheint die Verwendung menschlicher Embryonen zur Herstellung neuer medizinischer Produkte keine Option zu sein. Diese Ausnahmen von der Patentierbarkeit müssen sich jedoch auf national und kulturell akzeptierte Wertesysteme stützen, und es ist allgemein bekannt, dass sich die moralische Landschaft in allen Gesellschaften ständig verändert. Insbesondere die Biotechnologie und die biowissenschaftliche Forschung haben ständig Grenzen überschritten. Ein bemerkenswertes Beispiel ist die Gentherapie, die anfangs als unerlaubte "Manipulation der Grundbausteine des Lebens" angesehen wurde. Heute hat sich die Gentherapie zu einer effizienten und akzeptierten Methode entwickelt.

Um zu untersuchen, was heute eine akzeptable Verwendung wäre, die mit der öffentlichen Ordnung und Moral im Einklang steht, haben wir Patienten mit Parkinson-Krankheit, Paare, die noch Embryonen aus der In-vitro-Fertilisation übrig hatten, und eine repräsentative Stichprobe der schwedischen Öffentlichkeit befragt. Der Kontext war die Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen für die Entwicklung von Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP) zur Behandlung von Patienten mit Parkinson. Zusammenfassend wurde gezeigt, dass unabhängig von den Ansichten über den moralischen Status menschlicher Embryonen eine breite Akzeptanz für die Verwendung übrig gebliebener Embryonen für einen guten medizinischen Zweck besteht, wobei diese und die Spender jedoch mit Respekt behandelt werden sollten.

Dementsprechend sollten die Behörden die sich verändernde moralische Landschaft im Auge behalten. Der erste zugelassene klinische Versuch in Schweden zur Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen für die Behandlung von Parkinson kann als ein gutes Beispiel in dieser Hinsicht angesehen werden.

(Übersetzung aus dem Englischen)