Fördermaßnahme

Förderung von deutsch-französischen Verbundvorhaben zu antimikrobiellen Resistenzen (AMR II)

Veröffentlichung der Bekanntmachung: 2019
Förderzeitraum: 2021 - 2024
Gesamte Fördersumme: bis zu 4,0 Mio. Euro
Anzahl der Projekte: 9 Verbünde

1. Ziele der Förderrichtlinie

Für Frankreich und Deutschland als wissensbasierte Volkswirtschaften sind Bildung, Forschung und Innovation zukunftsentscheidend. Beide Länder besitzen im Bereich der Gesundheitswissenschaften herausragende Expertisen und tauschen sich kontinuierlich über ihre nationalen Forschungs- und Innovationsstrategien aus. Aufgrund der bisherigen Erfolge wurde daher auf dem 6. Forum zur deutsch-französischen Forschungskooperation am 19. Juni 2018 vereinbart, die Zusammen¬arbeit fortzusetzen und speziell zur Bekämpfung der AMR zu intensivieren. Beide Seiten stellen dafür jeweils bis zu 7 Mio. Euro im Rahmen zweier gemeinsamer Fördermaßnahmen für bilaterale Forschungsprojekte zur Verfügung. Damit leisten Deutschland und Frankreich einen Beitrag für ein zukunftsfähiges Europa und eine verbesserte Gesundheitsversorgung der europäischen Bevölkerung.

Diese Richtlinie dient der gemeinsamen Förderung interdisziplinärer deutsch-französischer Verbundvorhaben durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Ministerium für Hochschulen, Forschung und Innovation der Französischen Republik (Ministère de l'Enseignement supérieur, de la Recherche et de l'Innovation, MESRI). Die Forschungsprojekte sollen AMR-bedingte Gesundheitsgefährdungen der Bevölkerung beider Länder adressieren. Darüber hinaus sollen die Projekte die deutsch-französische Zusammenarbeit langfristig stärken und die sich aus der Kooperation ergebenden Synergien nutzen, um Fortschritte bei der Bekämpfung der AMR zu erzielen.

Gegenstand der Förderung sind Verbundvorhaben von Konsortien, bestehend aus mindestens einem deutschen und mindestens einem französischen Partner aus der anwendungsorientierten Forschung. Die deutsch-französische Kooperation muss dabei einen Mehrwert für das Forschungsprojekt ergeben. Die Projektergebnisse sollen den Wissensstand zu AMR substanziell erweitern, wissenschaftliche Grundlagen für zukünftige gesundheitspolitische Entscheidungen liefern und/oder innovative Maßnahmen zur AMR-Bekämpfung ermöglichen. Die förderbaren Forschungsprojekte können alle passenden Methoden und alle relevanten wissenschaftlichen Fachgebiete beinhalten, beispielsweise (und nicht beschränkt auf) epidemiologische Methoden wie die Phänotypisierung, die Genotypisierung, statistische Modellierung und/oder Methoden der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.