Genom-Editierung in der Humanmedizin?

Bislang sind Eingriffe in die Keimbahn des Menschen in Deutschland verboten. Sollte sich das zukünftig ändern? Und falls ja, unter welchen Bedingungen?

Junge Frau hält ein Ultraschallbild des Babys in der Hand.

Eine Veränderung in der Keimbahn des Menschen wird von Generation zu Generation weitergegeben.

September15/iStock

Ethische und rechtliche Probleme der Anwendung am Menschen: Ein Ländervergleich zwischen Deutschland, Österreich und Schweiz

Die mit dem Begriff Genom-Editierung bezeichneten neuen Methoden stützen sich auf einen bakteriellen Anpassungsmechanismus, der es erlaubt, DNA-Sequenzen im Genom gezielt zu erkennen und zu verändern (CRISPR/Cas-Methode). Der Forschung steht damit erstmals eine Methode zur Verfügung, die nicht nur zielgenau, sondern zudem einfach anwendbar, effizient und kostengünstig ist. Der denkbare Anwendungsbereich der Genom-Editierung reicht von der biologischen und medizinischen Grundlagenforschung bis zu Eingriffen in die menschliche Keimbahn.

In der Klausurwoche „Genom-Editierung in der Humanmedizin?“ diskutierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus der Medizin, der Ethik und dem Recht sowie aus der Biologie, Philosophie und der Politik über die Chancen und möglichen Konsequenzen solcher Eingriffe. Sie setzten sich dabei mit sehr unterschiedlichen Themen auseinander. Neben der moralischen Vertretbarkeit der mit Keimbahneingriffen verbundenen Risiken beispielsweise auch mit den Fragen, ob solche Eingriffe mit dem Prinzip der Menschenwürde, Natürlichkeits-Vorstellungen oder auch einem „Recht auf Gesundheit“ vereinbar sind. Um die Diskussion auch unter einem ländervergleichenden Gesichtspunkt führen zu können, wurden Expertinnen und Experten aus Österreich und der Schweiz eingeladen.

Ihre Ergebnisse veröffentlichten sie in einer Bestandsaufnahme, die unter dem Titel „Genom-Editierung in der Humanmedizin: Ethische und rechtliche Aspekte von Keimbahneingriffen beim Menschen“ unter folgendem Link abrufbar ist.

https://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/bioethik/cfb_drucksache_4_2018_genom_editierung_13_06_final.pdf

Förderinitiative: Forschungsverbünde und Klausurwochen zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten moderner Verfahren der Genom-Editierung und deren möglicher Anwendungen

Projektvolumen: 71.409 Euro

Projektlaufzeit: 2016–2018

Projektleitung:
Frau Dr. Beate Lüttenberg
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Centrum für Bioethik
0251 8355287
beate.luettenberg@ukmuenster.de