Kinderwunsch und Genomchirurgie

Zukünftig könnte die Genomchirurgie auch im Rahmen einer künstlichen Befruchtung eingesetzt werden. Das birgt neben Chancen auch Risiken. Sollten diese Eingriffe trotzdem zugelassen werden? Und falls ja, unter welchen Umständen?

Hochschwangere junge Frau liegt auf Sofa und hält Teddy in der Hand.

Durch die Technologien der Genom-Editierung könnten zukünftig auch Eltern, die eine Erbkrankheit in ihren Genen tragen, gesunde Kinder bekommen.

DLR PT/BMBF

Ethische, rechtliche und soziale Aspekte der Anwendung der Genomchirurgie in der In-vitro Fertilisation

Die künstliche Befruchtung gehört heute zum medizinischen Alltag, durch die Genomchirurgie könnte sie zukünftig ergänzt werden. So könnten durch einen gezielten Eingriff in das Erbgut des Embryos beispielsweise schwere Erbkrankheiten verhindert werden und damit auch Paare zu Eltern gesunder Kinder werden, obwohl sie Träger für eine Erbkrankheit sind.

Doch welche Eingriffe in das menschliche Erbgut wollen wir zulassen? Und welche nicht? Welche Risiken bringen die neuen Methoden der Genomchirurgie mit sich? Und unter welchen Voraussetzungen sollen sie angewendet werden?

Die Klausurwoche „Kinderwunsch und Genomchirurgie“ brachte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sowie Expertinnen und Experten aus den Bereichen Genomchirurgie, In-vitro-Fertilisation, Ethik, Rechts- und Sozialwissenschaften zusammen. Gemeinsam beleuchteten sie den möglichen Einsatz der neuen genomchirurgischen Methoden bei der künstlichen Befruchtung und diskutierten die Aspekte eines Eingriffs in die menschliche Keimbahn. Der Schwerpunkt dieser Klausurwoche lag dabei auch auf einem Ländervergleich zwischen Deutschland und Großbritannien. Denn die Regulierungen unterscheiden sich in diesen beiden Ländern: In Deutschland sind menschliche Embryonen umfänglich geschützt. In Großbritannien hingegen ist unter bestimmten Umständen die Forschung an Embryonen möglich. Auch Eingriffe an Embryonen können genehmigt werden, z.B. bei mitochondrialen Erkrankungen.

Förderinitiative: Forschungsverbünde und Klausurwochen zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten moderner Verfahren der Genom-Editierung und deren möglicher Anwendungen

Projektvolumen: 69.700 Euro

Projektlaufzeit: 2016–2019

Projektleitung:
Prof. Dr. Dr. Urban Wiesing
Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Universitätsklinikum und Medizinische Fakultät
Institut für Ethik und Geschichte der Medizin
Gartenstr. 47
72074 Tübingen
07071 29-78016
urban.wiesing@uni-tuebingen.de