Genomchirurgie beim Menschen

Die Methoden der Genom-Editierung revolutionieren die Gentechnik. Mögliche Anwendungen am Menschen sind vielfältig, aber rechtlich und ethisch zum Teil umstritten.

Hand hält Ampulle während Flüssigkeit hineintropft. Im Hintergrund eine grafisch dargestellte DNA.

Die CRISPR/Cas-Technologie ist die bekannteste Methode, um gezielte Eingriffe ins Erbgut vorzunehmen.

Bill Oxford/iStock

GenE-TyPE: Eine naturwissenschaftliche, ethische und rechtliche Analyse moderner Verfahren der Genom-Editierung und deren möglicher Anwendungen

Heute können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gezielt bestimmte Stellen im Erbgut ansteuern und dort sehr präzise Veränderungen vornehmen. Vor einer möglichen Anwendung am Menschen ist eine Auseinandersetzung mit ethischen und rechtlichen Fragen wichtig. Nur so können Wissenschaft, Politik und Gesellschaft gemeinsam tragfähige Regelungen für den Umgang mit den neuen Technologien entwickeln.

Das Projekt GenE-TyPE nimmt eine ethisch-rechtliche Bewertung der verschiedenen Verfahren der Genom-Editierung am Menschen vor. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Recht, Ethik und Genomforschung analysieren gemeinsam die verschiedenen Anwendungsbereiche. Sie unterscheiden die Modifikation von Körperzellen mit Folgen nur für eine Person oder Keimbahnzellen mit Auswirkungen auf die weitere Vererbung. Ziele solcher Eingriffe reichen von der Therapie über die Prävention von Krankheiten bis zur genetischen Optimierung, dem sogenannten „Enhancement“.

Was sind die aus ethischer Sicht relevanten Argumente für oder gegen die Anwendung von Genom-Editierung beim Menschen? Unter anderem entwickeln und testen Ethikerinnen und Ethiker in dem Projekt ein Rahmengerüst, das künftig beispielsweise Ethikkommissionen dabei helfen soll, zu bewerten, ob ein geplantes Forschungsvorhaben rechtlich und ethisch vertretbar erscheint.

Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler analysieren die deutsche Rechtslage, um zu prüfen, ob die aktuellen Gesetze geeignet sind, um die Veränderung von Keimbahnzellen sinnvoll zu regulieren. Hierbei schauen sie besonders auf das Embryonenschutzgesetz. Sie zeigen Mängel und Lücken auf und vergleichen die Regelungen mit denen in 18 anderen Ländern.

Die Ergebnisse des Projekts werden als Stellungnahme veröffentlicht, die den gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufzeigt und einen konkreten Handlungsvorschlag formuliert.

Weitere Informationen: http://www.imgb.de/Projekte/GenE-TyPE/

Förderinitiative: Forschungsverbünde und Klausurwochen zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten moderner Verfahren der Genom-Editierung und deren möglicher Anwendungen

Projektvolumen: 543.740 Euro

Projektlaufzeit: 2016–2019

Projektleitung:
Prof. Dr. Jochen Taupitz
Universität Mannheim
Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik
68161 Mannheim
0621 181-1328
taupitz@jura.uni-mannheim.de

Projektpartner:  
Prof. Dr. Boris Fehse, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Prof. Dr. Christiane Woopen, Universität zu Köln