Gentechnisch oder (fast) natürlich?

Günstig, schnell, präzise: Techniken der Genom-Editierung revolutionieren die Züchtung von Pflanzen. Sie funktionieren so einfach und exakt wie ein Textverarbeitungsprogramm – das Erbmaterial kann präzise gespalten und umgeschrieben werden.

Modellpflanze in einem Forschungslabor

Veränderungen, die über Genom-Editierung in das Erbgut eingefügt werden, lassen sich nicht von natürlich vorkommenden Mutationen unterscheiden. Sollen sie trotzdem als „gentechnisch verändert“ gekennzeichnet werden?

Jia He/iStock

GenEP: Genom-Editierung in der Pflanzenbiotechnologie – eine rechtswissenschaftliche Analyse von Regulierungsfragen auf naturwissenschaftlicher Grundlage

Als besonders vielversprechend gilt die CRISPR/Cas9-Methode, die auch die gleichzeitige Veränderung mehrerer Gene ermöglicht. Ziel ist die effizientere Züchtung neuer Pflanzen. Wenn bei der Technik der Genom-Editierung keine artfremden Gene eingefügt werden, unterscheiden sich diese Pflanzen häufig nicht von herkömmlichen Züchtungen oder ganz natürlichen Mutanten. Ihre genetische Veränderung ist nicht mehr nachweisbar.

Im Projekt GenEP untersuchten Juristinnen und Juristen, ob auf diese Weise modifizierte Pflanzen als gentechnisch verändert einzustufen sind. Dies hat maßgeblichen Einfluss darauf, wie diese Pflanzen in der Öffentlichkeit angenommen werden, sowie auf die Möglichkeiten von EU-Staaten, den Anbau solcher Pflanzen unter bestimmten Voraussetzungen zu beschränken oder zu verbieten. Die rechtliche Einordnung hat ferner erhebliche Folgen für die Saatgutindustrie und für die anwendungsorientierte sowie für die Grundlagenforschung. Diese Konsequenzen wurden schon während der Projektlaufzeit in ersten Ansätzen sichtbar, nachdem der Europäische Gerichtshof am 25. Juli 2018 entschieden hatte, dass genomeditierte Organismen als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einzustufen sind und damit uneingeschränkt unter das Gentechnikrecht fallen.

Darauf aufbauend prüfte das Forschungsteam unter anderem, ob das vorhandene europäische Regelwerk für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) weiterhin geeignet ist, den Bereich der genomeditierten Organismen adäquat zu regulieren. Es arbeitete die Unstimmigkeiten und Lücken heraus, entwarf Änderungsvorschläge und bereitete einen Vorschlag für ein neues europäisches Regelwerk vor. Hierzu wurden auch die rechtlichen Regelungen für den Umgang mit genomeditierten Pflanzen in ausgewählten außereuropäischen Ländern sowie die Anforderungen des Welthandelsrechts untersucht.

Weitere Informationen: http://www.jura.uni-passau.de/dederer/bmbf-projekte/genep/

Förderinitiative: Forschungsverbünde und Klausurwochen zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten moderner Verfahren der Genom-Editierung und deren möglicher Anwendungen

Projektvolumen: 389.059 Euro

Projektlaufzeit: 2016–2019

Projektleitung:
Prof. Dr. Hans-Georg Dederer
Universität Passau
Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht
Innstr. 39
94032 Passau
+49 851 509-2340
hans-georg.dederer@uni-passau.de